SEBE für Menschen mit Behinderung

Im Kanton Zürich gibt es ein neues System für Menschen mit Behinderung. Das neue System heisst SEBE. SEBE finanziert die Begleitung und Betreuung von Menschen mit Behinderung. Auf dieser Seite erfahren Sie, was SEBE ist und wie Sie SEBE nutzen können. Hier finden Sie auch den Link zu SEBE Digital.
SEBE-Start für Menschen mit Behinderung
SEBE startet im Januar 2024 mit ersten Angeboten. Von 2024 bis Ende 2026 bauen wir SEBE auf. Wir verbessern das System. Und es kommen mehr
Angebote dazu. Die Angebote sind für Menschen, die Unterstützung in einer eigenen Wohnung erhalten. Für Menschen mit Behinderung, die in einer Institution begleitet und betreut werden, ändert sich im Moment nichts. Sie können ohne Abklärung dort eintreten.
SEBE braucht Zeit - Wichtige Termine
Ab Januar 2024
Vorteile:
- Es ist möglich, einen Antrag für die SEBE-Abklärung zu stellen.
Ab April 2024
Vorteile:
- SEBE gibt die ersten Voucher für Begleitung und Betreuung ab.
- Die Voucher für Begleitung und Betreuung können bei den ersten ambulanten Anbietenden eingelöst werden.
- Die Voucher können bei Bezugspersonen eingelöst werden, wenn diese die Begleitung und Betreuung übernehmen. Die Bezugspersonen müssen von SEBE als Privatpersonen anerkennen lassen.
Was ist SEBE?
SEBE ist ein neues System zur Finanzierung von Begleitung und Betreuung von Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich. SEBE gilt ab 2024. Menschen mit Behinderung können dann selbst bestimmen, wo sie begleitet und betreut werden möchten. SEBE finanziert die Begleitung und Betreuung von Menschen mit Behinderung:
– in der eigenen Wohnung
– in einer Wohn- oder Familiengemeinschaft
– in einer Institution
Mit SEBE setzt der Kanton Zürich das Selbstbestimmungs-Gesetz um. Mehr Informationen zum Selbstbestimmungs-Gesetz finden Sie hier.
Übrigens: SEBE kommt von «selbstbestimmt entscheiden».
Sie möchten gedruckte SEBE-Flyer an Ihrem Anlass auflegen oder in Ihrer Organisation verteilen? Dann melden Sie sich unter info-sebe@sa.zh.ch für weitere Informationen.
Für wen ist SEBE?
SEBE ist für Personen, die wegen ihrer Behinderung Begleitung und Betreuung brauchen. SEBE bezahlt, wenn keine andere Versicherung
die Begleitung und Betreuung voll bezahlt (zum Beispiel Krankenkasse oder Invalidenversicherung). Für SEBE ist es egal, wieviel Vermögen und Einkommen die Person hat.
Das sind die Voraussetzungen für SEBE:
Vorteile:
- Personen müssen über 18 Jahre alt sein.
- Sie müssen eine Rente der IV, Militär- oder Unfallversicherung oder eine Hilflosenentschädigung haben.
- Sie müssen schon seit zwei Jahren im Kanton Zürich wohnen.
Für Geflüchtete und Personen unter 18 Jahre kann es Ausnahmen geben.
Was bezahlt SEBE und was nicht? Ein paar Beispiele:

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Saya ist Wäscherei-Mitarbeiterin, 25 Jahre alt und hat eine kognitive Behinderung, wohnt bei ihren Eltern.
Saya will mit ihrem Freund zusammenziehen.
- Die IV bezahlt eine Rente.
- Mit dem SEBE-Voucher kann sie Unterstützung für den Umzug und die Gestaltung des Zusammenlebens bekommen. Ein ambulanter Anbieter kann sie unterstützen.
Sascha ist Büro-Angestellte und 61 Jahre alt. Sascha ist gehörlos.
Sascha braucht mehr Übersetzungen in die Gebärdensprache.
- Die IV bezahlt eine Rente und Dolmetschende für die Gebärdensprache.
- Die IV bezahlt höchstens 10 Stunden pro Monat. Damit sind die Kosten für die Übersetzungen in die Gebärdensprache nicht voll bezahlt. SEBE finanziert aber keine Dolmetschenden für die Gebärdensprache. Deshalb gibt der Kanton Zürich Sascha keinen SEBE-Voucher.
Luca ist Atelier-Mitarbeiter und 21 Jahre alt. Er ist Autist und, wohnt in einer Institution.
Luca braucht Unterstützung im Alltag.
- Die IV bezahlt eine Rente.
- SEBE bezahlt für Wohnen, Essen, Begleitung und Betreuung in der Institution.
Mike ist Programmierer und 38 Jahre alt. Er hat eine psychische Behinderung und Schwerhörigkeit. Mike wohnt in begleitetem Wohnen.
Mike möchte wieder in die eigene Wohnung zurück.
- Die IV bezahlt eine Rente und Hörgeräte.
- Die Krankenkasse bezahlt die Psychiatrie-Spitex.
- Manchmal geht es Mike plötzlich schlecht. Er ist in einer Krisensituation. Mit dem SEBE-Voucher kann Mike eine ambulante Anbieterin bezahlen, die bei Krisensituationen zu Hause vorbeikommt.
Aline ist Kulturschaffende und 48 Jahre alt. Sie ist Rollstuhlfahrerin, wohnt in einer eigenen Wohnung und wird von 4 Assistentinnenim Alltag unterstützt.
Aline braucht Hilfe bei ihren Aufgaben als Arbeitgeberin der Assistentinnen.
- Die IV bezahlt Hilfsmittel, eine Hilflosen-Entschädigung und einen Assistenzbeitrag.
- Die Krankenkasse bezahlt Spitex-Leistungen.
- Weil Aline einen Assistenzbeitrag von der IV hat, bekommt sie von SEBE einen Geldbetrag. Ihre Schwester kann ihr bei der Suche nach Assistenzpersonen helfen. Mit dem Geldbetrag kann Aline ihre Schwester bezahlen.
So funktioniert SEBE
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Login für SEBE Digital erstellen
SEBE Digital ist eine Online-Plattform zur Nutzung von SEBE. SEBE Digital wird von Menschen mit Behinderung, ambulanten Anbietenden und Privatpersonen genutzt. Auf SEBE Digital können Sie zum Beispiel den SEBE-Fragebogen ausfüllen oder die Voucher ansehen.
Für SEBE Digital müssen Sie sich zuerst anmelden. Bei der Anmeldung geben Sie Personalien, eine gültige E-Mailadresse und die Nummer des Mobiltelefons ein. Weiter müssen Sie die Nutzungshinweise annehmen. Am Schluss können Sie ein Passwort erstellen, mit dem Sie sich immer wieder einloggen können.
SEBE Digital ist eine neue online Plattform. Das Kantonale Sozialamt hat SEBE Digital mit Einbezug von Menschen mit Behinderung entwickelt.
SEBE Digital kann ab Januar 2024 verwendet werden. Dann ist SEBE Digital aber noch nicht fertig. In den nächsten drei Jahren wird SEBE Digital weiter entwickelt. Dabei werden auch Rückmeldungen von Menschen mit Behinderung eine wichtige Rolle spielen.
SEBE Digital ist aktuell noch nicht vollständig barrierefrei. Sie werden bei der Verwendung jeweils darauf hingewiesen. Wir arbeiten aber daran, dass SEBE Digital barrierefrei wird.
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Antrag stellen
Menschen mit Behinderung müssen einen Antrag für SEBE-Leistungen über SEBE Digital einreichen. Sie müssen ein Login erstellen und den Antrag in zwei Teilen einreichen:
- Teil 1: Bedarf anmelden
- Teil 2: Bedarf angeben
Antrag Teil 1
Hier geben Menschen mit Behinderung Ihre persönlichen Informationen und Angaben an zu Leistungen, die Sie beziehen. Zum Beispiel, ob Sie eine IV-Rente beziehen. Die SEBE-Abklärungsstelle prüft dann, ob Sie die Voraussetzungen für SEBE erfüllen.
Antrag Teil 2
Wenn Menschen mit Behinderung die Voraussetzungen für SEBE erfüllen, dann können Sie den zweiten Teil ausfüllen. Der zweite Teil ist der SEBE-Fragebogen. Menschen mit Behinderung geben an, wie viel Unterstützung sie brauchen. Die SEBE-Abklärungsstelle entscheidet dann, wie viel Unterstützung SEBE finanzieren kann.
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Fragebogen auswerten und Leistungen festlegen
Die SEBE-Abklärungsstelle schaut den SEBE-Fragebogen an. In der Regel lädt sie die Person mit Behinderung zu einem Gespräch ein. Die Person mit Behinderung kann auch eine Bezugsperson zum Gespräch mitbringen. Nach dem Gespräch entscheidet die Abklärungsstelle, wie viele Stunden SEBE finanzieren kann. SEBE finanziert grundsätzlich Unterstützung für Begleitung und Betreuung in diesen Bereichen:
- Alltag und Privatleben: Alltägliche Aufgaben erledigen und das Privatleben gestalten Zum Beispiel Unterstützung beim Kochen, Einkaufen oder Rechnungen bezahlen.
- Freizeit und Gesellschaft: Freizeitaktivitäten nachgehen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Zum Beispiel die Begleitung an ein Konzert oder zum Fussballverein.
- Zukunft und Veränderung: Die Zukunft gestalten und Veränderungen im Leben umsetzen. Zum Beispiel die Planung eines Umzugs oder Gestaltung des Zusammenlebens mit dem Partner oder der Partnerin.
Falls eine Person wegen ihrer Behinderung Begleitung und Betreuung in der Nacht braucht, können auch Stunden für ein Nachtpikett finanziert werden.Wenn die Person wegen einer Behinderung einen stark schwankenden Bedarf für Begleitung und Betreuung hat, hat sie Anspruch auf ein Zusatzguthaben. Das kann zum Beispiel sein, wenn in einer Krisenphase oder während eines Krankheitsschubes mehr Begleitung und Betreuung notwendig ist.
Im Moment gibt es noch keinen Voucher für Unterstützung bei der Arbeit. An diesem Bereich arbeitet das Kantonale Sozialamt. Ab 2027 kann dann auch Unterstützung bei der Arbeit finanziert werden.
Bei der Abklärungsstelle arbeiten Fachspezialistinnen und Fachspezialisten. Sie bringen viel Erfahrung im Bereich Behinderung mit und kennen sich in verschiedenen Behinderungsformen aus.
Wenn die Person mit Behinderung mit den Stunden an Begleitung und Betreuung nicht einverstanden ist, kann sie gegen den Entscheid Rekurs einreichen. Den Rekurs kann sie bei der Rekursabteilung der Sicherheitsdirektion einreichen. Dafür hat sie 30 Tage Zeit. Das Rekursverfahren ist in der Rechtsmittelbelehrung beschrieben. Die Rechtsmittelbelehrung ist Teil der Verfügung, die zusammen mit dem Voucher ausgestellt wird.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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SEBE-Voucher und Geldbetrag
Menschen mit Behinderung bekommen von der SEBE-Abklärungsstelle in der Regel einen Voucher. Ein Voucher ist ein Gutschein. Auf dem Voucher steht, wie viele Stunden Begleitung und Betreuung sie bekommen.
Den Voucher können die Menschen mit Behinderung bei einem ambulanten Anbieter einlösen. Oder sie können ihrer Bezugsperson Stunden für Begleitung und Betreuung mit dem Voucher bezahlen. Sie können den Voucher auch aufteilen. Sie können zum Beispiel mit 200 Stunden einen ambulanten Anbieter bezahlen und 150 Stunden bei ihrer Schwester oder ihrem Vater einlösen.
Menschen mit Assistenzbeitrag der IV können anstelle eines Vouchers einen Geldbetrag bekommen. Den Geldbetrag können sie für Begleitung und Betreuung einsetzen.
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Voucher einlösen
Voucher bei ambulanten Anbietenden einlösen
Der Voucher kann bei ambulanten Anbietenden eingelöst werden. Ambulante Anbietende sind Organisationen, die vom Kanton eine Anerkennung erhalten haben. Ambulante Anbietende unterstützen Menschen mit Behinderung, die ausserhalb einer Institution leben.
Die Person mit Behinderung wählt die ambulanten Anbietenden selbst aus. Dafür gibt es eine Liste, die bald veröffentlicht wird.
Die Person mit Behinderung schickt dem ambulanten Anbietenden eine Anfrage und sagt, welche Leistung sie mit welchem Voucher beziehen möchte. Für eine schriftliche Kontaktaufnahme kann die Vorlage «Einen ambulanten Anbietenden kontaktieren» verwendet werden. Die Vorlage werden wir bald veröffentlichen.
Wenn der ambulante Anbietende die angefragte Begleitung und Betreuung bieten kann, können die Personen mit Behinderung und der Anbietende gemeinsam einen Rahmenvertrag und eine Einsatzvereinbarung abschliessen. Darin sind die konkreten Leistungen geregelt. Die Person mit Behinderung und der ambulante Anbietende unterschreiben die Dokumente. Der ambulante Anbietende lädt die unterschriebene Einsatzvereinbarung auf SEBE-Digital hoch. Anschliessend prüft das Kantonale Sozialamt, ob die Einsatzvereinbarung zum Voucher passt und ob die vereinbarten Stunden mit dem Voucher gedeckt sind.
Die verschiedenen ambulanten Anngeboten im Kanton Zürich finden Sie im Angebotskatalog. Sie können Angebote suchen, filtern und vergleichen:
Voucher bei Pirvatpersonen einlösen
Die Person mit Behinderung kann seinen Voucher bei Privatpersonen einlösen. Mit Privatpersonen sind in SEBE Personen aus dem Umfeld der Person mit Behinderung gemeint. Eine Privatperson kann maximal 400 Stunden Leistungen pro Jahr über den Voucher abrechnen. Die Person mit Behinderung kann auch mehrere Privatpersonen beauftragen.Die Person mit Behinderung schliesst mit den Privatpersonen eine Einsatzvereinbarung ab. Darin sind die Leistungen beschrieben, die die Privatperson übernimmt. Die Einsatzvereinbarung wird von der Person mit Behinderung und der Privatperson unterschrieben. Anschliessend prüft das Kantonale Sozialamt, ob die Einsatzvereinbarung zum Voucher passt, und ob die vereinbarten Stunden mit dem Voucher gedeckt sind.
Eintritt in Institutionen
Die Person mit Behinderung kann in eine Institution eintreten. Wenn die Person vorher den Voucher bei ambulanten Anbietenden oder Privatpersonen eingelöst hat, dann muss sie nun diese Abmachungen kündigen.SEBE startet im Jahr 2024. Für Menschen mit Behinderung, die dann in eine Institution eintreten, ändert sich zu diesem Zeitpunkt noch nichts. Sie können direkt und ohne Voucher in eine Institution eintreten. In den kommenden Jahren wird das Kantonale Sozialamt schauen, ob auch sie zuerst den SEBE-Fragebogen ausfüllen sollen.
Auf meinplatz.ch bieten Institutionen für erwachsene Menschen mit Behinderung vielfältige Tages-, Wohn- oder Arbeitsangebote an.
Beratungsangebot
Es gibt SEBE-Beratungsstellen. Menschen mit Behinderung und ihre Bezugspersonen können dort Fragen zu SEBE stellen. Zum Beispiel zum Antrag, zum Fragebogen oder zum Voucher. Sie bekommen dann gratis eine Beratung.
Weitere Informationen zu den SEBE-Beratungsstellen werden wir bald aufschalten.
SEBE-Schlichtungsstelle
Ab April 2024 gibt eine SEBE-Schlichtungsstelle. Eine Schlichtungsstelle ist ein Ort, wo man Hilfe bei einem Konflikt bekommt. Diese Stelle unterstützt Menschen mit Behinderung gratis, wenn es Konflikte mit Anbietenden gibt.
Die SEBE-Schlichtungsstelle wird von der Unabhängigen Beschwerdestelle für das Alter UBA geführt. Bei der UBA arbeiten Fachpersonen, die sich mit Menschen mit Behinderung auskennen. Weitere Informationen zur SEBE-Schlichtungsstelle werden bald hier zu finden sein.
SEBE weiterentwickeln
SEBE startet im Januar 2024. Wir möchten SEBE gemeinsam mit Ihnen weiter verbessern. Was funktioniert schon gut? Was müssen wir noch anders machen? Bitte teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit unter info-sebe@sa.zh.ch.
Mit Ihren Erfahrungen und Rückmeldungen können wir SEBE weiterentwickeln.
Wir informieren laufend über SEBE:
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Merkblätter & Downloads
- Download Flyer SEBE kennenlernen - Einfache Sprache PDF | 8 Seiten | Deutsch | 214 KB
- Download Flyer SEBE kennenlernen - Leichte Sprache PDF | 8 Seiten | Deutsch | 199 KB
- Download Bericht zur Einführung der Subjektfinanzierung im Kanton Zürich PDF | 160 Seiten | Deutsch | 2 MB
- Download Zusammenfassung der Studie in einfacher Sprache PDF | 8 Seiten | Deutsch | 371 KB
- Download Mitteilung in einfacher Sprache PDF | 2 Seiten | Deutsch | 166 KB
- Download SLBG 28.2.2022 PDF | 16 Seiten | Deutsch | 72 KB
- Download Selbstbestimmungsverordnung SLBV PDF | 11 Seiten | Deutsch | 53 KB
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Kontakt
Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Einrichtungen
Projektteam Umsetzung SEBE
8090 Zürich