Regierungsrat

Der Regierungsrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Kantons. Er wahrt die Verfassung und setzt die Gesetze, Verordnungen und die Beschlüsse des Kantonsrates um. Die sieben Mitglieder werden alle vier Jahre vom Volk gewählt.
Inhaltsverzeichnis
Grusswort
Liebe Zürcherinnen und Zürcher, liebe Gäste aus nah und fern: Herzlich willkommen in einem sicheren, sozialen und sportlichen Kanton. Das alles liegt mir am Herzen. Aber noch viel mehr: Zürich ist weltweit vernetzt. Wir sind modern und pflegen unsere Traditionen. Sind ländlich und urban. Zürich hat Seen und Berge, genauso wie Versicherungen und Fabriken. Viele Menschen Zürichs sprechen viele Sprachen. Der Kanton Zürich ist ein Ort, an dem sich gut arbeiten und leben lässt.
Auch unser Kanton, seine Einwohnerinnen und Einwohner, Wirtschaft und Gesellschaft waren in den letzten Monaten mit ganz besonderen Herausforderungen konfrontiert – und sind es weiterhin: Pandemie, der schreckliche Krieg in der Ukraine, das Beben im Bankenwesen.
Der Regierungsrat steuert den Kanton Zürich sachbezogen, mit ruhiger Hand. Er tut dies im Dialog mit den Zürcherinnen und Zürchern, zusammen mit seinen Partnerinnen und Partnern in den Städten und Gemeinden, anderen Kantonen und dem Bund.
Ich wünsche mir, dass wir die Aufgaben, die sich uns allen täglich stellen, auch weiterhin mit Demut und Bescheidenheit angehen. Im Wissen darum, dass es uns innerhalb der weltweiten Verunsicherung nach wie vor sehr gut geht. Dafür bin ich dankbar. Darauf können wir vertrauen und gemeinsam bauen!
Mario Fehr, Regierungspräsident
Mehr über den Regierungsrat
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Für die Amtsdauer vom 8. Mai 2023 bis zum 30. April 2024 hat der Regierungsrat Mario Fehr zu seinem Präsidenten und Natalie Rickli zu seiner Vizepräsidentin gewählt.
Die Reihenfolge der Wahl zur Präsidentin oder zum Präsidenten erfolgt nach dem Amtsalter. Jedes neu gewählte Mitglied des Regierungsrates hat üblicherweise zuerst ein Präsidialjahr aller amtsälteren Kolleginnen und Kollegen abzuwarten. Erst danach erfolgt die Wahl zur Vizepräsidentin oder zum Vizepräsidenten und dann anschliessend zur Regierungspräsidentin oder zum Regierungspräsidenten.
Wurden mehrere Regierungsmitglieder an demselben Datum in den Regierungsrat gewählt, hat das (lebens)ältere Mitglied Vorrang.
Der Regierungsrat kann bei begründeten Ausnahmen von dieser Regel abweichen, beispielsweise kann er bei gleichzeitiger Übernahme einer neuen Direktion das Präsidialjahr um ein Jahr verschieben.
Direktion | Vorsteherin oder Vorsteher | Stellvertretung |
---|---|---|
Direktion der Justiz und des Innern | Jacqueline Fehr | Natalie Rickli |
Sicherheitsdirektion | Mario Fehr | Carmen Walker Späh |
Finanzdirektion | Ernst Stocker | Mario Fehr |
Volkswirtschaftsdirektion | Carmen Walker Späh | Martin Neukom |
Gesundheitsdirektion | Natalie Rickli | Dr. Silvia Steiner |
Bildungsdirektion | Dr. Silvia Steiner | Jacqueline Fehr |
Baudirektion | Dr. Martin Neukom |
Ernst Stocker |
Staatskanzlei | Dr. Kathrin Arioli | Dr. Peter Hösli |
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- Download Interessenbindungen von Regierungsrätin Silvia Steiner PDF | 3 Seiten | Deutsch | 139 KB
- Download Interessenbindungen von Regierungsrätin Jacqueline Fehr PDF | 3 Seiten | Deutsch | 231 KB
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Aufgaben und Beschlüsse
Die sieben vollamtlich tätigen Mitglieder des Regierungsrates werden alle vier Jahre im Mehrheitswahlverfahren (Majorzwahl) vom Volk gewählt. Sie stehen den sieben Direktionen der kantonalen Verwaltung vor. Sie bilden die oberste leitende und vollziehende Behörde des Kantons (Exekutive). Ihre Beschlüsse fassen die Regierungsmitglieder gemeinsam als Kollegialbehörde.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Regierungsrates zählen:
- Festlegung der mittel- und langfristigen Ziele der Regierungspolitik
- Vorbereitung des Budgets
- Vollzug von Gesetzen und Kreditbeschlüssen
- Leitung der kantonalen Verwaltung mit insgesamt rund 33'000 Beschäftigten
- Anstellung des obersten Verwaltungskaders
- Ausarbeitung von Entwürfen für Verfassungsänderungen, für Gesetze und Gesetzesänderungen und für Kreditbeschlüsse zuhanden des Kantonsrates beziehungsweise der Stimmberechtigten
- Aufsicht über Behörden
- Erstellung der Jahresrechnung und des Geschäftsberichts, Vertretung des Kantons nach aussen, in erster Linie gegenüber dem Bund und anderen Kantonen
- Aushandeln von internationalen und interkantonalen Verträgen
- Entscheid über verwaltungsrechtliche Rekurse
Politische Planung, Finanzen und Beteiligungen
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Ausgehend von einer breit abgestützten Lagebeurteilung legt der Regierungsrat die politische Planung für die nächsten vier Jahre vor.
Mit dem Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) legt der Regierungsrat die mit der Kantonstätigkeit zu erzielenden Wirkungen, die zu erbringenden Leistungen sowie deren Finanzierung für die folgenden vier Jahre fest. Im Geschäftsbericht gibt der Regierungsrat Rechenschaft über die Kantonstätigkeit im vergangenen Jahr.
Der Kanton beteiligt sich an selbständigen Organisationen und Unternehmen, die öffentliche Aufgaben erfüllen. Um den Umgang mit diesen zu regeln, hat der Regierungsrat Richtlinien über die Public Corporate Governance festgelegt.
Broschüre
Regierungsfotos 2023
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Regierungspräsident Mario Fehr Quelle: Staatskanzlei Bild «Regierungspräsident Mario Fehr» herunterladen -
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Staatsschreiberin Dr. Kathrin Arioli Quelle: Staatskanzlei Bild «Staatsschreiberin Dr. Kathrin Arioli» herunterladen
Die Fotos der Gesamtregierung und die Porträts der Exekutivmitglieder werden von der Staatskanzlei zur Verfügung gestellt. Sie dürfen von offiziellen Stellen und Medienschaffenden zur Kommunikation im Zusammenhang mit der Regierung verwendet werden. Andere Zwecke sind nicht vorgesehen.
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Regierungsrat des Kantons Zürich
8090 Zürich