SEBE-Wegleitung für Menschen mit Behinderung

TT.MM.JJJJ - TT.MM.JJJJ

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Wichtige Änderungen

Datum
Kapitel
Änderung
10. Dezember 2025 Kapitel 4.1 SEBE-Leistungen sollten möglichst bis 6 Monate vor dem AHV-Referenzalter beantragt werden.
10. Dezember 2025 Kapitel 5 Spezialisierte Leistungen ausserhalb der agogischen Begleitung und Betreuung können nicht von SEBE bezahlt werden.
10. Dezember 2025 Kapitel 8 Anbietende können Spesen nur nach Vereinbarung abrechnen. Stationäre Aufenthalte müssen der Abklärungsstelle gemeldet werden. Präzisierung der Unterlagen für Minderjährige, welche in eine Institution eintreten.  

Kontakt

Kantonales Sozialamt – Abteilung Soziale Angebote

Adresse

Röntgenstrasse 16
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 51 30

Telefon

Montag bis Donnerstag
13.30 bis 16.30 Uhr

E-Mail

info-sebe@sa.zh.ch