Die Rekursabteilung bearbeitet Rekurse gegen Verfügungen der Ämter und Fachstellen, die zur Sicherheitsdirektion gehören.
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Über uns
Die 17 Mitarbeitenden der Rekursabteilung bearbeiten jährlich rund 900 Rekursverfahren. Dabei handelt es sich überwiegend um Verfahren gegen ausländerrechtliche Verfügungen des Migrationsamtes und gegen Administrativmassnahmen des Strassenverkehrsamtes.
Die Rekursentscheide der Sicherheitsdirektion können mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht angefochten werden. Das Rekursverfahren ist grundsätzlich kostenpflichtig. Die Kosten betragen in der Regel zwischen 700 und 1500 Franken pro Rekursverfahren.
Information zum Rekursverfahren
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Die nötigen Informationen finden Sie grundsätzlich in der Rechtsmittelbelehrung des Entscheides, den Sie anfechten wollen. Auf jeden Fall müssen Sie den Rekurs von Hand unterschreiben und per Post einreichen. Eingaben per E-Mail oder Fax sind nicht erlaubt.
Ein Rekursverfahren kostet in der Regel zwischen 700 und 1500 Franken. Diese Kosten müssen von der rekurrierenden Partei bezahlt werden, wenn diese im Verfahren unterliegt. Wenn Sie den Rekurs zurückziehen, werden wir Ihnen grundsätzlich keine Kosten verrechnen.
Wenn Sie nicht über die notwendigen Mittel verfügen, können Sie eine Befreiung von den Verfahrenskosten beantragen. Falls es sich um eine anspruchsvolle Rechtssache handelt, können Sie zusätzlich einen unentgeltlichen Rechtsbeistand verlangen. Beide Fälle setzen voraus, dass der Rekurs nicht aussichtslos ist.
Hinweis: Wir werden die Kosten bei Ihnen nachfordern, sobald Sie wieder über die erforderlichen Mittel verfügen.
Nein, im Rekursverfahren besteht für Sie kein Anwaltszwang. Sie können einen Rekurs selber einreichen oder sich von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen. Sie müssen die Vollmacht schriftlich bei uns einreichen.
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