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Inhaltsverzeichnis
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Wichtige Änderungen
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Datum
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Kapitel
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Änderung
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| 10. Dezember 2025 | Kapitel 4.1 | SEBE-Leistungen sollten möglichst bis 6 Monate vor dem AHV-Referenzalter beantragt werden. |
| 10. Dezember 2025 | Kapitel 5 | Spezialisierte Leistungen ausserhalb der agogischen Begleitung und Betreuung können nicht von SEBE bezahlt werden. |
| 10. Dezember 2025 | Kapitel 8 | Anbietende können Spesen nur nach Vereinbarung abrechnen. Stationäre Aufenthalte müssen der Abklärungsstelle gemeldet werden. Präzisierung der Unterlagen für Minderjährige, welche in eine Institution eintreten. |
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Kontakt
Kantonales Sozialamt – Abteilung Soziale Angebote
Projektteam Umsetzung SEBE
+41 43 259 51 30
Telefon
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