Budget & Finanzplanung

Mit der Finanzplanung wird die finanzielle Entwicklung des Kantons gesteuert. Die Finanzplanung umfasst Einheiten der Exekutive, der Legislative und der Judikative. Die Planungen der konsolidierten Organisationen wie Spitäler und Hochschulen sind ebenfalls enthalten.

Finanzplanung und Berichterstattung

Der zeitliche Ablauf der verschiedenen Planungen und Berichte. Quelle: Kanton Zürich.
  • Mit dem Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) erstellt der Regierungsrat jedes Jahr bis Anfang September den Budgetentwurf für das Folgejahr und plant für weitere drei Jahre.
  • Das Budget für das Folgejahr wird vom Kantonsrat festgesetzt.
  • Wenn nötig kann der Regierungsrat dem Kantonsrat zwei Mal im Jahr Nachtragskredite beantragen. Zudem erstellt der Regierungsrat einmal jährlich einen Zwischenbericht über die finanzielle Entwicklung.
  • Abgeschlossen wird ein Jahr mit dem Geschäftsbericht mit integrierter Rechnung, in welchem der Regierungsrat, die Direktionen und die Staatskanzlei Rechenschaft über das Geleistete ablegen.

Konsolidierter Entwicklungs- und Finanzplan (KEF)

Der KEF ist das zentrale Steuerungsinstrument des Regierungsrates. Mit dem KEF legt der Regierungsrat die zu erzielenden Wirkungen, die zu erbringenden Leistungen sowie deren Finanzierung für die folgenden vier Jahre fest. Die Finanzplanungen der weiteren Einheiten des Kantons fliessen ebenfalls in den KEF mit ein.

Budget

Mit dem Budget werden die Leistungen des Kantons und deren Finanzierung für das kommende Kalenderjahr festgelegt. Der Regierungsrat erstellt den Budgetentwurf und der Kantonsrat setzt das Budget fest.

Nachtragskredite

Der Regierungsrat kann dem Kantonsrat Nachtragskredite beantragen, wenn das Budget einer Leistungsgruppe nicht ausreicht.

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Zwischenbericht

Der Regierungsrat erstellt einmal jährlich einen Zwischenbericht über die finanzielle Entwicklung des Kantons. Darin werden die benötigten Mittel bis Jahresende geschätzt und mit den Budgets verglichen.

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