SEBE-Geldbetrag (statt Voucher)
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SEBE-Geldbetrag (statt Voucher)
Wer einen Assistenzbeitrag der IV bezieht, kann die SEBE-Leistungen als Voucher oder als Geldbetrag erhalten. Der Mensch mit Behinderung teilt nach Erhalt des Abklärungsberichts der Abklärungsstelle über SEBE Digital mit, wie er die Leistung erhalten möchte. Beim Entscheid «Geldbetrag» muss er seine Kontoangaben im Formular angeben. Die Abklärungsstelle stellt anschliessend an diesen Entscheid die Verfügung aus. Der Geldbetrag wird monatlich ausbezahlt.
Kontakt
Kantonales Sozialamt – Abteilung Soziale Angebote
Projektteam Umsetzung SEBE
Telefon
Montag bis Donnerstag
13.30 bis 16.30 Uhr