Leben mit Behinderung
Auf diesen Seiten informieren wir über Entwicklungen in der kantonalen Politik, über die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und über Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
Inhaltsverzeichnis
Auf dem Weg zu mehr Selbstbestimmung
Am 1. Januar 2024 tritt das neue Selbstbestimmungsgesetz (SLBG) in Kraft. Dieses ermöglicht den Menschen mit Behinderung mehr Wahlfreiheit und Selbstbestimmung. Der Kanton Zürich hat sich zusammen mit ersten Beteiligten auf den Weg zur Umsetzung des neuen Gesetzes gemacht. Das wird mit dem neuen System SEBE geschehen. Menschen mit Behinderung werden mit SEBE so weit wie möglich selbst bestimmen können, wie und wo sie leben und von wem sie betreut und begleitet werden. Die Einführung von SEBE wird bis Ende 2026 dauern.
Mehr Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz finden Sie hier:
Schrittweise Einführung
Die Einführung des neuen Systems SEBE wird schrittweise und gemeinsam mit Beteiligten geschehen. Am 1. Januar 2024 tritt das Gesetz in Kraft. Dann wird das neue System erst teilweise fertig sein. Es gibt eine dreijährige Übergangszeit. In der Aufbau- und Ausbauphase bis Ende 2026 werden wir Erfahrungen sammeln und Anpassungen vornehmen. In einem ersten Schritt werden neue Angebote für Begleitung und Betreuung zu Hause entstehen. Für bestehende Institutionen gibt es zu Beginn nur geringfügige Änderungen.

Zusammenarbeit mit Beteiligten
Bis zur Einführung des neuen Systems SEBE sind noch unzählige Fragen zu klären. Dazu sind das Wissen und die Erfahrung vieler Beteiligter wichtig. In verschiedenen Fokusgruppen mit Menschen mit Behinderung sowie deren Verbänden, Institutionen, Berufsbeiständen, Hochschulen und kantonalen Stellen diskutieren wir viele Fragen und erarbeiten Grundlagen. In den Fokusgruppen arbeiten wir an verschiedenen Themen, wie Beratungsangebot, Anforderungen an Anbieterinnen und Anbieter von Unterstützung, dem Voucher oder dem Fragebogen zur Abklärung des persönlichen Bedarfs.
Nebst den Fokusgruppen testen wir das neue System mit mehreren Menschen mit Behinderung. Die ersten Erkenntnisse zeigen grosse Freude der Menschen mit Behinderung an den neuen Möglichkeiten, mehr selbst bestimmen zu können. Aber sie zeigen auch Grenzen und Ängste: Mehr Selbstbestimmung heisst auch mehr Verantwortung. Dies muss bei der Erarbeitung von SEBE gut bedacht sein.
Umsetzung der UNO-BRK
Nationale Aktionstage Behindertenrechte 2024
Machen Sie mit und werden Sie Teil der Aktionstage Behindertenrechte 2024!
Vom 15. Mai bis zum 15. Juni 2024 finden unter dem Motto «Zukunft Inklusion» erneut Aktionstage statt, organisiert vom Kantonalen Sozialamt (KSA) und der Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ). Das Anmeldefenster ist geöffnet und Sie haben bis zum 3. Dezember 2023 Zeit, Ihre Aktion einzureichen. Erfahren Sie mehr in unserem Faktenblatt. Im Rahmen der Jubiläen wollen wir der Umsetzung der Menschenrechte Schub verleihen, gemeinsam handeln und gute Beispiele sichtbar machen.

Im Jahr 2018 zeigt eine von der Sicherheitsdirektion finanzierte Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) den Handlungsbedarf zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) auf. 2019 hat der Regierungsrat die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention auf seine Agenda gesetzt und beim Kantonalen Sozialamt eine Koordinationsstelle Behindertenrechte geschaffen.
Die UNO-BRK verlangt, dass Menschen mit Behinderung bei Fragen und Prozessen, die sie betreffen, aktiv miteinbezogen werden. Dazu haben das Kantonale Sozialamt (KSA) und die Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ) gemeinsam ein Zürcher Mitwirkungsmodell aufgebaut: «Partizipation Kanton Zürich». Im Jahr 2020 überreichte «Partizipation Kanton Zürich» mit Blick auf den Handlungsbedarf im Kanton Zürich die Top-Prioritäten aus der Perspektive von Menschen mit Behinderung. Diese Top-Prioritäten sind in der Erarbeitung des ersten Aktionsplans Behindertenrechte mit eingeflossen.
Die langfristige Umsetzung der UNO-BRK ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Auf Initiative von KSA und BKZ wurden 2022 die ersten Aktionstage Behindertenrechte lanciert. Unter dem Motto «Zukunft Inklusion» beteiligten sich vom 27. August bis 10. September 2022 über 100 Aktionspartnerinnen und Aktionspartner. Damit wurde das Thema der UNO-BRK in die Gemeinden, in die Medien und somit in die Gesellschaft getragen. Im Jahr 2024 finden erneut Aktionstage Behindertenrechte statt!
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention im Kanton Zürich ist eine Querschnittaufgabe. Es braucht ein breites Bündnis, um das eigentlich Selbstverständliche zu erreichen. Bund, Kanton und Gemeinden: Alle sind gefordert. Der Kanton Zürich wird die Gemeinden bei der Umsetzung unterstützen. Mit dem vorliegenden Aktionsplan zeigt der Kanton Zürich, wie er Schritt für Schritt das Selbstverständliche erreichen will. Die geplanten Massnahmen schaffen keine Sonderrechte für Menschen mit Behinderung. Es geht darum, dass alle die gleichen Rechte geniessen.
Machen Sie mit und werden Sie Teil der Aktionstage Behindertenrechte 2024!
Vom 15. Mai bis zum 15. Juni 2024 finden unter dem Motto «Zukunft Inklusion» erneut Aktionstage statt, organisiert vom Kantonale Sozialamt (KSA) und der Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ).
Das Anmeldefenster ist geöffnet und Sie haben bis zum 3. Dezember 2023 Zeit, Ihre Aktion einzureichen. Wenn Sie mehr über das Projekt erfahren möchten, können Sie an einem der drei virtuellen Informations-Anlässe teilnehmen. Dort erhalten Sie Einblicke in das Projekt und den Anmeldeprozess und haben die Möglichkeit, direkt mit uns Fragen zu klären.
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Wir sammeln gute Praxisbeispiele im Bereich der Umsetzung der UNO-BRK (UNO-Behindertenrechtskonvention). Falls Sie ein gutes Projekt sichtbar machen wollen, dann teilen Sie uns Ihr Projekt mit.
Die Koordinationsstelle Behindertenrechte unterstützt die Städte und Gemeinden im Kanton Zürich bei der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK). Am 25. August 2022 fand das Aktionsforum Behindertenrechte statt. Das Forum richtete sich an Führungspersonen und Mitarbeitende mit Fachverantwortung aus den 162 Gemeinden im Kanton Zürich.
Impulstag in Uster am 29. September 2020
Der Impulstag Ende September 2020 im Musikcontainer Uster richtete sich an die Gemeindevorstände und an Mitarbeitende der 162 Gemeinden im Kanton Zürich. Eingeladen waren insbesondere jene Personen, die für Fragen rund um das Thema Behinderung zuständig sind. Sie erhielten viele Informationen, Praxisbeispiele und Anregungen, wie die Umsetzung der UNO-BRK in der Gemeinde vorangetrieben werden kann. Etliche Betroffenen-Organisationen stellten Hilfsmittel und Schulungsangebote vor. Am von der Koordinationsstelle Behindertenrechte organisierten Anlass waren rund 70 Personen beteiligt.
Regierungsrat Mario Fehr, Stadtpräsidentin Barbara Thalmann und Andrea Lübberstedt, Chefin Kantonales Sozialamt, referieren zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention und der Aufgabe des Staates.
Behindertenrechtskonvention: vorwärts mit der Umsetzung

Brian Mc Gowan, ehemaliger Gleichstellungsbeauftragter der Stadt Bern, und Marianne Rybi, Geschäftsleiterin Behindertenkonferenz Kanton Zürich, referieren zu den Anliegen der Betroffenen.
Behindertenrechtskonvention: Perspektive der Betroffenen

Bernhard Krauss, Leiter der Koordinationsstelle Behindertenrechte referiert zu Lösungsansätzen im Kanton Zürich.
Behindertenrechtskonvention: Teilhabe einfach machen

Impulstag im Volkshaus in Zürich am 29. Januar 2019
Am Impulstag zur UNO-Behindertenrechtskonvention Ende Januar 2019 haben sich rund 80 Personen intensiv mit deren Umsetzung im Kanton Zürich befasst. Organisiert wurde der Impulstag vom Kantonalen Sozialamt und von der Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ). Mitarbeitende aus der Kantonsverwaltung, Fachleute, Behindertenorganisationen und Menschen mit Behinderung konnten Wissen aufbauen und Erfahrungen austauschen.
Studie zum Handlungsbedarf im Kanton Zürich
Die 2018 veröffentlichte Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) weist für die Umsetzung der UNO-BRK im Kanton Zürich erheblichen Handlungsbedarf aus.
Partizipation Kanton Zürich
Die UNO-BRK verlangt, dass Menschen mit Behinderung bei Fragen und Prozessen, die sie betreffen, aktiv miteinbezogen werden. Vielerorts geschieht dies punktuell und es ist wenig bekannt, wie Betroffene für die Mitwirkung ausgesucht und befähigt werden. Um der Anforderung nach Transparenz und Unterstützung gerecht zu werden, arbeiten das Kantonale Sozialamt und die Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ) enger zusammen. Die BKZ hat sich verpflichtet, das Mitwirkungsmodell «Partizipation Kanton Zürich» aufzubauen. Damit wird sichergestellt, dass Menschen mit Behinderung bei der Umsetzung der UNO-BRK im Kanton Zürich mitwirken, namentlich im Hinblick auf die Planung, Umsetzung und Evaluation des Aktionsplans.
Liste mit Top-Prioritäten
Mit Blick auf den Handlungsbedarf im Kanton Zürich hat Partizipation Kanton Zürich die Top-Prioritäten aus der Perspektive von Menschen mit Behinderung erarbeitet und diese im Mai 2020 dem Kanton Zürich überreicht.
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Unterstützung für
Wohnen und Arbeiten
Im Kanton Zürich leben geschätzt 180’000 Menschen mit Behinderung. Rund 35’000 Personen haben eine IV-Rente. Menschen mit Behinderung sind auf besondere Angebote angewiesen. Daher gibt es im Kanton Zürich über hundert spezialisierte Einrichtungen.
Finden Sie Ihr Angebot
Auf meinplatz.ch finden Sie alle Tages-, Wohn- oder Arbeitsangebote in Institutionen für erwachsene Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich. Die Informationen zu den Plätzen werden jeden Monat aktualisiert.
Anlaufstellen
Im Kanton gibt es diverse Anlaufstellen, die Menschen mit Behinderung behilflich sind, wenn sie sich beraten lassen, engagieren oder austauschen wollen.
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Die Behindertenkonferenz Kanton Zürich ist die Dachorganisation von und für Menschen mit Behinderung, deren Organisationen und Institutionen im Kanton Zürich.
Der Kanton Zürich engagiert sich für ein behindertengerechtes Bauen im öffentlichen Strassenraum. Das gilt auch für den Fussverkehr.
Die Koordinationsstelle für Behindertenrechte im Kantonalen Sozialamt fördert die Umsetzung der UNO-Behindertenkonvention (BRK) im Kanton Zürich.
Inclusion Handicap und Procap unterstützen Menschen mit Behinderung bei rechtlichen Fragen.
Im Kanton Zürich gibt es in Winterthur, in Uster und in Zürich regionale Kontaktstellen für Selbsthilfegruppen.
Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) bietet Unterstützung fürs Reisen im öffentlichen Verkehr.
Die Stiftung ProMobil bietet mobilitätsbehinderten Menschen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen vergünstigte Fahrten mit Partnertaxiunternehmen an.
Weiterführende Informationen
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- Download Bericht der Hochschule Luzern zum Postulat KR-Nr. 196/2016 "Bedarf und Finanzierung von begleitetem Wohnen für Menschen mit Behinderung" PDF | 34 Seiten | Deutsch | 853 KB
- Download Bericht Pro Senectute zum Postulat KR-Nr. 404/2016 "Betreutes Wohnen statt verfrühter Heimeintritt" PDF | 97 Seiten | Deutsch | 1005 KB