SEBE-Geldbetrag (statt Voucher)

Kapitelnummer
9
Publikationsdatum
10. Dezember 2025
Kapitel
SEBE-Geldbetrag (statt Voucher)
Gültig seit / in Kraft seit
1. Januar 2026

SEBE-Geldbetrag (statt Voucher)

Wer einen Assistenzbeitrag der IV bezieht, kann die SEBE-Leistungen als Voucher oder als Geldbetrag erhalten. Der Mensch mit Behinderung teilt nach Erhalt des Abklärungsberichts der Abklärungsstelle über SEBE Digital mit, wie er die Leistung erhalten möchte. Beim Entscheid «Geldbetrag» muss er seine Kontoangaben im Formular angeben. Die Abklärungsstelle stellt anschliessend an diesen Entscheid die Verfügung aus. Der Geldbetrag wird monatlich ausbezahlt.

Kontakt

Kantonales Sozialamt – Abteilung Soziale Angebote

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