Weiterentwicklung der Zürcher Gymnasien

Im Projekt WegZH sollen die Zürcher Gymnasien weiterentwickelt werden. Die Grundlage dafür bilden Vorarbeiten auf nationaler als auch auf kantonaler Ebene. Nun geht es darum, die Resultate dieser beiden Initiativen zusammenzuführen.

WegZH – Der Weg zur Weiterentwicklung der Gymnasien

Globalisierung, Digitalisierung, Nachhaltigkeit – diese Themen und Entwicklungen beschäftigen nicht nur die Politik. Sie müssen auch in der gymnasialen Ausbildung berücksichtigt werden. Das entsprechende Wissen gibt den angehenden Studierenden und den Arbeitskräften von morgen das notwendige Rüstzeug, um in Studium, Beruf und Alltag bestehen zu können. Um den Gymnasiastinnen und Gymnasiasten eine möglichst solide und breite Grundlage mitzugeben, hat der Bund 2018 die nationale Maturitätsreform WEGM angestossen, die «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität». Jetzt gilt es, die Umsetzung dieser Vorgaben aufzugleisen. Denn der neue Rahmenlehrplan sowie das revidierte Maturitätsreglement und die dazugehörende Verordnung (MAR/MAV 2024) treten bereits auf das Schuljahr 2024/25 in Kraft und müssen bis spätestens im August 2029 umgesetzt werden.

Der Kanton Zürich will bei der Umsetzung der neuen nationalen Vorgaben gleichzeitig spezifische kantonale Herausforderungen anpacken. Dazu zählen die steigenden Schülerzahlen und die Belastungssituation der Jugendlichen. Der Druck auf die Jugendlichen soll nicht zunehmen und die jungen Menschen sollen bestmöglich auf ein Studium respektive den Arbeitsmarkt vorbereitet werden. Die Bildungsdirektion hat deshalb zusammen mit der Schulleiterkonferenz der Zürcher Mittelschulen, der Lehrpersonenkonferenz der Mittelschulen Kanton Zürich und weiteren Bezugsgruppen aus dem Schulfeld die kantonalen Bedürfnisse in einem Vorprojekt («vorwegZH») analysiert. Die Resultate wurden in den vier Entwicklungsfeldern «Kompetenzen fördern und Stoffmenge reduzieren», «Lernsettings erweitern», «Beurteilungskultur weiterentwickeln» und «Zusammenarbeit stärken» zusammengefasst; detailliert nachzulesen im 31-seitigen Ergebnisbericht «Gemeinsam die Zürcher Gymnasien von morgen gestalten».

Die daraus resultierenden Erkenntnisse werden nun mit der Umsetzung der neuen nationalen Vorgaben im aktuellen Projekt «Weiterentwicklung der Gymnasien im Kanton Zürich» (WegZH) zusammengeführt.

Ziele des Projekts WegZH:

  • Das geänderte Maturitätsanerkennungsreglement und die dazugehörende Verordnung (MAR/MAV 2024) sowie der revidierte Rahmenlehrplan der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) werden für die fünfjährigen Ausbildungsgänge bis August 2028 und für die vierjährigen Ausbildungsgänge bis August 2029 kantonal umgesetzt.
  • Bei der Umsetzung der nationalen Vorgaben werden die Erkenntnisse aus «vorwegZH» massgeblich berücksichtigt.

Leitsätze

Das Projekt orientiert sich an diesen Leitsätzen:

  1. Wir stellen die Schülerinnen und Schüler ins Zentrum.
  2. Wir entwickeln gemeinsam mit Schulen und Politik tragfähige Lösungen.
  3. Wir geben Neuem Raum, erhalten Bewährtes und verabschieden uns von Überholtem.
  4. Wir gewährleisten den schulischen Gestaltungsraum, indem wir die kantonalen Vorgaben auf das Notwendige beschränken.
  5. Wir stellen die für die Entwicklung und Projektumsetzung notwendigen Ressourcen bereit.
  6. Wir berücksichtigen Schnittstellen zu anderen kantonalen und schulischen Projekten und nutzen die daraus entstehenden Synergien.

Zeitplan WegZH

Das Projekt «WegZH» erstreckt sich über acht Jahre und ist in vier Phasen unterteilt. Die wichtigsten Meilensteine sind:

Initialisierung (Q1 2024 – Q1 2025)

  • In den Teilprojekten werden Lösungen erarbeitet, wie die nationalen Vorgaben auf kantonaler Ebene umgesetzt werden sollen. Diese werden in der Konzeptphase in die Rechtssetzung einfliessen.
  • In den Teilprojekten wird ebenfalls geklärt, wie die Entwicklungsfelder aus vorwegZH im weiteren Projektverlauf umgesetzt werden sollen. 

Um tragfähige Lösungen zu erarbeiten, wird ein trichterförmiges Vorgehen angestrebt, d.h. die Lösungen werden schrittweise konkretisiert. Der Bildungsrat beschliesst Richtungsentscheide zu den erarbeiteten Lösungsvorschlägen.

Konzept (Q2 2025 – Q4 2026)

  • Die in den Teilprojekten erarbeiteten und in der Projektstruktur verabschiedeten Lösungen werden in vorläufige Rechtstexte überführt.
  • Im Anschluss (voraussichtlich im Herbst 2025) findet die Vernehmlassung zu den vorläufigen Rechtstexten statt.
  • Wo sinnvoll werden die Rechtstexte aufgrund der Vernehmlassungsantworten überarbeitet.
  • Die Rechtstexte werden je nach Zuständigkeit vom Bildungsrat oder Regierungsrat beschlossen und für die Umsetzung an den Schulen freigegeben.

Realisierung (Q1 2027 – Q2 2029)

  • Die Schulen erarbeiten ihre Schulprogramme auf Basis der neuen Rechtsgrundlagen.
  • Die Schulprogramme werden vom Bildungsrat beschlossen.

Einführung (Q3 2029 – Q2 2033)

  • Alle Gymnasien – sowohl die kantonalen als auch die anerkannten nichtstaatlichen – müssen einen Wiederanerkennungsprozess durchlaufen. Welche Dokumente dazu erforderlich sind, wird festgelegt, sobald die entsprechenden Vorgaben der Schweizerischen Maturitätsanerkennungskommission (SMK) feststehen.

Projektorganisation

Für die Initialisierungsphase wird das Projekt in vier Teilprojekte unterteilt: Teilprojekt Fächer, Teilprojekt Promotion und Maturität, Teilprojekt Lehrpläne und Teilprojekt Anerkennungsprozess Private. Das Teilprojekt Fächer ist bereits mit einer Arbeitsgruppe gestartet und erarbeitet Grundlagen zur zukünftigen Ausgestaltung der Fächer. Die Arbeiten in den Arbeitsgruppen der Teilprojekte «Promotion und Maturität» sowie «Lehrpläne» starten voraussichtlich nach den Sommerferien. Es wird sichergestellt, dass alle relevanten Stakeholder in die Projektorganisation eingebunden sind.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Im Kern der Umsetzung stehen die Fragen nach der Ausgestaltung der Fächer. Hier gilt es die inhaltliche Ausgestaltung und zeitliche Staffelung von Grundlagen-, Schwerpunkt- und Ergänzungsfächern festzulegen. Damit verbunden sind verschiedenen Folgefragen wie Vorgaben zu Stundendotationen, die Festlegung eines kantonalen Schwerpunktkatalogs sowie die Frage der regionalen Verteilung der Schwerpunktfächer im Kanton.

Der Bildungsrat hat am 13. Mai die Grundsätze und Eckwerte zur zukünftigen Ausgestaltung der Fächer beschlossen. Auf dieser Grundlage wird nun im weiteren Projektverlauf eine Konkretisierung vorgenommen.

Die Arbeitsgruppe Promotion und Maturität erarbeitet die inhaltlichen Grundlagen für die Änderungen an den kantonalen Reglementen basierend auf den Vorgaben von MAR/MAV und unter Berücksichtigung der erarbeiteten Ergebnisse in der Arbeitsgruppe Fächer.

Der Bildungsrat hat am 2. September 2024 in einem Richtungsentscheid beschlossen, dass die Ausweitung der Jahrespromotion auf alle vier MAR-Jahre weiter ausgearbeitet werden soll.

Die Arbeitsgruppe Lehrpläne erarbeitet Lösungsvorschläge zur Frage der inhaltlichen und strukturellen Ausgestaltung der unterrichtsleitenden Dokumente im Kanton Zürich. Der Ausgangspunkt bildet der nationale Rahmenlehrplan der gymnasialen Maturitätsschulen, der voraussichtlich am 20. Juni 2024 von der EDK-Plenarversammlung verabschiedet wird.

Kommunikation zum Projekt

Die Kommunikation erfolgt grundsätzlich innerhalb der Projektstruktur. Entscheidungen werden breit kommuniziert, nachdem sie vom Bildungsrat oder vom Regierungsrat beschlossen wurden.

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Projektfenster WegZH finden mehrmals pro Jahr statt, um nach wichtigen Entscheiden über den aktuellen Projektstand zu informieren. Am 31. Mai 2024 hat das erste Projektfenster zur Projektorganisation, zum bisherigen Prozess und den Richtungsentscheiden im Teilprojekt Fächer stattgefunden.

Patrizia Rüefli

Projektleiterin WegZH

wegzh@mba.zh.ch

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Kontakt

Mittelschul- und Berufsbildungsamt - Abteilung Mittelschulen

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