Das Einigungsamt vermittelt bei Kollektivstreitigkeiten über das Arbeitsverhältnis, legt Gesamtarbeitsverträge in Streitfällen aus, begutachtet Gesamtarbeitsverträge, deren Allgemeinverbindlichkeit verlangt wird und verfasst Normalarbeitsverträge mit Gültigkeit im Kanton Zürich.
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Aufgaben
Das Einigungsamt vermittelt bei Kollektivstreitigkeiten über das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, legt Gesamtarbeitsverträge in Streitfällen aus, begutachtet Gesamtarbeitsverträge, deren Allgemeinverbindlichkeit verlangt wird, verfasst Normalarbeitsverträge und sonstige kollektive Vereinbarungen über das Arbeitsverhältnis mit Gültigkeit im Kanton Zürich. Die Mitglieder werden jeweils für eine Legislaturperiode gewählt. Erste Anlaufstelle und für die Verfahrenskoordination zuständig ist das Sekretariat des Einigungsamts. Es ist im Amt für Wirtschaft (AWI) angesiedelt.
GAV-Register
Das Einigungsamt führt ein Register über die im Kanton Zürich geltenden Gesamtarbeitsverträge, Normalarbeitsverträge und sonstigen kollektiven Vereinbarungen über das Arbeitsverhältnis.
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Kontakt
Kantonales Einigungsamt