Mit dem Aktionsplan übernimmt der Kanton die Verantwortung für die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK). Erfahren Sie auf dieser Seite mehr dazu.
Umsetzung der Behindertenrechtskonvention

Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) hat zum Ziel, «einen massgeblichen Beitrag zur Beseitigung der tiefgreifenden sozialen Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen (zu) leisten und ihre Teilhabe am bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben auf der Grundlage der Chancengleichheit (zu) fördern».
Auch im Kanton Zürich bestehen noch viele Hürden, die Menschen mit Behinderungen eine unabhängige Lebensführung, die politische Mitsprache und persönliche Selbstbestimmung sowie die volle Teilhabe in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen erschweren. Dies zeigt eine von der Sicherheitsdirektion finanzierte Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) aus dem Jahr 2018 zum Handlungsbedarf aufgrund der UNO-BRK.
Im Rahmen der Legislaturziele 2019-2023 beschloss der Regierungsrat die Erarbeitung eines Aktionsplans zur Umsetzung der UNO-BRK. Dieser Aktionsplan wurde im Juli 2022 vom Regierungsrat beschlossen und im August 2022 der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit dem Aktionsplan übernimmt der Kanton die Verantwortung für die Umsetzung der UNO-BRK innerhalb der staatlichen Aufgaben.
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«Die Umsetzung der UNO-BRK ist für den Kanton Zürich eine Selbstverständlichkeit. Es geht darum, dass alle die gleichen Rechte geniessen.»
Mario Fehr, Regierungsrat
Partizipations-Konferenzen Kanton Zürich
Menschen mit Behinderungen müssen bei der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention aktiv einbezogen werden. Diese Pflicht betrifft auch den Kanton Zürich bei der Umsetzung des Aktionsplans Behindertenrechte.
Der Kanton Zürich veranstaltet daher jedes Jahr eine Partizipations-Konferenz. Bei diesen Konferenzen soll ein Dialog zwischen den Verantwortlichen des Kantons und den Vertretungen der Menschen mit Behinderungen stattfinden. Auch Gemeinden sind willkommen.
Ziel ist es, dass alle zusammenarbeiten, um die UNO-BRK umzusetzen. So sollen Wissen und Erfahrungen ausgetauscht werden, um die Aufgabe im Kanton Zürich gemeinsam zu bewältigen.
Die nächste Partizipations-Konferenz findet im am Dienstag, 21. Oktober 2025 statt. Die Einladung wird im Laufe des Sommers verschickt.
Partizipations-Konferenzen 2023 und 2024
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Am 22. Oktober 2024 fand die Partizipations-Konferenz 2024 statt. Thema war der Stand der Umsetzung des Aktionsplans Behindertenrechte.
In Gesprächen haben sich die Teilnehmenden mit Erfolgen und offenen Fragen beschäftigen. Als Beispiele dienten die Themen Politik und Kommunikation.
Teilgenommen haben rund 70 Personen
- Mitglieder «Partizipation Kanton Zürich»
- Massnahmen-Verantwortliche aus dem Kanton
- interessierte Mitarbeitende aus den Gemeinden.

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Erfahren Sie, wie der Kanton vorgeht um den Aktionsplan Behindertenrechte umzusetzen. Unser Newsletter informiert Sie alle 4 bis 6 Wochen über den Stand der Umsetzung. In jedem Newsletter wird ausführlich über die Umsetzung von zwei der insgesamt 26 Massnahmen berichtet.
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Aktueller Newsletter
Archiv Newsletter
Newsletter «Aktionsplan Behindertenrechte» Juni 2025
Newsletter «Aktionsplan Behindertenrechte» April 2025
Newsletter «Aktionsplan Behindertenrechte» März 2025
Newsletter «Aktionsplan Behindertenrechte» Januar 2025
Newsletter «Aktionsplan Behindertenrechte» November 2024
Newsletter «Aktionsplan Behindertenrechte» Oktober 2024
Newsletter «Aktionsplan Behindertenrechte» September 2024
Newsletter «Aktionsplan Behindertenrechte» August 2024
Newsletter «Aktionsplan Behindertenrechte» Juni 2024
Newsletter «Aktionsplan Behindertenrechte» Mai 2024
Sieben Handlungsfelder
Der Aktionsplan orientiert sich mit sieben Handlungsfeldern an der BRK-Studie der ZHAW:
- Behindertengleichstellung
- Bau- und Mobilitätsinfrastruktur
- Selbstbestimmtes Leben
- Bildung
- Arbeit und Beschäftigung
- Kultur, Freizeit, Sport
- Gesundheit
Umsetzung Aktionsplan Behindertenrechte, Stand Mai 2025
Nachfolgend finden Sie zuerst eine Zusammenfassung der Umsetzung des Aktionsplans in einfacher Sprache: Im Dokument «Einfach erklärt: Umsetzung Aktionsplan Behindertenrechte, Kurzfassung 2025» steht in einfacher Sprache was der Kanton bisher gemacht hat.
Anschliessend wird der Umsetzungsstand der 26 Massnahmen des Aktionsplans Behindertenrechte 2022-2025 entlang der 7 Handlungsfelder in knapper und übersichtlicher Form dargestellt.
Viele dieser Massnahmen werden inzwischen dauerhaft im Rahmen der bestehenden Strukturen fortgeführt und gelten für den Aktionsplan Behindertenrechte 2022–2025 daher als abgeschlossen.
Behindertengleichstellung
Gemäss der Verfassung des Kantons Zürich (KV) sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich und niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung (Art. 11 Abs. 2 KV). In der Bundesverfassung (BV) ist das Diskriminierungsverbot in Art. 8 Abs. 2 verankert. Zudem bestimmt die Bundesverfassung, dass Bund, Kantone und Gemeinden gesetzliche Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen ergreifen müssen (Art. 8 Abs. 4 BV). Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) kommt dieser Pflicht auf Bundesebene nach. Dabei muss den besonderen Bedürfnissen von Frauen mit Behinderungen Rechnung werden (Art. 5 BehiG).
Zudem verpflichtet die seit 2014 in der Schweiz in Kraft stehende UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) Bund, Kantone und Gemeinden in ihrem Kompetenzbereich gegen die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen vorzugehen. Dies umfasst gesetzgeberische Massnahmen, aber auch Massnahmen in der Verwaltung, Justiz und in der Politik.
Für die Behindertengleichstellung leiten sich daraus übergeordnete Aufgaben für den Kanton Zürich ab, die sämtliche Handlungsfelder durchdringen oder dortige Vorhaben unterstützen. Diese umfassen organisatorische und rechtliche Vorkehrungen, mit denen die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen gefördert, koordiniert und überprüft wird.
Von Seiten der Menschen mit Behinderungen ist dabei der Einbezug in alle politischen und administrativen Entscheidungsprozesse bei allen Themenbereichen der UNO-BRK zentral (Partizipation Kanton Zürich, TOP-PRIORITÄTEN, S. 6).
Massnahmen
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Ziel
Der Kanton entwickelt Massnahmen, um den Einbezug und die Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen in allen politischen und administrativen Entscheidungsprozessen bei allen Themenbereichen der UNO-BRK sicherzustellen und institutionell zu verankern.
Massnahme: Zürcher Mitwirkungsmodell weiter entwickeln
Das Zürcher Mitwirkungsmodell «Partizipation Kanton Zürich» wird mit der Behindertenkonferenz Kanton Zürich im Hinblick auf die Sicherstellung des kontinuierlichen Einbezugs aller Gruppen von Menschen mit Behinderungen überprüft und weiterentwickelt.
Umsetzung
Das Zürcher Mitwirkungsmodell wurde in den Jahren 2022–2025 weiter aufgebaut und gestärkt. Das Partizipative Forschungsteam SEGEL (FH OST und HSLU) führt aktuell eine umfassende Evaluation zur Struktur und Wirkung des Modells durch.
Die Evaluation ist partizipativ angelegt: Menschen mit Behinderungen aus den Arbeits- und Steuergruppen wirken aktiv mit. Ziel ist es, gemeinsam Erkenntnisse zur Weiterentwicklung zu gewinnen. Die Ergebnisse werden im Herbst 2025 vorliegen.
Das Mitwirkungsmodell ist Teil der Regelstruktur im Kanton Zürich. Die Massnahme A1 gilt daher im Rahmen des Aktionsplans als abgeschlossen.
Prämissen
Partizipation: Die Evaluation selbst ist partizipativ angelegt. Menschen mit Behinderungen werden in die Erhebung und Auswertung einbezogen. Die Arbeitsgruppen bringen ihre Perspektiven ein.
Differenzierung: Die Evaluation berücksichtigt gezielt verschiedene Behinderungsformen und Hindernisse. Fokusgruppen werden u.a. mit Menschen mit kognitiven und psychischen Behinderungen durchgeführt.
Sensibilisierung: Die Evaluation sensibilisiert innerhalb der Verwaltung für das Thema Partizipation. Die Reflexion von Hindernissen und gelingender Mitwirkung steht im Zentrum.
Verantwortung
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Frist
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Stand
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Sicherheitsdirektion | 2025 | Abgeschlossen |
Ziel
Der Kanton Zürich sorgt dafür, dass seine Gesetzgebung UNO-BRK-konform ist.
Massnahme: UNO-BRK-Konformität der kantonalen Gesetzgebung überprüfen
Richtlinien erstellen zur Überprüfung von Gesetzen, Verordnungen und Reglementen auf ihre Vereinbarkeit mit der UNO-BRK, bei Revisionen und Neuerlassen.
Umsetzung
Die Richtlinien konnten in der dafür vorgesehenen Zeit fertiggestellt werden. Sie heissen «Richtlinien zur Überprüfung von Rechtsetzungsvorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit der Behindertenrechtskonvention (RL RS BRK)» und sind seit 1. Mai 2025 in Kraft.
Konkret bedeutet dies: Neu müssen alle neuen Gesetze und Änderungen von bestehenden Gesetzen im Kanton Zürich überprüft werden. Das gilt auch für Verordnungen. Es wird geprüft, ob sie mit der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) übereinstimmen.
Zusätzlich zu den Richtlinien wurde ein Prüfschema entwickelt, das von allen Gesetzgebungsjuristinnen und -juristen anzuwenden ist. Bei Unklarheiten kann die Koordinationsstelle Behindertenrechte jederzeit zur Beratung kontaktiert werden.
Damit alle Mitarbeitenden der Verwaltung Kenntnis von den Richtlinien erhalten und diese anwenden können, wurden die neuen Richtlinien mit verschiedenen Massnahmen innerhalb der Verwaltung breit kommuniziert.
Mit dem Inkrafttreten der Richtlinien ist die Massnahme A2 im Rahmen des Aktionsplans abgeschlossen.
Prämissen
Die Richtlinien wurden in enger Zusammenarbeit mit der Koordinationsstelle Behindertenrechte erarbeitet. Sie richten sich an die Mitarbeitenden der Verwaltung, die mit der Rechtsetzung betraut sind und tragen zur Sensibilisierung und zum Aufbau von Fachwissen bei. Alle Direktionen und weitere Stellen wurden vor dem Beschluss des Regierungsrates konsultiert. In den Richtlinien werden alle Gruppen von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt. Bei der Umsetzung der Richtlinien wird der Einbezug von Menschen mit Behinderungen sichergestellt werden.
Verantwortung
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Frist
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Stand
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Sicherheitsdirektion | 2024 | Abgeschlossen |
Massnahme: Wahlrecht für alle
Prüfung einer Anpassung der kantonalen Gesetzgebung, damit Menschen, die heute vom Stimmrechtsausschluss betroffen sind, bei Wahlen und Abstimmungen teilnehmen können.
Umsetzung
Was der Kanton Zürich für mehr Teilhabe an Wahlen und Abstimmungen tut:
Die Stadt Zürich möchte, dass mehr Menschen wählen und abstimmen dürfen. Darum hat sie 2023 beim Kanton eine Behördeninitiative eingereicht. Diese Initiative heisst «Wahlrecht für alle». Sie soll Menschen das Wahlrecht geben, die bisher nicht wählen dürfen, weil sie unter umfassender rechtlicher Betreuung (Beistandschaft) stehen. Im März 2025 hat die Kantonsregierung (Regierungsrat) beschlossen, diese Initiative zu unterstützen. Als nächstes muss das Kantonsparlament (Kantonsrat) darüber entscheiden. Danach stimmt die Bevölkerung darüber ab.
Diese Arbeiten zur Umsetzung der Massnahmen sind nun von Entscheidungen im Kantonsrat oder der Bevölkerung abhängig. Die Massnahme A3 gilt daher im Rahmen des Aktionsplans als abgeschlossen.
In den Jahren 2023 und 2024 gab es mehrere Informationsveranstaltungen. Dort lernten Fachleute aus der Verwaltung, wie wichtig es ist, dass alle Menschen an der Politik teilhaben können.
Der Kanton verbessert auch auf andere Weise den Zugang zu politischen Rechten für Menschen mit Behinderungen:
- Seit 2024 gibt es Erklärvideos zu kantonalen Abstimmungen in Gebärdensprache.
- Ab 2025 soll es Abstimmungsunterlagen in leicht verständlicher Sprache geben.
- Ab 2025 soll es zusammen mit der Bundeskanzlei eine Abstimmungsschablone für Menschen mit Sehbehinderungen geben.
- Der Kanton hat eine App entwickelt, mit der Mitarbeitende ihre Texte in einfache und Leichte Sprache übersetzen können.
Prämissen
Partizipation: Alle diese Verbesserungen hat der Kanton gemeinsam mit Organisationen für Menschen mit Behinderungen entwickelt. Der Kontakt läuft über die Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ).
Differenzierung: Das «Wahlrecht für alle» und die einfache Sprache helfen besonders Menschen mit Lernschwierigkeiten. Die Abstimmungsschablonen sind für Menschen mit Sehbehinderungen. Die Erklärvideos in Gebärdensprache sind für gehörlose Menschen.
Sensibilisierung: Am Tag der Demokratie 2023 und bei den Aktionstagen Behindertenrechte 2024 gab es Schulungen. Diese waren für Fachleute aus der Verwaltung des Kantons und der Gemeinden. Sie lernten dort mehr über politische Teilhabe. An jeder Veranstaltung nahmen ungefähr 40 Personen teil.
Verantwortung
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Frist
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Stand
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Direktion der Justiz und des Inneren | 2025 | Abgeschlossen |
Ziel
Der Kanton Zürich entwickelt Massnahmen und legt Bestimmungen und Standards fest, damit die kantonalen Informationen und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind.
Massnahme: Informationszugang gewährleisten
Der Kanton Zürich erhöht die hindernisfreie Zugänglichkeit zu digitalen Informationen weiter. Dabei orientiert er sich am eCH-Accessibility-Standard eCH-0059 Version 3.0. Es wird ein Konzept zur Informationszugänglichkeit erstellt. Es umfasst u. a. die Bereitstellung von Informationen zu zentralen Lebensbereichen gemäss eCH-0059 in Leichter, Einfacher sowie in Gebärdensprache. Eine Meldestelle für Anliegen rund um barrierefreie digitale Inhalte soll geschaffen werden.
Umsetzung
Zunächst sind diverse Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit sowie ein kantonales Regelwerk betreffend Leichter Sprache erstellt worden. Seit Anfangs 2024 steht auch die konzeptionell-technische Umsetzung für Inhalte in Leichter Sprache bereit. Eine Übersicht der bisher publizierten Inhalte in Leichter Sprache ist verfügbar unter zh.ch/ls.
Videos werden seit Frühjahr 2024 allesamt mit Untertiteln versehen. Ein KI-Werkzeug, entwickelt vom Statistischen Amt, ermöglicht eine einfache und schnelle Transkription – selbst für schweizerdeutsche Inhalte. Liveübertragungen (zum Beispiel von Medienkonferenzen) werden im Nachhinein zeitnah untertitelt.
Gebärdensprache wird für (nahezu) alle Medienkonferenzen angeboten, sowohl live wie aufgezeichnet. Erste weitere Inhalte in Gebärdensprache sind publiziert worden (zh.ch/gs), weitere sind in Planung.
Eine Meldestelle für Anliegen von Menschen mit Behinderungen ist bereits seit 2022 aktiv. Es gehen vereinzelt Anfragen ein.
Ein Publikationskonzept wird intern als «AX-Leitfaden zur Erstellung von digitalen Inhalten» bereitgestellt werden. Mehr zum aktuellen Stand in unserer öffentlichen Erklärung zur Barrierefreiheit.
Alle Arbeiten zur Umsetzung der Massnahmen sind in der Regelstruktur verankert. Die Massnahme A4 gilt daher im Rahmen des Aktionsplans als abgeschlossen.
Prämissen
Partizipation: Durch die Einsetzung einer Partizipationsgruppe ist der Einbezug von Menschen mit Behinderungen sichergestellt.
Differenzierung: Die Umsetzungs-Arbeiten berücksichtigen alle Gruppen von Menschen mit Behinderungen.
Sensibilisierung: Fachwissen rund um die Inhaltserstellung soll (möglichst) intern aufgebaut werden und als interne Dienstleistung allen Direktionen und der Staatskanzlei angeboten werden können. Technische Werkzeuge sollen möglichst allen an der Inhaltserstellung Beteiligten verfügbar gemacht werden.
Verantwortung
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Frist
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Stand
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Staatskanzlei | 2024 |
Abgeschlossen |
Ziel
Die Fachstelle Gleichstellung Kanton Zürich leistet einen Beitrag, um gezielt die Gleichstellung von Frauen und Mädchen (und Menschen nicht binärer und weiterer Geschlechtsidentitäten) mit Behinderungen zu verbessern.
Massnahme: Fokus Frauen (und Menschen nicht binärer und weiterer Geschlechtsidentitäten)
Aufgrund der Erkenntnisse basierend auf der Dokumentation des Statistischen Amtes (vgl. Massnahme A10) werden Vorschläge und Massnahmen zum Abbau von Mehrfachdiskriminierungen mit dem «Netzwerk avanti» und weiteren Anspruchsgruppen erarbeitet.
Umsetzung
Die ursprüngliche Massnahme im Aktionsplan wurde neu formuliert:
«Auf Grundlage des aktuellen Aktionsplans Behindertenrechte wird ein Instrument entwickelt, das hilft, Massnahmen geschlechtersensibel zu planen und zu prüfen.» Es dient als praxisnahes Werkzeug für zukünftige Massnahmenverantwortliche, um Gender-Mainstreaming im Bereich der Behindertengleichstellung zu verankern.
Erklärung: «Geschlechtersensibel» bedeutet, dass alle Geschlechter bei den Massnahmen berücksichtigt werden.
Erklärung: «Gendermainstreaming» bedeutet: Bei allen Entscheidungen wird darauf geachtet, dass die Bedürfnisse von allen Geschlechtern berücksichtigt werden.
Das Netzwerk Avanti brachte als Expertinnen-Organisation mehrfach fachliche Stellungnahmen ein. Zusätzlich wurde das Instrument mit weiteren Fachpersonen, darunter Vertretungen der Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ), reflektiert und weiterentwickelt.
Das Instrument richtet sich aktuell speziell an Mitarbeitende in der Verwaltung. In Zukunft kann es durch Projektberatung ergänzt und weiterverwendet werden. Die genaue Umsetzung wird noch erarbeitet.
Gleichzeitig kann das Instrument an verschiedene Zielgruppen angepasst und weiterentwickelt werden. Erste Gespräche mit anderen Kantonen zeigen, dass grosses Interesse besteht. Ziel ist es, gemeinsam Synergien zu nutzen und das Instrument langfristig wirksam und nachhaltig zu machen.
Prämissen
Partizipation: Die Massnahme wurde unter Einbezug der Expertise des «Netzwerk avanti» und einer Expertin der BKZ umgesetzt.
Differenzierung: Die Massnahme differenziert nach Herausforderungen unterschiedlicher Behinderungsarten. Sie stellt dabei insbesondere die Wechselwirkung zu Geschlecht in den Mittelpunkt. Damit hilft die Massnahme, das Thema «Geschlecht» – das in den Vorgaben ebenfalls berücksichtigt werden muss – genauer auszugestalten.
Sensibilisierung: Künftige Massnahmen-Verantwortliche sind die primäre Zielgruppe des Instruments. Es soll möglichst konkrete Unterstützung bieten, damit Massnahmen geschlechtersensibel geplant und umgesetzt werden können. Dies geschieht vor allem auch durch sensibilisierende Elemente im Instrument.
Verantwortung
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Frist
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Stand
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Direktion der Justiz und des Inneren | 2025 | In Arbeit |
Ziel
Der Kanton entwickelt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Strategien und Massnahmen, damit die geltenden Vorschriften konsequent durchgesetzt werden.
Massnahme: Unterstützung der Gemeinden
Die Gemeinden werden vom Kanton in der Umsetzung der UNO-BRK durch den Aufbau eines «BRK-Netzwerks Städte und Gemeinden Kanton Zürich» unterstützt. Pilotgemeinden werden aktiv bei der Umsetzung unterstützt.
Umsetzung
Der Kanton stellt verschiedene Angebote zur Verfügung, um die Gemeinden bei der Umsetzung der UNO-BRK zu unterstützen: Das Beratungsangebot, den Inklusions-Check, das Inklusions-Förderprogramm und das BRK-Netzwerk Städte und Gemeinden sowie Partizipations-Seminare.
Die Unterstützung der Gemeinden ist zum einen eine Massnahme des Aktionsplans Behindertenrechte. Zum anderen aber auch eine Massnahme des Legislaturziels RRZ 5 «Der rasch zunehmenden Vielfalt der Gesellschaft gerecht werden» der Legislaturperiode 2023–2027.
Mit Ende 2023 wurden die Pilotprojekte abgeschlossen und in die Regelstrukturen überführt. Damit gilt die Massnahme A6 im Rahmen des Aktionsplans als abgeschlossen.
Prämissen
Bei der Entwicklung und Umsetzung aller Angebote werden Menschen mit Behinderungen einbezogen. In allen Angeboten wird auf die Differenzierung nach allen Gruppen von Menschen mit Behinderungen besonders Wert gelegt. Es werden verschiedene Formen der Sensibilisierung eingesetzt.
Verantwortung
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Frist
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Stand
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Sicherheitsdirektion | 2023 | Abgeschlossen |
Ziel
Der Kanton ergreift sofortige und wirksame Massnahmen zur Schärfung des Bewusstseins und zum Abbau von Vorurteilen gegenüber Menschen mit Behinderungen.
Massnahme: Zukunft Inklusion
Gemeinsam mit «Partizipation Kanton Zürich» wird eine Strategie zur Bewusstseinsbildung und zur Beseitigung von Diskriminierung entwickelt. Mit der Initiierung von Aktionstagen zu Behindertenrechten wird der Kanton Zürich neue Wege zum Abbau von Hindernissen für Menschen mit Behinderungen gehen.
Umsetzung
Die Aktionstage Behindertenrechte fanden erstmals 2022 statt. Wegen der grossen Beteiligung und erfolgreichen Partnerschaften konnte das Projekt 2024 auf die ganze Schweiz ausweitet werden. Alle 26 Kantone machten mit.
Ein grosser Vorteil war nicht nur die Zusammenarbeit mit Behindertenorganisationen, sondern auch der Aufbau fester Strukturen – sowohl in der kantonalen Verwaltung als auch in zivilgesellschaftlichen Organisationen. Diese Zusammenarbeit war entscheidend für die Umsetzung auf nationaler Ebene.
Damit das Projekt erfolgreich war, mussten sowohl staatliche Stellen als auch Organisationen der Zivilgesellschaft aktiv in Planung, Durchführung und Auswertung eingebunden werden. So entstanden wichtige Strukturen in der ganzen Schweiz. Das zeigt, wie wichtig die enge Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren ist, um langfristige Wirkung zu erzielen.
Die Aktionstage Behindertenrechte 2024 wurden im Kanton Zürich vom 15. Mai bis 15. Juni unter dem gleichen Motto wie im Jahr 2022, «Zukunft Inklusion», durchgeführt. Insgesamt wurden 169 Aktionen von 242 Aktionspartnerinnen und Aktionspartnern durchgeführt. Ziel war es, die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) sichtbar zu machen und breite gesellschaftliche Kreise zu sensibilisieren. Die Aktionen umfassten unter anderem barrierefreie Film- und Theaterveranstaltungen, inklusive Sportanlässe, interaktive Stadtführungen, Workshops zu Arbeits- und Bildungsfragen sowie Podiumsdiskussionen. Eine Evaluation dokumentierte Rückmeldungen zur Durchführung, zur Partizipation und zu Entwicklungspotenzialen.
Zur Sicherung der Nachhaltigkeit wurde das Projekt «Vielfalt verbindet – Netzwerk Behindertenrechte» konzipiert, um bestehende Partnerschaften weiter zu pflegen und auf die Aktionstage 2027 hinzuarbeiten.
Mit der Weiterführung der Aktionstage über 2024 hinaus gilt die Massnahme A7 im Rahmen des Aktionsplans als abgeschlossen.
Prämissen
Partizipation: Menschen mit Behinderungen waren in allen Phasen beteiligt – insbesondere in der Planung und Durchführung der Aktionen. Eine Umfrage unter den Aktionspartnerinnen und Aktionspartnern ergab, dass 95 % der Projekte Menschen mit Behinderungen aktiv einbezogen – als Mitorganisierende, Referentinnen/Referenten oder Beteiligte bei der Umsetzung.
Differenzierung: Die Aktionen griffen unterschiedliche Lebensrealitäten und Behinderungsformen auf. In Rollstuhlparcours oder mit Simulationsbrillen wurden physische und sensorische Hindernisse erlebbar gemacht. Andere Angebote thematisierten die spezifischen Herausforderungen von Menschen mit psychischen oder kognitiven Behinderungen.
Sensibilisierung: Die Aktionstage setzten zentrale Inhalte der UNO-BRK praktisch um. So wurden kulturelle Teilhabe (Artikel 30), inklusive Arbeitsmodelle (Artikel 27) und Zugänglichkeit im öffentlichen Raum (Artikel 9) in konkreten Aktionen thematisiert – etwa mit barrierefreien Konzerten, Praxisbeispielen aus Betrieben und begehbaren Hindernis-Parcours. Weitere Erfolgsgeschichten sind auf der Webseite «Zukunft Inklusion».
Verantwortung
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Frist
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Stand
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Sicherheitsdirektion | 2024 | Abgeschlossen |
Ziel
Der Kanton stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen effektiven Zugang zur Justiz haben.
Massnahme: Zugang zu Opferhilfe und Strafverfolgung
Die Zugänglichkeit zur Strafverfolgung für Menschen mit Behinderungen (insbesondere mit geistiger und psychischer Behinderung) wird sichergestellt. Dazu zählen auch Massnahmen zur Erhöhung der Bekanntheit der Opferhilfe und die Sicherstellung der barrierefreien Zugänglichkeit zu Opferhilfeleistungen.
Umsetzung allgemein
Die Kantonale Opferhilfestelle (KOH) und die Oberjugendanwaltschaft (Jugendstrafrechtspflege, JSP) haben im Jahr 2022 eine Bedarfserhebung für Sensibilisierung/Schulung der Mitarbeitenden im Bereich Opferhilfe und im Bereich JSP durchgeführt. Für die Opferhilfe hat sich Schulungsbedarf im Beratungsalltag gezeigt, vor allem für den Umgang mit Personen mit kognitiven Behinderungen und Lernschwierigkeiten. Für die JSP siehe die Informationen weiter unten.
Opferhilfe (KOH)
Umsetzung: Im Jahr 2023/2024 hat die ZHAW im Auftrag der KOH eine Bedarfsanalyse zum Zugang zur Opferhilfe durchgeführt, auch mit Blick auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen. Die ZHAW hat auch Partizipation Kanton Zürich einbezogen. Die KOH hat auf Basis dieser Analyse verschiedene Massnahmen formuliert, die den Zugang zur Opferhilfe verbessern sollen. Dazu gehören:
- Durchführung einer Fachtagung im Mai 2025 zu Bedürfnissen von Menschen mit kognitiven Behinderungen und Lernschwierigkeiten in der Opferberatung (mit Beizug von mensch zuerst) zur Schulung von Fachpersonen aus der Opferhilfe
- Übersetzung der Infobroschüre «Informationen zum Opferhilfegesetz. Hilfe für Opfer von Gewalttaten» in Leichte Sprache (abgeschlossen)
- Webseite KOH nun auch in Leichter Sprache (abgeschlossen)
- Barrierefreiheit Webseiten Opferberatungsstellen (in Arbeit)
- Sensibilisierung von Schlüsselstellen zur Opferhilfe (z.B. Organisationen von Menschen mit Behinderungen, Heime, Schulen, Fachstellen) – (in Arbeit)
- Kampagnen zur Bekanntmachung der Opferhilfe (ab 2026)
Prämissen:
Partizipation: Im Rahmen der ZHAW-Bedarfsanalyse nahm auch Partizipation Kanton Zürich an einer Fokusgruppe teil. Menschen mit Behinderungen waren auch bei der Planung, Durchführung und Qualitätsprüfung der Fachtagung beteiligt. Bei der Übersetzung der Broschüre in Leichte Sprache waren Menschen mit Behinderungen bei der Qualitätsprüfung beteiligt.
Differenzierung: Die KOH bearbeitet aktuell verschiedene Massnahmen zur Verbesserung des Zugangs zur Opferhilfe auch für andere Zielgruppen. Sie berücksichtigt neben unterschiedlichen Behinderungsarten verschiedene Aspekte der Zugehörigkeit (Geschlecht, Migration, Alter). Sensibilisierung ist ein zentraler Punkt bei den Massnahmen der KOH zur Verbesserung des Zugangs zur Opferhilfe.
Sensibilisierung: Die Fachtagung vom 15. Mai 2025 war ein erster wichtiger Beitrag für die Sensibilisierung der Fachpersonen der Opferhilfe für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen.
Kantonspolizei
Umsetzung: Zusätzlich zu Informationskampagnen zu bestimmten Themen bietet die Präventionsabteilung der Kantonspolizei Zürich Vorträge und Präventionslektionen an. Sie macht dies bei verschiedenen Institutionen und (heilpädagogischen) Schulen. Ziel ist es, potenzielle Opfer vor Straftaten zu schützen und den Zugang zur Opferhilfe sowie zur Strafverfolgung möglichst niederschwellig zu gestalten.
Prämissen: Besuche von Institutionen und ihren Mitgliedern bei Verkehrs-Stützpunkten, Polizeiposten etc. – z.B. an Tagen der offenen Tür – werden unterstützt. Anlässlich von Referaten, Lektionen und Besuchen wirken Menschen mit Behinderungen mit und es findet ein gegenseitiger Austausch mit der Kantonspolizei Zürich statt. Der Inhalt wird den Bedürfnissen entsprechend angepasst.
Mitarbeitende der Kantonspolizei Zürich werden durch das Vermitteln und Bereitstellen von Fachwissen im Regelbetrieb sensibilisiert.
Jugendanwaltschaften und Staatsanwaltschaften
Umsetzung: Die JSP führte die letzten Jahre zahlreiche Weiterbildungen durch, welche die Massnahme A8 tangieren, so insbesondere:
- «Leicht verständliche Sprache im Jugendstrafverfahren» vom 15.3.2023 für Jugendanwälte und Jugendanwältinnen sowie Sozialarbeitende.
- «Häusliche Gewalt-Opferhilfe-Umsetzung in der Praxis» vom 25.2.2025 für Jugendanwälte und Jugendanwältinnen sowie Sozialarbeitende.
- Weiterbildungen zu psychischen Behinderungen sowie fortlaufende Weiterbildungen im Rahmen verschiedener CAS (z.B. Jugendforensik, Jugendstrafverfolgung), welche die Mitarbeitenden besuchen.
- Formulare wurden in einfache Sprache übersetzt (z.B. Strafbefehl).
Prämissen:
Partizipation: Die Klientinnen und Klienten der JSP sind beschuldigte bzw. verurteilte Jugendliche. Eine unmittelbare Partizipation erfolgte bis anhin nicht. Mittelbar kommt ihnen jedoch der Nutzen der getroffenen Massnahmen zu (z.B. einfache Sprache in einer Einvernahme).
Differenzierung: Es gehört zu den Besonderheiten des Jugendstrafrechts als Täterstrafrecht, dass die persönlichen Verhältnisse von Jugendlichen genau abgeklärt werden (z.B. Familie, Schule, Lehre, Migration). Dies betrifft auch Behinderungen.
Sensibilisierung: Die von der Jugendstrafrechtspflege in den letzten Jahren vorgenommenen Massnahmen beabsichtigen die Sensibilisierung der Mitarbeitenden insbesondere auch auf kommunikative Aspekte (einfache Sprache).
Die Arbeiten für eine bessere Zugänglichkeit der Opferhilfe und Strafverfolgung für Menschen mit Behinderungen werden im Regelbetrieb weitergeführt. Insbesondere auch im Zusammenhang mit der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Die Massnahme A8 gilt im Rahmen des Aktionsplans daher als abgeschlossen.
Verantwortung
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Frist
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Stand
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Direktion der Justiz und des Inneren | 2024 | Abgeschlossen |
Ziel
Der Kanton stellt sicher, dass die Mitarbeitenden mit Kundenkontakt bezüglich Umgang mit Menschen mit Behinderungen informiert und geschult wird.
Massnahme: Bewusstsein für die Kundinnen und Kunden mit Behinderungen
Die Handlungskompetenz von Kantonsangestellten im Umgang mit Menschen mit Behinderungen wird durch Schulungs- und Sensibilisierungsmassnahmen erhöht.
Umsetzung
Seit 2020 werden jährlich zwei Kurzfilm-Lunchkinos zum Thema Leben mit Behinderungen in Zusammenarbeit mit Alex Oberholzer gezeigt. Bei den Veranstaltungen nehmen bis zu 50 Personen aus der kantonalen Verwaltung teil.
Jährlich werden mit dem Verein «Sensability» Perspektivenwechsel für die Verwaltung durchgeführt. Die Teilnehmenden erleben sehr konkret die Lebenswelt von Menschen mit Behinderungen.
In Zusammenarbeit mit der Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ) wurden 2024 ein Partizipationsleitfaden sowie Seminare für Verwaltungsangestellte aufgebaut. Vier Veranstaltungen werden im Jahr 2025 durchgeführt.
Weiter führt die Koordinationsstelle Gespräche zum Aufbau eines Verwaltungs-Inklusions-Checks. Ziel ist es, dass auch Verwaltungen überprüfen, welche Hindernisse sie für Menschen mit Behinderungen haben.
Diese Massnahmen sind Teil der Regelstruktur, daher gilt die Massnahme A9 im Rahmen des Aktionsplans als abgeschlossen.
Prämissen
Alle genannten Sensibilisierungs-Veranstaltungen werden in Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen entwickelt und umgesetzt. In allen Angeboten wird auf die Notwendigkeit einer Differenzierung nach allen Gruppen von Menschen mit Behinderungen hingewiesen.
Verantwortung
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Frist
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Stand
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Sicherheitsdirektion | 2025 | Abgeschlossen |
Ziel
Der Kanton Zürich legt statistische Angaben und Daten über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Kanton Zürich vor.
Massnahme: Zahlen und Fakten zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen
Im Rahmen der «Strategischen Initiative Datenbewirtschaftung» wird eine frei zugängliche Dokumentation der bestehenden Datenquellen zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen auf «Ebene Merkmal» erstellt.
Umsetzung
Das Statistische Amt erstellte ein Verzeichnis von Daten, die über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen Auskunft geben. Das sind Daten, die Menschen mit Behinderungen erfassen. Ein Beispiel sind Zahlen, welche die Schulen zu ihren Schülerinnen und Schülern festhalten. Ebenfalls gehören dazu Daten, die auf Hindernisse im Alltag hinweisen. Ein Beispiel sind Informationen zu hindernisfreien Haltestellen im öffentlichen Verkehr.
Das Verzeichnis enthält Daten aus der Kantons- und Bundesverwaltung und anderen Organisationen. Das Statistische Amt schreibt einen Bericht zu den bestehenden Daten. Darin wird auch festgehalten, welche Fragen mit diesen Daten beantwortet werden können.
Prämissen
Partizipation: Ein Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern von Organisationen von Menschen mit Behinderungen ist für Herbst 2025 geplant (in Zusammenarbeit mit der Behindertenkonferenz Kanton Zürich). Darin wird es um die Prioritäten für das weitere Vorgehen gehen: Welche Fragestellungen sollen mit den bestehenden Daten zuerst beantwortet werden? Wo gibt es wichtige Datenlücken?
Sensibilisierung: Die Sensibilisierung für die Rolle von relevanten Daten ist Teil des fortlaufenden Austausches des Statistischen Amts mit anderen Verwaltungseinheiten.
Differenzierung: Bei den bestehenden Datenquellen wurde erfasst, ob Auswertungen nach Behinderungsarten und weiteren Merkmalen (wie zum Beispiel Geschlecht) möglich sind.
Verantwortung
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Frist
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Stand
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Direktion der Justiz und des Inneren | 2025 | In Arbeit |
Bau- und Mobilitätsinfrastruktur
Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Zugang zu den öffentlichen Bauten, Anlagen, Einrichtungen und Leistungen (Art. 11 Abs. 4 KV). Eine Benachteiligung beim Zugang liegt vor, wenn der Zugang für Menschen mit Behinderungen aus baulichen Gründen nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist (Art. 2 Abs. 3 BehiG).
Bestehende Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge für den öffentlichen Verkehr hätten bis spätestens Ende 2023 behindertengerecht sein müssen (Art. 22 BehiG). Auftrag des Staates ist, den Zugang zur Bau- und Mobilitätsinfrastruktur sicherzustellen. Ob Zugänglichkeit gegeben ist, kann nur vom Ergebnis her betrachtet werden (Bundesrat 2018, S. 17). Am Beispiel des Hochbaus wurden vom Kanton Zürich die entsprechenden Nachhaltigkeitsstandards gesetzt.
Massnahmen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Ziel
Der Kanton nimmt eine Standortbestimmung bezüglich der Umsetzung der geltenden Vorschriften im Bereich hindernisfreies Bauen vor.
Massnahme: Zugang zu kantonalen Bauten
Eine Statusanalyse zur Umsetzung des BehiG und zur Zugänglichkeit der kantonalen Immobilien wird im Rahmen des Aktionsplans durchgeführt und der künftige bauliche und betriebliche Handlungsbedarf abgeleitet.
Umsetzung
In einer Analyse wurde geprüft, ob kantonale Gebäude für Menschen mit Behinderungen gut zugänglich sind. Untersucht wurden ausgewählte Gebäude, die von der Öffentlichkeit genutzt werden und bei denen seit längerer Zeit keine baulichen Anpassungen gemacht oder geplant wurden.
Die Besichtigungen vor Ort haben gezeigt, dass es in mehreren Bereichen noch bauliche Hindernisse gibt. Es wurden konkrete Lösungsvorschläge erarbeitet und nach Dringlichkeit geordnet. Gleichzeitig wurden die ersten Schritte für bauliche Verbesserungen vorbereitet. Diese können nun umgesetzt werden.
Ziel ist es, die Hindernisfreiheit in den kantonalen Liegenschaften sicherzustellen und fortlaufend Verbesserungsmassnahmen in die betrieblichen Arbeitsabläufe zu integrieren.
Diese Massnahmen sind Teil der Regelstruktur, daher gilt die Massnahme B1 im Rahmen des Aktionsplans als abgeschlossen.
Prämissen
Im Laufe des Prozesses wurden Menschen mit Behinderungen und Fachpersonen miteinbezogen. Ein wichtiger Teil war, die bisherigen Ergebnisse gemeinsam anzuschauen und mit den Rückmeldungen aus der Praxis abzugleichen. Die Erkenntnisse konnten weiterentwickelt und besser auf unterschiedliche Bedürfnisse und die unterschiedlichen Arten von Hindernissen abgestimmt werden.
Die Handlungsfelder sind erkannt und die baulichen und betrieblichen Massnahmen strukturiert und thematisch geordnet. Durch eine partnerschaftliche Zusammenarbeit wird die Hindernisfreiheit in der Organisation stärker verankert.
Verantwortung
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Frist
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Stand
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Baudirektion | 2024 | Abgeschlossen |
Ziel
Der Kanton entwickelt Massnahmen, mit denen sichergestellt werden kann, dass die Haltestellen, wo verhältnismässig, hindernisfrei ausgebaut werden.
Massnahmne: Zugang zum öffentlichen Verkehr
Eine Statusanalyse und Massnahmenplanung wird erarbeitet, um die Lücken im hindernisfreien Angebot des öffentlichen Verkehrs gemäss BehiG zu benennen und zu schliessen. Wo ein hindernisfreier Ausbau nicht verhältnismässig ist, werden Ersatzmassnahmen angeboten.
Umsetzung
Während der letzten 20 Jahre wurden Tramhaltestellen und Bahnhöfe laufend angepasst, sodass die für den gleichberechtigten Zugang notwendigen Umbauten weit fortgeschritten sind.
In Bezug auf die Bushaltestellen-Infrastruktur bestehen Defizite. Die Hälfte der Bushaltestellen an Staatsstrassen konnte bereits hindernisfrei ausgebaut werden. Zu den weiteren Bushaltestellen liegen Daten zum Ausbaustand vor und werden stets aktualisiert. Die übergeordnete Massnahmenplanung ist abgeschlossen. Für die Umsetzungsplanung sind die noch nicht umgesetzten Bushaltestellen auf Staatsstrassen priorisiert und werden wie folgt in die Ausführungsplanung aufgenommen:
- Von den nun dringlich auszubauenden Bushaltekanten befindet sich die Hälfte der Kanten in Planung.
- Die zweite Hälfte wird innert einem Jahr in die Planung aufgenommen werden.
- Unabhängig von Dringlichkeit und Priorisierung werden bei allen Strassenbauvorhaben zudem Bushaltestellen geprüft und ausgebaut.
Seit dem 1. Januar 2024 werden Shuttle-Fahrdienste als Ersatzmassnahme für Haltestellen, die keinen gleichberechtigten Zugang ermöglich, angeboten. Die Finanzierung durch den ZVV ist gemäss Regierungsratsbeschluss für einen vierjährigen Pilotbetrieb gesichert. In der kommenden Zeit werden Erfahrungen gesammelt und bei Bedarf Anpassungen vorgenommen.
Die weitere Sicherstellung der Hindernisfreiheit des öffentlichen Verkehrs stellt eine Daueraufgabe der Regelstruktur dar. Daher gilt die Massnahme B2 im Rahmen des Aktionsplans als abgeschlossen.
Prämissen
Partizipation: Die Partizipation erfolgt in Form eines regelmässigen Austauschs zu den Ersatzmassnahmen mit Verbandsvertreterinnen und -vertretern im Rahmen der Expertenkommission Hindernisfreies Reisen Zürich.
Differenzierung: Auf nationaler Stufe erarbeitete Normen und Richtlinien im Zusammenhang mit dem BehiG stellen die Differenzierung sicher.
Sensibilisierung: Im Rahmen von Gremien mit Strasseneigentümern werden diese informiert und sensibilisiert.
Verantwortung
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Frist
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Stand
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Baudirektion | 2024 | Abgeschlossen |
Volkswirtschaftsdirektion | 2024 | Abgeschlossen |
Ziel
Der Kanton prüft den Aufbau eines digitalen Katasters zur Dokumentation von baulichen Hindernissen gemäss der UNO-BRK.
Massnahme: Dokumentation von Hindernissen in einem digitalen Kataster
In einem digitalen Kataster sollen bauliche Hindernisse so dokumentiert werden, dass mittels Navigationsfunktionen ein hindernisfreier Pfad zu den Infrastrukturen gemäss Art. 9 Abs. 1 UNO-BRK gesucht werden kann. Weiter soll der Fortschritt der Planung und Umsetzung zur Behebung der baulichen Hindernisse dokumentiert und in einem Informationssystem publiziert werden.
Umsetzung
Was wurde bisher gemacht?
- Evaluation der geeigneten Vorgehens-Methode, Entwurf der inhaltlichen Struktur der Studie
- Recherche von Grundlagen, Erarbeitung der grundlegenden Problem- und Fragestellungen
- Entwicklung einer grundlegenden Zielvorstellung zur Absteckung des Lösungsraumes
- Definition von diskriminierungsfreien Rahmenbedingungen und Restriktionen für die Lösungsfindung
- Entwurf und technische Umsetzung einer barrierefreien Onlineumfrage für das Einholen von Informationen bei Menschen mit Behinderungen
Was gibt es noch zu tun:
- Test der Onlineumfrage auf Anwendbarkeit, Anpassungen hinsichtlich Verständlichkeit und Ergonomie
- Durchführung, Auswertung und Analyse der Umfrage, Finalisierung der Problemstellung
- Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für das Sammeln und Nutzen von Informationen über die Infrastruktur
- Vorstellung der Lösungsvorschläge bei Menschen mit Behinderungen, Einholen von Rückmeldungen
- Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zuhanden des Baudirektors des Kantons Zürich
- Es ist geplant, die Arbeiten in der zweiten Hälfte 2026 abzuschliessen.
Prämissen
Partizipation: Die Erarbeitung der Problemstellung und die Entwicklung von Lösungsvorschlägen zum Aufbau eines Hinderniskatasters werden unter Einbezug von Menschen mit Behinderungen und ihren Vertretungen durchgeführt. Zur Erreichung einer breiten Grundlage wird eine barrierefreie Onlineumfrage durchgeführt. Lösungsvorschläge und Handlungsempfehlungen werden im direkten Kontakt mit Menschen mit Behinderungen bewertet und verbessert.
Sensibilisierung: Eine Sensibilisierung für die Anliegen der Menschen mit Behinderungen wird vor allem bei den politischen Führungspersonen angestrebt. Deshalb ist die Studie mit Handlungsempfehlungen an den Baudirektor des Kantons Zürich gerichtet. Er ist während seiner Amtszeit für viele der relevanten Infrastrukturen verantwortlich.
Differenzierung: Damit die Studie aussagekräftig ist, werden Menschen mit verschiedenen Behinderungen in die Untersuchung der Probleme und die Bewertung der Lösungen einbezogen.
Verantwortung
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Frist
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Stand
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Baudirektion | 2025 | In Arbeit |
Selbstbestimmtes Leben
Vom Kantonsrat wurde die Motion betreffend Selbstbestimmung ermöglichen durch Subjektfinanzierung überwiesen. Mit dem Systemwechsel zur Subjektfinanzierung sollen die kantonalen Beiträge für alle Menschen mit Behinderungen auf der Basis ihres individuellen Unterstützungsbedarfs festgelegt werden, unabhängig davon, ob sie in einer Institution oder ausserhalb einer Institution leben und/oder arbeiten (Motion KR-Nr. 100/2017).
Im Forschungsbericht des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) zur Bestandsaufnahme des Wohnangebots für Menschen mit Behinderungen wird den Kantonen empfohlen, eine Diversifizierung der Angebote verstärkt voranzutreiben. Zudem wird die Schaffung von unabhängigen Beratungsangeboten für den Übergang vom institutionellen zum privaten Wohnen empfohlen.
Massnahme
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Ziel
Der Kanton stellt mit gesetzlichen und finanziellen Mitteln sicher, dass echte Wahlfreiheit bezüglich der Wohnform geschaffen wird.
Massnahme: Freie Wahl der Wohnform
Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes bzw. des Systemwechsels zur Sicherstellung der Wahlfreiheit durch Aufbau eines ambulanten Angebots und eines guten Beratungsangebots. Parallel wird die Umsetzung der UNO-BRK innerhalb der sozialen Einrichtungen überprüft und verbessert.
Umsetzung
Im Jahr 2022 hat der Kantonsrat das Selbstbestimmungsgesetz (SLBG) beschlossen. Das Kantonale Sozialamt setzt es mit dem neuen System SEBE um. SEBE ist im Januar 2024 gestartet, zunächst im Bereich Wohnen.
Mit SEBE gibt es neu seit 2024 Begleitung und Betreuung für Menschen mit Behinderungen, die in ihrem Zuhause leben. Sie können beim Kantonalen Sozialamt Begleitung und Betreuung im Alltag, in der Freizeit oder bei Veränderungen beantragen. Weiterhin gibt es wie bisher Begleitung und Betreuung in den Institutionen nach IFEG.
Erklärung: Das IFEG ist das Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen.
Bis 2025 konnten erste Erfahrungen mit SEBE gesammelt werden. Es wird noch einige Jahre dauern, bis sich das System vollständig eingespielt hat und gut funktioniert. Das Kantonale Sozialamt wird SEBE in den nächsten Jahren weiterhin verbessern und anpassen.
Die Massnahme C1 ist in die Regelstruktur überführt und gilt daher im Rahmen des Aktionsplans als abgeschlossen.
Prämissen
Partizipation: SEBE befindet sich im Aufbau und wird gemeinsam mit den ersten Nutzenden weiter verbessert. In Fokusgruppen sind Menschen mit Behinderungen sowie Vertreterinnen und Vertreter von Behindertenorganisationen und von Verbänden von Anbietenden vertreten. Die Teilnehmenden geben in diesen Fokusgruppen ihre Meinung ein. Zusätzlich finden regelmässig Treffen statt, bei denen Erfahrungen ausgetauscht und Verbesserungsvorschläge gemacht werden können.
Differenzierung: Bei SEBE können anspruchsberechtigte Personen ihren individuellen Bedarf angeben. Innerhalb des rechtlich vorgegeben Rahmens wird in SEBE auf verschiedene Bedürfnisse und Zielgruppen eingegangen.
Sensibilisierung: Im Jahr 2024 stand die Prozess-Begleitung der ersten Nutzenden im Mittelpunkt der Kommunikationsstrategie. Ab 2025 soll SEBE im ganzen Kanton Zürich bei Menschen mit Behinderungen und deren Umfeld breiter bekannt gemacht werden.
Verantwortung
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Frist
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Stand
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Sicherheitsdirektion | 2025 | Abgeschlossen |
Bildung
Die Kantone sorgen dafür, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderungen eine Grundschulung erhalten, die ihren besonderen Bedürfnissen angepasst ist (Art. 20 Abs. 1 BehiG). Insbesondere sorgen sie dafür, dass wahrnehmungs- oder artikulationsbehinderte Kinder und Jugendliche und ihnen besonders nahe stehende Personen eine auf die Behinderung abgestimmte Kommunikationstechnik erlernen können (Art. 20 Abs. 3 BehiG).
Die UNO-BRK verpflichtet die Vertragsstaaten, das Recht auf Bildung durch ein inklusives Bildungssystem in allen Bereichen zu verwirklichen. Dabei ist «die Verpflichtung zur Inklusion ein langfristiger transformativer Prozess, der das gesamte Bildungssystem erfassen muss» (UNO-Ausschuss).
Das für alle Stufen geltende Bildungsgesetz (BiG, LS 410.1) verpflichtet das Zürcher Bildungswesen «dem Menschen eine Bildung nach Massgabe seiner Anlagen, Eignungen und Interessen» zu vermitteln (§ 2 Abs. 1 BiG).
Dennoch stellen die Betroffenen fest, dass auf Ebene der frühkindlichen Erziehung nicht genügend (inklusive) Krippen- und Betreuungsplätze zur Verfügung stehen, die Kindern mit Behinderungen die erforderliche Unterstützung bieten. Vor allem für Kinder mit medizinischem Überwachungsbedarf gäbe es zu wenig Angebote (Partizipation 2020, S. 22).
Massnahmen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Ziel
Der Kanton entwickelt geeignete Massnahmen, um alle Bildungsangebote in seinem Zuständigkeitsbereich zugänglich und inklusiv zu machen. Dabei stärkt er die Fachkompetenz von Lehrpersonen und Schulen bezüglich inklusiver Schulung.
Massnahme: Frühe Kindheit
Die Förderung von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf wird durch Interventionen und Angebote im Frühbereich (FBBE) intensiviert. Zugangschancen zu Betreuungsangeboten und weiteren Angeboten der frühen Förderung werden für Kinder mit Behinderungen verbessert und die Finanzierung behinderungsbedingter Mehrkosten für die familienergänzende Betreuung wird geklärt. Der Übergang in den schulischen Bereich ist für Kinder mit bereits erkanntem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf hindernisfrei sichergestellt.
Umsetzung
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 26. Februar 2025 einen Entwurf zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) vorgelegt. Der Entwurf regelt unter anderem die Finanzierung von höheren Betreuungskosten für Kinder mit Behinderungen. Er hilft, die Massnahme «Frühe Kindheit» umzusetzen. Der Regierungsrat bittet aber den Kantonsrat, die Änderung des Gesetzes abzulehnen (siehe Medienmitteilung).
Unabhängig von dieser Gesetzesänderung gibt es in verschiedenen Gemeinden im Kanton Zürich spezialisierte Kindertagesstätten für Kinder mit Behinderungen. Einzelne Gemeinden zahlen Beiträge an die höheren Kosten für die Betreuung.
Ausserdem finanziert der Kanton Zürich seit dem Jahr 2024 nun 18 Therapieplätze für Intensive Frühtherapien für Vorschulkinder mit Autismus mit.
Das Amt für Jugend und Berufsberatung hat zusammen mit dem Verein «Tatkraft» einen Inklusions-Selbst-Check entwickelt und eingeführt. Damit und mit weiteren Massnahmen trägt der Kanton dazu bei, dass die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe zugänglich und inklusiver werden.
Die Massnahme D1 im Rahmen des Aktionsplans ist abgeschlossen.
Prämissen
Verbände und Organisationen, die sich für Kinder mit Behinderungen einsetzen, wurden im Rahmen der Formulierung der KJHG-Vorlage einbezogen.
Für die Entwicklung des Inklusions-Selbst-Checks wurde mit einer Vertreterin des Vereins «Tatkraft» zusammengearbeitet.
Um die in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Fachpersonen rund um das Thema Inklusion zu schulen, finden regelmässig Veranstaltungen in Kooperation mit Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen statt.
Verantwortung
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Frist
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Stand
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Bildungsdirektion | 2024 | Abgeschlossen |
Massnahme: Unterstützung der Gemeinden
Monitoring der Gemeinden mit über hohen Sonderschulquoten und Aufsicht über die integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR) durch das Volksschulamt. Die Tragfähigkeit der Regelschule im Umgang mit Heterogenität wird gestärkt, Ventilwirkungen bei der Zuweisung zu Sonderschulungsmassnahmen werden reduziert. Die Integration von Kindern mit besonderem Bildungsbedarf in die Regelschule wird gefördert und eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern aufgebaut. Integrative sind separierenden Lösungen vorzuziehen, separative speziell zu begründen.
Umsetzung
Gemeinden mit sehr vielen Sonderschülerinnen und Sonderschülern werden vom Volksschulamt unterstützt. Die Unterstützung erfolgt durch Gespräche, Schulungen, regelmässige Kontrollen und Beratung zur gemeinsamen Schulung in Regelschulen (ISR).
Mit allen Schulleitungen fand eine Schulung zur ISR und ein Austausch zu integrativer Schulentwicklung statt. Rund 300 Schulleitende und weitere Fachpersonen informierten sich im Rahmen des «Forums Schulführung» darüber, was Schulen für die verbesserte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit besonderen Voraussetzungen bewirken können.
Neu wurde in der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen verankert, dass separative Massnahmen speziell begründet werden müssen.
Die Hochschule für Heilpädagogik hat in Zusammenarbeit mit dem Volksschulamt die Webseite «Tragfähige Integration» erstellt. Die Webseite unterstützt die Schulleitungen mit Informationen und Hinweisen rund um die integrative Schule.
Die Massnahme D2 im Rahmen des Aktionsplans ist abgeschlossen.
Prämissen
Eine Fachgruppe, bestehend aus Lehrpersonen mit Behinderungen, wurde gegründet. In dieser Fachgruppe sind alle Behinderungsarten vertreten. Die Fachgruppe berät das Volksschulamt regelmässig zu verschiedenen Projekten. Das Thematisieren in verschiedenen Beratungs- und Schulungsangeboten hat auch sensibilisierenden Charakter.
Die Konzeption des «Forums Schulführung» zum Thema «Teilhabe im Fokus – Vielfalt als Chance» berücksichtigte alle drei Prämissen Partizipation (Einbezug von Menschen mit Behinderungen), Differenzierung (Fokus auf alle die Teilhabe von Schülerinnen und Schülern bedrohende Faktoren) und Sensibilisierung (Behinderungen erlebbar machen).
Verantwortung
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Frist
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Stand
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Bildungsdirektion | 2025 | Abgeschlossen |
Ziel
Der Kanton legt eine Standortbestimmung bezüglich der Hindernisse beim Zugang zu Bildung vor.
Massnahme: Zugang zum Lernen
Ein Umsetzungsplan wird erstellt. Dieser sieht vor, kantonale Gebäude, Lehrmittel, Eignungstests und Prüfungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich zu machen.
Umsetzung
Um herauszufinden, wo Lehrmittel noch nicht barrierefrei sind, gab es ein Gespräch mit Menschen mit Behinderungen, ihren Lehrpersonen und dem Lehrmittelverlag. Der Lehrmittelverlag hat aufgrund dieses Hearings Massnahmen beschlossen. Der Massnahmenplan ist auf der Webseite des Lehrmittelverlages publiziert. Für Prüfungen steht der Nachteilsausgleich zur Verfügung.
Die Massnahme D3 im Rahmen des Aktionsplans ist abgeschlossen.
Zur Zugänglichkeit von Gebäuden vgl. Massnahme B1.
Prämissen
Menschen mit Behinderungen wurden beteiligt, um den Bedarf an barrierefreien Lehrmitteln besser einschätzen zu können. Es fand je ein Treffen für jede Behinderungsart statt. Der Austausch trug auch zur Sensibilisierung der Lehrmittelschaffenden bei. Der Massnahmenplan des Lehrmittelverlags berücksichtigt die verschiedenen Behinderungsarten differenziert.
Verantwortung
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Frist
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Stand
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Bildungsdirektion | 2023 | Abgeschlossen |
Ziel
Der Kanton entwickelt Massnahmen, um einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu ermöglichen.
Massnahme: Erfolgreicher Abschluss Sek II
Erarbeitung eines Massnahmenkatalogs zur mittel und langfristigen Erhöhung der Abschlussquote auf Sekundarstufe II.
Umsetzung
Der Aktionsplan des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes (MBA) mit insgesamt 29 Zielen und Massnahmen wird weiterhin umgesetzt und mit neuen Zielen erweitert. Er wird durch eine interne Fachgruppe begleitet. Die Massnahmen betreffen einerseits die externen Anspruchsgruppen, andererseits aber auch das MBA selbst als Arbeitgeber.
Ergebnisse
Übergeordnete Massnahmen:
Die interne Fachgruppe Behindertenrechte wurde ausgebaut. Sie hat seit Januar 2025 eine Vertretung aus allen Abteilungen und aus der Geschäftsleitung. Sie trifft sich regelmässig und lässt sich durch einen externen Fachexperten aus dem BRK-Umfeld begleiten und beraten. So können die Themen rund um die BRK diskutiert und in die Abteilungen getragen werden. Zudem kann Fachwissen ausgebaut und ausgetauscht werden. Ab 2026 wird eine dauerhafte Fortführung der Fachgruppe innerhalb des MBA angestrebt.
Prävention und Sicherheit:
Die Beratungen und das Monitoring durch die Fachstelle Nachteilsausgleich zeigen inhaltliche Tendenzen bei den Gesuchen auf. Das ermöglicht ein besseres Eingehen auf besondere Bedürfnisse. Beispielsweise hat das Amt die Thematik der AD(H)S-Diagnosen aufgegriffen und versucht, diese mit den Schulen lösungsorientiert anzugehen.
Die Beratungskontakte und durch die Fachstelle organisierte Austausch-Foren dienen der Qualitätssicherung. Eingeladen sind jeweils Vertretungen der Volksschulstufe und der Tertiärstufe, so dass die Praxis des Nachteilsausgleichs nicht nur zwischen den Schulen Sek II harmonisiert.
Als fachliche Unterstützung zur Inklusion auf Sek II hat das MBA zwei Mandate ausgeschrieben: eine zentrale Schulpsychiaterin und eine zentrale Schulärztin. Sie werden während drei Jahren das Amt und die Schulen beim Thema Nachteilsausgleich/Inklusion unterstützen.
Betriebliche Bildung:
Für das Qualifikationsverfahren 2025 wurden über 750 Anträge um Nachteilsausgleich bearbeitet und zusammen mit den Prüfungskommissionen umgesetzt. Mit den getroffenen Massnahmen wurden die notwendigen Voraussetzungen für ein faires Qualifikationsverfahren für Lernende mit Behinderungen geschaffen.
Im September 2025 findet erneut ein konstruktiver Austausch mit den Fachverantwortlichen Nachteilsausgleich der Berufsfachschulen statt. Dieser vom MBA organisierte Anlass wurde in der Vergangenheit von den teilnehmenden Schulen sehr geschätzt.
Mittelschulen:
Im Rahmen des kantonalen Projektes zur Weiterentwicklung der Zürcher Gymnasien (WegZH) werden in einer Arbeitsgruppe die Promotions- und Maturitätsbedingungen diskutiert. Es werden Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Bedingungen erarbeitet. Ziel sind faire Bedingungen für alle Schülerinnen und Schüler. Dies umfasst auch eine Beurteilungskultur, die tendenziell eher zu einer Entlastung der Schülerinnen und Schüler führen sollen. Diese Bestrebungen können auch Schülerinnen und Schülern mit einem Nachteilsausgleich entgegenkommen.
Berufsfachschulen:
Im März 2025 wurde eine Tagung für Berufsschul-Lehrpersonen und Lehrpersonen des Berufsvorbereitungsjahres durchgeführt. Sie sind zuständig für die fachkundige individuelle Begleitung (FIB) bzw. die zusätzliche individuelle Begleitung (ZIB). Beide Formen der zusätzlichen schulischen Unterstützung richten sich auch an Lernende mit Behinderungen. Das Interesse an den Inputs zum Nachteilsausgleich und zur Klassenführung war gross, gerade auch mit Blick auf Lernende mit Behinderungen.
Am 12. Mai 2025 organisierte die Gewerbliche Berufsschule Wetzikon GBW einen Austausch zwischen der Schule, Lehrbetrieben des 2. Arbeitsmarktes sowie Vertreterinnen und Vertretern des Amtes. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand die Zusammenarbeit bei der Unterstützung von Jugendlichen, die für den erfolgreichen Abschluss ihrer beruflichen Grundausbildung intensive Begleitung benötigen. Es wurden die schulische Unterstützung in den Institutionen und die Erfahrungen aus der Praxis reflektiert. Die Veranstaltung stiess auf grosses Interesse. Sie zeigte, wie wichtig eine gut abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Schule, Betrieben und anderen Unterstützungs-Systemen für Jugendliche mit Behinderungen ist.
Digital Service Center:
Die Websites des MBA werden vom Digital Service Center (DSC) und seinen Unterbereichen wie Educational Technology (EdTech) betreut. Dabei wird besonders auf den Aspekt der Barrierefreiheit geachtet: beispielsweise hohe Textkontraste, gut lesbare Schriftarten, Metadaten der Elemente auf der Website (z. B. Textbeschreibung von Bildern) sowie auf eine geeignete Seitenstruktur hinsichtlich der maschinellen Lesbarkeit bzw. Vorlesefunktion.
Die Umsetzung des Aktionsplans des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes (MBA) wird weitergeführt. Daher gilt die Massnahmen D4 im Rahmen des Aktionsplans Behindertenrechte als abgeschlossen.
Prämissen
Die Sensibilisierung der Mitarbeitenden sowie die konkreten Umsetzungsmöglichkeiten auf Stufe Sek II stehen im Zentrum. Durch Sensibilisierung-Massnahmen und Einbezug aller Abteilungen und externer Fachexpertise wird ein inklusives Arbeitsumfeld gefördert und geschärft.
Verantwortung
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Frist
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Stand
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Bildungsdirektion | 2024 | Abgeschlossen |
Ziel
Weiterbildungsinstitutionen sind für die Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs sensibilisiert.
Massnahme: Sensibilisierung Weiterbildung
Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt lanciert im Schuljahr 2022/2023 eine Umfrage bei privaten und kantonalen Weiterbildungsinstitutionen, mit denen der Kanton eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen hat. Die Umfrage hat zum Ziel, eine Sensibilisierung zur Thematik Behindertenrechte zu erreichen. Gleichzeitig wird die Umfrage für eine Bestandsaufnahme und eine Bedürfnisabklärung der Institutionen genutzt.
Umsetzung
Die erfolgte Umfrage bei privaten und kantonalen Weiterbildungsinstitutionen, mit denen der Kanton eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen hat, zeigt interessante Resultate und Bedürfnisse auf. Grundsätzlich wenden die Weiterbildungsinstitutionen die verschiedenen Massnahmen im Bereich des Nachteilausgleichs während den Klausuren, bei Abschlussprüfungen und ähnlichen Situationen an. Weitere Unterstützungen sind auf individueller Ebene ebenfalls möglich. Die Schulleitungen zeigen sich offen für individuelle Lösungen.
Der Kanton wird die Sensibilisierung zum Nachteilsausgleich für Weiterbildungsinstitutionen weiterführen. Die Massnahme D5 gilt daher im Rahmen des Aktionsplans als abgeschlossen.
Prämissen
Weiterbildungsinstitutionen im Bereich Tertiärstufe (HF) sind für die Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs sensibilisiert. In Zusammenarbeit mit den Weiterbildungsinstitutionen wird das MBA anschliessend weitere Massnahmenbereiche ausarbeiten.
Verantwortung
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Frist
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Stand
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Bildungsdirektion | 2023 | Abgeschlossen |
Arbeit und Beschäftigung
Statistische Daten zeigen, dass sich die Mehrheit der Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben beteiligt (75,0% Menschen mit Behinderungen bzw. 50,4% Menschen mit mehrfachen Behinderungen, gegenüber 88,4% Menschen ohne Behinderungen).
Vom Behindertengleichstellungsgesetz wird «der Zugang zur Erwerbstätigkeit» als wesentlicher Aspekt der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen hervorgehoben (Art. 1 Abs. 2 BehiG). Das BehiG fokussiert im Bereich Arbeit lediglich auf die öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnisse des Bundes (Art. 3 Bst. g BehiG).
Der Bundesrat hat als Zielvorgabe festgelegt, dass der Anteil von Beschäftigten mit Behinderungen 1 bis 2% betragen soll (Eidgenössisches Personalamt, Personalstrategie Bundesverwaltung 2016–2019, S. 17). Die in der Botschaft zum BehiG geäusserte Hoffnung, dass der Bund als Arbeitgeber eine Signalwirkung auf die Kantone ausübe, hat sich bislang kaum erfüllt.
Massnahmen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Ziel
Der Kanton trifft Massnahmen zur kontinuierlichen Erhöhung des Anteils von Angestellten mit Behinderungen in der kantonalen Verwaltung.
Massnahme: Arbeitgeberverantwortung
Angemessene Vorkehrungen am Arbeitsplatz werden gewährleistet und eine erhöhte Fürsorgepflicht umgesetzt. Informationen zu Fragen der Fürsorgepflicht für alle Vorgesetzten und HR-Verantwortlichen stehen zur Verfügung. Konkrete Massnahmen gegen eine potenzielle Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen bei der Anstellung sowie Möglichkeiten zur vermehrten Anstellung von Menschen mit Behinderungen werden geprüft.
Umsetzung
In Zusammenarbeit mit der Koordinationsstelle Behindertenrechte und der Organisation «profil» wurde ein Schulungsangebot für HR-Fachpersonen zum Thema «Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt» konzipiert und im Jahr 2023 zweimal umgesetzt. Dieses Angebot war allen HR-Fachpersonen in der kantonalen Verwaltung zugänglich.
Zusätzlich wurde für alle HR-Leitungen der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich im November 2023 ein Schulungs- und Sensibilisierungsanlass durchgeführt. Bei diesem wird der Recruitingprozess beleuchtet und überprüft, wie mögliche Barrieren für Menschen mit Behinderungen abgebaut werden können, so dass sie die gleichen Zugangsmöglichkeiten zu offenen Stellen haben.
Das Angebot des Vereins «Sensability» mit Veranstaltungen zur Sensibilisierung für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen wurde im Jahr 2023 pilotiert und im 2024 fix in das kantonale Schulungsangebot des Personalamts aufgenommen. Alle Mitarbeitenden des Kantons (Konsolidierungskreise 1-3) können sich dafür anmelden.
Im Februar 2024 fand eine Austauschrunde mit Menschen mit verschiedenen Behinderungen statt seitens HR-Leitung Finanzdirektion (FD) zum besseren Verständnis für die Rahmenbedingungen, welche die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt vereinfachen bzw. überhaupt erst ermöglichen (Recruiting, Massnahmen am Arbeitsplatz und in Bezug auf die Teamkultur).
Im März 2024 wurden rund 200 HR-Fachpersonen im Online-HR-Circle des Kantons zum Aktionsplan Behindertenrechte informiert und mit einem Input der Organisation «rollstuhlklar» für das Thema sensibilisiert.
Seit April 2024 ist im Rahmen des kantonalen Arbeitgebermarketings ein Video mit einem Mitarbeiter mit Behinderungen auf der Internetseite «Arbeiten beim Kanton» und dem kantonalen YouTube-Kanal online.
Im 1. Halbjahr 2025 wurden diverse Dokumente barrierefrei gestaltet (z.B. Mitarbeitenden-Dialog und Probezeitgespräch). Es wurden zusätzliche IT-Lizenzen gekauft und Mitarbeitende geschult, damit alle Dokumente proaktiv umgestellt werden können.
Im 2. Quartal 2025 wird der Aufbau eines Netzwerks für inklusive Arbeitgebende im Kanton Zürich durch eine Stiftung der Pro Infirmis (Profil, Arbeit & Handicap) gestartet. Das Personalamt der FD wird dort einen Einsitz im Beirat für den Kanton Zürich übernehmen und aktiv mitwirken.
Die Massnahmen zur kontinuierlichen Erhöhung des Anteils von Angestellten mit Behinderungen in der kantonalen Verwaltung werden weiterentwickelt und in der Regelstruktur weitergeführt. Die Massnahme E1 gilt daher im Rahmen des Aktionsplans als abgeschlossen.
Prämissen
Diese Massnahmen tragen zur Sensibilisierung gemäss Aktionsplan bei. Dabei wurde jederzeit berücksichtigt, dass Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen unterschiedliche Herausforderungen haben. Auch wurde auf die Zugehörigkeit zu weiteren Gruppen (z.B. Migrationshintergrund, Alter, Geschlecht) und die damit verbundenen Anforderungen eingegangen und somit der Prämisse Differenzierung in einem erweiterten Masse Rechnung getragen.
Verantwortung
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Frist
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Stand
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Finanzdirektion | 2025 | Abgeschlossen |
Ziel
Der Kanton entwickelt Rahmenbedingungen, die einen inklusiven Arbeitsmarkt ermöglichen und Menschen mit Behinderungen Förderung und Unterstützung im Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.
Massnahme: Sprungbrett Arbeitsmarkt
Im Rahmen der Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes (SLBG) wird das Teilprojekt «Arbeit» verfolgt. Unter Einbezug von Menschen mit Behinderungen sowie Dienstleistungsanbietern sollen Massnahmen entwickelt werden, welche die Durchlässigkeit vom 2. in den 1. Arbeitsmarkt verbessern und insbesondere aufzeigen, welche Unterstützungsangebote für den Einstieg in den 1. Arbeitsmarkt bzw. den Erhalt der Arbeitsstelle wirksam sind. Für die Verwirklichung eines zugänglichen 1. Arbeitsmarktes sollen Anreize zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern geschaffen werden.
Umsetzung
Im Jahr 2022 hat der Kantonsrat das Selbstbestimmungsgesetz (SLBG) beschlossen. Das Kantonale Sozialamt setzt es seit 2024 mit dem neuen System SEBE um. Aktuell gibt es Leistungen im Wohnen.
Ab 2027 werden neu Begleitung und Betreuung für Menschen mit Behinderungen mit einer Direktanstellung im allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglicht. Weiterhin wird es Begleitung und Betreuung bei der Arbeit in den Institutionen nach IFEG geben.
Im Projekt «Angebotsvielfalt Arbeit» werden die Massnahmen und Leistungen für den ergänzenden und allgemeinen Arbeitsmarkt festgelegt. Bis Ende 2026 liegt der Schwerpunkt auf Leistungen für Personen, die im allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sind. Dazu gehören auch Personen, die auf einem sogenannten Integrationsarbeitsplatz arbeiten. Das sind Personen, die einen Arbeitsvertrag mit einer Institution nach IFEG haben. Sie arbeiten aber nicht in der Institution nach IFEG, sondern haben eine Stelle im allgemeinen Arbeitsmarkt.
Erklärung: Das IFEG ist das Bundesgesetz über die Institutionen zur Förderung der Eingliederung von invaliden Personen.
Prämissen
Partizipation: In Workshops und Sitzungen wirken an der Umsetzung des Projekts Selbstvertretende, Inklusionsexpertinnen und -experten sowie Vertreterinnen und Vertreter von Leistungsanbietenden und Arbeitgebenden mit.
Differenzierung: Bei SEBE können anspruchsberechtigte Personen ihren individuellen Bedarf angeben. Innerhalb des rechtlich vorgegeben Rahmens wird in SEBE auf verschiedene Bedürfnisse und Zielgruppen eingegangen.
Sensibilisierung: Ab Herbst 2025 wird in verschiedenen Kommunikationsformaten über die Entwicklung des Projekts und die neuen Leistungen informiert.
Verantwortung
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Frist
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Stand
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Sicherheitsdirektion | 2026 | In Arbeit |
Kultur, Freizeit und Sport
Im Kanton Zürich haben Menschen mit Behinderungen einen Anspruch auf diskriminierungsfreien Zugang zu öffentlichen Leistungen, wozu auch Dienstleistungen in den Bereichen Kultur, Freizeit und Sport zählen (Art. 11 Abs. 4 KV). Allerdings zeigt sich, «die meisten kulturellen Angebote für Menschen mit Behinderung sind nur sehr beschränkt oder gar nicht zugänglich» (BRK-Studie ZHAW, S. 78). Eine Übersicht zu den Hindernissen bei kulturellen Angeboten gibt es im Kanton Zürich keine (ebenda). Regelungen, welche die Pflichten von Anbietenden konkretisieren, bestehen nicht, auch keine Verpflichtung, die den Zugang zu Kultur-, Freizeit und Sportangeboten fördert (BRK-Studie ZHAW, S. 77).
Massnahmen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Ziel
Der Kanton entwickelt eine Strategie, um die Zahl inklusiver kultureller Veranstaltungen stetig zu erhöhen.
Massnahme: Kulturelle Teilhabe
Teilhabeaspekte, unter anderem auch die Zugänglichkeit von Kulturveranstaltungen für Menschen mit Behinderungen, werden bei der Prüfung der Gesuche für Kulturprojekte gewichtet. Entsprechend werden besondere Anstrengungen zur Inklusion und zur kulturellen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen anerkannt. Auch bei der Erneuerung der Betriebsbeiträge an Kulturinstitutionen werden die Bestrebungen zur Verbesserung der kulturellen Teilhabe in die Beurteilung einbezogen.
Umsetzung
Teilhabe-Aspekte werden bei der Vergabe von Fördermitteln an Projekte und Institutionen immer stärker gewichtet. Damit Kulturinstitutionen diesen Anforderungen in Zukunft noch stärker nachkommen können, hat die Fachstelle Kultur im Juni 2023 das Förderprogramm «Transformationsbeiträge Kulturelle Teilhabe» für Kulturinstitutionen als Pilotprojekt lanciert. Das Pilotprojekt läuft bis 2027.
Bei den finanziell und fachlich unterstützten Transformationen fokussieren sie auf eine selbstgewählte Kategorie, beispielsweise Hörbehinderung, und stärken dort die Teilhabe in den Bereichen Personal, Programm und Publikum. Weitere Informationen sind hier zu finden.
Prämissen
Partizipation: Bei den Transformationen werden die Kulturinstitutionen durch Selbstvertretende beraten. Diese unterstützen als Expertinnen und Experten die Analyse der Institution und begleiten die Erarbeitung von Massnahmen zur Stärkung der Teilhabe.
Sensibilisierung: Das Förderprogramm wird breit kommuniziert und sensibilisiert so die gesamte Szene für das Thema der kulturellen Teilhabe.
Differenzierung: Durch die Beratung durch Selbstvertretende wird sichergestellt, dass die spezifischen Bedürfnisse und Interessen bei der Transformation berücksichtigt werden.
Verantwortung
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Frist
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Stand
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Direktion der Justiz und des Innern | 2027 | In Arbeit |
Ziel
Der Kanton strebt an, die Zahl inklusiver Sportaktivitäten sowohl von öffentlichen als auch von privaten Anbietern stetig zu erhöhen.
Massnahme: Zugang zu Sport
Der Kanton fördert Massnahmen und Organisationen, um die bestehenden Angebote aus dem Sportbereich für Menschen mit Behinderungen zu öffnen.
Umsetzung
Das Sportamt unterstützt Sportveranstalter im Breiten- und Leistungssport sowie Sportanbieter bei der Umsetzung von inklusiven Sportangeboten. Zudem hat das Sportamt als Mitorganisator der UCI-Rad und Para Cycling WM 2024 wichtige Pionierarbeit geleistet, neue Massstäbe für Inklusion im internationalen Sport gesetzt und wertvolle Erkenntnisse gesammelt. Mit der Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Veranstaltungsaspekten wurde gezeigt, dass inklusive Events erfolgreich realisierbar sind.
Die Förderung von Massnahmen und Organisationen, um die bestehenden Angebote aus dem Sportbereich für Menschen mit Behinderungen zu öffnen, werden in der Regelstruktur weitergeführt. Die Massnahme F2 gilt daher im Rahmen des Aktionsplans Behindertenrechte als abgeschlossen.
Prämissen
Sensibilisierung: Das Sportamt hat in ihrer jährlichen Sportkonferenz 2024 den Fokus auf das Thema Inklusion gelegt und von verschiedenen Seiten beleuchtet.
Partizipation: Menschen mit Behinderungen werden in inklusive Sportveranstaltungen miteinbezogen. Besonders sichtbar war dies bspw. bei der UCI-Rad und Para Cycling WM 2024.
Differenzierung: Inklusive Sportangebote berücksichtigen die verschiedenen Behinderungsformen.
Verantwortung
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Frist
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Stand
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Sicherheitsdirektion | 2025 | Abgeschlossen |
Ziel
Der Kanton strebt an, die Zahl inklusiver Sportaktivitäten sowohl von öffentlichen als auch von privaten Anbietern stetig zu erhöhen.
Massnahme: Hindernisfreie Wanderwege
In den nächsten Jahren werden über 50 hindernisfreie Wanderwege geplant und sukzessive umgesetzt. Jährlich können drei bis fünf hindernisfreie Wanderwege realisiert werden.
Umsetzung
Der Kanton erstellt Wanderwege, die für Menschen mit Behinderungen nutzbar sind. In den regionalen Richtplänen sind aktuell 66 hindernisfreie Wanderwege in allen Regionen des Kantons festgelegt. Die Konzeptphase ist damit abgeschlossen.
12 hindernisfreie Wanderwege sind realisiert, als solche signalisiert und auf Schweizmobil ausgewiesen. Weitere 6 sind in Betrieb, teilweise als solche signalisiert, aber nicht auf Schweizmobil ersichtlich. Für diese ist eine finale Verifizierung der Beschaffenheit und die Anmeldung an Schweizmobil innert Jahresfrist geplant. 7 weitere hindernisfreie Wanderwege sind in der Projektierungsphase.
Da drei bis fünf hindernisfreie Wanderwege pro Jahr umgesetzt werden sollen, braucht es zwischen 13 und 22 Jahre, um alle 66 umzusetzen. Es wird also nicht möglich sein, alle bis zur Frist zu realisieren, aber die Umsetzung ist in Gange. Für die übrigen 41 hindernisfreien Wanderwege plant das Tiefbauamt die Priorisierung.
Die Massnahmen werden in der Regelstruktur weitergeführt. Die Massnahme F3 gilt daher im Rahmen des Aktionsplans als abgeschlossen.
Prämissen
Für die Verifizierung der realisierten, aber nicht signalisierten Wanderwege sowie für die Priorisierung ist der Einbezug der BKZ geplant.
Verantwortung
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Frist
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Stand
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Volkswirtschaftsdirektion | 2025 |
Abgeschlossen |
Gesundheit
Der Kanton Zürich und die Gemeinden sorgen für eine ausreichende und wirtschaftlich tragbare Gesundheitsversorgung, die für Menschen mit und ohne Behinderungen in gleichem Masse zugänglich ist (Art. 11 Abs. 4 und Art. 113 KV).
Aus Sicht der Gruppe «Partizipation Kanton Zürich», die sich aus Menschen mit Behinderungen zusammensetzt, besteht in Bezug auf dieses Zugangsrecht Handlungsbedarf, insbesondere im Bereich der Sensibilisierung und Schulung des Fachpersonals über die unterschiedlichen, behinderungsspezifischen Anforderungen an den Umgang und die medizinische Behandlung von Menschen mit Behinderungen (Partizipation 2020, S. 25f.).
Massnahmen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Ziel
Der Kanton fördert die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Gesundheitswesen.
Massnahme: Vertiefte Analyse
Die Zugänglichkeit und Hindernisse bei der Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen werden vertieft analysiert. Dabei werden gesundheitsrechtliche Aspekte, die Schnittstellen von Gesundheits- und Sozialbereich wie auch Fragen zum Knowhow des Gesundheitspersonals beleuchtet.
Umsetzung
Es wurde eine Studie gemacht, um Vorschläge zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung für Menschen mit Behinderungen zu entwickeln. Der Schwerpunkt liegt auf konkreten Massnahmen, damit man sieht, wo gehandelt werden muss und wie die Versorgung verbessert werden kann. Die Studie wurde vom Büro Ecoplan durchgeführt und im April 2025 fertig gestellt.
Aktuell wird der Schlussbericht von Ecoplan vom Amt für Gesundheit der Gesundheitsdirektion Zürich geprüft. Es wird geschaut, welche Vorschläge umsetzbar sind und weiterverfolgt werden sollen. Das Ergebnis der internen Prüfung liegt voraussichtlich Anfang 2026 vor und wird mit der Behindertenkonferenz Zürich (BKZ) geteilt.
Prämissen
Die Studie hält die Grundsätze der UNO-BRK Umsetzungsprämissen ein und muss das nachweisen (Anforderung für die Auftragsvergabe der Studie). Die Umsetzung der Studie erfolgt partizipativ. Die zentralen Ergebnisse werden gemeinsam mit Betroffenen, Vertreterinnen und Vertretern von Behindertenorganisationen und Fachpersonen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen erarbeitet (zwei halbtägige Diskussionsveranstaltungen, qualitative Interviews mit Expertinnen und Experten sowie eine Begleitgruppe).
Verantwortung
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Frist
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Stand
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Gesundheitsdirektion | 2025 | In Arbeit |
Ziel
Die Anzahl der Fürsorgerischen Unterbringung (FU) wird reduziert.
Massnahme: Weniger Zwang
Der Kanton fördert Massnahmen, um die Zahl der FU zu reduzieren (Förderung FU-Kompetenzen der Ärztinnen und Ärzte durch Weiter- und Fortbildungsangebote, niederschwelliges Angebot mobiler Krisenintervention, konsiliarpsychiatrische Dienste für akutsomatische Spitäler, soziale Institutionen und Heime, Förderung ambulanter Angebote, psychiatrischer Fachstellen und Massnahmen zur Reduktion von Zwangsmassnahmen in Kliniken, Prüfung weiterer Massnahmen gemäss Evaluationsbericht EG KESR).
Umsetzung
Es wurde eine Runde mit Expertinnen und Experten zum Thema Fürsorgerische Unterbringungen (FU) durchgeführt. Daran haben auch Vertretungen von Behindertenorganisationen teilgenommen haben. Zudem fördert der Kanton Zürich verschiedene Massnahmen, um die Zahl der Fürsorgerischen Unterbringungen (FU) zu reduzieren:
- Förderung der FU-Kompetenzen der Ärzteschaft durch Weiter- und Fortbildungsangebote;
- konsiliar-psychiatrische Dienste für akutsomatische Spitäler, soziale Institutionen und Heime;
- Förderung ambulanter Angebote;
- psychiatrische Fachstellen;
- Massnahmen zur Reduktion von Zwangsmassnahmen in Kliniken.
Die genannten Massnahmen sind laufende Aktivitäten, welche auch nach dem Aktionsplan Behindertenreche 2022-2025 weitergeführt werden. Die Massnahme G2 gilt daher im Rahmen des Aktionsplans als abgeschlossen.
Prämissen
Partizipation: Die Erarbeitung und Prüfung von Massnahmen zur Reduktion von Fürsorgerischen Unterbringungen erfolgte unter Einbezug von Behindertenorganisationen.
Sensibilisierung: Das Angebot an Weiter- und Fortbildungskursen zur Förderung der FU-Kompetenzen sensibilisiert die Fachpersonen.
Differenzierung: Die Differenzierung ist aufgrund der unterschiedlichen Leistungsbereiche in der Psychiatrie gegeben.
Verantwortung
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Frist
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Stand
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Gesundheitsdirektion | 2023 | Abgeschlossen |
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Kontakt
Kantonales Sozialamt – Koordinationsstelle für Behindertenrechte
Montag bis Freitag
8.00 bis 11.30 Uhr und
13.30 bis 16.30 Uhr