Angebote für Gemeinden

Die Koordinationsstelle Behindertenrechte unterstützt Städte und Gemeinden im Kanton Zürich bei der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK).

Inklusion – Ein Thema mit Zukunft für Ihre Gemeinde?

Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) betrifft alle Staatsebenen und damit Bund, Kantone und Gemeinden. 

Innerhalb der Gemeinden ist die Umsetzung der UNO-BRK eine Querschnittsaufgabe aller Abteilungen. Es ist ein Thema der Gesellschaft, des Baus, der Bildung, es betrifft die Gesundheit und das Alter, es geht um den öffentlichen Nahverkehr ebenso wie um den Zugang zu den Dienstleistungen der Gemeinden oder den Zugang zu Kultur, Sport oder Freizeitangeboten.

Die Koordinationsstelle Behindertenrechte des Kantons Zürich hat für die Umsetzung der BRK verschiedene Angebote aufgebaut.

Angebote

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Workshop Behindertenrechte

Die Koordinationsstelle Behindertenrechte des Kantons Zürich steht Gemeindeschreiberinnen und -schreibern und Verantwortlichen für die Umsetzung der BRK beratend zur Verfügung.

Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Abteilungsleitungen führen wir einen Workshop durch. Es werden die Grundlagen der Behindertenrechtskonvention vermittelt und von den Erfahrungen aus anderen Gemeinden berichtet. Mit Blick auf die spezifischen Bedürfnisse der Gemeinde werden Hilfsmittel für die BRK-Umsetzung vorgestellt.

  • Worum geht es in der Behindertenrechtskonvention?
  • Wie können Menschen mit Behinderung einbezogen werden?
  • Welche Angebote bietet der Kanton Zürich den Gemeinden?
  • Empfehlungen aus Sicht von Kanton und Gemeinden

Dauer: 1,5 bis 2h

Ort: In Ihrer Gemeinde

Termin: nach Vereinbarung

Beratungsangebot für Gemeinden im Kanton Zürich

Beratungsangebot für Gemeinden im Kanton Zürich
Beratungsangebot für Gemeinden im Kanton Zürich

Gemeinsam unterwegs zur hindernisfreien Gemeinde

Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) betrifft alle Staatsebenen und ist damit auch eine Aufgabe für die Gemeinden. Als Querschnittsaufgabe ist es ein Thema der Gesellschaft, des Baus, der Bildung, der Gesundheit und des Alters, es geht um den öffentlichen Nahverkehr ebenso wie um den Zugang zu den Dienstleistungen der Gemeinden oder den Zugang zu Kultur, Sport oder Freizeitangeboten. Mit den vorhandenen personellen Ressourcen und fehlendem Fachwissen stossen die Gemeinden jedoch oft an Grenzen bei der Identifizierung und Behebung von Barrieren.

Der Inklusions-Check als Screening-Angebot nimmt eine Standortbestimmung vor. Die Gemeinden können Hindernisse erkennen und beseitigen, mit welchen sich Menschen mit Behinderungen konfrontiert sehen. Sie fördern damit die Inklusion und Gleichstellung dieser Menschen in der Gesellschaft und schützen sie vor Diskriminierung.

Der Inklusions-Check für Gemeinden wurde durch den Verein Tatkraft und den Kanton Zürich entwickelt und mit sechs Gemeinden erprobt. Nach Abschluss der Entwicklungsphase übernimmt Sensability das Angebot von Tatkraft und steht Gemeinden im Kanton Zürich, aber auch in anderen Kantonen für die Begleitung dieser Standortbestimmung zur Verfügung.

Inklusions-Check für Gemeinden

Illustration: Gruppenbild von Personen unterschiedlicher Farben und Hintergründe. Einige haben sichtbare Behinderungen, andere nicht.
Inklusions-Check für Gemeinden Quelle: Verein Tatkraft

Brauchen Sie Unterstützung bei der Umsetzung?

Der Kanton Zürich unterstützt die Gemeinden des Kantons bei der Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK). Mitarbeitende der Gemeindeverwaltungen können kostenlos am «Inklusions-Förderprogramm» teilnehmen und eine auf den BRK-Kontext abgestimmte Design Thinking Weiterbildung besuchen.

Die Weiterbildung wird vom staatslabor angeboten, einem Verein, der sich für eine offene, mutige und kollaborative öffentliche Verwaltung einsetzt und bisher Projekte mit mehr als 50 öffentlichen Verwaltungen begleitet hat.

Eintägiges Design Thinking Training für Gemeinden

Während der eintägigen Design Thinking Weiterbildung lernen die Teilnehmenden aus Zürcher Gemeinden, wie sie diese Methode für die Umsetzung der UNO-BRK einsetzen können. Die Expertinnen und -Experten des staatslabors vermitteln im interaktiven und kurzweiligen Workshopformat die Grundlagen des Design Thinking.

Bei der Durchführung im Mai 2024 liegt der Fokus auf dem Zugang zu Dienstleistungen. Die folgenden drei Veranstaltungen (Herbst 2024, Frühling und Herbst 2025) werden sich mit weiteren Themen befassen.

Inklusions-Förderprogramm Design Thinking Trainig am Dienstag, 28. Mai 2024

Inklusions-Förderprogramm Design Thinking Trainig am Dienstag, 28. Mai 2024
Inklusions-Förderprogramm Design Thinking Trainig am Dienstag, 28. Mai 2024

Inklusions-Förderprogramm Design Thinking Training am Mittwoch, 13. November 2024

Inklusions-Förderprogramm Design Thinking Training am Mittwoch, 13. November 2024
Inklusions-Förderprogramm Design Thinking Training am Mittwoch, 13. November 2024

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Koordinationsstelle für Behindertenrechte

E-Mail

info@sa.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: