Selbstbestimmung

Der Kanton Zürich ist zusammen mit vielen Beteiligten auf dem Weg, die Umsetzung des neuen Selbstbestimmungsgesetzes sorgfältig zu konkretisieren. Das wird mit dem neuen System SEBE geschehen. Die Einführung von SEBE wird bis Ende 2026 dauern. Bis dahin ist noch viel zu tun.

Inhaltsverzeichnis

Neuerungen

Im Kanton Zürich tritt das neue Selbstbestimmungsgesetz per 1. Januar 2024 in Kraft. Dieses Gesetz hält fest, dass Menschen mit Behinderung, die auf Unterstützung angewiesen sind, selbst entscheiden können, ob sie zu Hause begleitet und betreut werden möchten oder in einer Institution. Die Umsetzung des Gesetzes wird mit dem neuen System SEBE geschehen. Menschen mit Behinderung erhalten nach einer Abklärung ihres Bedarfs einen SEBE-Voucher, mit dem sie Unterstützung beziehen können. Auf dem SEBE-Voucher steht, wie viele Stunden Begleitung und Betreuung bezogen werden können

Übrigens: SEBE leitet sich von «selbstbestimmt entscheiden» ab.
 

Schrittweise Einführung

Die Einführung des neuen Systems SEBE wird schrittweise und gemeinsam mit Beteiligten geschehen. Am 1. Januar 2024 tritt das Gesetz in Kraft. Dann wird das neue System erst teilweise fertig sein. Es gibt eine dreijährige Übergangszeit. In der Aufbau- und Ausbauphase bis Ende 2026 werden wir Erfahrungen sammeln und Anpassungen vornehmen. In einem ersten Schritt werden neue Angebote für Begleitung und Betreuung zu Hause entstehen. Für bestehende Institutionen gibt es zu Beginn nur geringfügige Änderungen. 

Die drei Phasen zur Umsetzung des SLBGs.

Im Jahr 2023 arbeiten wir beispielsweise intensiv am Ablauf der Abklärung des Unterstützungsbedarfs oder an der Entwicklung des Vouchers und der dazugehörigen IT-Lösung. Auch ein breites Beratungsangebot für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige wird entstehen.

Zusammenarbeit mit Beteiligten

Bis zur Einführung des neuen Systems SEBE sind noch unzählige Fragen zu klären. Dazu sind das Wissen und die Erfahrung vieler Beteiligter wichtig. In verschiedenen Fokusgruppen mit Menschen mit Behinderung sowie deren Verbänden, Institutionen, Berufsbeiständen, Hochschulen und kantonalen Stellen diskutieren wir viele Fragen und erarbeiten Grundlagen. In den Fokusgruppen arbeiten wir an verschiedenen Themen, wie Beratungsangebot, Anforderungen an Anbieterinnen und Anbieter von Unterstützung, dem Voucher oder dem Fragebogen zur Abklärung des persönlichen Bedarfs.

Nebst den Fokusgruppen testen wir das neue System mit mehreren Menschen mit Behinderung. Die ersten Erkenntnisse zeigen grosse Freude der Menschen mit Behinderung an den neuen Möglichkeiten, mehr selbst bestimmen zu können. Aber sie zeigen auch Grenzen und Ängste: Mehr Selbstbestimmung heisst auch mehr Verantwortung. Dies muss bei der Erarbeitung von SEBE gut bedacht sein.
 

Zugang zu Leistungen

Die Abklärung im Überblick.

Anmelden

Vorteile:

  • SEBE-Leistungen können grundsätzlich von Menschen mit Behinderung über 18 Jahre mit einer IV-Rente oder Hilflosenentschädigung beansprucht werden.
  • Um SEBE-Leistungen zu beziehen, müssen sich Menschen mit Behinderung anmelden: über ein barrierefreies Online-Portal oder auf dem Papierweg.
  • Der Kanton prüft nach der Anmeldung, ob ein Anspruch auf eine SEBE-Abklärung besteht.
  • Besteht ein Anspruch, so darf der Mensch mit Behinderung in die Abklärung für den persönlichen Unterstützungsbedarf. Bei Menschen mit Behinderung, die direkt in eine Institution eintreten, erfolgt die Abklärung später.

Bedarf angeben

Vorteile:

  • Der Mensch mit Behinderung füllt einen Fragebogen zu seinem persönlichen Bedarf an Unterstützung aus.
  • Der Fragebogen wird zusätzlich von einer Person aus dem Umfeld ergänzt. Diese Person kann jemand aus der Familie, dem Freundeskreis oder eine Fachperson sein. Der Mensch mit Behinderung bestimmt, wer das macht.

Bedarf wird festgehalten

Vorteile:

  • Die Abklärungsstelle wertet den Fragebogen aus.
  • Bei Rückfragen oder Unklarheiten meldet sich die Abklärungsstelle beim Menschen mit Behinderung.
  • Die Abklärungsstelle hält den Bedarf an Unterstützung fest und informiert den Menschen mit Behinderung.
  • Der Mensch mit Behinderung prüft das Ergebnis. Unklarheiten können der Abklärungsstelle zurückgemeldet werden. Anschliessend erhält er einen Voucher.
  • Der Voucher hält die Anzahl Stunden fest, die der Mensch mit Behinderung für Unterstützung einsetzen kann.

Unterstützung erhalten

Vorteile:

  • Der Mensch mit Behinderung wählt selbst, ob er den Voucher für Unterstützung zu Hause einsetzen oder in eine Institution eintreten möchte.
  • Auch Privatpersonen können für Unterstützung zu Hause mit dem Voucher bezahlt werden.
  • Für Menschen mit Assistenzbeiträgen gilt grundsätzlich dasselbe Verfahren. Jedoch erhalten sie in der Regel ein Budget statt einen Voucher. 

Beratungsangebot

Für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige werden kostenlose Beratungsangebote zur Verfügung stehen. Die Beratungsstellen unterstützen und befähigen Menschen mit Behinderung bei allen Fragen mit dem neuen System SEBE. Diese befinden sich zurzeit im Aufbau.

Anbietende von Begleitung und Betreuung ab 2024

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Unterstützung zu Hause beziehen.

Im neuen System SEBE können Menschen mit Behinderung zu Hause betreut und begleitet werden. Sie wählen selbstbestimmt ein Angebot aus. Zwischen dem Menschen mit Behinderung und der Anbieterin oder dem Anbieter wird ein Vertrag vereinbart. Der Mensch mit Behinderung bezahlt mit einem SEBE-Voucher. Die Anbieterin oder der Anbieter kann den SEBE-Voucher (=Anzahl Stunden) mit dem Kantonalen Sozialamt abrechnen.

Um den SEBE-Voucher abrechnen zu können, benötigen Angebote für Begleitung und Betreuung zu Hause für Menschen mit Behinderung eine Anerkennung vom Kantonalen Sozialamt. Dafür müssen die Mindestanforderungen aus dem Selbstbestimmungsgesetz erfüllt sein. Daran arbeiten wir zurzeit. Wir werden informieren, sobald die Anforderungen definiert sind und die Anmeldung von Angeboten möglich ist.
 

Privatperson übernimmt Begleitung und Betreuung.

Im neuen System SEBE können Menschen mit Behinderung auch Privatpersonen entschädigen, die sie zu Hause unterstützen. Beistände und Beiständinnen sind jedoch davon ausgenommen. Die Privatpersonen können eine begrenzte Anzahl Stunden mit dem Kantonalen Sozialamt abrechnen. Dafür müssen die Privatpersonen Mindestanforderungen erfüllen. Daran arbeiten wir zurzeit und informieren, sobald die Anforderungen definiert sind und die Anmeldung als Privatperson möglich ist.

Unterstützung in einer Institution beziehen.

Im neuen System SEBE können Menschen mit Behinderung weiterhin entscheiden, dass sie in einer Institution begleitet und betreut werden möchten. Ein Mensch mit Behinderung kann an die Abklärungsstelle gelangen oder auch direkt in eine Institution eintreten. Die Abklärung wird dann nachträglich durchgeführt.

In der Zukunft soll das heute angewendete IBB (Individueller Betreuungsbedarf) in den Institutionen entweder durch das neue Abklärungsinstrument ersetzt oder um eine Selbsteinschätzung der Menschen mit Behinderung ergänzt werden. Die Anpassung wird in der dreijährigen Übergangszeit von Anfang 2024 bis Ende 2026 gemeinsam mit den Beteiligten erarbeitet.
 

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Einrichtungen

Adresse

Röntgenstrasse 16
8090 Zürich
Route (Google)

E-Mail

sebe@sa.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: