Gemeinden & Regionen

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Die Förderung des Kulturschaffens ausserhalb der urbanen Zentren ist einer der vier Schwerpunkte der aktuellen Kulturförderpolitik des Kantons Zürich. Mit spezifischen Fördermassnahmen unterstützen wir das kulturelle Leben in den Regionen und Gemeinden.  

Inhaltsverzeichnis

Kulturprogramm Gemeinden

Förderbereich

Die Basis für die Förderung des Kulturlebens in den Gemeinden bildet die Unterstützung der Kulturprogramme der Gemeinden. Dieses Förderinstrument wurde 2010 eingeführt und wird seither systematisch weiterentwickelt. Ziel ist es, die Gemeinden in ihrem Engagement für ein attraktives Kulturangebot zu bestärken und einen Anreiz zu schaffen, dieses trotz hohem Kostendruck aktiv zu pflegen. 2019 haben insgesamt 70 Gemeinden am Förderprogramm teilgenommen.

Förderbestimmungen

Unterstützt werden die gemeindeeigenen Kulturaktivitäten, respektive die kommunalen Kulturprogramme. Normalerweise werden mindestens sechs Veranstaltungen erwartet. Durch die coronabedingten Umstände werden aktuell auch Gesuche entgegen genommen, in denen weniger als sechs Veranstaltungen aufgeführt werden. Nach Abschluss des Kalenderjahres oder einer Kultursaison kann die Gemeinde ein Gesuch um Unterstützung einreichen. Bei positiver Beurteilung übernimmt die Fachstelle Kultur maximal 50 Prozent der effektiven Kosten der Gemeinde. 

Pro Gemeinde wird ein Gesuch entgegengenommen, das durch die politische Gemeinde oder – in deren Auftrag – durch einen Ortsverein, eine Kulturkommission oder eine ähnliche Organisation eingereicht wird.

 

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Allgemeine Bestimmungen

Mit dem Förderinstrument 'Kulturprogramme Gemeinden' unterstützt die Fachstelle Kultur das gemeindeeigene Kulturprogramm, ohne dabei die Autonomie der Gemeinde in der Ausgestaltung ihres Kulturangebots zu gefährden. Die Gemeinden können ihre Aufwendungen für das Kulturprogramm nach Ablauf eines Kalenderjahres oder nach Ablauf einer Kultursaison bei der Fachstelle Kultur einreichen. Der Kanton übernimmt bis maximal 50 % des effektiven Aufwands.

Hat die Gemeinde mit einem Kulturverein/einer Kulturkommission eine Vereinbarung, worin sie der Gruppierung die Verantwortung für das gemeindliche Kulturprogramm überträgt und dafür einen pauschalen Betrag zur Verfügung stellt, so kann dieser pauschale Betrag angerechnet werden – entsprechend dem Anteil jener Veranstaltungen, die den Unterstützungskriterien der Fachstelle Kultur entsprechen.

Unterstützungskriterien gemäss Regierungsratsbeschluss (RRB 809) vom 24. August 2016

  • Das Gesuch kann von der politischen Gemeinde, der Kulturkommission oder einer ähnlichen Organisation eingereicht werden.
  • Das Gesuch umfasst das ganze Saison- bzw. Jahresprogramm, d.h. es wird jährlich nur eine Eingabe pro Gemeinde berücksichtigt.
  • Beitragsberechtigt sind kulturelle Veranstaltungen. Ausgeschlossen sind sonstige gesellschaftliche Aktivitäten wie Apéros, Feiern, Märkte usw. sowie Betriebs- oder Vereinsbeiträge an Kulturinstitutionen.
  • Das Kulturprogramm umfasst öffentlich zugängliche Veranstaltungen.
  • Die kantonale Beitragsleistung ist unabhängig von der Finanzkraft der Gemeinde, sie beträgt höchstens 50 Prozent des anrechenbaren Aufwands.

Voraussetzungen für die Gesuchseingabe

Beitragsgesuche sind über das elektronische Gesuchsportal einzureichen. Gesuche können nur geprüft werden, wenn die folgenden formalen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Unterlagen wurden vollständig und fristgerecht eingereicht. Zu spät eingereichte Gesuche können nicht berücksichtigt werden.
  • Zur vereinfachten Handhabung soll die von der Fachstelle zur Verfügung gestellte Abrechnungstabelle (Excel) verwendet werden.
  • Die anrechenbaren Kosten (siehe unten) müssen belegt werden können.

Eingabetermin

Für die Abrechnung nach Kalenderjahr gilt jeweils der 31. März als Eingabefrist. Bei den saisonalen Programmen muss das Gesuch jeweils drei Monate nach Abschluss der Saison eingereicht werden. 

Gesuchsbehandlung

Die formale Beurteilung erfolgt durch die Leitung Kulturförderung Region, die inhaltliche fallweise unter Beizug der Förderbereichsverantwortlichen der Fachstelle Kultur. Über Gesuche wird in der Regel innerhalb von sechs Wochen entschieden.

Zugelassene Veranstaltungen

  • nicht-kommerzielle Kulturveranstaltungen
  • Konzerte aller Art, Theater/Kindertheater, Tanz, Lesungen von Autor*innen/Schauspieler*innen/Spoken Word, Kunstausstellungen mit Künstler*innen-Honorar, professionelle Comedy, Filmreihen/Filmvorführungen/Open-Air-Kino

Nicht zugelassene Veranstaltungen

  • kommerzielle Kulturveranstaltungen
  • Veranstaltungen mit vorwiegend soziokulturelle Ausrichtung sowie Kulturangebote für oder mit Schulklassen
  • Veranstaltungen mit zu lokaler Ausstrahlung
  • Apéros, Aufführungen von Turnvereinen, 1. August-Feier, Benefiz-Veranstaltungen, Buchvorstellungen von Buchhändler*innen oder Bibliothekar*innen, Chilbi, Chlausum-zug, Diavorträge, DJ's, alljährliche Dorffeste, Feiern, Fasnacht, Feuerwerk, Gesellschaftstanz, Jugendarbeit, Kasperlitheater (ausser mit professionellem Anspruch), kommerzielle Shows, Krimi-Dinner (ausser das Honorar für Autor*innen), Kulturhistorisches, Kunsthandwerk, Lesungen von Sachbüchern, Märkte, performative Moderator*innen, Quartierfeste, Räbeliechtliumzug, Recherchen, Soziokultur, Sportveranstaltungen, Strassenkünstler*innen, alljährliche Stadtfeste, Sternsingen, Variété, Wettbewerbe, Workshops, Zauberei…

Anrechenbare Kosten

  • Theater Kanton Zürich: Aufführungskosten
  • Kosten für Suisa, Technik, Raummiete
  • Bei einer eigens aufgebauten Open-Air-Bühne wird der Anteil der Kulturveranstaltungen auf der Bühne ermittelt.
  • Kosten für Kommunikation des Programms/der Veranstaltungen können anteilsmässig angerechnet werden. Bei den Ausgaben für Kommunikation können bis max. 20 Prozent der effektiven Veranstaltungskosten angerechnet werden. Die Honorarkosten für die Herstellung der Kommunikationsmittel sollen in einem angemessenen Verhältnis zu den Gagen für Kulturschaffende stehen.

Nicht anrechenbare Kosten

  • Theater Kanton Zürich: Genossenschaftsbeitrag
  • Betriebs- oder Jahresbeiträge an Kulturinstitutionen und Kulturvereine, Förderbeiträge oder Auszeichnungen an Kulturschaffende sowie Projekte im Bereich Kunst am Bau
  • Mitgliederbeiträge an Interessensgemeinschaften/Branchenverbände/Vereine wie Pro-Kultur, ktv/t. o.ä.
  • Personalkosten, Pauschalen an Helfer*innen, Verkehrskadett*innen, Securitas
  • Spesen, Blumen, Geschenke, Publikumsverpflegung, Requisiten

Eingabetermin

Bis spätestens drei Monate nach Ablauf des berücksichtigten Zeitraums (Saison oder Kalenderjahr)

 

Gesprochene Beiträge

Sämtliche Unterstützungsbeiträge der letzten Jahre an die gemeindlichen Kulturprogramme sind im Tätigkeitsbericht des jeweiligen Berichtsjahres publiziert.

Regionale Förderstrukturen

Der Kanton Zürich unterstützt gemeindeübergreifende Netzwerke zur Pflege des regionalen Kulturlebens. Im Zürcher Oberland haben sich 19, im Zürcher Unterland 29 Gemeinden zusammengeschlossen um neben Tourismus, Verkehr und Gewerbe auch die Kultur gemeinsam zu fördern. Diese Bündelung der Kräfte macht es möglich, das regionale Kulturleben nachhaltig zu sichern, dieses gemeinsam weiterzuentwickeln und sich damit über die Region hinaus zu positionieren. Dabei stützt sich das Engagement der Fachstelle Kultur auf bestehende Netzweke, die gemeindeübergreifend angelegt und regional verankert sind.

Dank regionaler Strukturen finden die Anliegen der Kulturschaffenden, Kulturinstitutionen und Kulturinteressierten vor Ort Gehör und können direkt mit den Involvierten verhandelt werden. Die Fachstelle Kultur begleitet den Aufbau regionaler Strukturen, berät sie bei der Umsetzung und unterstützt sie partnerschaftlich mit zusätzlichen finanziellen Mitteln aus der regionalen Kulturförderung. Ziel ist es, gemeindeübergreifende Strukturen zu etablieren, die mit Unterstützung des Kantons das regionale Kulturleben pflegen und fördern.

Zürioberland Kultur

 

«Zürioberland Kultur» nimmt in diesem Förderschwerpunkt eine zentrale Rolle ein. 2014 entschied der Zweckverband Region Zürcher Oberland, neben Tourismus, Verkehr und Gewerbe auch gemeinsam die Kultur zu fördern. 20 Gemeinden haben sich in diesem Kantonsteil zusammengeschlossen, hinzu kommen 21 assoziierte Gemeinden.

2016 konnte «Zürioberland Kultur» die zweijährige Pilotphase erfolgreich beenden und wurde 2017 in einen ordentlichen Betrieb überführt. 20 Gemeinden haben sich in diesem Kantonsteil zusammengeschlossen, hinzu kommen 21 Assoziierte Gemeinden. Für die Fachstelle Kultur ist der erfolgreiche Abschluss des Pilotprojektes ein Meilenstein in der regionalen Kulturförderung.

Das Engagement der Fachstelle Kultur besteht darin, die Geschäftsstelle bei der Bearbeitung kultureller Themen fachlich und organisatorisch zu begleiten.
Zudem leistet die Fachstelle Kultur einen jährlichen Betrag von rund 80'000 Franken und verdoppelt so den Beitrag, den die 21 Gemeinden in der Summe gesprochen haben.

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Gesuchstellende mit Wohnsitz im Zürcher Oberland oder für Unterstützungsgesuche mit grossem Bezug zum Zürcher Oberland können direkt bei Zürioberland Kultur ein Gesuch einreichen. Dies gilt für Gesuche mit Beiträgen bis 10'000 Franken.

Förderbereich

Die Projekte brauchen zwingend einen direkten Bezug zur Region Zürich Oberland (Mitwirkende, Aufführungsorte, Kommunikation, Thematik etc.). Durch die Kulturkommission Zürioberland (KuKoZo) können Gesuche bis zu einer Beitragshöhe von 10’000 Franken behandelt werden. Gesuche um grössere Beiträge sind bei der Fachstelle Kultur des Kantons Zürich einzureichen.  

Gesuchsbehandlung

Annahmestelle für die Gesuche ist die Koordinationsstelle des Projekts 'Zürioberland Kultur' (Kontakt siehe unten). Beurteilt werden die Gesuche von der KuKoZo, die aus Fachpersonen aus dem Zürcher Oberland zusammengesetzt ist. Die Fachstelle Kultur und die Koordinationsstelle haben Einsitz und nehmen an allen Entscheid-Sitzungen teil. Die KuKoZo tagt in der Regel vier Mal jährlich.

Eingabetermine

  • 28. Februar 2020, Gesuch wird an der Sitzung Mitte März behandelt
  • 31. Mai 2020, Gesuch wird an der Sitzung Mitte Juni behandelt
  • 31. August 2020, Gesuch wird an der Sitzung Ende September behandelt
  • 30. November 2020, Gesuch wird an der Sitzung anfangs Dezember behandelt

Kontakt

Die Unterlagen (Richtlinien und Gesuchsformular) für die Einreichung regionaler Kulturfördergesuche sind auf der Website der Kulturkommission Zürioberland zu finden.

Kultur Züri Unterland

Der Verein 'Standort Zürcher Unterland' (StaZU) hat 2017 beschlossen, die Kultur im Zürcher Unterland aus dem Tourismus-Bereich herauszulösen und als drittes Standbein neben Wirtschaft und Tourismus zu betreiben. Als wichtiger Teil der Standortqualität soll Kultur die Identität und das Selbstverständnis der Region stärken.

Mit der Zusammenarbeit der 29 Gemeinden im Zürcher Unterland sowie fünf weiterer Gemeinden soll die Kulturregion gestärkt werden. Mit ihrem Engagement will die «Interessengemeinschaft Kultur Züri Unterland» die Kommunikation und Vermittlung des Kulturangebotes verbessern sowie den Austausch zwischen allen am Kulturleben Interessierten stärken. Seit 2017 unterstützt die Fachstelle Kultur die «Interessengemeinschaft Kultur Züri Unterland» mit einem jährlichen Beitrag von 50'000 Franken und begleitet die Weiterentwicklung aktiv.   

Kontakt

Fachstelle Kultur - Gemeinden / Regionen

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 25 16

Ihre Ansprechperson für
Gemeinden und Regionen ist
Prisca Passigatti.

E-Mail

prisca.passigatti@ji.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: