Fahren mit Mobilitäts­behinderung

Umbau Lenkrad

Diese Informationen richten sich an Personen, die infolge einer Krankheit, eines Unfalls oder eines Gebrechens am sicheren Fahren eines Motorfahrzeuges eingeschränkt sein könnten. Das Team Mobilitätsbehinderung ist für Sie da, um die bestmögliche Form der Mobilität zu prüfen.

Abklärung Fahreignung

Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung können unter bestimmten Umständen ein technisch umgebautes Fahrzeug lenken.

Die Abklärung der Fahreignung erfolgt stufenweise.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Beachten Sie den Ablauf «Lernfahrgesuch einreichen».

Zum Lernfahrgesuch benötigen wir zusätzlich ein aktuelles ärztliches Zeugnis. Auf dem Zeugnis stehen müssen

Vorteile:

  • die Art des Gebrechens, 
  • die Dauer  (Eintrittsdatum),
  • Therapien (Medikamente).

Verkehrsmedizinische Kontrolle

Ihr ärztliches Zeugnis wird von unserem Vertrauensarzt geprüft. Wenn nötig, werden Sie zu einer Eignungsuntersuchung beim Vertrauensarzt eingeladen.

Basierend auf dem vertrauensärztlichen Bericht erhalten Sie eine verkehrsmedizinische Verfügung, womit Ihre Fahreignung an gewisse Auflagen gebunden sein kann. Je nach Gebrechen handelt es sich um medizinische Verhaltensregeln und/oder um die Anordnung einer technischen Funktionskontrolle (Eignungsabklärung).

Lernfahrausweis

Wenn Sie die Theorieprüfung bestanden haben, senden wir Ihnen den Lernfahrausweis. Darin sind die Auflagen im Zusammenhang mit Ihrer Mobilitätsbehinderung vermerkt.

Menschen, die durch einen Unfall, eine Krankheit oder wegen eines Gebrechens neu an einer körperlichen Beeinträchtigung (Behinderung) leiden, müssen bei uns ihre Fahrerlaubnis prüfen lassen.

So erhalten Sie Ihren neuen Führerausweis:

  1. Senden Sie eine Mitteilung mit Ihrem Arztzeugnis an die folgende Adresse:
    Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich
    Administration Ärztliche Untersuchungen
    Lessingstrasse 33
    Postfach
    8090 Zürich
    Telefon 058 811 72 67
  2. Wir prüfen Ihre Unterlagen.
  3. Ein Vertrauensarzt oder eine Vertrauensärztin untersucht Sie.
  4. Nach der Untersuchung stellt unser Team Administration Ärztliche Untersuchungen (AAU) eine verkehrsmedizinische Verfügung aus.
  5. Wir führen mit Ihnen eine so genannte Funktionskontrolle (Eignungsabklärung) durch. Aufgrund der Abklärungen legen wir die Bedingungen (Fahrzeuganpassungen) fest, die für ein sicheres Fahren eines Motorfahrzeugs erforderlich sind.
  6. Sie dürfen Lernfahrten nur in Begleitung eines Fahrlehrers / einer Fahrlehrerin oder eines behördlich anerkannten Ausbildners / einer behördlich anerkannten Ausbildnerin durchführen.
  7. Sie machen eine Führerprüfung bei einer speziell ausgebildete Verkehrsexpertin / einem speziell ausgebildeten Verkehrsexperten.
  8. Wenn Sie die Prüfung bestehen, stellen wir Ihren neuen Führerausweis mit den der Verfügung entsprechenden Auflagen aus.
  9. Nachdem Sie die Fahrzeuganpassungen haben machen lassen, prüfen wir Ihr Fahrzeug und tragen die Anpassungen in Ihrem Fahrzeugausweis ein.

Funktionskontrolle

Wenn Sie eine körperliche Einschränkung haben, testen wir im Rahmen einer Funktionskontrolle (Eignungsabklärung) Ihre Kraft, Beweglichkeit, Ihr Reaktionsvermögen und Ihre Zielsicherheit.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

So läuft die Funktionskontrolle ab :

  1. Wir laden Sie durch eine verkehrsmedizinische Verfügung zur technischen Funktionskontrolle ein.
  2. Mit Hilfe eines Simulators testen wir Ihre Kraft, Beweglichkeit, Ihr Reaktionsvermögen und Ihre Zielsicherheit.
  3. Expertinnen und Experten werten den Test aus.
  4. Wir legen die Kriterien für Ihr Fahrzeug und für die nötigen technischen Anpassungen fest.
  5. Wir erklären Ihnen die Ergebnisse bei uns vor Ort.
  6. Sie erhalten eine Verfügung, die alle Details für den Umbau Ihres Fahrzeugs enthält.
StVA Albisgütli Funktionskontrolle
Anfahrt Funktionskontrolle

Sie haben die Funktionskontrolle erfolgreich absolviert?
Was müssen Sie als nächstes tun?

  1. Als Erstes nehmen Sie Kontakt mit einem Fahrlehrer oder einer Fahrlehrerin auf, um die Ausbildung bzw. Umschulung durchzuführen.
  2. Nach bestandener Prüfung nehmen Sie mit einem Fachbetrieb für behindertengerechte Fahrzeugumbauten Kontakt auf.
    Diesem übergeben Sie die Verfügung «Technische Anpassung Ihres Fahrzeuges», so dass er den Umbau vornehmen kann.
  3. Nach erfolgtem Umbau muss das Fahrzeug mit den technischen Änderungen durch das Strassenverkehrsamt des Kantons Zürich geprüft werden. Dies erfolgt im Strassenverkehrsamt Zürich Albisgütli.
  4. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf, damit wir einen Termin vereinbaren können.
  5. Die Anpassungen am Fahrzeug werden im Fahrzeug- und Lernfahr- bzw. Führerausweis vermerkt.
  6. Wenn Sie die technische Änderung von einem Fahrzeug auf ein anderes umbauen, müssen anschliessend beide Fahrzeuge geprüft werden.

Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) regelt die Zulassung in der Richtlinie 14.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Strassenverkehrsamt - Mobilitätsbehinderung

Adresse

Uetlibergstrasse 301
8036 Zürich
Route (Google)


Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
13 bis 16 Uhr

Telefon

+41 58 811 32 21

E-Mail

mobilitaetsbehinderung@stva.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: