Regierungsrat lehnt kantonale Mitfinanzierung der familienergänzenden Betreuung von Kleinkindern ab

Verschiedene parlamentarische Vorstösse fordern eine stärkere Beteiligung der öffentlichen Hand an der Finanzierung der familienergänzenden Betreuung von Kleinkindern. Der Regierungsrat legt daher einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor, beantragt dem Kantonsrat aber, nicht darauf einzutreten. Die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter und deren Finanzierung liegt in der Verantwortung der Gemeinden. Ausserdem sind die nationalen Rahmenbedingungen für die Finanzierung der Drittbetreuung nicht geklärt.

Die Förderung und Betreuung in den ersten Jahren nach der Geburt ist entscheidend für die Entwicklung der Kinder. Verschiedene parlamentarische Vorstösse verlangen deshalb, dass sich die öffentliche Hand stärker an den familienergänzenden Betreuungskosten beteiligt, weil dies die Eltern finanziell entlaste und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermögliche. Der Regierungsrat präsentiert daher einen Vorschlag, der die Gemeinden in ihrer Aufgabe unterstützen würde. Die wesentlichen Eckpunkte sind:

  • Die Gemeinden sollen sich mindestens zu 40 Prozent an den Kosten der familienergänzenden Betreuung beteiligen. Diese Mindestbeteiligung muss zur Ermässigung des Elternbeitrags eingesetzt werden. Der Kanton kann den Gemeinden Subventionen bis zu 15 Prozent ihrer Mindestbeteiligung ausrichten.
  • Für Kinder, die eine Behinderung, Entwicklungsstörung oder schwere Verhaltensstörung aufweisen und dadurch einen höheren Betreuungsbedarf haben, sollen die Eltern vom Kanton einen Beitrag erhalten.
  • Die Bildungsdirektion soll Gemeinden, die ihren Bedarf an Förderung und Betreuung ermitteln oder ihr Angebot neu ausrichten wollen, auf Wunsch durch fachliche Beratung unterstützen. Mit den geplanten Anpassungen würden die Gemeinden verpflichtet, neu auch für Kinder mit besonderen Bedürfnissen eine bedarfsgerechte familienergänzende Betreuung anzubieten. Ausserdem sollen Eltern Beratungsleistungen in Anspruch nehmen können. Dadurch würden Kinder mit besonderem Förderbedarf frühzeitig erkannt.
  • Neu sollen alle Angebote, welche die Entwicklung von Vorschulkindern fördern, vom Kanton subventioniert werden können.

Die Umsetzung dieser Vorschläge erfordert eine Änderung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG). Der Regierungsrat schlägt dem Kantonsrat entsprechende Anpassungen im KJHG vor. Er beantragt dem Kantonsrat jedoch, auf die Vorlage nicht einzutreten.

Keine kantonale Mitfinanzierung – offene Fragen auf Bundesebene

Die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter liegt in der Verantwortung der Gemeinden. Eine Mitfinanzierung durch den Kanton ist nicht sachgerecht und angesichts der starken Belastung des Kantons durch Aufwandverschiebungen von den Gemeinden zum Kanton nicht vertretbar. Zudem läuft auf Bundesebene der Gesetzgebungsprozess für eine zeitgemässe Lösung bei der familienergänzenden Kinderbetreuung. Aus diesen Gründen besteht derzeit kein Anlass für eine Vorlage, die eine Beteiligung des Kantons an den Betreuungskosten vorsieht.

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