Regierungsrat
Der Regierungsrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Kantons. Er wahrt die Verfassung und setzt die Gesetze, Verordnungen und die Beschlüsse des Kantonsrates um. Die sieben Mitglieder werden alle vier Jahre vom Volk gewählt.
Inhaltsverzeichnis

Grusswort
Grüezi und herzlich willkommen im Kanton Zürich, der so Vieles und Viele zusammenbringt: Stadt und Land, Tradition und Innovation, die Schweiz und die weite Welt. Ein engmaschiges Netz aus Strassen und Schienen schafft kurze Wege zwischen Grossstädten und Dörfern, Agglomerationen und der nahen Natur. Zürich ist der Wirtschaftsmotor der Schweiz: Sitz zahlreicher internationaler Unternehmen aus dem Finanz-, dem ICT- und dem Life-Sciences-Bereich sowie Heimat eines robusten KMU-Sektors. Der Flughafen ist die Drehscheibe für Dutzende Flüge nach Europa und Übersee. Nicht zuletzt ist Zürich auch ein bedeutender Landwirtschaftskanton.
Eingebettet zwischen Rhein und Voralpen leben 1,56 Millionen Menschen in unserer Region. Jedes Jahr beginnen Tausende Mädchen und Buben ihre Schulkarriere. Ihnen steht eines der besten Bildungswesen der Welt offen, das vom Kindergarten bis zu Spitzenhochschulen reicht. Davon profitiert auch die Wirtschaft direkt. Zudem bietet der Kanton eine stabile Rechtsordnung, eine solide Finanzpolitik, eine hervorragende Gesundheitsversorgung und ein vielfältiges Kulturangebot.
Zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen im Regierungsrat setze ich mich dafür ein, dass Zürich weiterhin ein prosperierender Kanton bleibt: ein attraktiver Standort für Unternehmen und ein lebenswerter Fleck Erde für seine Bewohnerinnen und Bewohner.
Ernst Stocker, Regierungspräsident
Mehr über den Regierungsrat
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Für die Amtsdauer vom 1. Mai 2022 bis zum 30. April 2023 hat der Regierungsrat Ernst Stocker zu seinem Präsdenten und Mario Fehr zu seinem Vizepräsidenten gewählt.
Die Reihenfolge der Wahl zur Präsidentin oder zum Präsidenten erfolgt nach dem Amtsalter. Jedes neu gewählte Mitglied des Regierungsrates hat üblicherweise zuerst ein Präsidialjahr aller amtsälteren Kolleginnen und Kollegen abzuwarten. Erst danach erfolgt die Wahl zur Vizepräsidentin oder zum Vizepräsidenten und dann anschliessend zur Regierungspräsidentin oder zum Regierungspräsidenten.
Wurden mehrere Regierungsmitglieder an demselben Datum in den Regierungsrat gewählt, hat das (lebens)ältere Mitglied Vorrang.
Der Regierungsrat kann bei begründeten Ausnahmen von dieser Regel abweichen, beispielsweise kann er bei gleichzeitiger Übernahme einer neuen Direktion das Präsidialjahr um ein Jahr verschieben.
Direktion | Vorsteherin oder Vorsteher | Stellvertretung |
---|---|---|
Direktion der Justiz und des Innern | Jacqueline Fehr | Natalie Rickli |
Sicherheitsdirektion | Mario Fehr | Carmen Walker Späh |
Finanzdirektion | Ernst Stocker | Mario Fehr |
Volkswirtschaftsdirektion | Carmen Walker Späh | Martin Neukom |
Gesundheitsdirektion | Natalie Rickli | Dr. Silvia Steiner |
Bildungsdirektion | Dr. Silvia Steiner | Jacqueline Fehr |
Baudirektion | Dr. Martin Neukom |
Ernst Stocker |
Staatskanzlei | Dr. Kathrin Arioli | Dr. Peter Hösli |
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- Download Interessenbindungen von Regierungsrätin Carmen Walker Späh PDF | 3 Seiten | Deutsch | 232 KB
- Download Interessenbindungen von Regierungsrätin Silvia Steiner PDF | 3 Seiten | Deutsch | 139 KB
- Download Interessenbindungen von Regierungsrätin Jacqueline Fehr PDF | 3 Seiten | Deutsch | 231 KB
- Download Interessenbindungen von Regierungsrätin Natalie Rickli PDF | 2 Seiten | Deutsch | 228 KB
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Aufgaben und Beschlüsse
Die sieben vollamtlich tätigen Mitglieder des Regierungsrates werden alle vier Jahre im Mehrheitswahlverfahren (Majorzwahl) vom Volk gewählt. Sie stehen den sieben Direktionen der kantonalen Verwaltung vor. Sie bilden die oberste leitende und vollziehende Behörde des Kantons (Exekutive). Ihre Beschlüsse fassen die Regierungsmitglieder gemeinsam als Kollegialbehörde.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Regierungsrates zählen:
- Festlegung der mittel- und langfristigen Ziele der Regierungspolitik
- Vorbereitung des Budgets
- Vollzug von Gesetzen und Kreditbeschlüssen
- Leitung der kantonalen Verwaltung mit insgesamt rund 33'000 Beschäftigten
- Anstellung des obersten Verwaltungskaders
- Ausarbeitung von Entwürfen für Verfassungsänderungen, für Gesetze und Gesetzesänderungen und für Kreditbeschlüsse zuhanden des Kantonsrates beziehungsweise der Stimmberechtigten
- Aufsicht über Behörden
- Erstellung der Jahresrechnung und des Geschäftsberichts, Vertretung des Kantons nach aussen, in erster Linie gegenüber dem Bund und anderen Kantonen
- Aushandeln von internationalen und interkantonalen Verträgen
- Entscheid über verwaltungsrechtliche Rekurse
Politische Planung, Finanzen und Beteiligungen
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Ausgehend von einer breit abgestützten Lagebeurteilung legt der Regierungsrat die politische Planung für die nächsten vier Jahre vor.
Mit dem Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) legt der Regierungsrat die mit der Kantonstätigkeit zu erzielenden Wirkungen, die zu erbringenden Leistungen sowie deren Finanzierung für die folgenden vier Jahre fest. Im Geschäftsbericht gibt der Regierungsrat Rechenschaft über die Kantonstätigkeit im vergangenen Jahr.
Der Kanton beteiligt sich an selbständigen Organisationen und Unternehmen, die öffentliche Aufgaben erfüllen. Um den Umgang mit diesen zu regeln, hat der Regierungsrat Richtlinien über die Public Corporate Governance festgelegt.
Broschüre
Regierungsfotos 2022
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Regierungspräsident Ernst Stocker Quelle: Staatskanzlei Bild «Ernst Stocker, Regierungspräsident.» herunterladen -
Regierungsrat Mario Fehr Quelle: Staatskanzlei Bild «Mario Fehr, Regierungsrat.» herunterladen -
Regierungsrätin Carmen Walker Späh Quelle: Staatskanzlei Bild «Carmen Walker Späh, Regierungsrätin.» herunterladen -
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Regierungsrätin Jacqueline Fehr Quelle: Staatskanzlei Bild «Jacqueline Fehr, Regierungsrätin.» herunterladen -
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Regierungsrat Martin Neukom Quelle: Staatskanzlei Bild «Martin Neukom, Regierungsrat.» herunterladen -
Staatsschreiberin Kathrin Arioli Quelle: Staatskanzlei Bild «Kathrin Arioli, Staatsschreiberin.» herunterladen
Die Fotos der Gesamtregierung und die Porträts der Exekutivmitglieder werden von der Staatskanzlei zur Verfügung gestellt. Sie dürfen von offiziellen Stellen und Medienschaffenden zur Kommunikation im Zusammenhang mit der Regierungs verwendet werden. Andere Zwecke sind nicht vorgesehen.
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Regierungsrat des Kantons Zürich
8090 Zürich