SEBE für ambulante Anbietende

Im System SEBE können neu auch ambulante Anbietende Menschen mit Behinderung in ihrem privaten Zuhause begleiten und betreuen.

Ambulante Anbietende in SEBE

Organisationen, die Menschen mit Behinderung ausserhalb von Institutionen begleiten und betreuen möchten, können sich als ambulante Anbietende bei SEBE anerkennen lassen. Das gilt allerdings nur für juristische Personen, d.h. keine Einzelfirmen oder Privatpersonen.

Das Wichtigste auf einen Blick: 

SEBE finanziert Unterstützung im Bereich Begleitung und Betreuung. Die Menschen mit Behinderung erhalten einen Voucher, den sie bei Anbietenden ihrer Wahl einlösen können. Es gibt drei Arten von Voucher:

  • Alltag und Privatleben: Alltägliche Aufgaben erledigen und das Privatleben gestalten
  • Freizeit und Gesellschaft: Freizeitaktivitäten nachgehen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen
  • Zukunft und Veränderung: Die Zukunft gestalten und Veränderungen im Leben umsetzen

Was sind ambulante Leistungen bei SEBE?

Ambulante Leistungen sind Begleit- und Betreuungsleistungen. Sie finden im privaten Zuhause von Menschen mit Behinderung im Sinne von aufsuchender Sozialen Arbeit statt (ausser z.B. Begleitung in der Freizeit, Einkaufen, Arztbesuche). Menschen mit Behinderung werden bei der Organisation und Gestaltung der individuellen, alltäglichen Lebensführung, beim Wahrnehmen einer Tagesstruktur und bei der Teilhabe an der Gesellschaft sowie bei der Gestaltung von Aktivitäten in der Freizeit begleitet und betreut.

Die Leistungen sind so zu gestalten, dass sie die Selbstbestimmung und Selbständigkeit der Menschen mit Behinderung möglichst hoch und die Abhängigkeit vom Anbietenden möglichst tief halten. Ambulante Leistungen sollen

  • im Grundsatz gemeinsam mit Menschen mit Behinderung durchgeführt und nicht stellvertretend ausgeführt werden.
  • die Menschen mit Behinderung unterstützen und, wo notwendig befähigen, mehr Selbständigkeit und Selbstbestimmung zu erlangen.

Ambulante Anbietende müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllen, um eine SEBE-Anerkennung zu erhalten. Diese sind ausführlich in der SEBE-Wegleitung für ambulante Anbietende beschrieben. Grundsätzlich gibt es drei Stufen, für die unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllt werden müssen:

  • Anbietende, die bis zu 3'000 Stunden pro abrechnen möchten (Basis-Stufe)
  • Anbietende, die bis zu 8'000 Stunden pro Jahr abrechnen möchten (Stufe 2)
  • Anbietende, die mehr als 8'000 Stunden pro Jahr abrechnen möchten (Stufe 3)

Organisationen, die ambulante Anbietende werden möchten – 3 fiktive Beispiele

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Zwei befreundete Sozialpädagoginnen gründen zusammen die Vorwärts GmbH, um Menschen mit Behinderung bei lebensverändernden Situationen zu unterstützen – zum Beispiel beim Umzug in ein selbstständiges Wohnen oder in einer neuen Partnerschaft.

Sie haben keine weiteren Mitarbeitende und stellen deshalb ein Gesuch für die Basis-Stufe.

Die Psychiatrie-Spitex AG möchte sich bei SEBE anerkennen lassen, um Begleitung und Betreuung von Menschen mit Behinderung abrechnen zu können. Sie unterstützen bereits Menschen mit einer psychischen Behinderung bei der Bewältigung des Alltags und in Krisensituationen gemäss KVG.

Die Psychiatrie-Spitex AG hat fünf Angestellte und stellt deshalb ein Gesuch für die Stufe 2.

Die Stiftung Primas führt bereits eine beitragsberechtigte Institution gemäss IFEG und begleitet zudem Personen gemäss Art. 74 IVG, die ausserhalb der Institution leben. Sie möchte ihre Erfahrungen mit Menschen mit Behinderung, die ausserhalb von Institutionen leben, nutzen und dieses Geschäftsfeld ausbauen.

Die Stiftung Primas bringt mit der Erfüllung der Anforderungen für die beitragsberechtigten Institutionen gemäss IFEG Grundlagen mit, um ein Gesuch für die Stufe 3 stellen zu können.

Wie funktioniert SEBE für ambulante Anbietende?

Ablauf für ambulante Anbietende

Anleitung

  1. Gesuch um Anerkennung (Beitragsberechtigung)

    Wenn Ihre Organisation ambulante Anbieterin werden will, füllen Sie ein Online-Gesuch und einen Fragebogen zu Ihrem Angebot aus. Sie reichen verschiedene Dokumente und Selbstdeklarationen ein. Damit weisen Sie nach, dass Sie die Voraussetzungen für die beantragte Stufe erfüllen. Die genauen Informationen zu den Voraussetzungen und zu den Nachweisen sind in der Wegleitung für ambulante Anbietende festgehalten.

    Das Kantonale Sozialamt prüft Ihr Gesuch. Wenn Sie die Anforderungen erfüllen, erhalten Sie die SEBE-Anerkennung und sind beitragsberechtigt.
     

    Sie möchten ambulanter Anbieter oder ambulante Anbietende in SEBE werden? Dann können Sie hier Ihr Gesuch stellen.

    Wir empfehlen Ihnen, die SEBE-Wegleitung für ambulante Anbietende vor der Gesuchstellung zu lesen. Für die Gesuchstellung benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

    Vorteile:

    • Ausgefüllter Fragebogen zum Angebot
    • Unterschriebene Selbstdeklarationen je nach Stufe
    • Ausgefülltes Excel-Formular zur Planungserfolgsrechnung
    • Weitere Nachweise zur Einreichung je nach Stufe

    Die Dokumente finden Sie als Anhänge in der SEBE-Wegleitung für ambulante Anbietende.

  2. Leistungsvereinbarung

    Um Leistungen anbieten zu können, müssen Sie eine Leistungsvereinbarung mit dem Kantonalen Sozialamt abschliessen. Darin wird unter anderem der Tarif pro geleistete Stunde festgehalten. Wenn Sie eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen haben, publizieren wir Ihr Angebot hier auf der Website im Angebotskatalog. Nun kann eine Person mit Behinderung Ihr Angebot auswählen und Sie kontaktieren.

    Ambulante Anbietende werden nach Abschluss einer Leistungsvereinbarung aufgefordert, sich auf SEBE Digital zu registrieren. SEBE Digital ist eine Online-Plattform, auf der die Einsatzvereinbarungen hochgeladen oder Einsätze rapporiert werden. Es können sich nur Organisationen mit einer Leistungsvereinbarung registrieren.

  3. Einsatzvereinbarung

    Menschen mit Behinderung schliessen mit den ambulanten Anbietenden eine Einsatzvereinbarung ab. Diese regelt die Rahmenbedingungen sowie Umfang, Inhalt und Form der Begleitung und Betreuung. Sie können nur Leistungen mit den Menschen mit Behinderung vereinbaren, die mit dem Kantonalen Sozialamt in Ihrer Leistungsvereinbarung festgehalten sind. Der Mensch mit Behinderung muss auch einen entsprechenden Voucher haben.

    Die gegenseitig unterzeichnete Einsatzvereinbarung reichen Sie unter folgendem Link ein:
     

  4. Begleiten und Betreuen

    Nach der beidseitigen Unterzeichnung der Einsatzvereinbarung können Sie Menschen mit Behinderung begleiten und betreuen. Die Begleit- und Betreuungsleistungen Ihre Unterstützung müssen die Selbstbestimmung und die Selbstständigkeit des Menschen mit Behinderung so hoch wie möglich halten. Im Grundsatz werden sie gemeinsam mit dem Menschen mit Behinderung durchgeführt, nicht stellvertretend.

  5. Reporting und Abrechnung

    Ab Sommer 2024 rapportieren Ihre Leistungen in SEBE Digital, der Online-Plattform des Kantonalen Sozialamts. Die Auszahlung erfolgt monatlich und basiert auf den rapportierten Leistungen in SEBE Digital.

    Bis SEBE Digital bereit ist, rapportieren Sie Ihre Leistung in der Vorlage, die Sie vom Kantonalen Sozialamt erhalten haben. Die Leistungsabrechnung reichen Sie bis zum 10. des Folgemonats unter folgendem Link ein:

  6. Berichterstattung und Überprüfung

    Ein Mal pro Jahr müssen Sie Bericht erstatten. Das Kantonale Sozialamt prüft dabei je nach Stufe die Jahresrechnung und die Gewinnverwendung. So wird sichergestellt, dass Kantonale Beiträge nicht zweckentfremdet eingesetzt werden.

Haben Sie eine Frage?

Rufen Sie uns an:

Die Telefonnummer ist: 043 259 51 30.

Von Montag bis Freitag können Sie von 13.30 Uhr bis 16.30 anrufen.

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail:

info-sebe@sa.zh.ch

Meldung von Änderungen

Hat es Veränderungen in Ihrer Organisation, zum Beispiel einen Wechsel der Leitungspersonen oder eine Änderung Ihres Angebots, gegeben? Melden Sie uns diese Veränderungen unter info-sebe@sa.zh.ch, sodass wir Ihre Anerkennung oder Ihr Angebot anpassen können.
 

Aktuelle Informationen und Feedback

SEBE ist Anfang 2024 gestartet und wird laufend weiterentwickelt. Ihre Erfahrungen mit SEBE interessieren uns! Wir möchten von Ihnen erfahren: Was funktioniert schon gut? Was sollten wir verbessern?

  • Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen jederzeit mit: per Mail an info-sebe@sa.zh.ch.
  • Nehmen Sie am Feedback-Anlass teil: 28. Oktober 2024, 17–19 Uhr, Volkshaus Zürich. Weitere Informationen und die Anmeldung folgt.
  • Abonnieren Sie unseren Newsletter. Wir informieren Sie, wenn es Neuigkeiten zu SEBE gibt.

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote

Adresse

Röntgenstrasse 16
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 51 30

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Montag bis Freitag
13.30 bis 16.30 Uhr

E-Mail

info-sebe@sa.zh.ch

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