Kollektivstreitigkeiten

Zwei Bauarbeiter bei Dachreparatur

Das Kantonale Einigungsamt vermittelt, wenn es zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden zu Kollektivstreitigkeiten kommt – zum Beispiel wegen eines Gesamtarbeitsvertrags.

Beratung Kollektivstreitigkeiten anfragen

Auf dieser Seite

Spezialisten für Kollektivverträge 

Wenn Arbeitnehmende und Arbeitgebende sich uneinig sind in übergeordneten Fragen zum Arbeitsverhältnis, vermittelt das Kantonale Einigungsamt zwischen den beiden Parteien. In Streitfällen legt es Gesamtarbeitsverträge (GAV) aus oder es begutachtet Gesamtarbeitsverträge, für die eine allgemeine Verbindlichkeit (ave) gefordert wird.

Weiter verfasst das Einigungsamt Normalarbeitsverträge und sonstige kollektive Vereinbarungen über das Arbeitsverhältnis mit Gültigkeit im Kanton Zürich. Der Aufgabenbereich des Einigungsamts ist im «Gesetz über das kantonale Einigungsamt» geregelt.

Aufsichtsbehörde über ave GAV Gipsergewerbe der Stadt Zürich

Für die Aufsicht über den einzigen GAV, der allgemeinverbindlich erklärt wurde, ist das kantonale Einigungsamt ebenfalls zuständig:

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Kantonales Einigungsamt

Adresse

Vulkanstrasse 106
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 91 00

Sekretariat

E-Mail

einigungsamt@vd.zh.ch

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt ausschliesslich für Medienanfragen

E-Mail
kommunikation.awi@vd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: