
Bei SEBE können ambulante Anbietende Menschen mit Behinderung in ihrem privaten Zuhause begleiten und betreuen.
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Hier können Sie sich bei Ihrem SEBE Digital Konto anmelden:
Ambulante Anbietende in SEBE
SEBE finanziert Begleitung und Betreuung von Menschen mit Behinderung nicht nur in Institutionen, sondern auch im privaten Zuhause im Sinne von aufsuchender Sozialer Arbeit. Ambulante Anbietende begleiten und betreuen Menschen mit Behinderung bei der Organisation und Gestaltung der individuellen, alltäglichen Lebensführung oder bei der Teilhabe an der Gesellschaft sowie bei der Gestaltung von Aktivitäten in der Freizeit.
Organisationen, die Menschen mit Behinderung ausserhalb von Institutionen begleiten und betreuen möchten, können sich als ambulante Anbietende bei SEBE anerkennen lassen. Das gilt allerdings nur für juristische Personen, nicht für Einzelfirmen oder Privatpersonen.
In der SEBE-Wegleitung für ambulante Anbietende finden Sie wichtige Grundsätze für ambulante Angebote.
Möchte Ihre Organisation ambulante Anbieterin werden?
Organisationen brauchen eine Anerkennung vom Kantonalen Sozialamt, damit sie ambulante SEBE-Leistungen anbieten und abrechnen können. Dafür muss Ihre Organisation bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es gibt drei Stufen, für die unterschiedliche Voraussetzungen gelten:
- Basis-Stufe: Anbietende, die bis zu 3'000 Stunden pro abrechnen möchten
- Stufe 2: Anbietende, die bis zu 8'000 Stunden pro Jahr abrechnen möchten
- Stufe 3: Anbietende, die mehr als 8'000 Stunden pro Jahr abrechnen möchten
Das Kantonale Sozialamt empfiehlt, mit der Basis-Stufe zu starten, um das Angebot aufzubauen. Später können Sie ein Gesuch für einen Stufenwechsel stellen.
Die Voraussetzungen sind ausführlich in der SEBE-Wegleitung für ambulante Anbietende beschrieben. Alle Anbietenden müssen die Voraussetzungen für die Basis-Stufe erfüllen. Anbietende, die mehr als 3'000 Stunden pro Jahr abrechnen möchten, müssen zusätzlich die Voraussetzungen für Stufe 2 bzw. Stufe 3 erfüllen.
Vorbereitungen für ein Gesuch
- Lesen Sie die SEBE-Wegleitung für ambulante Anbietende durch. Alle Themen rund um SEBE-Leistungen, Voraussetzungen für die Anerkennung, die Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderung und die Leistungsabrechnung werden dort erklärt.
- Lesen Sie insbesondere das Kapitel Anerkennung durch. Überlegen Sie sich, welche Stufe Ihre Organisation beantragen möchte. Es wird empfohlen, mit der Basis-Stufe zu beginnen.
- Überlegen Sie sich, welche ambulanten Leistungen Sie anbieten möchten, wer Ihre Zielgruppe sein soll und in welcher Region Ihre Organisation tätig sein soll. Schauen Sie sich dafür den Angebotskatalog und den Fragenkatalog zu ambulanten Angeboten an.
- Stellen Sie die geforderten Unterlagen für die gewünschte Stufe zusammen (z.B. ausgefüllter Fragenkatalog, Selbstdeklaration, Planungserfolgsrechnung). Die Dokumente finden Sie zum Download als Anhänge der SEBE-Wegleitung für ambulante Anbietende.
Wie funktioniert SEBE für ambulante Anbietende?

Anleitung
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Gesuch um Anerkennung (Beitragsberechtigung)
Reichen Sie Ihr Gesuch um Anerkennung über SEBE Digital ein – die online Plattform von SEBE.
So stellen Sie ein Gesuch um SEBE-Anerkennung:
- Melden Sie sich bei der «Organisationsverwaltung» mit Ihrem persönlichen AGOV-Login an. Das AGOV-Login ist ein schweizweites Behördenlogin, das nur für natürliche Personen verfügbar ist. Wenn Sie noch kein AGOV-Login haben, werden Sie bei der Anmeldung aufgefordert, eines zu erstellen.
- Registrieren Sie danach Ihre Organisation und fügen Sie Mitarbeitende hinzu, die das Gesuch ausfüllen. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.
- Melden Sie sich bei SEBE Digital mit Ihrem AGOV-Login an.
- Stellen Sie das Gesuch in SEBE Digital unter «Anerkennung».
Weitere Informationen zum Gesuch und den erforderlichen Nachweisen finden Sie im Kapitel Anerkennung der SEBE-Wegleitung für ambulante Anbietende.
Weiterführende Informationen zum AGOV-Login:
Bei AGOV gibt es kein Passwort. Es gibt zwei Möglichkeiten sich zu identifizieren:
- Sie laden die AGOV access App im Apple App Store oder im Google Play Store auf Ihr Smartphone herunter.
- Oder Sie bestellen einen Sicherheitsschlüssel, dann brauchen Sie kein Smartphone. Der Schlüssel ist ähnlich wie ein USB-Stick. Hier finden Sie eine Liste der Sicherheitsschlüssel, die Sie kaufen können. Mit einem Sicherheitsschlüssel können auch mehrere Logins erstellt werden.
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Leistungsvereinbarung
Um Begleitung und Betreuung anbieten zu können, müssen Sie eine Leistungsvereinbarung mit dem Kantonalen Sozialamt abschliessen. Darin wird unter anderem der Tarif pro geleistete Stunde festgehalten. Wenn Sie eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen haben, publizieren wir Ihr Angebot im Angebotskatalog. Dann kann ein Mensch mit Behinderung Ihr Angebot auswählen und Ihre Organisation kontaktieren.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Kapitel Leistungsvereinbarung der SEBE-Wegleitung für ambulante Anbietende.
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Einsatzvereinbarung
Wenn ein Mensch mit Behinderung Sie auswählt für Begleitung oder Betreuung, schliessen Sie gemeinsam eine Einsatzvereinbarung ab. Diese regelt die Rahmenbedingungen sowie Umfang, Inhalt und Form der Begleitung und Betreuung. Sie können nur Leistungen mit den Menschen mit Behinderung vereinbaren, die in Ihrer Leistungsvereinbarung mit dem Kantonalen Sozialamt festgehalten sind. Zudem muss der Mensch mit Behinderung einen Voucher über die entsprechenden Stunden haben.
Sie füllen die Einsatzvereinbarung in SEBE Digital aus. Weitere Information finden Sie im Kapitel Einsatzvereinbarung der SEBE-Wegleitung für ambulante Anbietende.
Hier können Sie ein Muster der Einsatzvereinbarung anschauen. Dieses Dokument ist nur zum Anschauen und kann nicht ausgefüllt werden.
SEBE-Voucher
Menschen mit Behinderung erhalten einen Voucher, den sie bei Anbietenden ihrer Wahl einlösen können. Es gibt drei Voucher:
- Alltag und Privatleben: Alltägliche Aufgaben erledigen und das Privatleben gestalten
- Freizeit und Gesellschaft: Freizeitaktivitäten nachgehen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen
- Zukunft und Veränderung: Die Zukunft gestalten und Veränderungen im Leben umsetzen
Nicht möglich ist die Kombination von Vouchern mit Wohnen in Institutionen gemäss IFEG, mit Ausnahme des Voucher-Typs «Zukunft und Veränderung».
Die Voucher sind in der SEBE-Wegleitung für Menschen mit Behinderung im Detail beschrieben.
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Begleiten und Betreuen
Nach der beidseitigen Unterzeichnung der Einsatzvereinbarung können Sie Menschen mit Behinderung begleiten und betreuen. Die Begleit- und Betreuungsleistungen müssen die Selbstbestimmung und die Selbstständigkeit des Menschen mit Behinderung so hoch wie möglich halten. Im Grundsatz werden sie gemeinsam mit dem Menschen mit Behinderung durchgeführt, nicht stellvertretend.
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Reporting und Abrechnung
Sie rapportieren Ihre Leistungen in SEBE Digital unter «Zusammenarbeit» jeweils bis spätestens drei Tage nach dem Einsatz. Ein zeitnahes Reporting ist wichtig, damit der Mensch mit Behinderung den aktuellen Stand seines Stundenguthabens sehen kann. Die Auszahlung erfolgt monatlich und basiert auf den rapportierten Leistungen in SEBE Digital.
Weitere Informationen dazu finden Sie im Kapitel Leistungsreporting und -abrechnung der SEBE-Wegleitung für ambulante Anbietende.
Im folgenden Dokument sind die wichtigsten Informationen zum Ausfüllen des Leistungsreportings festgehalten:
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Berichterstattung und Überprüfung
Ein Mal pro Jahr müssen Sie Bericht erstatten. Das Kantonale Sozialamt prüft dabei je nach Stufe die Jahresrechnung und die Gewinnverwendung.
Weitere Information dazu finden Sie im Kapitel Finanzreporting und Überprüfung der SEBE-Wegleitung für ambulante Anbietende.
Haben Sie eine Frage?
Rufen Sie uns an:
Die Telefonnummer ist: 043 259 51 30.
Von Montag bis Donnerstag können Sie von 13.30 Uhr bis 16.30 anrufen.
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail:
Meldung von Änderungen
Hat es Veränderungen in Ihrer Organisation, zum Beispiel einen Wechsel der Leitungspersonen oder eine Änderung Ihres Angebots, gegeben? Melden Sie uns diese Veränderungen unter soa-ambulant@sa.zh.ch, sodass wir Ihre Anerkennung oder Ihr Angebot anpassen können.
Erfahrungsaustausch
SEBE ist Anfang 2024 gestartet und wird laufend weiterentwickelt. Ihre Erfahrungen mit SEBE interessieren uns! Wir möchten von Ihnen erfahren: Was funktioniert schon gut? Was sollten wir verbessern?
- Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen jederzeit mit: per Mail an info-sebe@sa.zh.ch.
- Melden Sie sich zum Round Table für ambulante Anbietende an. Dieser findet ca. drei bis vier mal pro Jahr über MS Teams statt und ermöglicht den Austausch mit anderen Anbietenden und dem Kantonalen Sozialamt. Pro Organisation können sich bis zu zwei Personen unter diesem Link anmelden.
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Kantonales Sozialamt – Abteilung Soziale Angebote
Projektteam Umsetzung SEBE
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