Für die Beratung und Vorbereitung seiner Geschäfte kann der Regierungsrat Kommissionen einsetzen. Sie können auch mit der Beaufsichtigung von selbstständigen Verwaltungseinheiten, Organisationen und Personen beauftragt werden.
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Mitglieder der Kommissionen
Der Regierungsrat setzt Kommissionen durch einen Beschluss ein und regelt durch eine entsprechende Verordnung die Grundzüge ihrer Aufgaben.
Zuständigkeiten und Organisation
Kommissionen werden administrativ einer Direktion oder der Staatskanzlei zugeordnet.
Wer in welcher Kommission Einsitz hat
Die Präsidentinnen und Präsidenten der einzelnen Kommissionen sind im Behördenverzeichnis unter der jeweiligen Kommission aufgeführt.