Stufe 2: Anforderungen und Nachweise

Details

Kapitelnummer
3.4
Publikationsdatum
15. Dezember 2025
Kapitel
Anerkennung als ambulante Anbietende
Unterkapitel
Stufe 2: Anforderungen und Nachweise
Gültig seit / in Kraft seit
1. Januar 2026

Allgemeines

Für die Anerkennung in der Stufe 2 sind die Anforderungen der Basis-Stufe gemäs Kapitel 3.3 sowie die zusätzlichen Anforderungen in diesem Kapitel zu erfüllen.

Die Selbstdeklaration ist am Ende des Kapitels zu finden. Diese beinhaltet auch die Anforderungen gemäss Kapitel 3.3.

Anforderungen Organisation

Anforderungen
Nachweise und Vorgehen
Es besteht ein aktuelles und klar formuliertes Verbesserungsmanagement, das aufzeigt, wie interne und externe Rückmeldungen in die Weiterentwicklung der Organisation und des Angebots fliessen. Die Organisation stellt sicher, dass die Qualität der Dienstleistungen regelmässig (mind. jährlich) analysiert und überprüft wird, z.B. mit internen Audits. Sie benennt Verbesserungspotentiale, gewichtet diese und hält entsprechende Massnahmen fest. Die Organisation kommuniziert die wichtigsten Ergebnisse und die daraus abgeleiteten Massnahmen gegenüber den Menschen mit Behinderung und den Mitarbeitenden.
 
Einreichung Selbstdeklaration Stufe 2 
Die Organisation erhebt die Zufriedenheit der Menschen mit Behinderung betreffend Leistungserbringung sowie die Zufriedenheit der Mitarbeitenden alle zwei Jahre. Die Organisation leitet Massnahmen ab, dokumentiert die Umsetzung und kommuniziert den Menschen mit Behinderung und den Mitarbeitenden die Ergebnisse. Einreichung Selbstdeklaration Stufe 2 

Anforderungen Gesamtführung und Personal

Anforderungen
Nachweise und Vorgehen
Die Pensen der Leitungspersonen (Geschäftsführung und deren Stellvertretung) gewährleisten mit gemeinsam mindestens 160 Stellenprozenten eine stabile und lückenlose operative Führung der Organisation insbesondere auch dann, wenn die Leitungspersonen Aufgaben in der direkten Begleitung und Betreuung übernehmen. Einreichung Selbstdeklaration Stufe 2
Die Organisation stellt sicher, dass das Personal, das Begleitung und Betreuung leistet, regelmässig Fort- und Weiterbildungen besucht und die Besuche mit Nachweisen belegt sind.  Einreichung Selbstdeklaration Stufe 2
Dem Menschen mit Behinderung liegt schriftlich über eine längere Zeitperiode (z.B. Monatsplanung) die Einsatzplanung der Begleit- und Betreuungspersonen und deren Stellvertretungen vor. Einreichung Selbstdeklaration Stufe 2

Anforderungen Begleitung und Betreuung

Anforderungen
Nachweise und Vorgehen
Beschreibung des konkreten Begleit- und Betreuungsangebots ausgerichtet auf die definierte Zielgruppe und die Leistungskategorien.  Einreichung Kurzkonzept (siehe Merkblatt zum Kurzkonzept)

Anforderungen Finanz- und Leistungsplanung

Anforderungen
Nachweise und Vorgehen
Angaben zur Lohnsystematik: Dabei sind insbesondere folgende Anforderungen zur erfüllen (siehe auch Merkblatt Lohnreglement):
  • Lohnbänder müssen den Anforderungen, der Qualifikation, der Verantwortung und der Arbeitsleistung angemessen sein.
  • Variable Lohnbestandteile und Gratifikationen an die Mitarbeitenden und die Mitglieder des strategischen Leitungsorgans orientieren sich an den Ansätzen in anderen, vergleichbaren Organisationen und sind nicht zweckentfremdend.
Für neue Organisationen:
  • Einreichen mit dem Antrag für eine Anerkennung zur Bei-tragsberechtigung.
  • Bei öffentlich-rechtlichen Trägerschaften sowie Institutionen mit einer Betriebsbewilligung gemäss IFEG entfällt die Pflicht zur Einreichung.
Für Organisationen mit beste-hender Anerkennung zur Bei-tragsberechtigung:
  • Im Rahmen der jährlichen Berichterstattung
    kann vom Kantonalen Sozialamt das Lohnreglement und weitere Unterlagen eingefordert werden.
 
Angaben zur Zweckbindung der finanziellen Mittel:
  • In den Statuten müssen folgende Punkte, welche die Zweckbindung sicherstellen, geregelt werden:
    • Reservenbildung und Gewinnverwendung aus Tätigkeit gemäss SLBG
    • Umgang mit über das einbezahlte Gesellschaftskapital hinausgehenden Mitteln bei einer Zweckänderung, Veräusserung oder Liquidation der Organisation
Für neue Organisationen:
  • Einreichen mit dem Antrag für eine Anerkennung zur Beitragsberechtigung
    - Bei öffentlich-rechtlichen Trägerschaften sowie Institutionen mit einer Betriebsbewilligung gemäss IFEG entfällt die Einreichung
Für Organisationen mit bestehender Anerkennung zur Beitragsberechtigung:
  • Im Rahmen der jährlichen Berichterstattung können vom Kantonalen Sozialamt die Statuten eingefordert werden.
     
 

Kontakt

Kantonales Sozialamt – Abteilung Soziale Angebote

Adresse

Röntgenstrasse 16
8090 Zürich
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