Beratung Kollektivstreitigkeit anfragen

Anleitung

  1. Wer soll sich beim Einigungsamt melden?

    Falls Sie und Ihr Gegenüber sich uneinig sind bei der Interpretation eines Gesamtarbeitsvertrags oder anderer Kollektivverträge, unterstützt Sie das Kantonale Einigungsamt dabei, gemeinsam Lösungen zu finden. Ebenso können Sie sich bei Kollektivstreitigkeiten über das Arbeitsverhältnis an das Einigungsamt wenden.

  2. Streitfall oder Anliegen dokumentieren

    Stellen Sie bitte schriftlich zusammen, worum es bei dem Streitfall geht oder welche Fragen Sie gerne klären würden. Es gibt keine vorgeschriebene Form dafür, Sie können das ganz einfach in Textform tun und bei Bedarf mit zusätzlichen Unterlagen ergänzen.

  3. Unterlagen einreichen

    Schicken Sie Ihre Unterlagen bitte per Post an:

    Kantonales Einigungsamt

    Adresse

    Vulkanstrasse 106
    8090 Zürich
    Route (Google)

    Schicken Sie Ihre Unterlagen per E-Mail an:

    Kantonales Einigungsamt

    E-Mail

    einigungsamt@vd.zh.ch

    Nehmen Sie telefonisch Kontakt mit uns auf:

    Kantonales Einigungsamt

    Telefon

    +41 43 259 91 00

    Sekretariat

Kontakt

Kantonales Einigungsamt

Adresse

Vulkanstrasse 106
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 91 00

Sekretariat

E-Mail

einigungsamt@vd.zh.ch

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Kontakt ausschliesslich für Medienanfragen

E-Mail
kommunikation.awi@vd.zh.ch