Teilhabe

Die Demokratie ist darauf angewiesen, dass sich möglichst viele Personen und Gruppen an der Gestaltung der Gesellschaft beteiligen. Im Kanton Zürich bestehen diverse Angebote und Projekte, welche die Teilhabe fördern wollen. Hier finden Sie Informationen dazu und eine detaillierte Linkliste.

Teilhabe – wir wollen Sie alle dabei haben

Ein breiter Austausch und eine aktive Teilnahme unterschiedlichster Menschen am öffentlichen Leben bilden eine der Grundlagen des Kantons Zürich. Wie aber können möglichst viele Menschen an der Gestaltung unseres Lebens und unserer Zukunft teilhaben? Antworten auf diese Frage erarbeitet der Kanton Zürich im Rahmen des Programms «Teilhabe» zusammen mit Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft. Im untenstehenden Video finden Sie einige Antworten von Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur und Wirtschaft zur Frage «Was bedeutet Teilhabe und warum ist sie wichtig?». Links zu Angeboten, die sich dem Ziel der Teilhabe verschrieben haben, finden Sie in der folgenden Übersicht.

Was bedeutet Teilhabe und warum ist sie wichtig?

Das Logo  «Teilhabe»
Das Logo "Teilhabe" Quelle: JI

Angebote nach Themen

Im Folgenden finden Sie eine Liste mit Projekten aus Ämtern und Fachstellen der kantonalen Verwaltung, welche die Teilhabe fördern.

Drei Männer sitzen an einem langen Tisch und sind in theoretische Arbeiten vertieft.
Personen mit Migrationshintergrund können sich in einer Integrationsvorlehre auf eine Berufslehre mit eidgenössischem Abschluss vorbereiten. Quelle: Sophie Stieger

Bildung

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­Jedes Kind hat das Recht, einen Unterricht zu erhalten, der seinem Alter und seinen Fähigkeiten entspricht. Die Schule fördert alle Kinder und Jugendlichen ihren Möglichkeiten und ihrem Bedarf entsprechend. Sonderpädagogische Angebote in der Regelschule für Schülerinnen und Schüler mit besonderem pädagogischen Bedarf sind: integrative Förderung, Deutsch als Zweitsprache, Therapien, Begabtenförderung, besondere Klassen, integrierte Sonderschulung.

Das Volksschulamt (VSA) unterstützt die Gemeinden mit Beratungen. Es sensibilisiert auch, damit die Übergänge zwischen den Schulstufen sorgfältig gestaltet werden. Gemeinden mit erhöhten Sonderschulquoten können ein Monitoring in Anspruch nehmen. Das VSA unterstützt bei der Analyse der Quote sowie bei deren Stabilisierung oder Reduktion.

Im Rahmen der Aktionstage wurden beziehungsweise werden die Mitarbeitenden der Bildungsdirektion (2022), die Schulleitungen (2024) und voraussichtlich die Schülerinnen und Schüler (2025) für die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention sensibilisiert.

Schulen, die von vielen Kindern aus fremdsprachigen und sozial benachteiligten Familien besucht werden, sind besonders herausgefordert. Das Programm QUIMS unterstützt diese Schulen dabei, gute Lernleistungen und Bildungschancen zu gewährleisten. Ziel ist eine qualitativ hochstehende Schule mit gerechten Chancen für alle Kinder und Jugendlichen – unabhängig ihrer Schichtzugehörigkeit, ihrer Erstsprache und ihrer Nationalität.

Die Lektionen in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) sind eine Ergänzung zum Schulunterricht. Der HSK-Unterricht fördert die Erstsprache und vermittelt Hintergrundwissen über die Sprachregion. Er stärkt die Sprachkompetenzen der Schülerinnen und Schüler und unterstützt sie darin, sich in unterschiedlichen Lebenswelten zu bewegen. Der Unterricht wird von Botschaften, Konsulaten und Vereinen angeboten, ist politisch und konfessionell neutral und von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich anerkannt.

«Lerngelegenheiten für Kinder bis 4»: Einen praxisnahen Beitrag zur frühen Förderung leisten über 60 Kurzfilme zur Sprachbildung und zu Lerngelegenheiten der Bildungsdirektion des Kantons Zürich. Sie richten sich an Eltern und Fachpersonen. 

Verschiedene Angebote zur Förderung der Grundkompetenzen für Erwachsene. Über Grundkompetenzen zu verfügen, ist eine wesentliche Voraussetzung für lebenslanges Lernen und die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.

Erwachsene, die einen Sekundarschulabschluss anstreben, können diesen mit einer Prüfung nachholen.

Das Volksschulgesetz räumt Schülerinnen und Schülern sowie Eltern gewisse Mitwirkungs- und Partizipationsrechte ein.

Der Nachteilsausgleich ermöglicht Schülerinnen, Schülern und Lernenden mit Behinderung, ihre Benachteiligung zu verringern. Die Lern- und Ausbildungsziele werden dabei nicht verändert.

Personen mit Migrationshintergrund, welche die Volksschule nicht in der Schweiz besucht haben, erarbeiten sich in der praktisch ausgerichteten Integrationsvorlehre die Grundlagen, um anschliessend eine Berufslehre mit einem eidgenössischen Abschluss (EBA oder EFZ) zu absolvieren.

Sieben Kindern sitzen bei Sonnenschein auf einem türkis bemalten Asphalt und malen mit Kreide
So vielseitig Familien, so vielseitig die kantonalen Angebote. Quelle: AJB

Familie

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Jede Familie ist einzigartig und hat vielfältige Bedürfnisse. Mit persönlicher Beratung, relevanten Kursen und kantonalen Unterstützungsangeboten stärkt und fördert der Kanton Zürich Familien in ihrer Vielfältigkeit. Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu allen Angeboten: Kinder- und Jugendhilfezentren, Elternbildung, Sonderpädagogik, Freizeitgestaltung, Familienergänzende Betreuung

Die Gemeinwesenarbeit (GWA) begleitet und berät Behörden, Interessengruppen, Vereine, Institutionen und Privatpersonen bei der Gestaltung eines kinder-, jugend- und familienfreundlichen Lebensraums und einer integrierten Bildungslandschaft.  

Fachpersonen, Gemeinden und Kanton schaffen Netzwerke, damit möglichst alle Kinder die gleichen Chancen auf einen erfolgreichen Bildungsweg erhalten. Denn wenn alle Beteiligten zusammenarbeiten, entstehen Lebensräume, in denen sich Kinder bestmöglich entwickeln können. Davon profitieren letztendlich auch die Gemeinden.

Bibliotheken sind nicht nur Informationszentren, sie entwickeln sich auch zu sozialen Treffpunkten, teilweise mit ergänzendem kulturellem Angebot. Nicht selten ist die Bibliothek einer der wenigen öffentlichen, nicht kommerziellen Orte in einer Gemeinde. Entsprechend gross ist ihre Bedeutung für das Gemeinwesen.

Fotografie der Aufführung des Ballet für Alle 2019 vor dem Zürcher Opernhaus
Teilhabe an der Kultur durch niederschwelligen Zugang - Ballet für Alle vor dem Opernhaus Zürich 2019. Quelle: Opernhaus Zürich

Sport & Kultur

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Mit dem Programm 1418coach fördert das Sportamt den Leiternachwuchs. In Ausbildungsweekends werden den 14- bis 18-Jährigen erste Grundlagen für das Leiten von Kinder- und Jugendsport-Angeboten vermittelt.

Sportliche Aktivitäten wirken positiv auf Körper, Geist und Seele. Verschiedene Fachorganisationen fördern den Behindertensport im Kanton Zürich. Sie bieten Sportcamps, Trainings sowie Ausbildungen für Leiterpersonen an.

1999 öffnete in Zürich-Seefeld erstmals eine Turnhalle am Samstagabend als sportlicher Treffpunkt für Jugendliche. Mittlerweile hat sich die Idee in der ganzen Schweiz verbreitet und Angebote für weitere Altersgruppen wurden lanciert. Das Sportamt unterstützt die Projekte und Veranstaltungen verschiedener Organisationen mit dem Ziel möglichst vielen Kindern und Jugendlichen über die Wintermonate attraktive Bewegungsräume im Wohnquartier zu ermöglichen.

Die Förderung kultureller Teilhabe ist einer der vier Schwerpunkte im aktuellen Leitbild Kulturförderung des Kantons Zürich. Ziel ist es, möglichst vielen Menschen – unabhängig ihrer nationalen oder sozialen Herkunft – den Zugang zur Kultur zu ermöglichen. Mit dem Anerkennungsbeitrag «Kulturelle Teilhabe» werden Vorhaben und Kulturschaffende ausgezeichnet, die Menschen den Zugang zum kulturellen Leben ermöglichen oder sie am künstlerischen Prozess teilhaben lassen.

­Die Religionsgemeinschaften sind für den Staat ein wichtiger Partner. Neben den verfassungsrechtlich anerkannten sind grosse nicht-anerkannte Gemeinschaften entstanden. Der Kanton Zürich will auch für das Verhältnis zu diesen Gemeinschaften verbindliche Grundlagen schaffen.

Menschen feiern in einem Innenhof
Nachbarschaftsfeste fördern den Austausch, den lokalen Zusammenhalt und das interkulturelle Zusammenleben. Quelle: Lucas Ziegler

Migration & Integration

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Neu Zugezogene erhalten hier Informationen in deutscher und englischer Sprache für einen guten Start am neuen Wohnort, mit Links zu weiterführenden Informationen und geeigneten Auskunftsstellen. Zukünftig werden die Informationen auch in weiteren Sprachen zur Verfügung stehen.

Der Bund weist dem Kanton Zürich knapp ein Fünftel der Personen zu, die in der Schweiz ein Asylgesuch stellen. Um die Betreuung und Unterbringung kümmern sich der Bund, der Kanton und die Gemeinden.

Migrantische und religiös tätige Organisationen finden hier Informationen zur Vernetzung und zum Austausch. Die Plattform für Migrantenvereine gibt eine Übersicht über die im Kanton Zürich tätigen Organisationen.

Die Kantonalen Integrationsprogramme regeln die Umsetzung der spezifischen Integrationsförderung. Grundlage dafür bilden gemeinsame strategische Ziele und Massnahmen in verschiedenen Förderbereichen. Information und Beratung, Sprache und Bildung, Schutz vor Diskriminierung, Verständigung und gesellschaftliche Integration.

Die Fachstelle Integration bietet Beratung und Unterstützung für die Planung und Durchführung von Integrationsprojekten an. Unter dem folgenden Link finden Sie mehr Informationen zu den themenspezifischen Ausschreibungen der Fachstelle.

  • Schwerpunkt 2020 - 2021: Freiwilligenarbeit von Migrantinnen und Migranten stärken

Wenn Ausländerinnen und Ausländer die nötigen Voraussetzungen erfüllen, können sie sich einbürgern lassen. Sie erhalten damit politische Rechte. Das heisst, sie können an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen oder Initiativen und Referenden unterschreiben.

Diskriminierung aufgrund von Herkunft, «Rasse» oder Religion schadet den betroffenen Personen. Und sie gefährdet den Zusammenhalt der Gesellschaft. Daher gehört der Schutz vor Diskriminierung zu den wichtigsten Grundsätzen der Integrationsförderung.

Der Kreisel Affolternstrasse ist fertig erstellt. Lastwagen und Baumaschinen sind auf der Baustelle sichtbar. Dahinter Wiesen, Wald und einige Gemeinden.
Beim Strassenbau im Kanton Zürich kann die Bevölkerung mitreden. Hier die Baustelle für den neuen Autobahnzubringer A4 Obfelden/Ottenbach. Quelle: Baudirektion

Planen & Bauen

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Werden im Kanton Zürich Strassen umgebaut, kann die Bevölkerung mitreden. Alle Strassenprojekte, bei denen eine Veränderung an der Strasseninfrastruktur geplant ist, liegen während 30 Tagen öffentlich auf – sowohl in Papierform auf der jeweiligen Gemeinde als auch elektronisch auf der Website des Kantons Zürich (Planen und Bauen, Tiefbau, Geplante Strassenprojekte). Bei diesem sogenannten Mitwirkungsverfahren nach §13 des Strassengesetzes kann die Bevölkerung Einwendungen zum geplanten Projekt machen.

Die Bevölkerung ist gemäss Raumplanungsgesetz über die Ziele und den Ablauf von Planungen zu informieren, die Auswirkungen auf die räumliche Entwicklung des Landes haben. Gleichzeitig ist zu gewährleisten, dass sie in geeigneter Weise mitwirken kann. 

Auf kantonaler Stufe erfolgt diese Mitwirkung beispielsweise im Rahmen der Richtplanung. Bei Änderungen des kantonalen Richtplans kann sich die Bevölkerung – nebst den betroffenen Gemeinden, regionalen Planungsvereinigungen, Nachbarkantonen und dem benachbarten Ausland – während der öffentlichen Auflage von 60 Tagen zum Entwurf einer Anpassung äussern. Neu ist dies online über das elektronische Vernehmlassungsportal der Baudirektion möglich.

Die Online-Plattform «mein Kulturerbe vor der Haustür» ist der digitale Ort, wo persönliche Erinnerungen, Entdeckungen, Wünsche oder auch Vermutungen zur nächsten Umgebung dokumentiert und auf einer interaktiven Karte verortet werden. Durch die partizipative Ausrichtung dieses Angebots liefern nicht Fachleute von offizieller Seite die Sachverhalte, sondern es sind die interessierten Zürcher und Zürcherinnen vor Ort, die ihre persönlichen Beiträge, ihre kleinen und unbekannten Geschichten in Form von Bildern, Tönen
und Texten festhalten.

Das Kulturerbe besteht aus Zeugnissen der Vergangenheit, welche die Geschichte des Kantons Zürich fassbar machen. Ob nun Architektur, Archäologie oder Traditionen – der Kanton erschliesst und schützt dieses Erbe und macht es Ihnen zugänglich. Die «Teilhabe» soll einen niederschwelligen Zugang ermöglichen und Sie ermutigen, sich aktiv einzubringen und an der Weitergabe des kulturellen Erbes zu partizipieren. Einige Beispiele:

  • Interessierte werden in Projekte eingebunden (Archivstudium, Baugrubenbesuche, Wracksuche im Zürichsee), 
  • Schulen können Materialkoffer mit originalem archäologischem Material für den Unterricht beziehen,
  • engagierte Vereinigungen nutzen kantonale Bauten (Kleinkraftwerk Ottenbach, Industrieensemble Neuthal, Bahnhofshalle Bauma) 
  • oder Museen und Ausstellungen bieten partizipative Angebote.
Die kantonale Veloförderung unterstützt Projekte, bei denen Erwachsene das Velofahren lernen und eigenständig unterwegs sein können. Quelle: Hannes Munzinger

Mobilität

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Der Kanton Zürich engagiert sich für ein behindertengerechtes Bauen im öffentlichen Strassenraum. Das gilt auch für den Fussverkehr.

Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung können unter bestimmten Umständen ein technisch umgebautes Fahrzeug lenken. Das Büro für Menschen mit Mobilitätsbehinderung ist für Sie da, um die bestmögliche Form der Mobilität zu prüfen.

Velofahrkurse für Erwachsene aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich ist Integrationsarbeit. Teilnehmende aus unterschiedlichsten Kulturen kommen mit Einheimischen zusammen. Das gemeinsame Ziel: eigenständig und sicher im Strassenverkehr unterwegs zu sein.

Fröhlich turnende ältere Frau und älterer Mann
Bleiben Sie auch im Alter in Bewegung. Quelle: iStockphoto

Gesundheit

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Prävention und Gesundheitsförderung Kanton Zürich setzt sich für die Gesundheit der Zürcherinnen und Zürcher ein. Unterstützt werden Projekte in den Bereichen psychische Gesundheit, Suchtprävention, Suizidprävention, Leben im Alter, Ernährung und Bewegung, Gesundheit im Betrieb.

Die Demenzstrategie des Kantons Zürich soll Betroffenen helfen, ihre Lebensqualität zu verbessern und Belastungen zu verringern.

Soziales

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Menschen mit Behinderung sollen in der Lage sein, ein Leben zu führen, das von den Grundsätzen der Selbstbestimmung, der Integration und der Normalität bestimmt ist. So wie die übrige Bevölkerung auch. In der Kantonsverfassung ist der Anspruch auf Zugang zu öffentlichen Bauten, Anlagen, Einrichtungen und Leistungen verankert. Auf diesen Seiten informieren wir über Angebote für Menschen mit Behinderung, über ihre Rechte, über Einrichtungen der Behindertenhilfe und damit verbundene Befragungen.

Sozialhilfe ist eine vorübergehende bedarfsabhängige Leistung für Menschen, die in einer Notlage sind, die sie nicht aus eigener Kraft bewältigen können. Im Kanton Zürich sind die Gemeinden für den Vollzug der Sozialhilfe zuständig. Der Kanton unterstützt die Gemeinden.

­Ergänzungsleistungen zur AHV/IV: Rentnerinnen und Rentner in finanziell bescheidenen Verhältnissen in der Schweiz haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur AHV/IV. Ergänzungsleistungen helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen die minimalen Lebenshaltungskosten nicht decken.

Bei einer Gemeindeversammlung in einer Turnhalle strecken Stimmberechtigte Ihre Hände in die Luft, um einer Vorlage zuzustimmen.
Abstimmungen an einer Gemeindeversammlung bilden eine der direktesten Formen der politischen Teilhabe in der Schweiz. Quelle: Staatskanzlei

Politik & Staat

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Das Projekt «Rede mit!» ermöglicht an Zürcher Berufsfachschulen einen Austausch zwischen Lernenden und Politiker:innen. Drei erfahrene Organisationen - Discuss it, der Dachverband Schweizer Jugendparlamente (DSJ) mit dem Angebot easyvote und das Jugendparlament Kanton Zürich - bieten Zürcher Berufsfachschulen die Organisation und Durchführung von politischen Debatten an. Die Debatten beziehen sich auf aktuelle Abstimmungsfragen und finden jeweils vor Volksabstimmungen statt. Das Angebot beinhaltet zudem ein Dossier zur Vor- und Nachbereitung der politischen Debatte im Unterricht. Das Projekt wird von der Univierstät Zürich wissenschaftlich begleitet.

Auf dieser Seite finden Sie einige Zahlen und Eckwerte zur Zürcher Demokratie: Zu den politischen Rechten, zu bevorstehenden und vergangenen Abstimmungen sowie zu kantonalen und eidgenössischen Wahlen in Zürich.

Unter folgendem Link erfahren Sie, wann Sie wie wo abstimmen können und wer Ihnen weiterhilft, wenn Sie Ihre Stimmunterlagen nicht erhalten haben.

Die App «VoteInfo» informiert die Bevölkerung in verständlicher Sprache über alle eidgenössischen und kantonalen Vorlagen.

Wenn wichtige gesetzliche Grundlagen neu erlassen oder geändert werden sollen, führen die verantwortlichen Stellen in der Regel Vernehmlassungen durch. Hierfür werden Dokumente im Internet veröffentlicht und die besonders betroffenen Stellen informiert und eingeladen, sich zu äussern. Nach Abschluss der Vernehmlassung wird das Ergebnis im Internet veröffentlicht.

Im Kanton Zürich besteht zur Umsetzung der UNICEF Initiative «Kinderfreundliche Gemeinde» seit Anfang 2024 eine Kooperation zwischen UNICEF Schweiz und Liechtenstein, der okaj zürich - Kantonale Kinder- und Jugendförderung und der Koordinationsstelle Teilhabe des Kantons Zürich. Die Initiative fördert eine kindgerechte Gemeinde- und Stadtentwicklung, mit dem Ziel, die UNO-Kinderrechtskonvention auf kommunaler Ebene umzusetzen. Indem Kinder und Jugendliche mit einbezogen werden, erleben sie, dass sie gehört und ernst genommen werden. Partizipation auf Gemeindeebene trägt dazu bei, dass Kinder und Jugendliche erste Demokratieerfahrungen sammeln können. Zudem fördern die Gemeinden mit dieser Initiative ihre Kinderfreundlichkeit anhand internationaler Standards und schaffen die Grundlage für eine vernetzte Kinder- und Jugendpolitik.

Jugendparlamente sind eine ideale Plattform für engagierte und politisch interessierte Jugendliche. Auch in Zürich gibt es ein kantonales Jugendparlament. Es ist das grösste in der Schweiz. Das Jugendparlament tagt zweimal jährlich. Die Direktion der Justiz und des Innern ist für die Aufsicht und die Betreuung des Jugendparlaments zuständig. Die erste Anlaufstelle ist die Koordinationsstelle Teilhabe.

In Zusammenarbeit mit der Direktion der Justiz und des Innern sowie der Universität Zürich (Zentrum für Demokratie) fanden zwischen Herbst 2021 und Herbst 2022 in drei Zürcher Gemeinden sogenannte deliberative Bevölkerungspanels statt. Bevölkerungspanels bringen eine Anzahl per Los bestimmter Einwohner:innen zusammen, die sich gemeinsam einer vorgegebenen Fragestellung widmen. Solche deliberativen Panels sind ein innovatives Format, um die Bevölkerung an der Politik teilhaben zu lassen.

Der 15. September ist der internationale Tag der Demokratie. In der ganzen Schweiz finden zu diesem Anlass unterschiedliche Aktionen statt, welche an die Werte der Demokratie erinnern sollen. Denn die Demokratie ist dynamisch und bleibt nur dann lebendig, wenn sie stetig weiterentwickelt wird. Die Koordinationsstelle Teilhabe beteiligt sich am Tag der Demokratie, indem sie jeweils eine eigene Veranstaltung organisiert oder bei Aktionen mitwirkt.

Das Projekt «Partizipation neu denken» hat Möglichkeiten der (informellen) digitalen Partizipation im Kanton Zürich geprüft. Dabei hat die Staatskanzlei die Partizipation im politischen Prozess und im Behördenprozess als zwei Teilprojekte geführt. Als Resultat der Studie entwickelte sie Massnahmen zur Stärkung der digitalen oder hybriden Partizipationsangebote in Kanton, Städten und Gemeinden.

Die Projektleitung untersuchte anhand von Interviews mit Expertinnen und Experten des Kantons und der Gemeinden, welche partizipativen Instrumente und Initiativen im Kanton Zürich bestehen oder noch geplant sind. Zusätzlich war auch eine Bevölkerungsbefragung Teil des Projekts. Deren Ziel war es, die Einstellung der Zürcher Bevölkerung zum Thema politische Partizipation sowie zu den dabei verwendeten Partizipationskanälen zu erheben.

Die Studie kam zum Schluss, dass die Verwaltungen auf kantonaler und kommunaler Ebene noch zu wenig Erfahrung mit digitalen Partizipationsprozessen sammeln konnten, um abschliessend sagen zu können, welches Potential digitale Instrumente für die Beteiligung der Bevölkerung bergen. Ein daran anschliessendes Ziel soll es deshalb sein, die Möglichkeiten sowie die Vor- und Nachteile auszuloten, die sich durch neue digitale und hybride Partizipationsinstrumente ergeben. Dies, indem die Verwaltungen beispielsweise Pilotprojekte durchführen oder eine Community of Practice im Bereich der Partizipation etablieren.

Der Kanton Zürich ist bestrebt, seinen Webauftritt (www.zh.ch) möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen. Er arbeitet daran, Hürden für Menschen mit Beeinträchtigungen abzubauen. Damit kommt er seinem Auftrag nach, die gesellschaftliche und politische Teilhabe für alle zu ermöglichen.

Das Staatsarchiv will mithelfen, die selbständige Aneignung von Wissen, die freie Meinungsbildung, die Wahrnehmung von individuellen und demokratischen Rechten und die Kontrolle des staatlichen Handelns zu fördern. Das Archiv entwickelte dazu unter anderem ein quellenbasiertes Lernangebot für Schulklassen.

Ein Jugendlicher spielt mit seiner Mutter an der Berufsmesse den "Jobmatcher" der Fachstelle Gleichstellung. Quelle: Fachstelle Gleichstellung

Wirtschaft & Arbeit

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die Gleichstellung von Frau und Mann wird seit 1996 durch das Gleichstellungsgesetz gesetzlich geregelt. Mit der Verabschiedung des Gleichstellungsgesetzes wurde 1996 auch die tatsächliche Gleichstellung gesetzlich festgelegt und damit die Grundlage für die heutige Gleichstellungsarbeit auf nationaler, kantonaler und regionaler Ebene geschaffen. Auf dieser Grundlage setzt sich der Kanton Zürich für die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung in der Gesellschaft, Politik, Wirtschaft und Bildung ein.

Die Regionalen Arbeitsvermittungszentren (RAV) unterstützen Sie im Bewerbungsprozess und beim Finden einer neuen Stelle. 

Die Fachstelle Selbständigkeit informiert und berät Sie im Zusammenhang mit den Risiken und Chancen einer selbständigen Erwerbstätigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus.

Mentorinnen und Mentoren mit viel Berufserfahrung engagieren sich im Mentoring Programm für sehr gut qualifizierte und erfahrene Stellensuchende ab 45 Jahren. 

Ausländische Erwerbstätige unterstehen – je nach Herkunftsland – unterschiedli-chen Regeln. Personen aus der EU/EFTA profitieren von einem erleichterten Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt, während Arbeitskräfte aus Drittstaaten generell eine Bewilligung benötigen.

Kontakt

Statistisches Amt – Koordinationsstelle Teilhabe

Adresse

Schöntalstrasse 5
8090 Zürich
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