Hinterlegen Sie hier Ihren GAV für das Einigungsamt
Anleitung
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Um was geht es
Das Einigungsamt des Kantons Zürich ist zuständig für die Führung eines Registers der Normalarbeitsverträge, der Gesamtarbeitsverträge und der sonstigen kollektiven Vereinbarungen über das Arbeitsverhältnis, deren örtlicher Geltungsbereich sich auf das Gebiet des Kantons Zürich erstreckt (§ 1 Ziffer 5 des Gesetzes über das kantonale Einigungsamt [LS 821.5]).
Die hinterlegten Verträge werden unter Angabe der Parteien, des Geltungsbereiches sowie des Inkrafttretens in ein Register eingetragen; zur Einsicht in das Register ist jedermann berechtigt (vgl. § 41 und § 42 des Gesetzes über das kantonale Einigungsamt).
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Benötigte Unterlagen
Gesamtarbeitsverträge sowie andere Vereinbarungen über das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden, ebenso Abänderungen und Zusätze zu solchen Verträgen sind, auch wenn sie ohne Mitwirkung des Einigungsamtes zustande gekommen sind, beim Einigungsamt des Kantons Zürich zu hinterlegen.
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Kontakt
Kantonales Einigungsamt