SEBE für Menschen mit Behinderung

Seit 2024 gibt es SEBE: Menschen mit Behinderung bestimmen selbst, von wem sie begleitet und betreut werden. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie SEBE nutzen können.

Was ist SEBE?

SEBE ist ein neues System zur Finanzierung von Begleitung und Betreuung von Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich. Eine kurze Zusammenfassung und ein Video finden Sie auf der Übersichtsseite.
 

Für wen ist SEBE?

SEBE ist für Menschen, die wegen ihrer Behinderung eine Begleitung und Betreuung brauchen. Egal, wie viel Vermögen und Einkommen sie haben. SEBE bezahlt, wenn keine andere Versicherung die Begleitung und Betreuung voll bezahlt (zum Beispiel Krankenkasse oder Invalidenversicherung).

Das sind die Voraussetzungen für SEBE:

Vorteile:

  • Sie sind zwischen 18 und 65 Jahre alt.

Vorteile:

  • Sie haben eine der folgenden Renten: IV-Rente, Militär- oder Unfallversicherung oder eine Hilflosenentschädigung.

Vorteile:

  • Sie haben Ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren im Kanton Zürich.

Für Geflüchtete und Menschen unter 18 Jahre kann es Ausnahmen geben. Wenn Sie vor dem Rentenalter SEBE-Leistungen beziehen, erhalten Sie diese auch nach 65 Jahren weiter. Wer über 65 Jahre alt ist, kann sich aber nicht neu anmelden.

Was bezahlt SEBE?

Wenn Sie in einer Institution leben, dann wird im SEBE-System die Finanzierung der Leistungen wie bisher (Unterkunft, Verpflegung, Begleitung und Betreuung) sichergestellt.

Wenn Sie nicht in einer Institution leben, finanziert SEBE grundsätzlich Unterstützung für Begleitung und Betreuung in diesen Bereichen:

  • Alltag und Privatleben: alltägliche Aufgaben erledigen und das Privatleben gestalten. Zum Beispiel Unterstützung beim Kochen, Einkaufen oder Rechnungen bezahlen.
  • Freizeit und Gesellschaft: Freizeitaktivitäten nachgehen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Zum Beispiel die Begleitung an ein Konzert oder zum Fussballverein.
  • Zukunft und Veränderung: Die Zukunft gestalten und Veränderungen im Leben umsetzen. Zum Beispiel einen Umzug planen oder das Zusammenleben mit dem Partner oder der Partnerin gestalten.

Falls Sie wegen Ihrer Behinderung Begleitung und Betreuung in der Nacht brauchen, kann ein Nachtpikett finanziert werden.

Wenn Sie wegen einer Behinderung mal viel und mal wenig Unterstützung brauchen, haben Sie Anspruch auf ein Zusatzguthaben. Zum Beispiel, wenn während einer psychischen Krise oder einer vorübergehend starken Verschlechterung des Zustands mehr Begleitung und Betreuung nötig ist.
 

SEBE unterstützt verschiedene Menschen mit Behinderung.

Ein paar Beispiele

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Saya ist Wäscherei-Mitarbeiterin, 25 Jahre alt und hat eine kognitive Behinderung, wohnt bei ihren Eltern.

Saya will mit ihrem Freund zusammenziehen.

  • Die IV bezahlt eine Rente.
  • Mit dem SEBE-Voucher kann sie Unterstützung für den Umzug und die Gestaltung des Zusammenlebens bekommen. Ein ambulanter Anbieter kann sie unterstützen.

Sascha ist Büro-Angestellte und 61 Jahre alt. Sascha ist gehörlos.

Sascha braucht mehr Übersetzungen in die Gebärdensprache.

  • Die IV bezahlt eine Rente und Dolmetschende für die Gebärdensprache.
  • Die IV bezahlt höchstens 10 Stunden pro Monat. Damit sind die Kosten für die Übersetzungen in die Gebärdensprache nicht voll bezahlt. SEBE finanziert aber keine Dolmetschenden für die Gebärdensprache. Deshalb gibt der Kanton Zürich Sascha keinen SEBE-Voucher.

Luca ist Atelier-Mitarbeiter und 21 Jahre alt. Er ist Autist und, wohnt in einer Institution.

Luca braucht Unterstützung im Alltag.

  • Die IV bezahlt eine Rente.
  • SEBE bezahlt für Wohnen, Essen, Begleitung und Betreuung in der Institution.

Mike ist Programmierer und 38 Jahre alt. Er hat eine psychische Behinderung und Schwerhörigkeit. Mike wohnt in begleitetem Wohnen.

Mike möchte wieder in die eigene Wohnung zurück.

  • Die IV bezahlt eine Rente und Hörgeräte.
  • Die Krankenkasse bezahlt die Psychiatrie-Spitex.
  • Manchmal geht es Mike plötzlich schlecht. Er ist in einer Krisensituation. Mit dem SEBE-Voucher kann Mike eine ambulante Anbieterin bezahlen, die bei Krisensituationen zu Hause vorbeikommt.

Aline ist Kulturschaffende und 48 Jahre alt. Sie ist Rollstuhlfahrerin, wohnt in einer eigenen Wohnung und wird von 4 Assistentinnen im Alltag unterstützt.

Aline braucht Hilfe bei ihren Aufgaben als Arbeitgeberin der Assistentinnen.

  • Die IV bezahlt Hilfsmittel, eine Hilflosen-Entschädigung und einen Assistenzbeitrag.
  • Die Krankenkasse bezahlt Spitex-Leistungen.
  • Weil Aline einen Assistenzbeitrag von der IV hat, bekommt sie von SEBE einen Geldbetrag. Ihre Schwester kann ihr bei der Suche nach Assistenzpersonen helfen. Mit dem Geldbetrag kann Aline ihre Schwester bezahlen.

Haben Sie eine Frage?

Rufen Sie uns an:

Die Telefonnummer ist: 043 259 51 30.

Von Montag bis Freitag können Sie von 13.30 Uhr bis 16.30 anrufen.

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail:

info-sebe@sa.zh.ch

Wie bekommen Sie SEBE-Leistungen für zuhause?

Der Ablauf für SEBE-Leistungen für Menschen mit Behinderung

Anleitung

  1. Login für SEBE Digital erstellen (Zürikonto)

    SEBE Digital ist die Online-Plattform für alle, die SEBE nutzen: Menschen mit Behinderung, aber auch ambulante Anbietende und Privatpersonen. Auf SEBE Digital können Sie als Mensch mit Behinderung zum Beispiel den SEBE-Fragebogen ausfüllen oder Ihre Voucher ansehen.

    Für SEBE Digital müssen Sie zuerst ein «Zürikonto» erstellen. Das Züri-Konto basiert auf dem AGOV-Login, ein schweizweites Behördenlogin. Für das Login brauchen Sie ein Smartphone und eine E-Mailadresse.

    Wenn Sie kein Smartphone haben, können Sie einen Sicherheitsschlüssel bestellen. Es wird alles auf der Login-Seite erklärt.

    Wenn Sie keine E-Mailadresse haben, kann vielleicht eine Bezugsperson oder eine SEBE-Beratungsstelle unterstützen.

    Hier finden Sie eine Schritt für Schritt Anleitung für das AGOV-Login für das Zürikonto: 

    SEBE Digital wurde mit Menschen mit Behinderung entwickelt. In den nächsten drei Jahren wird die Plattform weiterentwickelt. Dabei werden wieder die Rückmeldungen von Menschen mit Behinderung eine wichtige Rolle spielen.

    Wir arbeiten noch daran, dass SEBE Digital vollständig barrierefrei wird.
     

    Zürikonto-Login

    SEBE Digital setzt künftig ein Login für das Zürikonto voraus. Dieses verwendet «das Behörden-Login der Schweiz», genannt AGOV. Sie benötigen bei AGOV keinen Benutzernamen und Passwort mehr. Das ist sicherer und erst noch bequemer. 

  2. Antrag stellen

    Über SEBE Digital stellen Sie einen Antrag für SEBE-Leistungen. Dazu reichen Sie den Antrag in zwei Teilen ein.

    Antrag Teil 1: Anmelden

    Hier geben Sie weitere Informationen zu Ihrer Person und zu Leistungen, die Sie bereits beziehen. Zum Beispiel, ob Sie eine IV-Rente beziehen. Die SEBE-Abklärungsstelle prüft, ob Sie die Voraussetzungen für SEBE erfüllen.

    Antrag Teil 2: SEBE-Fragebogen

    Wenn Sie die Voraussetzungen für SEBE erfüllen, können Sie den zweiten Teil ausfüllen: den SEBE-Fragebogen. Sie geben an, wie viel Unterstützung Sie brauchen. Die SEBE-Abklärungsstelle entscheidet, wie viel Unterstützung SEBE finanzieren kann.

    Hier können Sie die PDF-Version des SEBE-Fragebogens anschauen. Auf SEBE Digital werden die gleichen Fragen gestellt.

    Ein Hinweis: Dieser Fragebogen ist nur zum Anschauen. Er kann nicht der Abklärungsstelle eingereicht werden.

  3. Fragebogen auswerten und Leistungen festlegen

    Die SEBE-Abklärungsstelle prüft den SEBE-Fragebogen. In der Regel erhalten Sie eine Einladung zu einem Gespräch. Sie können eine Bezugsperson zum Gespräch mitbringen. Nach dem Gespräch entscheidet die Abklärungsstelle, wie viele Stunden SEBE finanzieren kann.

    Das Ergebnis hält die Abklärungsstelle in einem Bericht fest. Sie können diesen Bericht lesen und Rückmeldungen dazu geben.

  4. SEBE-Voucher und Geldbetrag

    Wenn die Abklärungsstelle zu Ihrem Antrag Ja sagt, erhalten Sie in der Regel einen Voucher. Ein Voucher ist ein Gutschein. Auf dem Voucher steht, wie viele Stunden Begleitung und Betreuung sie bekommen.

    Den Voucher können Sie bei einem ambulanten Anbieter einlösen. Oder Sie können bei Ihrer Bezugsperson eine bestimmte Anzahl Stunden für Begleitung und Betreuung mit dem Voucher einlösen. Sie können den Voucher auch aufteilen. Sie können zum Beispiel 200 Stunden bei einer ambulanten Anbieterin einlösen und 150 Stunden bei Ihrer Schwester oder Ihrem Vater einlösen.

    Menschen mit Assistenzbeitrag der IV können anstelle eines Vouchers einen Geldbetrag bekommen. Den Geldbetrag können sie für Begleitung und Betreuung einsetzen.

    Menschen mit Assistenzbeitrag der IV können anstelle eines Vouchers einen Geldbetrag bekommen. Den Geldbetrag können sie für Begleitung und Betreuung einsetzen.
     

    Wenn Sie mit dem Entscheid zu den Stunden an Begleitung und Betreuung nicht einverstanden sind, können Sie bei der Rekursabteilung der Sicherheitsdirektion einen Rekurs einreichen. Dafür haben Sie 30 Tage Zeit.

    Weitere Informationen finden Sie bei der Rekursabteilung
     

  5. Voucher einlösen

    Voucher bei ambulanten Anbietenden einlösen

    Der Voucher kann bei ambulanten Anbietenden eingelöst werden. Das sind Organisationen, die Menschen mit Behinderung unterstützen, die in einer eigenen Wohnung oder in einer Wohn- oder Familiengemeinschaft leben. Ambulante Anbietende müssen beim Kanton eine Anerkennung beantragen, damit sie SEBE-Leistungen anbieten können.

    Das Kantonale Sozialamt prüft Gesuche von Anbietenden laufend und erstellt daraus einen Angebotskatalog. Dieser ist im Aufbau. Es kommen laufend neue Anbietende hinzu. Aus diesem Angebotskatalog können Sie selbst auswählen, wer Sie begleiten und betreuen soll.

    Wenn Sie einen ambulanten Anbieter ausgewählt haben, nehmen Sie Kontakt auf und sagen, welche Leistung Sie mit welchem Voucher beziehen möchten. Für eine schriftliche Kontaktaufnahme kann das Formular «Kontaktaufnahme mit ambulanten Anbietenden» verwendet werden:

    Wenn der ambulante Anbieter die angefragte Unterstützung tatsächlich bieten kann, schliessen Sie mit ihm eine Einsatzvereinbarung ab. Darin sind die konkreten Leistungen geregelt. Sie unterschreiben beide die Einsatzvereinbarung. Der ambulante Anbieter lädt die Vereinbarung auf SEBE Digital hoch. Anschliessend prüft das Kantonale Sozialamt, ob die Einsatzvereinbarung zum Voucher passt und ob die vereinbarten Stunden mit dem Voucher gedeckt sind.
     

    Voucher bei Privatpersonen einlösen

    Sie können Ihren Voucher bei Privatpersonen einlösen. Damit sind in SEBE Personen aus Ihrem Umfeld gemeint. Eine Privatperson kann maximal 400 Stunden Begleitung und Betreuung pro Jahr über den Voucher abrechnen. Sie können auch mehrere Privatpersonen beauftragen.

    Sie schliessen mit den Privatpersonen eine Einsatzvereinbarung ab. Darin sind die Leistungen beschrieben, die die Privatperson übernimmt. Die Einsatzvereinbarung wird von Ihnen beiden unterschrieben. Die Privatperson lädt die Vereinbarung auf SEBE Digital hoch. Anschliessend prüft das Kantonale Sozialamt, ob die Einsatzvereinbarung zum Voucher passt und ob die vereinbarten Stunden mit dem Voucher gedeckt sind.

    Privatpersonen müssen sich bei SEBE anerkennen lassen. Weitere Informationen finden Sie hier.

    Eintritt in Institutionen

    Für Ihre Begleitung und Betreuung können Sie weiterhin in eine Institution eintreten. Wenn Sie vorher den Voucher bei ambulanten Anbietenden oder Privatpersonen eingelöst haben, müssen Sie diese Einsatzvereinbarungen zuerst kündigen.

    Sie können wie bisher direkt und ohne Voucher in eine Institution eintreten.

    Auf meinplatz.ch bieten Institutionen für erwachsene Menschen mit Behinderung vielfältige Tages-, Wohn- oder Arbeitsangebote an:

Beratungsangebot

Es gibt SEBE-Beratungsstellen. Menschen mit Behinderung und ihre Bezugspersonen können dort Fragen zu SEBE stellen. Zum Beispiel zum Antrag, zum Fragebogen oder zum Voucher. Sie bekommen dann gratis eine Beratung.

Aktuell gibt es acht SEBE-Beratungsstellen. Die Beratungsstellen kennen sich mit verschiedenen Behinderungsarten aus. Unten finden Sie weitere Informationen, die Standorte und die Webseiten der Beratungsstellen.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Standort: Riedhofstrasse 354, 8049 Zürich

Zur Beratungsstelle

Standort: Oerlikonerstrasse 98, 8057 Zürich

Zur Beratungsstelle

Standort: Badenerstrasse 696, 8048 Zürich

Zur Beratungsstelle

Standort: Freiestrasse 29a, 8610 Uster

Zur Beratungsstelle

Standort: Hohlstrasse 560, 8048 Zürich

Zur Beratungsstelle

Standort: Oberlandstrasse 98, 8610 Uster

Zur Beratungsstelle

Standort: Hardturmstrasse 261, 8005 Zürich

Zur Beratungsstelle

Standort: Lutherstrasse 14, 8004 Zürich

Zur Beratungsstelle

SEBE-Schlichtungsstelle

Ab April 2024 gibt eine SEBE-Schlichtungsstelle. Eine Schlichtungsstelle ist ein Ort, wo man Hilfe bei einem Konflikt bekommt. Diese Stelle unterstützt Menschen mit Behinderung gratis, wenn es Konflikte mit Anbietenden gibt.

Die SEBE-Schlichtungsstelle wird von der Unabhängigen Beschwerdestelle für das Alter UBA geführt. Bei der UBA arbeiten Fachpersonen, die sich mit Menschen mit Behinderung auskennen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der SEBE-Schlichtungsstelle:

Aktuelle Informationen und Feedback

SEBE ist Anfang 2024 gestartet und wird laufend weiterentwickelt. Ihre Erfahrungen mit SEBE interessieren uns! Wir möchten von Ihnen erfahren: Was funktioniert schon gut? Was sollten wir verbessern?

  • Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen jederzeit mit: per Mail an info-sebe@sa.zh.ch.
  • Nehmen Sie am Feedback-Anlass teil: 28. Oktober 2024, 17–19 Uhr, Volkshaus Zürich. Weitere Informationen und die Anmeldung folgt.
  • Abonnieren Sie unseren Newsletter. Wir informieren Sie, wenn es Neuigkeiten zu SEBE gibt.

SEBE-Wegleitung

In der SEBE-Wegleitung für Menschen mit Behinderung sind alle Informationen zur Nutzung von SEBE im Detail beschrieben. Die Wegleitung gibt es als barrierefreies PDF oder als Online-Version. 

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote

Adresse

Röntgenstrasse 16
8090 Zürich
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