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Im System SEBE können Bezugspersonen von Menschen mit Behinderung als Anbietende einen Teil ihrer Unterstützung entschädigen lassen. Bei SEBE heissen sie «Privatpersonen».
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Sind Sie bereits bei SEBE anerkannt?
Hier können Sie sich direkt bei Ihrem SEBE Digital Konto anmelden:
Wer kann sich als Privatperson bei SEBE anmelden?
Privatpersonen bei SEBE sind Bezugspersonen von Menschen mit Behinderung, die sie bereits unterstützen oder in Zukunft unterstützen werden.
Sie können bei SEBE für Ihre Begleitung und Betreuung bis zu 400 Stunden pro Jahr abrechnen.
Damit Sie abrechnen können, müssen Sie eine SEBE-Anerkennung haben. Das müssen Sie für eine Anerkennung erfüllen:
Vorteile:
- Sie müssen volljährig sein.
- Sie müssen einen guten Leumund haben (Strafregisterauszug).
- Sie haben eine Haftpflichtversicherung.
- Sie haben Ihren Wohnsitz in der Schweiz.
- Sie haben eine Schweizer Staatsangehörigkeit oder eine Niederlassungsbewilligung C.
Sie können nicht gleichzeitig die Beiständin oder der Beistand des Menschen mit Behinderung sein, den Sie im Rahmen von SEBE begleiten und betreuen möchten. Das ist im Selbstbestimmungsgesetz (§ 21 Abs. 3 SLBG) festgelegt.
Was finanziert SEBE?
SEBE finanziert ausschliesslich Unterstützung in Form von Begleitung und Betreuung. Es gibt drei Arten von Voucher, welche die Menschen mit Behinderung bei Privatpersonen einlösen können
- Alltag und Privatleben: alltägliche Aufgaben erledigen und das Privatleben gestalten
- Freizeit und Gesellschaft: Freizeitaktivitäten nachgehen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen
- Zukunft und Veränderung: die Zukunft gestalten und Veränderungen im Leben umsetzen
Mehr Informationen zu SEBE für Menschen mit Behinderung finden Sie auf SEBE für Menschen mit Behinderung.
Zwei Beispiele von Personen, die Menschen mit Behinderung begleiten und betreuen und sich als Privatpersonen bei SEBE anmelden
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Anna wohnt in einer Genossenschaftssiedlung. Ihre Nachbarin, Simone, ist Rollstuhlfahrerin. Anna unterstützt Simone beim Einkaufen und wenn sie Zeit hat, auch beim Kochen.
Simone hat Voucher von SEBE erhalten. Sie möchte 300 Stunden davon bei ihrer Nachbarin einlösen. Anna meldet sich als Privatperson bei SEBE an. So bekommt sie für die Begleitung von Simone Geld vom Kantonalen Sozialamt Zürich.
Hans hat einen 19-jährigen Sohn, Alex. Alex hat eine Lernschwäche und wohnt bei seinen Eltern. Hans begleitet seinen Sohn regelmässig zum Handball-Training im Nachbardorf.
Alex erhält von SEBE einen Voucher für Begleitung und Betreuung im Alltag und einen Voucher für Begleitung in der Freizeit. Er möchte 100 Stunden seines Freizeit-Vouchers bei seinem Vater einlösen. Hans ist nicht der Beistand von seinem Sohn und meldet sich als Privatperson bei SEBE an. Hans erhält das Geld direkt vom Kantonalen Sozialamt Zürich.
Wie funktioniert SEBE für Privatpersonen?

Anleitung
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AGOV-Login erstellen
SEBE Digital ist die Online-Plattform von SEBE. Auf SEBE Digital können Sie Ihr Gesuch stellen, Einsatzvereinbarungen abmachen oder Leistungen abrechnen.
Sie brauchen für SEBE Digital ein AGOV-Login.
Das AGOV-Login brauchen Sie in der Schweiz für verschiedene Behörden. Zum Beispiel auch für Ihre Steuererklärung. Das AGOV-Login wurde vom Bund entwickelt.Wenn Sie ein AGOV-Login haben, können Sie sich damit direkt in SEBE Digital einloggen.
Das sollten Sie zu AGOV wissen:
- Sie brauchen eine eigene E-Mail-Adresse für AGOV.
Wenn Sie keine E-Mail-Adresse haben, können Sie gratis eine erstellen zum Beispiel bei gmx, gmail oder outlook.
- Sie müssen die AGOV-access-App oder einen Sicherheitsschlüssel haben.
Bei AGOV gibt es kein Passwort. Das Login muss aber sehr sicher sein, damit sich nur die richtige Person anmelden kann. Es gibt zwei Möglichkeiten sich zu identifizieren: Sie haben ein Smartphone und laden die AGOV access App im Apple App Store oder im Google Play Store herunter.
Wenn Sie kein Smartphone haben oder dieses nicht für AGOV brauchen wollen, können Sie einen Sicherheitsschlüssel bestellen. Der Schlüssel ist ähnlich wie ein USB-Stick. Hier finden Sie eine Liste der Sicherheitsschlüssel, die Sie kaufen können. Mit einem Sicherheitsschlüssel können auch mehrere Logins erstellt werden.
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Gesuch stellen
Wenn Sie Menschen mit Behinderung begleiten und betreuen, stellen Sie ein Online-Gesuch auf SEBE Digital.
Das müssen Sie einreichen:
- Eine unterschriebene Selbstdeklaration. Damit bestätigen Sie, dass Sie die darin beschriebenen Anforderungen erfüllen.
- Eine Kopie eines Ausweisdokuments:
- Mit Schweizer Staatsangehörigkeit: Pass oder Identitätskarte
- Ohne Schweizer Staatsangehörigkeit: Ausländerausweis
- Eine Kopie Ihres Privatauszuges aus dem Strafregister (nicht älter als 2 Monate). Diesen können Sie hier bestellen.
- Eine Kopie Ihres Versicherungsausweises AHV/IV (AHV-Karte) oder der Krankenversicherungskarte
Das Gesuch reichen Sie über SEBE Digital ein:
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Anerkennung und Leistungsvereinbarung
Das kantonale Sozialamt prüft Ihr Gesuch. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, bekommen Sie vom Kantonalen Sozialamt die SEBE-Anerkennung als Privatperson und die Leistungsvereinbarung. Die Anerkennung heisst offiziell «Verfügung».
In der Leistungsvereinbarung steht, wie viel Geld Sie pro Stunde erhalten sowie die Rechten und Pflichten für die Auszahlung.
Sie müssen die Leistungsvereinbarung unterschreiben und zurückschicken, damit sie gültig ist, Erst danach dürfen Sie Leistungen für die Begleitung und Betreuung eines Menschen mit Behinderung aus Ihrem Umfeld bei SEBE abrechnen.
Privatpersonen werden für höchstens 400 Stunden pro Jahr entschädigt (§ 34 Abs. 3 SLBV). Auch wenn Sie mehrere Menschen mit Behinderung begleiten oder betreuen, können Sie insgesamt maximal 400 Stunden pro Jahr abrechnen.
Der Tarif für die Begleitung und Betreuung durch Privatpersonen orientiert sich an den Ansätzen der Assistenzpersonen der Invalidenversicherung (§ 34 Abs. 2 SLBG). Der Stundensatz für das Jahr 2025 beträgt Fr. 35.30, abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge).
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Einsatzvereinbarung
Wenn Sie mit dem Kantonale Sozialamt die Leistungsvereinbarung abgeschlossen haben, können Sie mit dem Menschen mit Behinderung aus ihrem Umfeld eine Einsatzvereinbarung abschliessen. Darin halten Sie fest, welche Unterstützung Sie leisten und wann und wie oft Sie begleiten und betreuen. Sie reichen die unterschriebene Einsatzvereinbarung auf SEBE Digital ein. Das Kantonale Sozialamt gibt die Einsatzvereinbarung frei.
Hier können Sie ein Muster der Einsatzvereinbarung anschauen. Dieses Dokument dient nur der Anschauung und kann nicht ausgefüllt werden.
Im folgenden Dokument sind die wichtigsten Informationen zum Ausfüllen der Einsatzvereinbarung festgehalten:
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Begleiten und Betreuen
Wenn das Kantonale Sozialamt Ihre Einsatzvereinbarung freigegeben hat, kann der Mensch mit Behinderung seinen Voucher bei Ihnen einlösen. Sie können gemäss Vereinbarung begleiten und betreuen, und Sie können die geleisteten Stunden mit dem Kantonalen Sozialamt abrechnen.
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Abrechnung
Als Privatperson geben Sie Ihre Stunden monatlich auf der Online-Plattform SEBE Digital ein. Die Auszahlung erfolgt vierteljährlich.
Im folgenden Dokument sind die wichtigsten Informationen zum Ausfüllen des Leistungsreportings festgehalten:
Meldung von Änderungen
Hat sich Ihre Adresse, Ihre Telefonnummer oder andere Angaben verändert? Melden Sie uns diese Veränderungen unter info-sebe@sa.zh.ch, sodass wir Ihre Anerkennung anpassen können.
Haben Sie eine Frage?
Rufen Sie uns an:
Die Telefonnummer ist: 043 259 51 30.
Von Montag bis Donnerstag können Sie von 13.30 Uhr bis 16.30 anrufen.
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail:
Aktuelle Informationen und Feedback
SEBE ist Anfang 2024 gestartet und wird laufend weiterentwickelt. Ihre Erfahrungen mit SEBE interessieren uns! Wir möchten von Ihnen erfahren: Was funktioniert schon gut? Was sollten wir verbessern?
- Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen jederzeit mit: per Mail an info-sebe@sa.zh.ch.
- Abonnieren Sie unseren Newsletter. Wir informieren Sie, wenn es Neuigkeiten zu SEBE gibt.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Kontakt
Kantonales Sozialamt – Abteilung Soziale Angebote
Projektteam Umsetzung SEBE
Telefon
Montag bis Donnerstag
13.30 bis 16.30 Uhr