Regierungsrat

Der Regierungsrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Kantons. Er wahrt die Verfassung und setzt die Gesetze, Verordnungen und die Beschlüsse des Kantonsrates um. Die sieben Mitglieder werden alle vier Jahre vom Volk gewählt.
Inhaltsverzeichnis
Grusswort
«Was ist der Kanton Zürich doch für ein schöner Flecken Erde! Vielfältige Landschaften zwischen gebirgigem Ober- und malerischem Weinland, saubere Flüsse und Seen sowie eine pulsierende Hauptstadt mit hoher Lebensqualität – diese erstaunliche Vielfalt auf engem Raum ist es, die unseren Heimatkanton ausmacht.
Der Kanton Zürich ist das wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Zentrum der Schweiz. Er ist aber auch ein hervorragender Bildungsstandort mit internationaler Ausstrahlung.
Eine intakte Wirtschaft mit gesunden Betrieben ist zentral für Wohlstand und Prosperität. Die Aufgabe des Kantons Zürich besteht darin, für optimale Rahmenbedingungen und für eine hohe Lebensqualität zu sorgen. Dazu gehören ein hervorragendes Bildungssystem, eine stabile Rechtsordnung, die Sicherheit der Bevölkerung und eine leistungsfähige Gesundheitsversorgung ebenso wie eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur, eine solide Finanzpolitik sowie ein breit gefächertes Kulturangebot. Es ist mir eine Ehre und Freude, dass ich mich gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen des Regierungsrates für den Kanton Zürich einsetzen darf.»
Dr. Silvia Steiner, Regierungspräsidentin
Mehr über den Regierungsrat
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Für die Amtsdauer vom 1. Mai 2020 bis zum 30. April 2021 hat der Regierungsrat Dr. Silvia Steiner zu seiner Präsdentin und Jacqueline Fehr zu seiner Vizepräsidentin gewählt.
Die Reihenfolge der Wahl zur Präsidentin oder zum Präsidenten erfolgt nach dem Amtsalter. Jedes neu gewählte Mitglied des Regierungsrates hat üblicherweise zuerst ein Präsidialjahr aller amtsälteren Kolleginnen und Kollegen abzuwarten. Erst danach erfolgt die Wahl zur Vizepräsidentin oder zum Vizepräsidenten und dann anschliessend zur Regierungspräsidentin oder zum Regierungspräsidenten.
Wurden mehrere Regierungsmitglieder an demselben Datum in den Regierungsrat gewählt, hat das (lebens)ältere Mitglied Vorrang.
Der Regierungsrat kann bei begründeten Ausnahmen von dieser Regel abweichen, beispielsweise kann er bei gleichzeitiger Übernahme einer neuen Direktion das Präsidialjahr um ein Jahr verschieben.
Direktion | Vorsteherin oder Vorsteher | Stellvertretung |
---|---|---|
Direktion der Justiz und des Innern | Jacqueline Fehr | Natalie Rickli |
Sicherheitsdirektion | Mario Fehr | Carmen Walker Späh |
Finanzdirektion | Ernst Stocker | Mario Fehr |
Volkswirtschaftsdirektion | Carmen Walker Späh | Martin Neukom |
Gesundheitsdirektion | Natalie Rickli | Dr. Silvia Steiner |
Bildungsdirektion | Dr. Silvia Steiner | Jacqueline Fehr |
Baudirektion | Martin Neukom |
Ernst Stocker |
Staatskanzlei | Dr. Kathrin Arioli | Dr. Peter Hösli |
- Download Interessenbindungen von Regierungsrätin Silvia Steiner PDF | 3 Seiten | Deutsch | 66 KB
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- Download Interessenbindungen von Regierungsrat Mario Fehr PDF | 3 Seiten | Deutsch | 158 KB
- Download Interessenbindungen von Regierungsrat Ernst Stocker PDF | 3 Seiten | Deutsch | 63 KB
- Download Interessenbindungen von Regierungsrätin Carmen Walker Späh PDF | 3 Seiten | Deutsch | 159 KB
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Aufgaben und Beschlüsse
Die sieben vollamtlich tätigen Mitglieder des Regierungsrates werden alle vier Jahre im Mehrheitswahlverfahren (Majorzwahl) vom Volk gewählt. Sie stehen den sieben Direktionen der kantonalen Verwaltung vor. Sie bilden die oberste leitende und vollziehende Behörde des Kantons (Exekutive). Ihre Beschlüsse fassen die Regierungsmitglieder gemeinsam als Kollegialbehörde.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Regierungsrates zählen:
- Festlegung der mittel- und langfristigen Ziele der Regierungspolitik
- Vorbereitung des Budgets
- Vollzug von Gesetzen und Kreditbeschlüssen
- Leitung der kantonalen Verwaltung mit insgesamt rund 33'000 Beschäftigten
- Anstellung des obersten Verwaltungskaders
- Ausarbeitung von Entwürfen für Verfassungsänderungen, für Gesetze und Gesetzesänderungen und für Kreditbeschlüsse zuhanden des Kantonsrates beziehungsweise der Stimmberechtigten
- Aufsicht über Behörden
- Erstellung der Jahresrechnung und des Geschäftsberichts, Vertretung des Kantons nach aussen, in erster Linie gegenüber dem Bund und anderen Kantonen
- Aushandeln von internationalen und interkantonalen Verträgen
- Entscheid über verwaltungsrechtliche Rekurse
Broschüre
Regierungsfotos 2020
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Regierungspräsidentin Silvia Steiner. Quelle: Béatrice Devènes Bild «Silvia Steiner, Regierungspräsidentin.» herunterladen -
Regierungsrätin Jacqueline Fehr. Quelle: Béatrice Devènes Bild « Jacqueline Fehr., Regierungsrätin.» herunterladen -
Regierungsrat Ernst Stocker.. Quelle: Béatrice Devènes Bild «Ernst Stocker., Regierungsrat.» herunterladen -
Regierungsrat Mario Fehr. Quelle: Béatrice Devènes Bild «Mario Fehr, Regierungsrat» herunterladen
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Regierungsrätin Carmen Walker Späh. Quelle: Béatrice Devènes Bild «Carmen Walker Späh, Regierungsrätin» herunterladen -
Regierungsrätin Natalie Rickli. Quelle: Béatrice Devènes Bild «Natalie Rickli, Regierungsrätin.» herunterladen -
Martin Neukom, Regierungsrat. Quelle: Béatrice Devènes Bild «Martin Neukom, Regierungsrat.» herunterladen -
Kathrin Arioli , Staatsschreiberin. Quelle: Béatrice Devènes Bild «Kathrin Arioli , Staatsschreiberin.» herunterladen