Teilhabe
Die Demokratie ist darauf angewiesen, dass sich möglichst viele Personen und Gruppen an der Gestaltung der Gesellschaft beteiligen. Im Kanton Zürich bestehen diverse Angebote und Projekte, welche die Teilhabe fördern wollen. Hier finden Sie Informationen dazu und eine detaillierte Linkliste.
Inhaltsverzeichnis
Teilhabe - wir wollen Sie alle mit im Boot haben
Ein breiter Austausch und eine aktive Teilnahme unterschiedlichster Gemeinschaften am öffentlichen Leben bilden eine der Grundlagen des Kantons Zürich. Wie aber können möglichst alle Menschen an der Gestaltung unseres Lebens und unserer Zukunft teilhaben? Antworten auf diese Frage erarbeitet der Kanton Zürich im Rahmen des Programms «Teilhabe» zusammen mit Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft. Links zu Angeboten, die sich dem Ziel der Teilhabe verschrieben haben, finden Sie in der folgenden Übersicht.

Angebote nach Themen
Im Folgenden finden Sie eine Liste mit Projekten aus Ämtern und Fachstellen der kantonalen Verwaltung, welche die Teilhabe fördern.

Bildung
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Jedes Kind hat das Recht, einen Unterricht zu erhalten, der seinem Alter und seinen Fähigkeiten entspricht. Die Schule fördert alle Kinder und Jugendlichen ihren Möglichkeiten und ihrem Bedarf entsprechend. Sonderpädagogische Angebote der Regelschule für Schülerinnen und Schüler mit besonderem pädagogischen Bedarf sind: integrative Förderung, Deutsch als Zweitsprache, Therapien, Begabtenförde-rung, besondere Klassen.
«Das Programm Quims unterstützt jene Schulen, die von überdurchschnittlich vielen Kindern aus eingewanderten, fremdsprachigen und sozial benachteiligten Familien besucht werden. Ziel ist eine gute Schule für alle Schüler und Schülerinnen – für die leistungsschwächeren wie die leistungsstärkeren, die einheimischen wie die zugezogenen.»
Die Lektionen in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) sind eine Ergänzung zum Schulunterricht. Der HSK-Unterricht fördert die Erstsprache und vermittelt Hintergrundwissen über die Sprachregion. Die Kinder lernen die Kultur des Herkunftslandes ihrer Eltern besser kennen und ihre Situation in der Schweiz zu reflektieren. Dies unterstützt ihre Kompetenzen, sich in unterschiedlichen Lebenswelten zu bewegen und sich in die schweizerische Gesellschaft zu integrieren. Der Unterricht ist politisch und konfessionell neutral und von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich anerkannt.
«Lerngelegenheiten für Kinder bis 4» ist ein Projekt der Bildungsdirektion des Kantons Zürich. Das Projekt soll die Startchancen für sozial benachteiligte Kinder durch Frühinterventionen, frühe Förderung und Stärkung der Erziehungskompetenzen der Eltern verbessern sowie den Zugang zur Familienhilfe erleichtern und die Familie als Lernort stärken. Es soll durch wirksame Sprachförderung auf allen Bildungsstufen die Chancen in Schule, Beruf und Gesellschaft verbessern.
Verschiedene Angebote zur Förderung der Grundkompetenzen für Erwachsene. Über Grundkompetenzen zu verfügen, ist eine wesentliche Voraussetzung für lebenslanges Lernen und die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
Der Nachteilsausgleich ermöglicht Schülerinnen, Schülern und Lernenden mit Behinderung, ihre Benachteiligung zu verringern. Die Lern- und Ausbildungsziele werden dabei nicht verändert.
In der praktisch ausgerichteten Integrationsvorlehre erarbeiten Personen mit Migrationshintergrund, welche die Volksschule nicht in der Schweiz besucht haben, die Grundlagen, um anschliessend eine Berufslehre mit einem eidgenössischen Abschluss (EBA oder EFZ) zu absolvieren.

Familie
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Jede Familie ist einzigartig und hat vielfältige Bedürfnisse. Mit persönlicher Beratung, relevanten Kursen und kantonalen Unterstützungsangeboten stärkt und fördert der Kanton Zürich Familien in ihrer Vielfältigkeit. Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu allen Angeboten: Kinder- und Jugendhilfezentren, Elternbildung, Sonderpädagogik, Freizeitgestaltung, Familienergänzende Betreuung
Die Gemeinwesenarbeit (GWA) begleitet und berät Behörden, Interessengruppen, Vereine, Institutionen und Privatpersonen bei der Gestaltung eines kinder-, jugend- und familienfreundlichen Lebensraums und einer integrierten Bildungslandschaft.

Sport & Kultur
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Mit dem Programm 1418coach fördert das Sportamt den Leiternachwuchs. In Ausbildungsweekends werden den 14- bis 18-Jährigen erste Grundlagen für das Leiten von Kinder- und Jugendsport-Angeboten vermittelt.
Sportliche Aktivitäten wirken positiv auf Körper, Geist und Seele. Verschiedene Fachorganisationen fördern den Behindertensport im Kanton Zürich. Sie bieten Sportcamps, Trainings sowie Ausbildungen für Leiterpersonen an.
1999 öffnete in Zürich-Seefeld erstmals eine Turnhalle am Samstagabend als sportlicher Treffpunkt für Jugendliche. Mittlerweile hat sich die Idee in der ganzen Schweiz verbreitet und Angebote für weitere Altersgruppen wurden lanciert. Das Sportamt unterstützt die Projekte und Veranstaltungen verschiedener Organisationen mit dem Ziel möglichst vielen Kindern und Jugendlichen über die Wintermonate attraktive Bewegungsräume im Wohnquartier zu ermöglichen.
Die Förderung kultureller Teilhabe ist einer der vier Schwerpunkte im aktuellen Leitbild Kulturförderung des Kantons Zürich. Ziel ist es, möglichst vielen Menschen – unabhängig ihrer nationalen oder sozialen Herkunft – den Zugang zur Kultur zu ermöglichen. Mit dem Anerkennungsbeitrag «Kulturelle Teilhabe» werden Vorhaben und Kulturschaffende ausgezeichnet, die Menschen den Zugang zum kulturellen Leben ermöglichen oder sie am künstlerischen Prozess teilhaben lassen.
Die Religionsgemeinschaften sind für den Staat ein wichtiger Partner. Neben den verfassungsrechtlich anerkannten sind grosse nicht-anerkannte Gemeinschaften entstanden. Der Kanton Zürich will auch für das Verhältnis zu diesen Gemeinschaften verbindliche Grundlagen schaffen.

Migration & Integration
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Neu Zugezogene erhalten hier Informationen für einen guten Start am neuen Wohnort, mit Links zu weiterführenden Informationen und geeigneten Auskunftsstellen. Zukünftig werden die Informationen auch in weiteren Sprachen zur Verfügung stehen.
Der Bund weist dem Kanton Zürich knapp ein Fünftel der Personen zu, die in der Schweiz ein Asylgesuch stellen. Um die Betreuung und Unterbringung kümmern sich der Bund, der Kanton und die Gemeinden.
Mit der Angebotsdatenbank der Fachstelle Integration finden Sie Integrationsangebote im Kanton Zürich, die über den Integrationsförderkredit des Bundes finanziert sind.
Migrantische und religiös tätige Organisationen finden hier Informationen zur Vernetzung und zum Austausch.
Die Kantonalen Integrationsprogramme regeln die Umsetzung der spezifischen Integrationsförderung. Grundlage dafür bilden gemeinsame strategische Ziele und Massnahmen in verschiedenen Förderbereichen. Information und Beratung, Sprache und Bildung, Schutz vor Diskriminierung, Verständigung und gesellschaftliche Integration.
Die Fachstelle Integration bietet Beratung und Unterstützung für die Planung und Durchführung von Integrationsprojekten an. Unter dem folgenden Link finden Sie mehr Informationen zu den themenspezifischen Ausschreibungen der Fachstelle.
- Schwerpunkt 2020 - 2021: Freiwilligenarbeit von Migrantinnen und Migranten stärken
- Schwerpunkt 2018-2019: Partizipation von Migrantinnen und Migranten stärken

Planen & Bauen
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Die Gemeinde Uetikon am See und der Kanton Zürich führen bis 2021 gemeinsam eine Gebietsplanung durch, die sich mit der Sanierung, neuen Bebauung und Gestaltung des Areals der ehemaligen Chemiefabrik auseinandersetzt. Dabei wurde die Bevölkerung in einem Beteiligungsprozess einbezogen.
Werden im Kanton Zürich Strassen umgebaut, kann die Bevölkerung mitreden. Alle Strassenprojekte, bei denen eine Veränderung an der Strasseninfrastruktur geplant ist, liegen während 30 Tagen öffentlich auf – sowohl in Papierform auf der jeweiligen Gemeinde als auch elektronisch auf der Website des Kantons Zürich (Planen und Bauen, Tiefbau, Geplante Strassenprojekte). Bei diesem sogenannten Mitwirkungsverfahren nach §13 des Strassengesetzes kann die Bevölkerung Einwendungen zum geplanten Projekt machen.
Die Bevölkerung ist gemäss Raumplanungsgesetz über die Ziele und den Ablauf von Planungen zu informieren, die Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung des Landes haben. Gleichzeitig ist zu gewährleisten, dass sie in geeigneter Weise mitwirken kann.
Auf kantonaler Stufe erfolgt diese Mitwirkung beispielsweise im Rahmen der Richtplanung. Bei Änderungen des kantonalen Richtplans kann sich die Bevölkerung – nebst den betroffenen Gemeinden, regionalen Planungsvereinigungen, Nachbarkantonen und dem benachbarten Ausland – während der öffentlichen Auflage von 60 Tagen zum Entwurf einer Anpassung äussern. Neu ist dies online über das elektronische Vernehmlassungsportal der Baudirektion möglich.
Die Online-Plattform «mein Kulturerbe vor der Haustür» ist der digitale Ort, wo persönliche Erinnerungen, Entdeckungen, Wünsche oder auch Vermutungen zur nächsten Umgebung dokumentiert und auf einer interaktiven Karte verortet werden. Durch die partizipative Ausrichtung dieses Angebots liefern nicht Fachleute von offizieller Seite die Sachverhalte, sondern es sind die interessierten Zürcher und Zürcherinnen vor Ort, die ihre persönlichen Beiträge, ihre kleinen und unbekannten Geschichten in Form von Bildern, Tönen
und Texten festhalten.
Das Kulturerbe besteht aus Zeugnissen der Vergangenheit, welche die Geschichte des Kantons Zürich fassbar machen. Ob nun Architektur, Archäologie oder Traditionen – der Kanton erschliesst und schützt dieses Erbe und macht es Ihnen zugänglich. Die «Teilhabe» soll einen niederschwelligen Zugang ermöglichen und Sie ermutigen, sich aktiv einzubringen und an der Weitergabe des kulturellen Erbes zu partizipieren. Einige Beispiele:
- Interessierte werden in Projekte eingebunden (Archivstudium, Baugrubenbesuche, Wracksuche im Zürichsee),
- Schulen können Materialkoffer mit originalem archäologischem Material für den Unterricht beziehen,
- engagierte Vereinigungen nutzen kantonale Bauten (Kleinkraftwerk Ottenbach, Industrieensemble Neuthal, Bahnhofshalle Bauma)
- oder Museen und Ausstellungen bieten partizipative Angebote.

Mobilität
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Der Kanton Zürich engagiert sich für ein behindertengerechtes Bauen im öffentlichen Strassenraum. Das gilt auch für den Fussverkehr.
Velofahrkurse für Erwachsene aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich ist Integrationsarbeit. Teilnehmende aus unterschiedlichsten Kulturen kommen mit Einheimischen zusammen. Das gemeinsame Ziel: eigenständig und sicher im Strassenverkehr unterwegs zu sein.

Gesundheit
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Prävention und Gesundheitsförderung Kanton Zürich setzt sich für die Gesundheit der Zürcherinnen und Zürcher ein. Unterstützt werden Projekte in den Bereichen psychische Gesundheit, Suchtprävention, Suizidprävention, Leben im Alter, Ernäh-rung und Bewegung, Gesundheit im Betrieb.
Die Demenzstrategie des Kantons Zürich soll Betroffenen helfen, ihre Lebensqualität zu verbessern und Belastungen zu verringern.

Soziales
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Menschen mit Behinderung sollen in der Lage sein, ein Leben zu führen, das von den Grundsätzen der Selbstbestimmung, der Integration und der Normalität bestimmt ist. So wie die übrige Bevölkerung auch. In der Kantonsverfassung ist der Anspruch auf Zugang zu öffentlichen Bauten, Anlagen, Einrichtungen und Leistungen verankert. Auf diesen Seiten informieren wir über Angebote für Menschen mit Behinderung, über ihre Rechte, über Einrichtungen der Behindertenhilfe und damit verbundene Befragungen.
Sozialhilfe ist eine vorübergehende bedarfsabhängige Leistung für Menschen, die in einer Notlage sind, die sie nicht aus eigener Kraft bewältigen können. Im Kanton Zürich sind die Gemeinden für den Vollzug der Sozialhilfe zuständig. Der Kanton unterstützt die Gemeinden.
Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: Rentnerinnen und Rentner in finanziell bescheidenen Verhältnissen in der Schweiz haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Ergänzungsleistungen helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen die minimalen Lebenshaltungskosten nicht decken.

Politik & Staat
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Auf dieser Seite finden Sie einige Zahlen und Eckwerte zur Zürcher Demokratie: Zu den politischen Rechten, zu bevorstehenden und vergangenen Abstimmungen sowie zu kantonalen und eidgenössischen Wahlen in Zürich.
Unter folgendem Link erfahren Sie, wann Sie wie wo abstimmen können und wer Ihnen weiterhilft, wenn Sie Ihre Stimmunterlagen nicht erhalten haben.
Die App «VoteInfo» informiert die Bevölkerung in verständlicher Sprache über alle eidgenössischen und kantonalen Vorlagen.
Die Demokratie ist darauf angewiesen, dass sich möglichst viele Individuen und Gruppen an der Gestaltung der Gesellschaft beteiligen. Die Direktion der Justiz und des Innern (JI) initiiert und unterstützt Projekte, welche die Teilhabe fördern.
Mittels zentral koordinierter Projekte treibt der Kanton die Digitalisierung der Verwaltung voran. Einige davon sind Teil eines eigens dazu festgelegten Impulsprogramms, andere entstehen aus der Zusammenarbeit von Gemeinden und Kanton.
- Im Projekt «Digital Skills Offensive» werden Digitalisierungskompetenzen gestärkt.
- Im Projekt «Partizipation neu denken» wird die digitale Beteiligung der Bevölkerung gefördert.
- Im Projekt«Schaffung der Grundlagen für den Kulturwandel» soll kantonsintern ein Paradigmenwechsel und Kulturwandel angestossen werden.
Das Staatsarchiv will mithelfen, die selbständige Aneignung von Wissen, die freie Meinungsbildung, die Wahrnehmung von individuellen und demokratischen Rechten und die Kontrolle des staatlichen Handelns zu fördern. Das Archiv entwickelte dazu unter anderem ein quellenbasiertes Lernangebot für Schulklassen.

Wirtschaft & Arbeit
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Die Gleichstellung von Frau und Mann wird seit 1996 durch das Gleichstellungsgesetz gesetzlich geregelt. Mit der Verabschiedung des Gleichstellungsgesetzes wurde 1996 auch die tatsächliche Gleichstellung gesetzlich festgelegt und damit die Grundlage für die heutige Gleichstellungsarbeit auf nationaler, kantonaler und regionaler Ebene geschaffen. Auf dieser Grundlage setzt sich der Kanton Zürich für die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung in der Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Bildung ein.
Die Regionalen Arbeitsvermittungszentren (RAV) unterstützen Sie im Bewerbungsprozess und beim Finden einer neuen Stelle.
Die Fachstelle Selbständigkeit informiert und berät Sie im Zusammenhang mit den Risiken und Chancen einer selbständigen Erwerbstätigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus.
Mentorinnen und Mentoren mit viel Berufserfahrung engagieren sich im Mentoring Programm für sehr gut qualifizierte und erfahrene Stellensuchende ab 45 Jahren.
Ausländische Erwerbstätige unterstehen – je nach Herkunftsland – unterschiedli-chen Regeln. Personen aus der EU/EFTA profitieren von einem erleichterten Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt, während Arbeitskräfte aus Drittstaaten generell eine Bewilligung benötigen.