Kulturförderpolitik

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Die Kulturförderung des Kantons Zürich ist der Vielfalt verpflichtet. Grundlage dafür ist das Kulturförderungsgesetz, gemäss dem der Kanton «das geistige und kulturelle Leben zu Stadt und Land» fördert.

Inhaltsverzeichnis

Themen

Schwerpunkte Kultur­förderung

Dass und wie der Kanton Zürich die hiesige Kultur fördert, regeln das Kulturförderungsgesetz und die Kulturförderungsverordnung. Die strategische Ausrichtung der Kulturförderpolitik des Kantons Zürich legt der Regierungsrat im Leitbild Kulturförderung fest. Das aktuelle Leitbild wurde im Februar 2015 vom Regierungsrat festgesetzt.  

Schwerpunkte Kulturförderung

Das Leitbild Kulturförderung 2015 definiert vier Schwerpunkte:

Vorteile:

  • Strahlkraft: Kultur – lokal verankert und international sichtbar
  • Region: Regionale Kultur – Nachhaltigkeit durch Struktur
  • Kreation: Von der Idee bis zum Dialog
  • Teilhabe: Kultur in der Mehrzahl sehen
 

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Unsere Gesellschaft wird grösser, älter, vielfältiger. Diese Diversität soll sich vermehrt auch im hiesigen Kulturleben widerspiegeln. Wer am kulturellen Leben teilnimmt, wird sich seiner kulturellen Prägung bewusst, bringt sich ein, gestaltet mit. So schafft Kultur Identität, Zugehörigkeit und Gemeinschaft und ermöglicht den Brückenschlag zwischen Generationen, Traditionen und Kulturen.

Kulturprojekte im Bereich der Kulturellen Teilhalbe zu fördern ist anspruchsvoll. Vor allem weil es gilt, den Förderschwerpunkt vermehrt auf den Entstehungsprozess eines Kunstwerks zu legen und nicht allein auf das Kunstwerk selbst. Die Herausforderung besteht darin, das partizipative Erarbeiten von Kunstwerken zu beurteilen und zu fördern.

Zur gezielten Förderung von teilhabeorientierten Kulturprojekten vergibt die Fachstelle Kultur seit 2017 den Anerkennungsbeitrag «Kulturelle Teilhabe».

Kulturelle Teilhabe in Kulturinstitutionen

Die Fachstelle Kultur engagiert sich dafür, die Akteurinnen der Zürcher Kulturlandschaft für das Thema der Kulturellen Teilhabe zu sensibilisieren. Ziel ist es, das Thema der Teilhabe in den Betrieben und Projekten zu implementieren, damit es künftig bei personellen, künstlerischen, programmatischen oder räumlichen Entscheidungen reflektiert und einbezogen wird.

In Zusammenarbeit mit Kultur Stadt Zürich hat die Fachstelle Kultur 2017 eine Fachtagung für die Verantwortlichen der Kulturinstitutionen organisiert.

Kulturinstitutionen sind gefordert, sich dem digitalen Wandel zu stellen. Sie müssen die Entwicklungen bei der Kreation, Produktion, Vermittlung und Rezeption von Kulturgut reflektieren und nötigenfalls ihre Strategien neu ausrichten.

Die Kulturfachstellen der Städte Zürich und Winterthur sowie des Kantons Zürich haben zur Digitalisierung des Kulturbetriebs im Oktober 2021 eine Fachtagung durchgeführt. Sämtliche Inputs und Referate können auf der Webseite nachgehört werden.  

Aufgaben und Kompetenzen

Für die Kulturförderung sind im Kanton Zürich der Kantons- und der Regierungsrat, die Kulturförderungskommission sowie die Fachstelle Kultur zuständig. Ihnen kommen unterschiedliche Aufgaben und Kompetenzen zu.

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Der Kantonsrat legt als oberste Behörde im Kanton die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Kulturförderung fest und definiert über das Budget die finanziellen Ressourcen der Kulturförderung. Zudem beschliesst er über den Kostenbeitrag an den Betrieb des Opernhauses und den Rahmenkredit an den Betrieb des Theaters Kanton Zürich. Darüber hinaus entscheidet der Kantonsrat bei Budgetmitteln über Investitionsbeiträgen über 4 Millionen Franken, bei Mitteln aus dem Kulturfonds entscheidet der Kantonsrat über Beiträge ab 2 Millionen Franken.  

Der Regierungsrat definiert die kulturpoli­tischen Leitlinien und legt die qualitativen Kriterien der Kulturförderung in den Grundzügen fest. Weitere Aufgaben des Regierungsrates:

Vorteile:

  • Genehmigung des Leitbildes für die Kulturförderung
  • Wahl der Mitglieder der Kulturförderungskommission. Die Vorsteherin/der Vorsteher der Direktion JI präsidiert die Kulturförderungskommission.
  • Gewährung wiederkehrender Betriebsbeiträge von jährlich über 250'000 Franken (bei vierjähriger Laufzeit) und von einmaligen Förderbeiträgen über 1 Mio. Franken
  • Verleihung der kulturellen Auszeichnungen des Kantons Zürich (Kulturpreis, Förderpreis und Goldene Ehrenmedaille)
  • Wahl der Abordnungen (Vertretungen des Kantons in die strategischen Gremien ausgewählter Kulturinstitutionen)

Die Kulturförderungskommission ist ein Fachgremium, das sich aus verwaltungsexternen Expertinnen und Experten aus der Kultur zusammensetzt. Sie berät den Regierungsrat bei der Vergabe der kulturellen Auszeichnungen, beurteilt die Gesuche für Projektförderung, Werkbeiträge und Atelierstipendien und gibt dazu Empfehlungen ab. Die Mitglieder können maximal acht Jahre der Kommission angehören.  

Die Fachstelle Kultur ist der Direktion der Justiz und des Innern unterstellt. Sie ist verantwortlich für die Umsetzung des Kulturförderungsgesetzes und der Kulturverordnung sowie des Kulturleitbildes. Die Kompetenzen der Fachstelle sind dabei insbesondere

Vorteile:

  • die Gewährung von einmaligen Projektbeiträgen und Ankäufen von Werken im Rahmen der Direktionskompetenz (1 Mio. Fr.)
  • die Gewährung wiederkehrender Betriebsbeiträge unter 250'000 Franken (bei vierjähriger Laufzeit)
     

Die Aufgaben der Fachstelle Kultur sind

Vorteile:

  • die Ausgestaltung von Programmen und Instrumenten für die Förderung von Kulturschaffenden, für die Projektförderung und für die Förderung von kulturellen Organisationen und Institutionen,
  • die Ausgestaltung der Förderprogramme für die Gemeinden und die Mitarbeit beim Aufbau regionaler Förderstrukturen im Kanton,
  • die Beratung der Direktion in kulturellen Fragen und Vorbereitung von Richtlinien der Direktion über die Kulturförderung,
  • die Zusammenarbeit mit den beiden grossen Kulturbetrieben, bei denen der Kanton die finanzielle Hauptverantwortung trägt: dem Theater Kanton Zürich und dem Opernhaus sowie
  • die Mitarbeit in strategischen Gremien grosser Kulturbetriebe und kulturpolitischer Kommissionen und Konferenzen.

Finanzierung der Kulturförderung

Gestützt auf die Empfehlungen der Studie «Finanzierung der Kulturförderung des Kantons Zürich» der Universität St.Gallen aus dem Jahr 2017 wird im Kanton Zürich ab dem Jahr 2021 schrittweise das Zwei-Säulen-Modell umgesetzt. Nach der Übergangsphase im Zeitraum von 2021-2026, in welcher die beiden Säulen aufgebaut werden, ist folgende Mittelverwendung vorgesehen:

Vorteile:

  • Mittel aus Kulturfonds - kurzfristig, flexibel, dynamisch: Finanzierung von Projektbeiträgen, Betriebsbeiträgen für kleine und mittlere Kulturinstitutionen, Investitionsbeiträgen für Bau- und Infrastrukturvorhaben von Kulturinstitutionen sowie Beiträgen an kulturelle Sonderprojekte von gemeinnützigen (Kultur-)Institutionen.
  • Mittel aus Budget - langfristig, verlässlich: Finanzierung von Betriebsbeiträgen, die durch ein Spezialgesetz wie das Opernhausgesetz (OpHG) oder einen Rahmenkredit wie für das Theater Kanton Zürich geregelt ist. Finanzierung der Betriebsbeiträge für die grossen Kulturinstitutionen sowie die Beiträge an die Kulturprogramme der Gemeinden.

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Das Lotteriefonds-Gesetz, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat, legt fest, dass jährlich 30 Prozent des Gewinnanteils des Kantons Zürich aus der Genossenschaft Swisslos Interkantonale Landeslotterie in den Kulturfonds fliessen. Die Kulturfondsverordnung vom 24. Februar 2021 definiert die Vorhaben, die mit den Mitteln des Kulturfonds unterstützt werden sollen.

Neben der Ausrichtungvon Projektbeiträgen und Betriebsbeiträgen für kleine und mittlere Kulturinstitutionen ist die Fachstelle Kultur seit Oktober 2021 auch für Investitionsbeiträge an Bau- und Infrastrukturvorhaben von Kulturinstitutionen sowie Beiträge an kulturelle Sonderprojekte von gemeinnützigen (Kultur-)Institutionen verantwortlich.  

Der Interkantonale Kulturlastenausgleich ist eine Vereinbarung der Kantone Uri, Schwyz, Zug, Aargau, Luzern und Zürich. Ziel ist es, die interkantonale Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen gemeinsam zu regeln.  

Die Studie «Finanzierung der Kulturförderung des Kantons Zürich» wurde 2017 im Auftrag der Direktion der Justiz und des Innern von der Universität St. Gallen erstellt. Sie beinhaltet eine systematische Darstellung der Entwicklung der Kulturfinanzierung der letzten 20 Jahre und entwirft drei Szenarien einer möglichen Neuordnung der Finanzierung der Kulturförderung nach 2022.  

Kulturpolitische Vorlagen

(Archiv)

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Am 23. September 2018 stimmte die Bevölkerung des Kantons Zürich über die Volksinitiative für ein Film- und Medienförderungsgesetz ab. Die Initiative wurde mit einem Stimmenanteil von 80.9 Prozent abgelehnt.

Die Volksinitiative forderte, kantonale Mittel für die Film- und Medienförderung gesetzlich zu verankern. Zum Zeitpunkt der Abstimmung standen der Kulturförderung jährlich insgesamt 23 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds zur Verfügung. Dazu kamen die Betriebsbeiträge an das Opernhaus Zürich und das Theater Kanton Zürich von jährlich rund 88 Millionen Franken.

Die Zürcher Filmstiftung erhielt 2018 einen jährlichen Beitrag von 4,65 Mio. Franken, was rund einem Fünftel der frei verfügbaren Fördermittel entsprach.

Ein eigenes Film- und Medienförderungsgesetz würde die Film- und Medienschaffenden gegenüber anderen Kulturschaffenden, wie zum Beispiel Musikern oder Autorinnen, bevorzugt behandeln. Damit stünde die Regelung der Film- und Medienförderung durch ein Spezialgesetz im Widerspruch zur Kulturpolitik des Kantons Zürich. Diese ist der kulturellen Vielfalt verpflichtet.

Kantonsrat und Regierungsrat empfahlen die Abstimmung zur Ablehnung.

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Fachstelle Kultur

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 25 52

Telefon

E-Mail

fachstellekultur@ji.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: