Aktionsplan Behindertenrechte

Mit dem Aktionsplan übernimmt der Kanton die Verantwortung für die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK). Erfahren Sie auf dieser Seite mehr dazu.

Umsetzung der Behindertenrechtskonvention

Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) hat zum Ziel, «einen massgeblichen Beitrag zur Beseitigung der tiefgreifenden sozialen Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen (zu) leisten und ihre Teilhabe am bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben auf der Grundlage der Chancengleichheit (zu) fördern».

Auch im Kanton Zürich bestehen noch viele Hürden, die Menschen mit Behinderung eine unabhängige Lebensführung, die politische Mitsprache und persönliche Selbstbestimmung sowie die volle Teilhabe in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen erschweren. Dies zeigt eine von der Sicherheitsdirektion finanzierte Studie (nachfolgend BRK-Studie ZHAW) der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) aus dem Jahr 2018 zum Handlungsbedarf aufgrund der UNO-BRK.

Im Rahmen der Legislaturziele 2019-2023 beschloss der Regierungsrat die Erarbeitung eines Aktionsplans zur Umsetzung der UNO-BRK. Dieser Aktionsplan wurde im Juli 2022 vom Regierungsrat beschlossen und im August 2022 der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit dem Aktionsplan übernimmt der Kanton die Verantwortung für die Umsetzung der UNO-BRK innerhalb der staatlichen Aufgaben. 

Regierungsrat Mario Fehr

«Die Umsetzung der UNO-BRK ist für den Kanton Zürich eine Selbstverständlichkeit. Es geht darum, dass alle die gleichen Rechte geniessen.»

Mario Fehr, Regierungsrat

Aktionsplan Behindertenrechte Kanton Zürich 2022-2025

Aktionsplan Behindertenrechte Kanton Zürich 2022-2025
Aktionsplan Behindertenrechte Kanton Zürich 2022-2025

Einfach erklärt: Umsetzung Aktionsplan Behindertenrechte, Kurzfassung

Einfach erklärt: Umsetzung Aktionsplan Behindertenrechte, Kurzfassung
Einfach erklärt: Umsetzung Aktionsplan Behindertenrechte, Kurzfassung

Dokumentation Partizipationskonferenz

Dokumentation Partizipationskonferenz
Dokumentation Partizipationskonferenz
Herausgeber/in
Kanton Zürich
Publikationsdatum
November 2023

Newsletter «Aktionsplan Behindertenrechte»: Bleiben Sie auf dem Laufenden!

Erfahren Sie, wie der Kanton vorgeht um den Aktionsplan Behindertenrechte umzusetzen. Unser Newsletter informiert Sie alle 4 bis 6 Wochen über den Stand der Umsetzung. In jedem Newsletter wird ausführlich über die Umsetzung von zwei der insgesamt 26 Massnahmen berichtet.


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Sieben Handlungsfelder

Der Aktionsplan orientiert sich mit sieben Handlungsfeldern an der BRK-Studie zhaw:

  • Behindertengleichstellung
  • Bau- und Mobilitätsinfrastruktur
  • Selbstbestimmtes Leben
  • Bildung
  • Arbeit und Beschäftigung
  • Kultur, Freizeit, Sport
  • Gesundheit

Der Stand der Umsetzung wird auf der Website des Kantons kontinuierlich und transparent je Massnahme kommuniziert. Verzögert sich die Umsetzung einer geplanten Massnahme, werden die Gründe dafür benannt. 

Behindertengleichstellung

Gemäss der Verfassung des Kantons Zürich (KV) sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich und niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung (Art. 11 Abs. 2 KV). In der Bundesverfassung (BV) ist die Rechtsgleichheit in Art. 8 verankert. Sie sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor (Art. 8 Abs. 4 BV). Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) kommt dieser Pflicht nach. Demnach haben Bund, Kantone und Gemeinden Massnahmen zu ergreifen, um Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen; sie tragen dabei den besonderen Bedürfnissen behinderter Frauen Rechnung (Art. 5 BehiG).

Für die Behindertengleichstellung leiten sich daraus übergeordnete Aufgaben für den Kanton Zürich ab, die sämtliche Handlungsfelder durchdringen oder dortige Vorhaben unterstützen. Diese umfassen organisatorische und rechtliche Vorkehrungen, mit denen die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung gefördert, koordiniert und überprüft wird. Von Seiten der Betroffenen ist dabei der Einbezug in alle politischen und administrativen Entscheidungsprozesse bei allen Themenbereichen der UNO-BRK zentral (Partizipation Kanton Zürich, TOP-PRIORITÄTEN, S. 6).

Massnahmen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Ziel

Der Kanton entwickelt Massnahmen, um den Einbezug und die Mitbestimmung von Menschen mit Behinderung in allen politischen und administrativen Entscheidungsprozessen bei allen Themenbereichen der UNO-BRK sicherzustellen und institutionell zu verankern.

Massnahme: Zürcher Mitwirkungsmodell weiter entwickeln

Das Zürcher Mitwirkungsmodell «Partizipation Kanton Zürich» wird mit der Behindertenkonferenz Kanton Zürich im Hinblick auf die Sicherstellung des kontinuierlichen Einbezugs aller Gruppen von Menschen mit Behinderung überprüft und weiterentwickelt.

Umsetzung

Mit der Behindertenkonferenz Kanton Zürich wurde ein gemeinsames Vorgehen abgestimmt. Zwei Expertinnen werden im Sommer 2023 für eine Evaluation angefragt. Ziel ist es, konkrete Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Zürcher Mitwirkungsmodells zu erhalten.

Prämissen

Die Steuergruppe von Partizipation Kanton Zürich wurde einbezogen. Diese hat Abklärungen für eine Evaluation beauftragt. Die Berücksichtigung aller Gruppen von Menschen mit Behinderung wird ein Kernelement der Evaluation sein.  Die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Betroffenen wird das Hauptthema der Kantonalen Partizipationskonferenz 2023 sein und damit auch einen sensibilisierenden Charakter haben. 

Verantwortung Frist Stand
Sicherheitsdirektion 2024 In Arbeit

Ziel

Der Kanton Zürich sorgt dafür, dass seine Gesetzgebung UNO-BRK-konform ist.

Massnahme: UNO-BRK-Konformität der kantonalen Gesetzgebung überprüfen

Richtlinien erstellen zur Überprüfung von Gesetzen, Verordnungen und Reglementen auf ihre Vereinbarkeit mit der UNO-BRK, bei Revisionen und Neuerlassen.

Umsetzung

Die Grundlagen für die Umsetzung wurden zusammengetragen und ein Konzeptentwurf erstellt. Weitere beteiligte Stellen, Expertinnen und Experten und insbesondere auch Betroffene müssen nun einbezogen werden.

Prämissen

Der Einbezug von Menschen mit Behinderung über die sie vertretenden Organisationen bei Erlass und Revisionen von Gesetzen und Verordnungen ist ein wesentliches Element der Umsetzung der Massnahme.  

Verantwortung Frist Stand
Sicherheitsdirektion 2024 In Arbeit
Massnahme: Wahlrecht für alle

Prüfung einer Anpassung der kantonalen Gesetzgebung, damit Menschen, die heute vom Stimmrechtsausschluss betroffen sind, bei Wahlen und Abstimmungen teilnehmen können.

Umsetzung

Es wurde eine rechtliche Auslegeordnung zum Ausschluss von Personen vom Stimm- und Wahlrecht auf Bundes- und auf Kantonsebene vorgenommen. Das Stimm- und Wahlrecht des Kantons Zürich knüpft heute dynamisch an jenes des Bundes an. Über das weitere Vorgehen im Kanton Zürich wird deshalb nach Erscheinen eines Berichts des Bundesrates in Beantwortung des Postulats Nr. 21.3296 (Carobbio Guscetti) entschieden. Dabei zu berücksichtigen ist auch die von der Stadt Zürich im Juni 2023 eingereichte Behördeninitiative zur Einführung eines Stimm- und Wahlrechts für Menschen mit einer Beistandschaft in den Gemeinden (KR-Nr. 233/2023). Parallel dazu soll die Diskussion und Meinungsbildung sowohl in der Verwaltung als auch in der Gesellschaft unterstützt werden. Hierzu wird im September 2023 zunächst ein Austausch zwischen Vertreterinnen und Vertretern von Betroffenen und Schlüsselpersonen aus der Verwaltung stattfinden.

Prämissen

Menschen mit kognitiver Behinderung und deren Interessenvertreterinnen und –vertreter werden bei der Prüfung des weiteren Vorgehens und der Formulierung allfälliger Umsetzungsvarianten einbezogen. Durch den direkten Austausch werden die relevanten Stellen der kantonalen Verwaltung auf die spezifischen Bedürfnisse und Interessen sowie den Rechten von Personen, die aufgrund ihrer kognitiven oder psychischen Behinderung unter umfassender Beistandschaft stehen, sensibilisiert.

Verantwortung Frist Stand
Direktion der Justiz und des Inneren 2025 In Arbeit

Ziel

Der Kanton Zürich entwickelt Massnahmen und legt Bestimmungen und Standards fest, damit die kantonalen Informationen und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung zugänglich sind.

Massnahme: Informationszugang gewährleisten

Der Kanton Zürich erhöht die hindernisfreie Zugänglichkeit zu digitalen Informationen weiter. Dabei orientiert er sich am eCH-Accessibility-Standard eCH-0059 Version 3.0. Es wird ein Konzept zur Informationszugänglichkeit erstellt. Es umfasst u. a. die Bereitstellung von Informationen zu zentralen Lebensbereichen gemäss eCH-0059 in leichter, einfacher sowie in Gebärdensprache. Eine Meldestelle für Anliegen rund um barrierefreie digitale Inhalte soll geschaffen werden.

Umsetzung

Als erster Schritt zur Erstellung und Bereitstellung von Inhalten in Leichter Sprache ist ein kantonales Regelwerk erstellt worden. Parallel wird die zugehörige visuelle Umsetzung auf dem Webauftritt konzipiert; sie soll Anfang 2024 bereitstehen. Auch die Vorgaben zu Videos wurden angepasst im Hinblick auf den vermehrten Einsatz von Gebärdensprache. Erste Beispiele sind realisiert worden, ferner werden alle Abstimmungsinformationen zu kantonalen Vorlagen sowie (nahezu) alle Medienkonferenzen durch Gebärdensprache ergänzt. Eine Meldestelle für Anliegen ist bereits seit 2022 aktiv, es sind nur vereinzelt Anfragen eingegangen. Das geforderte Konzept folgt. Mehr zum aktuellen Stand in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit.

Prämissen

Fachwissen rund um die Inhaltserstellung soll (auch) intern aufgebaut werden und als interne Dienstleistung allen Direktionen und der Staatskanzlei angeboten werden können. Technische Werkzeuge sollen möglichst allen an der Inhaltserstellung beteiligten bereitgestellt werden. Betroffene Menschen werden wo immer möglich und nötig miteinbezogen, hierzu gibt es eine eigene Partizipationsgruppe. 

Verantwortung Frist Stand
Staatskanzlei 2024 In Arbeit

Zum detaillierten Stand der Umsetzung:

Ziel

Die Fachstelle Gleichstellung Kanton Zürich leistet einen Beitrag, um gezielt die Gleichstellung von Frauen und Mädchen (und Menschen nicht binärer und weiterer Geschlechtsidentitäten) mit Behinderung zu verbessern.

Massnahme: Fokus Frauen (und Menschen nicht binärer und weiterer Geschlechtsidentitäten)

Aufgrund der Erkenntnisse basierend auf der Dokumentation des Statistischen Amtes (vgl. Massnahme A10) werden Vorschläge und Massnahmen zum Abbau von Mehrfachdiskriminierungen mit «avanti donne» und weiteren Anspruchsgruppen erarbeitet.

Umsetzung

Im Rahmen der Aktionstage Behindertenrechte wurde eine Sensibilisierungsveranstaltung durchgeführt. Zudem wird die formulierte Massnahme erweitert. In Anlehnung an die Empfehlungen der ZHAW wird auf Basis des Aktionsplans Behindertenrechte ein Instrument entwickelt, mit dem die geschlechtersensible Entwicklung von Massnahmen gestaltet und überprüft werden kann. So wird die Erfüllung der Querschnittsaufgabe,  welche sich aus Artikel 6 UNO BRK ergibt, gewährleistet.

Prämissen

Die Sensibilisierungsaktion im Rahmen der Aktionstage Behindertenrechte wurde unter Mitwirkung der Expertinnenorganisation avanti donne geplant und umgesetzt. Dabei stand Sensibilisierung im Zentrum und es wurden unterschiedliche Behinderungsarten, Altersgruppen und weitere Differenzierungen thematisiert. Die thematische und zeitliche Erweiterung der Massnahme wird ebenfalls partizipativ umgesetzt. Im Zentrum steht auch hier die Sensibilisierung unterschiedlicher Stellen, welche Massnahmenverantwortung tragen, diese geschlechtssensibel umsetzen zu können. Die Prämisse der Differenzierung wird ebenfalls berücksichtigt. 

Verantwortung Frist Stand
Direktion der Justiz und des Inneren 2025 In Arbeit

Ziel

Der Kanton entwickelt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Strategien und Massnahmen, damit die geltenden Vorschriften konsequent durchgesetzt werden.

Massnahme: Unterstützung der Gemeinden

Die Gemeinden werden vom Kanton in der Umsetzung der UNO-BRK durch den Aufbau eines «BRK-Netzwerks Städte und Gemeinden Kanton Zürich» unterstützt. Pilotgemeinden werden aktiv bei der Umsetzung unterstützt.

Umsetzung

Im 2022 hat die Koordinationsstelle Behindertenrechte den Gemeinden zwei Angebote unterbreitet. Einen Inklusions-Check in Zusammenarbeit mit dem Verein Tatkraft sowie ein Inklusions-Förderprogramm in Zusammenarbeit mit Staatslabor. Im 2023 wurde ein Beratungsangebot für die Gemeinden ausgeschrieben. Bis Ende 2023 werden 30 Gemeinden von den verschiedenen Angeboten Gebrauch gemacht haben. Der Regierungsrat hat die Unterstützung der Gemeinden als weitere Legislaturziel festgelegt. Die Angebote werden weiterentwickelt und sollen den Gemeinden auch weiterhin angeboten werden.

Prämissen

Bei der Entwicklung und Umsetzung aller Angebote wurden Menschen mit Behinderung einbezogen. In allen Angeboten wird auf die Differenzierung nach allen Gruppen von Menschen mit Behinderung besonders Wert gelegt. Insbesondere beim Inklusions-Check wurden verschiedene Formen der Sensibilisierung (Social Media) eingesetzt.  

Verantwortung Frist Stand
Sicherheitsdirektion 2023 In Arbeit

Ziel

Der Kanton ergreift sofortige und wirksame Massnahmen zur Schärfung des Bewusstseins und zum Abbau von Vorurteilen gegenüber Menschen mit Behinderung.

Massnahme: Zukunft Inklusion

Gemeinsam mit «Partizipation Kanton Zürich» wird eine Strategie zur Bewusstseinsbildung und zur Beseitigung von Diskriminierung entwickelt. Mit der Initiierung von Aktionstagen zu Behindertenrechten wird der Kanton Zürich neue Wege zum Abbau von Hindernissen für Menschen mit Behinderung gehen.

Umsetzung

Die Vorbereitungen für die Aktionstage Behindertenrechte 2024 (15.05.-15.06.) laufen auf Hochtouren. Drei Informationsveranstaltungen mit insgesamt 90 Teilnehmenden haben stattgefunden, im Herbst starten die Austauschtreffen mit den Aktionspartnerinnen und Aktionspartnern. Der Kanton Zürich unterstützt den Bund und die Kantone, die ebenfalls in grosser Zahl sich an den Aktionstagen beteiligen.

Prämissen

Die Koordinationsstelle Behindertenrechte (KSA) und die BKZ pflegen eine enge Projektpartnerschaft. Regelmässig wird die Steuergruppe Partizipation Kanton Zürich involviert und für eine Teilnahme geworben. Damit die Differenzierung sichergestellt wird, werden die verschiedenen Gruppen von Menschen mit Behinderung aktiv zur Teilnahme motiviert. Bei Informationsveranstaltungen und bei Schulungen wird für behinderungsspezifische Themen sensibilisiert, z.B. Behinderung und Sprache. 

Verantwortung Frist Stand
Sicherheitsdirektion 2024 In Arbeit

Ziel

Der Kanton stellt sicher, dass Menschen mit Behinderung effektiven Zugang zur Justiz haben.

Massnahme: Zugang zu Opferhilfe und Strafverfolgung

Die Zugänglichkeit zur Strafverfolgung für Menschen mit Behinderung (insbesondere mit geistiger und psychischer Behinderung) wird sichergestellt. Dazu zählen auch Massnahmen zur Erhöhung der Bekanntheit der Opferhilfe und die Sicherstellung der barrierefreien Zugänglichkeit zu Opferhilfeleistungen.

Umsetzung

Die Jugendstrafrechtspflege und die Kantonale Opferhilfestelle haben bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitenden eine Umfrage für die Sensibilisierung/Schulung vorgenommen und ausgewertet. In einem nächsten Schritt soll (möglicherweise in Zusammenarbeit mit Vertretern und Vertreterinnen der Partizipation Zürich) eine Schulung aufgegleist werden. In den acht Opferberatungsstellen und bei der Oberstaatsanwaltschaft sind Ansprechpersonen zum Thema definiert. Die Kantonale Opferhilfestelle ist dabei, im Rahmen des Strategieprojekts Opferhilfe die Bedürfnisse verschiedener Opfergruppen und die Angebote der Opferhilfe zu erkennen, resp. zu überprüfen. Eine Fokusgruppe erarbeitet die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung. Die Ergebnisse dieser Studie mit den entsprechenden Empfehlungen werden im Frühling 2024 erwartet.

Prämissen

Eine erste Auslegeordnung hat mit einer Delegation der Behindertenkonferenz Kanton Zürich im 2023 stattgefunden. Die Kantonspolizei (Kapo) hat in Zusammenarbeit mit dem Verein «autismus deutsche schweiz» eine «Autismuskarte Schweiz» erarbeitet. Schweizerische Kriminalprävention | Ich bin Autist:in (skppsc.ch). Die Jugendintervention der Kapo hat an «Sonderschulen» im Jahr 2022 47, im Jahr 2023 14 Referate zu Kriminalprävention und Beratung gehalten. Damit soll die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung, resp. eine niederschwellige Zugänglichkeit allgemein, gefördert werden.Ein weiteres Projekt der Kantonspolizei Zürich zum Thema Demenz steht am Anfang. 

Verantwortung Frist Stand
Direktion der Justiz und des Inneren 2024 In Arbeit

Ziel

Der Kanton stellt sicher, dass die Mitarbeitenden mit Kundenkontakt bezüglich Umgang mit Menschen mit Behinderung informiert und geschult wird.

Massnahme: Bewusstsein für die Kundinnen und Kunden mit Behinderung

Die Handlungskompetenz von Kantonsangestellten im Umgang mit Menschen mit Behinderung wird durch Schulungs- und Sensibilisierungsmassnahmen erhöht.

Umsetzung

Die Koordinationsstelle Behindertenrechte führt im 2023 drei Sensibilisierungsanlässe in Zusammenarbeit mit Sensability durch. Diese Veranstaltungen werden 2024 - insbesondere für Mitarbeitende mit Kontakt zu Kundinnen und Kunden - wiederholt. Mit Alex Oberholzer werden jedes Jahr zwei Kurzfilm-Lunchkino zu den Themen Behinderung angeboten. Mit dem Staatslabor wird ein Methoden-Workshop für die Aktionsplan-Umsetzungsverantwortliche durchgeführt. 

Prämissen

Bei allen Veranstaltungen werden Menschen mit Behinderung bereits im Vorfeld und dann später in der Durchführung involviert (Ausnahme Methoden-Weiterbildung). Bei den Kurzfilm-Lunchkinos werden die Anliegen von verschiedenen Gruppen beleuchtet. Alle Massnahmen stellen somit eine Sensibilisierung für die Notwendigkeit von Sensibilisierung dar.

Verantwortung Frist Stand
Sicherheitsdirektion 2024 In Arbeit

Ziel

Der Kanton Zürich legt statistische Angaben und Daten über die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich vor.

Massnahme: Zahlen und Fakten zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderung

Im Rahmen der «Strategischen Initiative Datenbewirtschaftung» wird eine frei zugängliche Dokumentation der bestehenden Datenquellen zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderung auf «Ebene Merkmal» erstellt. 

Umsetzung

Relevante Datenbestände, welche im Rahmen der kantonalen Verwaltungstätigkeit entstehen, wurden ermittelt und katalogisiert. Diese Übersicht bietet zurzeit noch keinen Gesamtüberblick und wird in Zukunft laufend ergänzt. Mit «relevanten Daten» sind Daten gemeint, die Menschen mit Behinderung erfassen (z.B. Statistik der Lernenden) oder der Identifizierung von Hindernissen in der alltäglichen Lebensführung und gesellschaftlichen Teilhabe dienen (z.B. Infrastrukturdaten). Ergänzend dazu wurde geprüft, ob bestehende Befragungs- und Registerdaten des Bundes für die Untersuchung der Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich genutzt werden können.

Prämissen

In Zusammenarbeit mit der Behindertenkonferenz Kanton Zürich ist ein Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern von Organisationen von Menschen mit Behinderung für den Herbst 2023 geplant: Er befasst sich mit den bestehenden Daten, Datenlücken und Prioritäten für das weitere Vorgehen. Die Sensibilisierung für die Rolle von relevanten Daten ist Teil des fortlaufenden Austausches des Statistischen Amts mit anderen Verwaltungseinheiten im Hinblick auf die Nutzbarmachung von Verwaltungsdaten. Bei der Sichtung der bestehenden Datenquellen wurde mitberücksichtigt, ob Auswertungen nach Behinderungsarten und weiteren Merkmalen (z.B. Geschlecht) möglich sind.

Verantwortung Frist Stand
Direktion der Justiz und des Inneren 2023 In Arbeit

Bau- und Mobilitätsinfrastruktur

Menschen mit Behinderungen haben Anspruch auf Zugang zu den öffentlichen Bauten, Anlagen, Einrichtungen und Leistungen (Art. 11 Abs. 4 KV). Eine Benachteiligung beim Zugang liegt vor, wenn der Zugang für Behinderte aus baulichen Gründen nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen möglich ist (Art. 2 Abs. 3 BehiG). Bestehende Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge für den öffentlichen Verkehr müssen bis spätestens Ende 2023 behindertengerecht sein (Art. 22 BehiG). Auftrag des Staates ist, den Zugang zur Bau- und Mobilitätsinfrastruktur sicherzustellen. Ob Zugänglichkeit gegeben ist, kann nur vom Ergebnis her betrachtet werden (Bundesrat 2018, S. 17). Am Beispiel des Hochbaus wurden vom Kanton Zürich die entsprechenden Nachhaltigkeitsstandards gesetzt.

Massnahmen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Ziel

Der Kanton nimmt eine Standortbestimmung bezüglich der Umsetzung der geltenden Vorschriften im Bereich hindernisfreies Bauen vor.

Massnahme: Zugang zu kantonalen Bauten

Eine Statusanalyse zur Umsetzung des BehiG und zur Zugänglichkeit der kantonalen Immobilien wird im Rahmen des Aktionsplans durchgeführt und der künftige bauliche und betriebliche Handlungsbedarf abgeleitet.

Umsetzung

Das Vorgehen wurde bereits unter Einbezug von externer Fachexpertise weiter konkretisiert. Ausgewählte Gebäude werden systematisch bis Mitte 2024 auf die Einhaltung der Norm SIA 500 «Hindernisfreies Bauen» überprüft.

Prämissen

Sowohl bauliche wie betriebliche Aspekte werden analysiert. Externe Fachexpertise zum Thema «hindernisfreies Bauen» wird den Prozess in strategischen und operativen Themen unterstützen. Möglichst differenzierte Aspekte und Herausforderungen sind in der Standortbestimmung abzudecken. Die Ergebnisse der Zustandsanalysen und Massnahmenplanung sollen unter Einbezug betroffener Personen reflektiert werden.  Das Bewusstsein für das Thema «hindernisfreies Bauen» soll in der Organisation gestärkt werden.

Verantwortung Frist Stand
Baudirektion 2024 In Arbeit

Ziel 

Der Kanton entwickelt Massnahmen, mit denen sichergestellt werden kann, dass die Haltestellen, wo verhältnismässig, hindernisfrei ausgebaut werden.

Massnahmne: Zugang zum öffentlichen Verkehr

Eine Statusanalyse und Massnahmenplanung wird erarbeitet, um die Lücken im hindernisfreien Angebot des öffentlichen Verkehrs gemäss BehiG zu benennen und zu schliessen. Wo ein hindernisfreier Ausbau nicht verhältnismässig ist, werden Ersatzmassnahmen angeboten.

Umsetzung

Defizite beim gleichberechtigten Zugang bestehen vor allem noch in Bezug auf die Bushaltestelleninfrastruktur, während die notwendigen Umbauten von Haltestellen von Tram- und Stadtbahnen sowie bei Bahnhöfen aufgrund der während der letzten 20 Jahre laufend vorgenommenen Anpassungen weiter fortgeschritten sind. Daten zum Ausbaustand aller Haltestellen liegen vor. Ein Konzept für Ersatzmassnahmen an Haltestellen, die keinen gleichberechtigten Zugang ermöglichen, ist durch ZVV und Verkehrsunternehmen in Erarbeitung. Die Finanzierung durch den ZVV ist gemäss Regierungsratsbeschluss für einen vierjährigen Pilotbetrieb gesichert, für eine langfristige Lösung soll jedoch eine verursachergerechte Finanzierung gesucht und gesetzlich verankert werden.

Prämissen

Auf nationaler Stufe erarbeitete Normen und Richtlinien im Zusammenhang mit dem BehiG stellen die Differenzierung sicher. Die Partizipation erfolgt in Form eines regelmässigen Austauschs zu den Ersatzmassnahmen mit Verbandsvertreterinnen und –vertretern im Rahmen der Expertenkommission Hindernisfreies Reisen Zürich. Im Rahmen von Gremien mit Strasseneigentümern werden diese informiert und sensibilisiert. 

Verantwortung Frist Stand
Baudirektion 2024 In Arbeit
Volkswirtschaftsdirektion 2024 In Arbeit

Ziel 

Der Kanton prüft den Aufbau eines digitalen Katasters zur Dokumentation von baulichen Hindernissen gemäss der UNO-BRK.

Massnahme: Dokumentation von Hindernissen in einem digitalen Kataster

In einem digitalen Kataster sollen bauliche Hindernisse so dokumentiert werden, dass mittels Navigationsfunktionen ein hindernisfreier Pfad zu den Infrastrukturen gemäss Art. 9 Abs. 1 UNO-BRK gesucht werden kann. Weiter soll der Fortschritt der Planung und Umsetzung zur Behebung der baulichen Hindernisse dokumentiert und in einem Informationssystem publiziert werden.

Umsetzung

Zur Prüfung der Handlungsoptionen für den Aufbau eines Hinderniskatasters wird eine Studie erstellt. Aktuell wird die Ist-Situation bezüglich der heute verfügbaren Datensammlungen und der laufenden Aktionen im Umfeld erhoben. Dazu werden in einem ersten Schritt Recherchen mittels verfügbarer Internet-Quellen durchgeführt. Im Weiteren werden verantwortliche Organisationen und Personen von potenziell relevanten Datensammlungen kontaktiert. Bisher haben folgende Erstkontakte stattgefunden: a) Statistisches Amt Kanton Zürich (Irene Böckmann); b) Stadt Zürich Tiefbauamt (Initiator Pilotprojekt ZuriACT) und c) Behindertenkonferenz BKZ (Matyas Sagi-Kiss). Als besonders erfolgsversprechend wird ein enger Austausch beziehungsweise die Zusammenarbeit mit dem Pilotprojekt ZuriACT der Stadt Zürich erachtet. Gemäss ersten Abklärungen verfolgt das Projekt dieseleben Interesse und Ziele, wie die Massnahme B3 des Aktionsplanes BRK. Aktuell laufen Bestrebungen, einen Austausch zu organisiert. Auch die BKZ soll dabei einbezogen werden.

Prämissen

Durch den Einbezug der BRK soll sichergestellt werden, dass die vielfältigen Interessen der behinderten Menschen ausgewogen in die Studie einfliessen. Ein erster Kontakt mit Herr Matyas Sagi-Kiss hat stattgefunden. Er möchte sich gerne in die bevorstehenden Aktivitäten einbringen.

Verantwortung Frist Stand
Baudirektion 2025 In Arbeit

Selbstbestimmtes Leben

Vom Kantonsrat wurde die Motion betreffend Selbstbestimmung ermöglichen durch Subjektfinanzierung überwiesen. Mit dem Systemwechsel zur Subjektfinanzierung sollen die kantonalen Beiträge für alle Menschen mit Beeinträchtigungen auf der Basis ihres individuellen Unterstützungsbedarfs festgelegt werden, unabhängig davon, ob sie in einer Institution oder ausserhalb einer Institution leben und/oder arbeiten (Motion KR-Nr. 100/2017). Im Forschungsbericht des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) zur Bestandsaufnahme des Wohnangebots für Menschen mit Behinderung wird den Kantonen empfohlen, eine Diversifizierung der Angebote verstärkt voranzutreiben. Zudem wird die Schaffung von unabhängigen Beratungsangeboten für den Übergang vom institutionellen zum privaten Wohnen empfohlen.

Massnahme

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Ziel 

Der Kanton stellt mit gesetzlichen und finanziellen Mitteln sicher, dass echte Wahlfreiheit bezüglich der Wohnform geschaffen wird.

Massnahme: Freie Wahl der Wohnform

Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes bzw. des Systemwechsels zur Sicherstellung der Wahlfreiheit durch Aufbau eines ambulanten Angebots und eines guten Beratungsangebots. Parallel wird die Umsetzung der UNO-BRK innerhalb der sozialen Einrichtungen überprüft und verbessert.

Umsetzung

Am 1.1.2024 tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft mit einer Übergangsfrist bis Ende 2026. Die konkrete Umsetzung erfolgt mit dem System SEBE. Menschen mit Behinderung können ab 1.1.2024 entscheiden, ob sie in ihrem privaten Zuhause Unterstützung beziehen oder in eine Institution eintreten wollen. Im System SEBE erhalten Menschen mit Behinderung nach einer Abklärung ihres behinderungsbedingten Bedarfs einen SEBE-Voucher, mit dem sie Begleitung und Betreuung neu auch in ihrem privaten Zuhause beziehen können.

Prämissen

Die Umsetzung und Erarbeitung des Systems SEBE erfolgte und erfolgt in Fokusgruppen weiterhin bis Ende 2026 unter regelmässigem Einbezug der verschiedenen betroffenen Personengruppen. Eine Sensibilisierung findet insbesondere an verschiedenen öffentlichen und nicht-öffentlichen Informationsveranstaltungen statt, die laufend durchgeführt werden.

Verantwortung Frist Stand
Sicherheitsdirektion 2024 In Arbeit

Bildung

Die Kantone sorgen dafür, dass behinderte Kinder und Jugendliche eine Grundschulung erhalten, die ihren besonderen Bedürfnissen angepasst ist (Art. 20 Abs. 1 BehiG). Insbesondere sorgen sie dafür, dass wahrnehmungs- oder artikulationsbehinderte Kinder und Jugendliche und ihnen besonders nahe stehende Personen eine auf die Behinderung abgestimmte Kommunikationstechnik erlernen können (Art. 20 Abs. 3 BehiG). Die UNO-BRK verpflichtet die Vertragsstaaten, das Recht auf Bildung durch ein inklusives Bildungssystem in allen Bereichen zu verwirklichen. Dabei ist «die Verpflichtung zur Inklusion ein langfristiger transformativer Prozess, der das gesamte Bildungssystem erfassen muss» (UNO-Ausschuss). Das für alle Stufen geltende Bildungsgesetz (BiG, LS 410.1) verpflichtet das Zürcher Bildungswesen «dem Menschen eine Bildung nach Massgabe seiner Anlagen, Eignungen und Interessen» zu vermitteln (§ 2 Abs. 1 BiG). Dennoch stellen die Betroffenen fest, dass auf Ebene der frühkindlichen Erziehung nicht genügend (inklusive) Krippen- und Betreuungsplätze zur Verfügung stehen, die Kindern mit Behinderung die erforderliche Unterstützung bieten. Vor allem für Kinder mit medizinischem Überwachungsbedarf gäbe es zu wenig Angebote (Partizipation 2020, S. 22).

Massnahmen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Ziel

Der Kanton entwickelt geeignete Massnahmen, um alle Bildungsangebote in seinem Zuständigkeitsbereich zugänglich und inklusiv zu machen. Dabei stärkt er die Fachkompetenz von Lehrpersonen und Schulen bezüglich inklusiver Schulung.

Massnahme: Frühe Kindheit

Die Förderung von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf wird durch Interventionen und Angebote im Frühbereich (FBBE) intensiviert. Zugangschancen zu Betreuungsangeboten und weiteren Angeboten der frühen Förderung werden für Kinder mit Beeinträchtigungen verbessert und die Finanzierung behinderungsbedingter Mehrkosten für die familienergänzende Betreuung wird geklärt. Der Übergang in den schulischen Bereich ist für Kinder mit bereits erkanntem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf hindernisfrei sichergestellt.

Umsetzung

Die Stärkung der frühkindlichen Bildung und eine finanzielle Entlastung von Eltern im Bereich der familienergänzenden Betreuung sind Ziele des Vorentwurfs zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG), zu dem von Juli bis November 2022 eine Vernehmlassung durchgeführt wurde. Die Vorlage beinhaltet einerseits, dass Familien hinsichtlich der Einschätzung und Förderung der Entwicklung ihrer Kinder im Vorschulalter sowie bei der Auswahl und Inanspruchnahme geeigneter Förderangebote Beratung und Unterstützung erhalten sollen. Andererseits sieht die Vorlage eine ausdrückliche Verpflichtung der Gemeinden vor, für ein  familienergänzendes Betreuungsangebot zu sorgen, das hinsichtlich des Umfangs und der Art des Angebotes bedarfsgerecht ist. Demnach muss im Bedarfsfall auch für Kinder mit besonderem Förder- bzw. Unterstützungsbedarf oder spezifischen Bedürfnissen eine diesen Bedürfnissen gerecht werdende familienergänzende Betreuung gewährleistet sein. Zudem sollen sich die Gemeinden in einem bestimmten Mindestumfang an den Kosten der familienergänzenden Betreuung beteiligen. Die Vorlage wird aufgrund der Antworten von der Vernehmlassung überarbeitet und soll bis Ende 2023 vom Regierungsrat dem Kantonsrat überwiesen werden.

Prämissen

In Bezug auf die Prämissen Partizipation, Sensibilisierung, Differenzierung wurde sichergestellt, dass Verbände und Organisationen, die sich für Menschen mit einer Behinderung einsetzen, zur Teilnahme an der Vernehmlassung eingeladen werden. Die Verbände und Organisationen haben sich innert der Vernehmlassungsfrist zur KJHG-Vorlage geäussert.

Verantwortung Frist Stand
Bildungsdirektion 2024 In Arbeit
Massnahme: Unterstützung der Gemeinden

Monitoring der Gemeinden mit über hohen Sonderschulquoten und Aufsicht über die integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR) durch das Volksschulamt. Die Tragfähigkeit der Regelschule im Umgang mit Heterogenität wird gestärkt, Ventilwirkungen bei der Zuweisung zu Sonderschulungsmassnahmen werden reduziert. Die Integration von Kindern mit besonderem Bildungsbedarf in die Regelschule wird gefördert und eine gute Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern aufgebaut. Integrative sind separierenden Lösungen vorzuziehen, separative speziell zu begründen.

Umsetzung

Gemeinden mit überhohen Sonderschulquoten werden vom Volksschulamt im Rahmen von Monitorings, der Aufsicht über die integrierte Sonderschulung in der Verantwortung der Regelschule (ISR), schulungsangeboten und Telefonbesprechungen beraten. Mit allen Schulleitungen fand eine Schulung zur ISR statt. Neu wurde in der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen verankert, dass separative Massnahmen speziell begründet werden müssen.

Prämissen

Es wurde eine Fachgruppe mit Lehrpersonen, die selbst von einer Behinderung betroffen sind, mit Vertretungen aller Behinderungsarten, einberufen, um das Volksschulamt regelmässig zu beraten. Das Thematisieren in verschiedenen Beratungs- und Schulungsangeboten hat auch sensibilisierenden Charakter.

Verantwortung Frist Stand
Bildungsdirektion 2025 In Arbeit

Ziel

Der Kanton legt eine Standortbestimmung bezüglich der Hindernisse beim Zugang zu Bildung vor.

Massnahme: Zugang zum Lernen

Ein Umsetzungsplan wird erstellt. Dieser sieht vor, kantonale Gebäude, Lehrmittel, Eignungstests und Prüfungen für Menschen mit Behinderung zugänglich zu machen.

Umsetzung

Zugang zum Lernen: Um den Handlungsbedarf bezüglich Barrierefreiheit der Lehrmittel zu eruieren, ist ein Hearing mit Betroffenen, deren Lehrpersonen und dem Lehrmittelverlag in Vorbereitung. Für Prüfungen stehen Nachteilausgleichmassnahmen zur Verfügung. Zur Zugänglichkeit von Gebäuden vgl. Massnahme B1.

Prämissen

Zur Einschätzung des Handlungsbedarfs bezüglich Barrierefreiheit bei Lehrmitteln werden Betroffene einbezogen. Es findet je ein Treffen für jede Behinderungsart statt. Der Austausch trägt auch zur Sensibilisierung der Lehrmittelschaffenden bei. 

Verantwortung Frist Stand
Bildungsdirektion 2023 In Arbeit

Ziel 

Der Kanton entwickelt Massnahmen, um einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss zu ermöglichen.

Massnahme: Erfolgreicher Abschluss Sek II

Erarbeitung eines Massnahmenkatalogs zur mittel und langfristigen Erhöhung der Abschlussquote auf Sekundarstufe II.

Umsetzung

Im Januar 2022 wurde eine interne Fachgruppe, bestehend aus Mitgliedern und Fachpersonen aus den verschiedenen MBA-Abteilungen gebildet. Diese Fachgruppe hat einen MBA-eigenen Aktionsplan mit insgesamt 29 Zielen und Massnahmen erarbeitet und begleitet dessen Umsetzung. Die Massnahmen betreffen einerseits die externen Anspruchsgruppen des MBA, andererseits aber auch das MBA selbst als Arbeitgeber. Gleichzeitig wirken die Mitglieder der Fachgruppe als «Botschafter» und fördern die Sensibilisierung in ihren Abteilungen und im Amt.

Prämissen

Durchführung eines «MBA-Treff Spezial» zum Thema «Ausbildung von Jugendlichen mit einer Beeinträchtigung auf Sekundarstufe II»; mit Podiumsdiskussion mit einer betroffenen Lernenden, einem Berufsbildner, einem Prorektor einer Kantonsschule und der Präsidentin der Behindertenkonferenz Kanton Zürich. Das Führungskader hat in einem Workshop zur Inklusiven Führung konkrete Massnahmen erarbeitet. Alle Abteilungen sind angehalten, im 2023 oder im 2024 einen Anlass zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden zu organisieren. Es wird der Aufbau eines fachspezifischen Wissens und der Austausch mit anderen Ämtern weitergepflegt und ausgebaut, um auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Betroffenen eingehen zu können. Im Bereich Nachteilsausgleich wurde eine Fachstelle gegründet, die sämtlichen Anspruchsgruppen offensteht. Alle Schulen Sek II haben die Funktion einer Ansprechperson Nachteilsausgleich eingeführt, welche jährliche Erfahrungs- und Impulstreffen organisiert durch die Fachstelle Nachteilsausgleich besuchen.

Verantwortung Frist Stand
Bildungsdirektion 2023 In Arbeit

Ziel 

Weiterbildungsinstitutionen sind für die Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs sensibilisiert.

Massnahme: Sensibilisierung Weiterbildung

Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt lanciert im Schuljahr 2022/2023 eine Umfrage bei privaten und kantonalen Weiterbildungsinstitutionen, mit denen der Kanton eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen hat. Die Umfrage hat zum Ziel, eine Sensibilisierung zur Thematik Behindertenrechte zu erreichen. Gleichzeitig wird die Umfrage für eine Bestandsaufnahme und eine Bedürfnisabklärung der Institutionen genutzt.

Umsetzung

Die erfolgte Umfrage bei privaten und kantonalen Weiterbildungsinstitutionen, mit denen der Kanton eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen habt, zeigt interessante Resultate und Bedürfnisse auf. Grundsätzlich wenden die Weiterbildungsinstitutionen die verschiedenen Massnahmen im Bereich des Nachteilausgleichs während den Klausuren, bei Abschlussprüfungen und ähnlichen Situationen an. Weitere Unterstützungen sind auf individueller Ebene ebenfalls möglich. Die Schulleitungen zeigen sich offen für individuelle Lösungen.  

Prämissen

Weiterbildungsinstitutionen im Bereich Tertiärstufe (HF) sind für die Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs sensibilisiert. Der nächste Schritt (Veranschaulichung der Umfrage und Diskussion, Ausblick auf nächste Schritte) wird Ende November 2023 erfolgen. In Zusammenarbeit mit den Weiterbildungsinstitutionen wird das MBA anschliessend weitere Massnahmenbereiche ausarbeiten. 

Verantwortung Frist Stand
Bildungsdirektion 2023 In Arbeit

Arbeit und Beschäftigung

Statistische Daten zeigen, dass sich die Mehrheit der Menschen mit Behinderungen am Arbeitsleben beteiligt (75,0% Menschen mit Behinderungen bzw. 50,4% Menschen mit mehrfachen Behinderungen, gegenüber 88,4% Menschen ohne Behinderungen). Vom Behindertengleichstellungsgesetz wird «der Zugang zur Erwerbstätigkeit» als wesentlicher Aspekt der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen hervorgehoben (Art. 1Abs. 2 BehiG). Das BehiG fokussiert im Bereich Arbeit lediglich auf die öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnisse des Bundes (Art. 3 Bst. g BehiG). Der Bundesrat hat als Zielvorgabe festgelegt, dass der Anteil von Beschäftigten mit Behinderungen 1 bis 2% betragen soll (Eidgenössisches Personalamt, Personalstrategie Bundesverwaltung 2016–2019, S. 17). Die in der Botschaft zum BehiG geäusserte Hoffnung, dass der Bund als Arbeitgeber eine Signalwirkung auf die Kantone ausübe, hat sich bislang kaum erfüllt.

Massnahmen

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Ziel

Der Kanton trifft Massnahmen zur kontinuierlichen Erhöhung des Anteils von Angestellten mit Behinderung in der kantonalen Verwaltung.

Massnahme: Arbeitgeberverantwortung

Angemessene Vorkehrungen am Arbeitsplatz werden gewährleistet und eine erhöhte Fürsorgepflicht umgesetzt. Informationen zu Fragen der Fürsorgepflicht für alle Vorgesetzten und HR-Verantwortlichen stehen zur Verfügung. Konkrete Massnahmen gegen eine potenzielle Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen bei der Anstellung sowie Möglichkeiten zur vermehrten Anstellung von Menschen mit Behinderungen werden geprüft.

Umsetzung

In Zusammenarbeit mit der Koordinationsstelle Behindertenrechte und der Organisation «profil» wurde ein Schulungsangebot für HR-Fachpersonen zum Thema Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt konzipiert und im 2023 zweimal umgesetzt. Dieses Angebot war allen HR-Fachpersonen in der kantonalen Verwaltung zugänglich. Zusätzlich wird für alle HR-Leitungen der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich im November 2023 ein Schulungs- und Sensibilisierungsanlass durchgeführt. Bei diesem wird der Recruitingprozess beleuchtet und überprüft wie mögliche Barrieren für Menschen mit Behinderung abgebaut werden können, so dass sie die gleichen Zugangsmöglichkeiten zu offenen Stellen haben wie alle anderen

Prämissen

Diese Massnahmen tragen zur Sensibilisierung gemäss Aktionsplan bei. Dabei wurde jederzeit berücksichtigt, dass Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen unterschiedliche Herausforderungen haben. Auch wurde auf die Zugehörigkeit zu weiteren Gruppen (z.B. Migrationshintergrund, Alter, Geschlecht) und die damit verbundenen Anforderungen eingegangen und somit der Prämisse Differenzierung in einem erweiterten Masse Rechnung getragen. 

Verantwortung Frist Stand
Finanzdirektion 2025 In Arbeit

Ziel 

Der Kanton entwickelt Rahmenbedingungen, die einen inklusiven Arbeitsmarkt ermöglichen und Menschen mit Behinderung Förderung und Unterstützung im Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen.

Massnahme: Sprungbrett Arbeitsmarkt

Im Rahmen der Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes (SLBG) wird das Teilprojekt «Arbeit» verfolgt. Unter Einbezug von Menschen mit Behinderung sowie Dienstleistungsanbietern sollen Massnahmen entwickelt werden, welche die Durchlässigkeit vom 2. in den 1. Arbeitsmarkt verbessern und insbesondere aufzeigen, welche Unterstützungsangebote für den Einstieg in den 1. Arbeitsmarkt bzw. den Erhalt der Arbeitsstelle wirksam sind. Für die Verwirklichung eines zugänglichen 1. Arbeitsmarktes sollen Anreize zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern geschaffen werden.

Umsetzung

Das Teilprojekt wurde mit dem Titel «Angebotsvielfalt Arbeit» konkretisiert. Für die Verwirklichung eines zugänglichen 1. Arbeitsmarktes sollen unter anderem Unterstützungsmassnahmen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung bei öffentlichen und privaten Arbeitgebern ermöglicht werden. Die Umsetzung wird im 2024 starten. Die Erarbeitung soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein.

Prämissen

Die Umsetzung und Erarbeitung der Massnahme «Sprungbrett Arbeitsmarkt» wird unter anderem in Fokusgruppen unter Einbezug der verschiedenen betroffenen Personengruppen erfolgen. Die Umsetzung der Sensibilisierung wird im Rahmen der Projekterarbeitung konkretisiert. 

Verantwortung Frist Stand
Sicherheitsdirektion 2025 In Arbeit

Kultur, Freizeit und Sport

Im Kanton Zürich haben Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf diskriminierungsfreien Zugang zu öffentlichen Leistungen, wozu auch Dienstleistungen in den Bereichen Kultur, Freizeit und Sport zählen (Art. 11 Abs. 4 KV). Allerdings zeigt sich, «die meisten kulturellen Angebote für Menschen mit Behinderung sind nur sehr beschränkt oder gar nicht zugänglich» (BRK-Studie ZHAW S. 78). Eine Übersicht zu den Hindernissen bei kulturellen Angeboten gibt es im Kanton Zürich keine (ebenda). Regelungen, welche die Pflichten von Anbietenden konkretisieren, bestehen nicht, auch keine Verpflichtung, die den Zugang zu Kultur-, Freizeit und Sportangeboten fördert (BRK-Studie ZHAW S. 77).

Massnahmen

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Ziel

Der Kanton entwickelt eine Strategie, um die Zahl inklusiver kultureller Veranstaltungen stetig zu erhöhen.

Massnahme: Kulturelle Teilhabe

Teilhabeaspekte, unter anderem auch die Zugänglichkeit von Kulturveranstaltungen für Menschen mit Behinderung, werden bei der Prüfung der Gesuche für Kulturprojekte gewichtet. Entsprechend werden besondere Anstrengungen zur Inklusion und zur kulturellen Teilhabe von Menschen mit Behinderung anerkannt. Auch bei der Erneuerung der Betriebsbeiträge an Kulturinstitutionen werden die Bestrebungen zur Verbesserung der kulturellen Teilhabe in die Beurteilung einbezogen.

Umsetzung

Teilhabeaspekte werden bei der Vergabe von Fördermitteln an Projekte und Institutionen immer stärker gewichtet. Damit Kulturinstitutionen diesen Anforderungen in Zukunft noch stärker nachkommen können, haben die Fachstelle Kultur im Juni 2023 das Förderprogramm «Transformationsbeiträge Kulturelle Teilhabe» für Kulturinstitutionen lanciert. Bei den finanziell und fachlich unterstützten Transformationen fokussieren sie auf eine selbstgewählte Kategorie, beispielsweise Hörbehinderung, und stärken dort die Teilhabe in den Bereichen Personal, Programm und Publikum.

Prämissen

Partizipation: Bei den Transformationen werden die Kulturinstitutionen durch Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter beraten. Diese unterstützen als Expertinnen und Experten die Analyse der Institution und begleiten die Erarbeitung von Massnahmen zur Stärkung der Teilhabe. Sensibilisierung: Das Förderprogramm wird breit kommuniziert und sensibilisiert so die gesamte Szene für das Thema der kulturellen Teilhabe. Differenzierung: Durch die Beratung durch Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter wird sichergestellt, dass die spezifischen Bedürfnisse und Interessen bei der Transformation berücksichtigt werden.

Verantwortung Frist Stand
Direktion der Justiz und des Innern 2023 In Arbeit

Ziel 

Der Kanton strebt an, die Zahl inklusiver Sportaktivitäten sowohl von öffentlichen als auch von privaten Anbietern stetig zu erhöhen.

Massnahme: Zugang zu Sport

Der Kanton fördert Massnahmen und Organisationen, um die bestehenden Angebote aus dem Sportbereich für Menschen mit Behinderung zu öffnen.

Umsetzung

Das Sportamt ist an der technischen Umsetzung des neuen Online-Gesuchsformulars, in welchem der Upload eines Konzepts zur Inklusion von Menschen mit Behinderung vorgesehen ist. Das Sportamt hat die Stiftung IdéeSport mit CHF 27'000 unterstützt, damit diese alle OpenSunday-Angebote (18 verschiedene Standorte) im Kanton Zürich in der Saison 22/23 inklusiv umsetzen konnte.

Prämissen

Beide oben genannten Massnahmen des Sportamts berücksichtigen alle Gruppen von Menschen mit Behinderungen.

Verantwortung Frist Stand
Sicherheitsdirektion 2022 In Arbeit
Massnahme: Hindernisfreie Wanderwege

In den nächsten Jahren werden über 50 hindernisfreie Wanderwege geplant und sukzessive umgesetzt. Jährlich können drei bis fünf hindernisfreie Wanderwege realisiert werden.

Umsetzung

Im Kanton Zürich sind etwa die Hälfte der vorgesehenen hindernisfreien Wanderwege entweder umgesetzt oder in Projektierung. 12 sind in Betrieb und auf dem Portal Wanderland von Schweizmobil gekennzeichnet. Inzwischen wurden 6 zusätzliche, hindernisfreie Wanderwege realisiert, jedoch noch nicht als solche signalisiert. Weitere 7 hindernisfreie Wanderwege sind derzeit in Projektierung, davon werden 1 bis 2 bis 2025 in Betrieb genommen.  Für die anderen Wege, die weder umgesetzt noch in Planung sind, werden 2024 der Planungsprozess initiiert und die Priorisierung definiert.

Prämissen

2024 ist die Prüfung der 6 neu realisierten Wege durch das Tiefbauamt mit Einbezug einer Behindertenorganisation und anschliessend die entsprechende Signalisation geplant.

Verantwortung Frist Stand
Volkswirtschaftsdirektion 2025 In Arbeit

Gesundheit

Der Kanton Zürich und die Gemeinden sorgen für eine ausreichende und wirtschaftlich tragbare Gesundheitsversorgung, die für Menschen mit und ohne Behinderung in gleichem Masse zugänglich ist (Art. 11 Abs. 4 und Art. 113 KV). Aus Sicht der Gruppe «Partizipation Kanton Zürich», die sich aus Menschen mit Behinderung zusammensetzt, besteht in Bezug auf dieses Zugangsrecht Handlungsbedarf, insbesondere im Bereich der Sensibilisierung und Schulung des Fachpersonals über die unterschiedlichen, behinderungsspezifischen Anforderungen an den Umgang und die medizinische Behandlung von Menschen mit Behinderungen (Partizipation 2020, S. 25f.).

Massnahmen

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Ziel

Der Kanton fördert die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im Gesundheitswesen.

Massnahme: Vertiefte Analyse

Die Zugänglichkeit und Hindernisse bei der Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderung werden vertieft analysiert. Dabei werden gesundheitsrechtliche Aspekte, die Schnittstellen von Gesundheits- und Sozialbereich wie auch Fragen zum Knowhow des Gesundheitspersonals beleuchtet.

Umsetzung

In einem ersten Schritt wurde gemeinsam mit dem Verein Sensability ein Angebot für Sensibilisierungsschulungen diskutiert, sowie Grundlagen für eine Vertiefte Analyse gesammelt. Zeitgleich wurden verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten abgeklärt, welche eine nationale Umsetzung der Massnahmen ermöglichen würden, bei der andere Kantone ebenfalls profitieren könnten. In einem weiteren Schritt wird nun im Herbst 2023 der Auftrag zu einer Vertieften Analyse erteilt werden. Dabei sollen von einem externen Beratungs-/Forschungsbüro konkrete Massnahmen und Handlungsoptionen erarbeitet werden, damit nicht nur Defizite in der Behandlung von Menschen mit Behinderung aufgezeigt, sondern konkrete Werkzeuge gesammelt werden, welche die Versorgung verbessern.

Prämissen

Die im Herbst 2023 in Auftrag gegebene vertiefte Analyse hält die Grundsätze der UNO-BRK Umsetzungsprämissen ein und muss das nachweisen (Anforderungen für die Auftragsvergabe). Zusätzlich werden die Anforderungen für die Studie unter Mitwirken (Vernehmlassung) von «Partizipation Kanton Zürich» konkretisiert (Partizipation). Die Ausformulierung der Anforderungen stellt eine Berücksichtigung verschiedener Arten von Behinderung sicher (Differenzierung) sowie der Einbezug von Sensibilisierungs-Kampagnen als Werkzeug zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung.

Verantwortung Frist Stand
Gesundheitsdirektion 2023 In Arbeit

Ziel

Die Anzahl der Fürsorgerischen Unterbringung (FU) wird reduziert.

Massnahme: Weniger Zwang

Der Kanton fördert Massnahmen, um die Zahl der FU zu reduzieren (Förderung FU-Kompetenzen der Ärztinnen und Ärzte durch Weiter- und Fortbildungsangebote, niederschwelliges Angebot mobiler Krisenintervention, konsiliarpsychiatrische Dienste für akutsomatische Spitäler, soziale Institutionen und Heime, Förderung ambulanter Angebote, psychiatrischer Fachstellen und Massnahmen zur Reduktion von Zwangsmassnahmen in Kliniken, Prüfung weiterer Massnahmen gemäss Evaluationsbericht EG KESR).

Umsetzung

Das Qualitätscontrolling mit Blick auf die Reduktion von Zwangsmassnahmen konnte ausgebaut werden. Neu sollen Messinstrumente nicht nur in der Psychiatrie verwendet werden, sondern auch anhand bestehender Daten den Akut- und Reha-Bereich abdecken. Stattgefunden hat zudem eine Expertenrunde zum Thema Fürsorgerische Unterbringung, an welcher auch Vertretungen von Betroffenenorganisationen teilgenommen haben. Aufgrund der Rückmeldungen wurden weitere Massnahmen zur Prüfung abgeleitet. Parallel wurden Fortbildungskurse sowie weitere Förderprojekte umgesetzt, welche ebenfalls das Ziel der Reduktion von Zwangsmassnahmen verfolgten.

Prämissen

Die im Kanton Zürich durchgeführten Fortbildungskurse zur Reduktion von Zwangsmassnahmen sensibilisierten die Fachpersonen. Eine Differenzierung ist aufgrund der unterschiedlichen Leistungsbereiche in der Psychiatrie ohnehin gegeben (von Demenz, Abhängigkeitserkrankungen bis hin zu Angst-, Zwangs- oder posttraumatischen Belastungsstörungen, Autismus-Spektrum-Störungen oder Intellektuellen Beeinträchtigungen). Bei der Erarbeitung und Prüfung von Handlungsempfehlungen zur Reduktion von Zwangsmassnahmen ist das Mitwirken von Betroffenen (Partizipation) ein relevantes Werkzeug.

Verantwortung Frist Stand
Gesundheitsdirektion 2023 In Arbeit

Kontakt

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