Mehr Unterstützung für armutsbetroffene Kinder und Jugendliche

Als einer der ersten Kantone der Schweiz erhöht der Kanton Zürich zum kommenden Jahr den Grundbedarf in der Sozialhilfe für Kinder und Jugendliche. Sie erhalten künftig 50 Franken mehr monatlich. Dies hat der Regierungsrat beschlossen.

Der Zuschlag für Minderjährige zum Grundbedarf wird bis zum Abschluss der obligatorischen Schulzeit ausgezahlt. Zusätzlich erhalten Familien in der Sozialhilfe ab Januar 2027 angepasste, sogenannte situationsbedingte Leistungen für ausserschulische Freizeitaktivitäten und Förderangebote wie zum Beispiel Musikunterricht oder die Mitgliedschaft in einem Sportverein. Dafür stehen pro Kind und Jahr mindestens 600 Franken zur Verfügung. «Damit verbessern wir die Entwicklungschancen für armutsbetroffene Kinder und Jugendliche», sagt Sozialminister Mario Fehr. «Materielle Armut stellt ein hohes Risiko für die Entwicklung von Kindern dar.»

Die Anpassungen der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe wurden von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren Ende Mai beschlossen. Sie empfahl den Kantonen dabei, die neuen Richtlinien spätestens auf den 1. Januar 2028 in Kraft zu setzen. Der Regierungsrat hat sich für eine Umsetzung bereits zum kommenden Jahr ausgesprochen. Die entsprechende Änderung der kantonalen Verordnung zum Sozialhilfegesetz tritt damit am 1. Januar 2027 in Kraft.

Die Einführung des Zuschlags von 50 Franken für Minderjährige zum Grundbedarf führt zu Mehrkosten in der Sozialhilfe. Es ist jährlich mit rund 2 Mio. Franken mehr für den Kanton und mit rund 6 Mio. Franken für die Gemeinden zu rechnen.  

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