Institutionen

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Für eine vielfältige Kulturlandschaft ist die Arbeit der Kulturbetriebe unerlässlich. Ihr Veranstaltungsprogramm ermöglicht breiten Bevölkerungskreisen den Zugang zu Kunst und Kultur.

Inhaltsverzeichnis

Themen

Betriebsbeiträge

Kulturinstitutionen sind ein fester Bestandteil des gesellschaftlichen Lebens und garantieren die kulturelle Grundversorgung im ganzen Kantonsgebiet. Unterstützt werden Kulturinstitutionen, die für das kulturelle Leben der Region von Bedeutung sind und solche, deren Ausstrahlung über die Kantonsgrenzen hinausgeht. Betriebsbeiträge werden langfristig gesprochen, sollen Planungssicherheit bieten und damit nachhaltig wirken. In der Regel werden sie für vier Jahre ausgerichtet.

Die Vergabe für Betriebsbeiträge 2024-2027 ist abgeschlossen. Bei dringenden Anliegen wenden Sie sich an die Leiterin des Förderteams, Sabina Brunnschweiler.  

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Der Kanton Zürich unterstützt über 100 Kulturinstitutionen mit einem Gesamtbeitrag von rund 16 Millionen Franken (ohne Theater Kanton Zürich und Opernhaus). Eine vollständige Liste der Kulturinstitutionen, die einen Betriebsbeitrag erhalten haben, finden Sie in den jeweiligen Tätigkeitsberichten der Fachstelle Kultur. 

Mit einem Budget von rund 18,4 Millionen Franken unterstützt der Kanton Zürich ab 2024 jährlich über 100 kulturelle Organisationen und Institutionen im ganzen Kanton (ohne Theater Kanton Zürich und Opernhaus). Damit konnte das Budget für die Betriebsbeiträge wie vom Kantonsrat beschlossen um insgesamt 2,4 Millionen Franken erhöht werden. 

Eine Liste mit allen Kulturinstitutionen, die ab 2024 einen Betriebsbeitrag erhalten, finden Sie hier. 

Vorteile:

  • Eingabeberechtigt sind ausschliesslich gemeinnützige Kulturinstitutionen und Kulturorganisationen.
  • Die Institution hat (in der Regel) ihren Sitz im Kanton Zürich.
  • Die Institution muss mindestens regionale Bedeutung aufweisen.
  • Die kantonale Kulturförderung ergänzt die Unterstützung von Privaten und Gemeinden im Sinne des Subsidiaritätsprinzips. Ein angemessener Beitrag der Standortgemeinde wird vorausgesetzt.
  • Institutionen, die der Erfüllung öffentlich-rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen dienen, können nicht unterstützt werden.
  • Die Unterlagen werden vollständig und fristgerecht über das elektronische Gesuchsportal eingereicht.
  • Es besteht kein Anspruch auf einen Beitrag.  

Vorteile:

  • Künstlerische Qualität und Kulturangebot: Die Institution erbringt ein regelmässiges, qualitativ hochwertiges, eigenständiges und kulturell relevantes Kulturangebot.
  • Organisatorische Sorgfalt und Professionalität: Die Institution wird professionell geführt, programmiert und administriert. Die budgetierten Kosten sind angemessen und nachvollziehbar, es liegt ein schlüssiges Finanzierungskonzept vor. Die Verteilung der Kosten auf verschiedene Träger ist ausgewogen. Das Angebot wird in geeigneter Form kommuniziert.
  • Strahlkraft und lokale Verankerung: Die Institution ist zugänglich für alle Interessierten, hat ein Einzugsgebiet über die Standortgemeinde hinaus und wird durch diese und lokale Gruppierungen angemessen finanziell oder infrastrukturell unterstützt.
  • Kontinuität: Die Institution besteht seit mehreren Jahren und hat eine klar definierte, breitabgestützte Trägerschaft. Sie kann geplante Aktivitäten für das Folgejahr und eine Grobplanung für das übernächste Jahr vorweisen.
  • Diversität, kulturelle Teilhabe: Die Institution gewährleistet in Programm, Personal und beim Publikum eine möglichst hohe Diversität (in Bezug auf kulturelle und soziale Herkunft, Geschlechtsidentität, Behinderung, sexuelle Orientierung, Religion, Alter u.a.). Die Institution bietet Vermittlungsangebote an und legt Wert auf einen leichten Zugang zur Kultur für alle.
  • Faire Honorare: Die Institution setzt sich für faire Künstler:innen-Honorare ein.
  • Nachhaltigkeit: Die Institution setzt sich für eine ökologisch nachhaltige Führung des Betriebs und Gestaltung des Programms ein.  

Bei der Bemessung eines Beitrags werden insbesondere berücksichtigt:

Vorteile:

  • die Bedeutung der Institution für die Kultur im Kanton
  • Beitrag Standortgemeinde
  • Höhe angefragter Betriebsbeitrag
  • Eigenfinanzierung
  • die verfügbaren Mittel unter Berücksichtigung der anderen Gesuche

Vorteile:

  • Gesuchsdossier (Tätigkeiten, Höhe und Zweck des ersuchten Beitrags, Zeitraum des Antrags)
  • Programm der vergangenen, laufenden und nächsten Saison/Kalenderjahr
  • Budget/Finanzierung laufendes und nächstes Jahr
  • Jahresbericht 2019 und 2021 (mit Jahresrechnung und Revision)
  • Statuten/Satzung/Stiftungsurkunde
  • Personal (Organigramm, Pensum, Zuständigkeiten)
  • Werbemassnahmen
  • Nachweis der regionalen Ausstrahlung
  • Stellungnahme zu kulturellen Teilhabe und Diversität
  • Stellungnahme zu ökologischer Nachhaltigkeit
  • Stellungnahme zu fairen Künstler:innen-Honoraren

Details zu den einzelnen einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.  

Transformationsbeiträge Kulturelle Teilhabe

Mit dem Ziel einer diversen Kulturlandschaft unterstützt das Förderprogramm Kulturinstitutionen bei ihrer Weiterentwicklung im Bereich der kulturellen Teilhabe. Unsere Gesellschaft ist divers. Diese Diversität soll sich künftig stärker im Betrieb, im Programm und im Publikum der Kulturinstitutionen widerspiegeln. Mit Transformationsbeiträgen werden Veränderungsprozesse unterstützt, die organisatorische, strukturelle und prozessuale Anpassungen in Kulturinstitutionen zum Ziel haben.

Die Kulturinstitution fokussiert bei ihrer Transformation auf eine spezifische Gruppe, deren Teilnahme am kulturellen Leben erschwert ist. Im Zentrum des Prozesses steht die Zusammenarbeit mit einer zivilgesellschaftlichen Organisation, welche die Bedürfnisse und Interessen dieser Gruppe kennt und vertritt.

Mit dem von Kanton und Stadt Zürich gemeinsam umgesetzten Förderprogramm wird der gesamte Prozess der Organisationsentwicklung unterstützt: von der Analyse der Kulturinstitution über die Entwicklung von Strategien bis zur Umsetzung konkreter Massnahmen.

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Vorteile:

  • Antragsberechtigt sind grundsätzlich Kulturinstitutionen, die zum Zeitpunkt der Gesuchseingabe für die Konzeptphase einen Betriebsbeitrag des Kantons Zürich und/oder einen befristeten/unbefristeten wiederkehrenden Beitrag oder einen 6-jährigen Konzeptförderbeitrag der Stadt Zürich erhalten. Verbindlich ist die Liste «TKT: Antragsberechtige», sie führt alle antragsberechtigten Institutionen auf.

Vorteile:

  • Die Unterlagen werden vollständig und fristgerecht über das elektronische Gesuchsportal der Fachstelle Kultur eingereicht.

Vorteile:

  • Der erfolgreiche Abschluss der vorangegangenen Phase ist eine Voraussetzung für die Einreichung eines Gesuchs für die Folgephase.

Vorteile:

  • Kulturinstitutionen werden zwischen 2024 und 2027 nur bei einem Transformationsvorhaben unterstützt. Es besteht kein Anspruch auf einen Beitrag.

Vorteile:

  • Sollten in der Folge des Transformationsprozesses betriebliche Mehrkosten für die Kulturinstitution anfallen, entsteht daraus kein Anspruch auf eine Erhöhung des Betriebsbeitrages/wiederkehrenden Beitrags. Allfällige betriebliche Folgekosten müssen durch das Kulturunternehmen selbst oder durch zusätzliche Drittmittel finanziert werden.

Interessierte Kulturinstitutionen sind angehalten, vor der Gesuchseingabe eine Informationsveranstaltung zu besuchen. Nächste Termine:    

  • Dienstag, 26. März, 16 Uhr
  • Mittwoch, 24. April, 16 Uhr
  • Dienstag, 28. Mai, 16 Uhr

Die Veranstaltungen finden online statt und dauern ca. 1.5 Stunden. Die Anmeldung erfolgt über kulturelle.teilhabe@ji.zh.ch

Die Transformationsprozesse werden in drei separierten Phasen unterstützt. Für jede Phase muss jeweils ein Gesuch eingereicht werden.

Konzeptphase: Gesuche für die Konzeptphase können Sie laufend einreichen.  

Strategiephase: Für Gesuche für die Strategiephase gibt es fixe Eingabetermine:

  • 15. April 2024
  • 15. Oktober 2024 
  • Die Eingabetermine für das Jahr 2025 stehen noch nicht fest.

Alle Gesuche können ausschliesslich über das elektronische Gesuchsportal eingereicht werden. 

Gesuch Konzeptphase

Vorteile:

  • Formular Konzeptphase (Vorlage): Portrait Kulturinstitution; Bestandsaufnahme in den Bereichen Personal, Programm und Publikum; mögliche Handlungsfelder der Transformation; Verankerung des Vorhabens in Institution

Gesuch Strategiephase 

Vorteile:

  • Dossier: Ausgangslage; Ziele Transformationsvorhaben; Prozessdesign; Projektorganisation
  • Budget und Finanzierung Strategiephase

Antrag Massnahmenphase

Vorteile:

  • Ergebnisse Strategiephase
  • Massnahmenplan
  • Budget Massnahmenphase (Vorlage)

Die Gesuche werden von einem Gremium bestehend aus Expert:innen der jeweiligen Kunstsparten der Fachstelle Kultur und der Abteilung Kultur der Stadt Zürich sowie Fachpersonen in den Bereichen Organisationsentwicklung, Teilhabe und Finanzen beurteilt. Auf der Basis dieser Beurteilungen entscheiden die Geschäftsleitung der Fachstelle Kultur und/oder die Direktion der Abteilung Kultur der Stadt Zürich abschliessend über die Vergabe.

Vorteile:

  • Idee/Inhalt: Ist das Transformationsvorhaben nachvollziehbar, auf die Kulturinstitution zugeschnitten? Ist die gewählte Diversitätskategorie sinnvoll? Ist die Umsetzung des Vorhabens realistisch?
  • Wirkung: Stärkt das Vorhaben Diversität und Chancengleichheit der Kulturinstitution? Stärkt das Vorhaben die Zugänglichkeit der Kulturinstitution für die Zielgruppe? Sind mit dem Vorhaben längerfristige Veränderungen auf den Ebenen Personal, Programm und Publikum plausibel?

Vorteile:

  • Prozessdesign: Ist der Prozess gut strukturiert, sind die wichtigsten Etappen des Transformationsprozesses klar definiert? Sind die personellen, finanziellen und zeitlichen Ressourcen realistisch eingeschätzt? Sind die erforderlichen Kompetenzen vorhanden? Stimmen Timing und Etappierung?

Vorteile:

  • Kooperation: Ist zur Umsetzung des Vorhabens die richtige zivilgesellschaftliche Organisation gewählt? Ist sie ausreichend und auf sinnvolle Weise in die Entwicklung und Umsetzung einbezogen? Sind Aufgaben und Rollen der Kulturinstitution und der ZGO geklärt und sinnvoll?

Vorteile:

  • Kosten: Sind die Kosten und der Finanzierungsplan nachvollziehbar? Sind sie dem Projekt angemessen und sind sie realistisch? Ist die Finanzierung allfälliger Mehrkosten nach Abschluss des Transformationsprozesses durch die Kulturinstitution realistisch? 

Konzeptphase: maximal Fr. 5'000.-

Strategiephase: maximal Fr. 100'000.- 

Massnahmenphase: maximal Fr. 80'000.-

Grössere Infrastrukturvorhaben müssen in die Investitionsrechnung der Kulturinstitution eingeplant werden.  

Investitionsbeiträge

Mit Investitionsbeiträgen werden Mittel an Bau- und Infrastrukturvorhaben von Kulturinstitutionen und Kulturorganisationen vergeben. Eingereicht werden können Gesuche um Unterstützung von baulichen Vorhaben (Umbauten, Neubauten) und von Infrastrukturprojekten (Verbesserungen der bestehenden Infrastruktur, Investitionen in neue Infrastruktur).

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Vorteile:

  • Eingabeberechtigt sind ausschliesslich gemeinnützige Kulturinstitutionen und Kulturorganisationen.
  • Die Kulturinstitution/-organisation erbringt eine regelmässige, qualitativ hochwertige, eigenständige und kulturell relevante Dienstleistung.
  • Die Kulturinstitution/-organisation besteht seit mehreren Jahren und hat eine klar definierte, breit abgestützte Trägerschaft. Sie kann geplante Aktivitäten für das Folgejahr und eine Grobplanung für das übernächste Jahr vorweisen.
  • Das Vorhaben muss zwingend einen Bezug zum Kanton Zürich haben und in erster Linie dessen Bevölkerung zugutekommen.
  • Das Vorhaben muss in seiner Zielsetzung dem Leitbild Kulturförderung entsprechen und mindestens regionale Bedeutung aufweisen.
  • Ein angemessener Beitrag der Standortgemeinde wird vorausgesetzt.
  • Vorhaben, die der Erfüllung öffentlich-rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen dienen, können nicht unterstützt werden.
  • Die Beiträge werden einmalig ausgerichtet, es kann keine wiederkehrende Unterstützung beantragt werden.
  • Es besteht kein Anspruch auf einen Beitrag.

Vorteile:

  • kulturelle oder kulturpolitische Bedeutung (u.a. Dringlichkeit, gesellschaftliche Effekte)
  • organisatorische Sorgfalt (u.a. dem Vorhaben angemessene Professionalität, realistisches und plausibles Budget mit Finanzierungsplan)
  • langfristige Wirksamkeit (u.a. Nachhaltigkeit, Ökologie)
  • Diversität, kulturelle Teilhabe (Projektbeteiligte, Zielpublikum)  

Bei der Bemessung eines Beitrags werden insbesondere berücksichtigt:

Vorteile:

  • die Bedeutung des Vorhabens für die Kultur im Kanton
  • die zur Verwirklichung des Vorhabens benötigten Mittel
  • die Eigenleistung (aus Rückstellungen/ordentlichem Budget, Einsatz von eigenen personellen Ressourcen, ehrenamtliche Tätigkeit für das Vorhaben)
  • die Angemessenheit des Beitrags der Standortgemeinde
  • die verfügbaren Mittel des Fonds unter Berücksichtigung der anderen Gesuche
  • Gesuche um Beiträge unter 10'000 Franken werden nicht entgegengenommen.

Die Beurteilung erfolgt durch die Fachstelle Kultur und weitere involvierte kantonale Fachstellen und Ämter. Fallweise werden Expert:innen der kantonalen Kulturförderungskommission oder externe Fachpersonen beigezogen.
Da es sich meist um grössere und komplexe Vorhaben handelt, muss für die Bearbeitung ausreichend Zeit einberechnet werden. Die Entscheidkompetenz liegt bei einem kantonalen Beitrag von bis zu 1 Mio. Franken bei der Fachstelle Kultur (Bearbeitungsdauer mind. 6 Monate), bei 1 Mio. bis 2 Mio. Franken beim Regierungsrat (Bearbeitungsdauer mind. 9 Monate), bei über 2 Mio. Franken erfolgt abschliessend die Genehmigung durch den Kantonsrat (Bearbeitungsdauer mind. 12 Monate).  

Gesuche können laufend eingereicht werden. Das Hauptprojekt darf zur Zeit der Eingabe noch nicht gestartet oder in der entscheidenden Phase sein.
Bei Gesuchen um einen kantonalen Beitrag von mehr als 200'000 Franken ist eine telefonische Abklärung vorab zwingend. Bei baulichen Vorhaben liegt idealerweise vor Einreichung des Gesuchs eine Baubewilligung vor, andernfalls muss der Zeitpunkt der Erteilung der Bewilligung feststehen.
Kulturinstitutionen und -organisationen in den Städten Zürich und Winterthur koordinieren die Gesuche vor Einreichung bei der Fachstelle Kultur mit der Kulturabteilung ihrer Stadt.
Sämtliche Informationen zu den Investitionsbeiträgen finden Sie im Merkblatt, Hinweise zur Vorbereitung der einzureichenden Unterlagen in der Checkliste.
Das Einreichen eines Gesuchs erfolgt elektronisch über das Gesuchsportal der Fachstelle Kultur.

Kulturelle Institutionen, die von der Fachstelle Kultur einen Investitionsbeitrag erhalten, kommunizieren die Unterstützung unter Verwendung des Doppel-Logos «Fachstelle Kultur und Swisslos» an geeigneter Stelle (Drucksachen, Inserate usw.). 

Die Logos finden Sie hier (Dateiformat EPS und JPG).

Beiträge an Sonderprojekte

Kulturelle Sonderprojekte sind einmalige ausserordentliche kulturelle Vorhaben, die über die gewöhnliche Tätigkeit der Institution oder Organisation hinausgehen.
Projekte, die nur am Rand einen künstlerischen Aspekt aufweisen, im Zentrum aber soziale, historische oder andere Themenbereiche umkreisen, werden bei der Geschäftsstelle des Gemeinnützigen Fonds, beim Sportfonds oder beim Denkmalpflegefonds eingereicht. Der Denkmalpflegefonds ist für kulturhistorische Vorhaben zuständig, der Kulturfonds/die Fachstelle Kultur für das zeitgenössische Kulturschaffen.  

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Vorteile:

  • Eingabeberechtigt sind ausschliesslich gemeinnützige Institutionen/Organisationen und Kulturorganisationen.
  • Die Institutionen/Organisationen erbringt ein qualitativ hochwertiges, relevantes Angebot.
  • Die Institutionen/Organisationen hat eine klar definierte, breit abgestützte Trägerschaft und kann einen mehrjährigen Leistungsausweis vorweisen.
  • Das Projekt muss zwingend einen Bezug zum Kanton Zürich haben und in erster Linie dessen Bevölkerung zugutekommen.
  • Das Projekt muss in seiner Zielsetzung dem Leitbild Kulturförderung entsprechen und mindestens regionale Bedeutung aufweisen.
  • Ein angemessener Beitrag der Standortgemeinde wird vorausgesetzt.
  • Projekte, die kommerziell sind oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher gesetzlicher Verpflichtungen dienen, können nicht unterstützt werden.
  • Die Beiträge werden einmalig ausgerichtet, es kann keine wiederkehrende Unterstützung beantragt werden.
  • Erhält ein:e Gesuchsteller:in einen Beitrag, beginnt eine Sperrfrist von vier Jahren.
  • Es besteht kein Anspruch auf einen Beitrag.  

Die eingereichten Projekte werden sorgfältig geprüft und nach folgenden Kriterien beurteilt:

Vorteile:

  • kulturelle oder kulturpolitische Bedeutung (u.a. gesellschaftliche Effekte)
  • Resonanz bei der breiten Bevölkerung, Zugänglichkeit
  • künstlerische Qualität und Potenzial
  • Originalität, Eigenständigkeit, Relevanz
  • Dringlichkeit, Motivation
  • organisatorische Sorgfalt (u.a. dem Vorhaben angemessene Professionalität, realistisches und plausibles Budget mit Finanzierungsplan)
  • langfristige Wirksamkeit (u.a. Nachhaltigkeit, Ökologie)
  • Diversität, kulturelle Teilhabe (Projektbeteiligte, Zielpublikum)
  • angemessene Honorierung der Kulturschaffenden und Leistung von Sozialabgaben

Bei der Bemessung eines Beitrags werden insbesondere berücksichtigt:

Vorteile:

  • die Bedeutung des Projekts für die Kultur im Kanton
  • die zur Verwirklichung des Projekts benötigten Mittel
  • die Eigenleistung (aus Rückstellungen/ordentlichem Budget, Einsatz von eigenen personellen Ressourcen, ehrenamtliche Tätigkeit für das Sonderprojekt)
  • die Angemessenheit des Beitrags der Standortgemeinde
  • die verfügbaren Mittel des Fonds unter Berücksichtigung der anderen Gesuche
  • Gesuche um Beiträge unter 10'000 Franken werden nicht entgegengenommen.

Die Beurteilung erfolgt durch die Fachstelle Kultur und weitere involvierte kantonale Fachstellen und Ämter. Fallweise werden Expert:innen der kantonalen Kulturförderungskommission oder externe Fachpersonen beigezogen.
Da es sich meist um grössere und komplexe Vorhaben handelt, muss für die Bearbeitung ausreichend Zeit einberechnet werden. Die Entscheidkompetenz liegt bei einem kantonalen Beitrag von bis zu 1 Mio. Franken bei der Fachstelle Kultur (Bearbeitungsdauer mind. 6 Monate), bei 1 Mio. bis 2 Mio. Franken beim Regierungsrat (Bearbeitungsdauer mind. 9 Monate), bei über 2 Mio. Franken erfolgt abschliessend die Genehmigung durch den Kantonsrat (Bearbeitungsdauer mind. 12 Monate).  

Gesuche können laufend eingereicht werden. Das Hauptprojekt darf zur Zeit der Eingabe noch nicht gestartet oder in der entscheidenden Phase sein.
Bei Gesuchen um einen kantonalen Beitrag von mehr als 200'000 Franken ist eine telefonische Abklärung vorab zwingend.
Kulturinstitutionen und -organisationen in den Städten Zürich und Winterthur koordinieren die Gesuche vor Einreichung bei der Fachstelle Kultur mit der Kulturabteilung ihrer Stadt.
Sämtliche Informationen zu den Investitionsbeiträgen finden Sie im Merkblatt, Hinweise zur Vorbereitung der einzureichenden Unterlagen in der Checkliste.
Das Einreichen eines Gesuchs erfolgt elektronisch über das Gesuchsportal der Fachstelle Kultur.

Kulturelle Institutionen, die von der Fachstelle Kultur einen Investitionsbeitrag erhalten, kommunizieren die Unterstützung unter Verwendung des Doppel-Logos «Fachstelle Kultur und Swisslos» an geeigneter Stelle (Drucksachen, Inserate usw.). 

Die Logos finden Sie hier (Dateiformat EPS und JPG).

Kontakt

Fachstelle Kultur - Kulturinstitutionen

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 25 11

sabina.brunnschweiler@ji.zh.ch

Ihre Ansprechperson für Betriebsbeiträge ist Sabina Brunnschweiler.

+41 43 259 25 16

prisca.passigatti@ji.zh.ch

Ihre Ansprechperson für Investitionsbeiträge und Beiträge an Sonderprojekte ist Prisca Passigatti.

Für dieses Thema zuständig: