Antrag Teil 1: Bedarf anmelden

Kapitelnummer
4.1
Publikationsdatum
21.12.2023
Kapitel
Antrag stellen
Unterkapitel
Antrag Teil 1: Bedarf anmelden
Gültig seit / in Kraft seit
1.1.2024

Im Teil 1 des Antrags geht es um persönliche Angaben und die aktuellen Leistungen:

  • Personalien und Kontaktangaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, AHV-Nummer, Telefonnummer und E-Mailadresse
  • Bestehende Leistungen: Rentenentscheid der IV, Unfall- oder Militärversicherung, Informationen zu Hilflosenentschädigung, IV-Assistenzbeitrag und entsprechende Nachweise
  • Beistandschaft (falls vorhanden): Personalien der Beistandsperson, Kontaktangaben, Ernennungsurkunde Beistandschaft
  • Menschen mit Behinderung, die wegen versicherungsrechtlichen Gründen keine Rente oder Hilflosenentschädigung erhalten: Nachweise für Behinderung und Anspruchsberechtigung gemäss Absprache mit der Abklärungsstelle

Die Abklärungsstelle prüft beim Teil 1 des Antrags, ob eine Person grundsätzlich Anspruch auf SEBE-Leistungen hat. Die Voraussetzungen stehen in § 5 des Selbstbestimmungsgesetzes. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der Mensch mit Behinderung den SEBE-Fragebogen für die Abklärung. Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird die Person darüber informiert. Sie kann eine Verfügung verlangen, wenn sie damit nicht einverstanden ist.
 

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Soziale Angebote

Adresse

Röntgenstrasse 16
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 51 30

Telefon

Montag bis Donnerstag
13.30 bis 16.30 Uhr

E-Mail

info-sebe@sa.zh.ch