Fahren lernen

Für den Erwerb einer Kategorie müssen Sie ein «Lernfahrgesuch» ausfüllen, das Sie frühestens einen Monat vor dem erforderlichen Mindestalter einreichen können. Zudem finden Sie hier Informationen über den Nothilfekurs und Sehtest.

Inhaltsverzeichnis

Themen

Anmeldung Lernfahrer

Sie möchten einen Lernfahrausweis beantragen und müssen noch den Nothilfekurs oder den Sehtest absolvieren? Dann finden Sie hier oder in unserem Video die wichtigsten Informationen.

Erklärvideo «Mein Weg zum Führerausweis»

Nothilfekurs

Für die Kategorien A/A1 und B/B1 müssen Sie vor der Theorieprüfung einen Nothilfekurs absolvieren. Der Nothilfeausweis ist sechs Jahre lang gültig. Sie müssen den Ausweis spätestens mit der Anmeldung für die theoretische Prüfung im Original einreichen. Falls Sie bereits einen Führerausweis der Kategorie A/A1 oder B/B1 besitzen oder vom Kursbesuch befreit sind, brauchen Sie keinen Nothilfeausweis.

Sehtest

Die Optikerin oder der Optiker bzw. die Augenärztin oder der Augenarzt aus der Schweiz muss den Sehtest auf dem Lernfahrgesuch ausfüllen sowie mit Datum, Unterschrift und Stempel bestätigen. Der Sehtest ist zwei Jahre lang gültig.

Lernfahrgesuch einreichen

Sie möchten einen Führerausweis oder eine neue Kategorie erwerben? Dafür müssen Sie das Lernfahrgesuch ausfüllen und einreichen.

Wenn Sie Ihre Theorieprüfung und/oder die praktische Prüfung in einem anderen Kanton machen möchten, können Sie bei uns dafür eine Bewilligung beantragen.

Anzahl Lernfahrausweise

Sie können maximal zwei Lernfahrausweise der gleichen Kategorie beantragen. Einen dritten Lernfahrausweis erhalten Sie erst nach einer Wartefrist von zwei Jahren oder aufgrund einer positiven verkehrspsychologischen Eignungsuntersuchung.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Strassenverkehrsämter

Für dieses Thema zuständig: