Angebote für Gemeinden
Die Koordinationsstelle Behindertenrechte unterstützt Städte und Gemeinden im Kanton Zürich bei der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK).
Inklusion – Ein Thema mit Zukunft für Ihre Gemeinde?
Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) betrifft alle Staatsebenen und damit Bund, Kantone und Gemeinden.
Innerhalb der Gemeinden ist die Umsetzung der UNO-BRK eine Querschnittsaufgabe aller Abteilungen. Es ist ein Thema der Gesellschaft, des Baus, der Bildung, es betrifft die Gesundheit und das Alter, es geht um den öffentlichen Nahverkehr ebenso wie um den Zugang zu den Dienstleistungen der Gemeinden oder den Zugang zu Kultur, Sport oder Freizeitangeboten.
Die Koordinationsstelle Behindertenrechte des Kantons Zürich hat für die Umsetzung der BRK verschiedene Angebote aufgebaut.
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Workshop Behindertenrechte
Die Koordinationsstelle Behindertenrechte des Kantons Zürich steht Gemeindeschreiberinnen und -schreibern und Verantwortlichen für die Umsetzung der BRK beratend zur Verfügung.
Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Abteilungsleitungen führen wir einen Workshop durch. Es werden die Grundlagen der Behindertenrechtskonvention vermittelt und von den Erfahrungen aus anderen Gemeinden berichtet. Mit Blick auf die spezifischen Bedürfnisse der Gemeinde werden Hilfsmittel für die BRK-Umsetzung vorgestellt.
- Worum geht es in der Behindertenrechtskonvention?
- Wie können Menschen mit Behinderung einbezogen werden?
- Welche Angebote bietet der Kanton Zürich den Gemeinden?
- Empfehlungen aus Sicht von Kanton und Gemeinden
Dauer: 1,5 bis 2h
Ort: In Ihrer Gemeinde
Termin: nach Vereinbarung
Gemeinsam unterwegs zur hindernisfreien Gemeinde
Die politischen Gemeinden in der Schweiz (162 Gemeinden im Kanton Zürich) sind beauftragt, die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) umzusetzen. Sie sind jedoch häufig mit fehlenden personellen Ressourcen konfrontiert, sodass es ihnen oft nicht möglich ist, die Richtlinien der UNO-BRK umzusetzen und Barrieren aufzuheben. Des Weiteren fehlt es den Mitarbeitenden der Gemeinde an Zeit, um sich das Wissen anzueignen, notwendige Anpassungen zu erkennen und umzusetzen. Der Inklusions-Check als Screening-Angebot soll den Gemeinden dabei helfen, im Hinblick auf Inklusion und die von der UNO-BRK vorgesehenen Richtlinien eine Standortbestimmung vorzunehmen, um im Anschluss Hindernisse zu beheben, mit welchen sich Menschen mit Behinderung konfrontiert sehen. Dies mit dem Ziel, sie gegen Diskriminierung zu schützen und Inklusion und Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern.
Der Verein Tatkraft ist ein gemeinnütziger Verein, welcher 2018 von Menschen mit Behinderung gegründet wurde. Den Mitgliedern und dem Vorstand des Vereins sind die Barrieren im öffentlichen Raum und bei den Behörden, denen andere Betroffene begegnen, mehr als bekannt. Sie kämpfen tagtäglich dafür, um ihren Alltag mit ihrer Behinderung bewältigen zu können. Dies ist teilweise nur durch die tatkräftige Unterstützung ihrer Angehörigen und ihrer Assistenz möglich, da auf struktureller Ebene noch sehr viele Hindernisse vorhanden sind. Deshalb ist der Inklusions-Check für sie ein bedeutender erster Schritt, dass die Behörden ihr Möglichstes tun, damit die Bewältigung des Alltags für Menschen mit Behinderungen immer selbstbestimmter und autonomer erfolgen kann.
Brauchen Sie Unterstützung bei der Umsetzung?
Der Kanton Zürich unterstützt die Gemeinden des Kantons bei der Umsetzung der UNO-BRK. Mitarbeitende der Gemeindeverwaltungen können kostenlos am «Inklusions-Förderprogramm» teilnehmen. Gleichzeitig bietet es allen Teilnehmenden eine kostenlose Weiterbildung in Methoden wie Design Thinking, Lean Prototyping und nutzerzentrierter Gestaltung. Das Förderprogramm wird von den Expertinnen und Experten des Staatslabors durchgeführt, einem Verein der sich für eine offene, mutige und kollaborative öffentliche Verwaltung einsetzt und bisher Projekte mit mehr als 40 öffentlichen Verwaltungen begleitet hat.
Das Angebot
Die Teilnehmenden entwickeln konkrete Projekte, welche die Umsetzung der UNO-BRK vorantreiben sollen. Angeleitet von den Expertinnen und Experten des Staatslabors und im engen Austausch mit Betroffenen, erarbeiten die Teilnehmenden des Programms Lösungen, die für eine spezifische Umsetzung der UNO-BRK sorgen. Bei diesen Lösungen handelt es sich stets um Prototypen. Das bedeutet, dass es sich nicht um eine allumfassende Lösung handelt, sondern, dass ein einzelnes Problem angegangen wird.
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Kontakt
Kantonales Sozialamt - Koordinationsstelle für Behindertenrechte
8090 Zürich