Parkkarte für Gehbehinderte

Personen mit einer erheblichen Gehbehinderung oder Organisationen, die solche Personen transportieren, können bei uns eine Parkkarte beantragen. Damit erhalten sie gewisse Erleichterungen für das Parkieren von Motorfahrzeugen.

Voraussetzungen

Es muss eine erhebliche Gehbehinderung vorliegen.  

Wann liegt eine relevante Gehbehinderung vor?

Erheblich ist die Gehbehinderung, wenn der Person

  • dauernd
  • oder vorübergehend während mindestens sechs Monaten
  • eine Fortbewegung zu Fuss nur bis ca. 200 Meter
  • oder nur mit besonderen Hilfsmitteln
  • oder nur mit Hilfe einer Begleitperson

möglich ist.

Die Ursache der Gehbehinderung kann im Bewegungsapparat der Beine liegen (so genannte direkte Gehbehinderung) oder im Atem- und Kreislaufsystem (so genannte indirekte Gehbehinderung).

Die Art der Gehbehinderung muss mit einem ärztlichen Zeugnis bescheinigt werden. Wir können zusätzlich ein ärztliches Zeugnis eines Vertrauensarztes verlangen.

Wer kann eine Parkkarte für Gehbehinderte beantragen?

Entweder die gehbehinderte Person selbst oder eine Organisation, die häufig/regelmässig Transporte für gehbehinderte Personen durchführt.

Häufige Fragen

Ist die Parkkarte übertragbar?

Nein, die Parkkarte wird auf die gehbehinderte Person oder auf eine Organisation ausgestellt und ist nicht übertragbar.

Wie lange ist die Parkkarte gültig?

Die Parkkarte ist befristet. Sie gilt in der Regel für ein Jahr. Bei schwerbehinderten Personen, bei denen eine massgebliche Verbesserung der Beschwerden unwahrscheinlich ist, kann davon abgewichen werden. Sie wird auf Gesuch hin erneuert.

Wo und wie darf die Parkkarte eingesetzt werden?

Die Parkkarte dürfen Sie verwenden, wenn innerhalb der zumutbaren Gehdistanz keine freien und öffentlich zugänglichen Parkflächen vorhanden sind, auf denen Sie Ihr Fahrzeug zeitlich unbeschränkt abstellen können. Sind solche Parkflächen vorhanden, müssen Sie diese nutzen, auch wenn diese gebührenpflichtig sind. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Bedürfnisse des Güterumschlags.
Genauere Informationen finden Sie im nachfolgenden Merkblatt. Bitte lesen Sie dieses aufmerksam durch.

Organisationen dürfen die Parkkarte zudem nur im Rahmen der tatsächlichen Beförderung von gehbehinderten Personen verwenden. Die Parkkarte wird auf ein Kontrollschild ausgestellt. Die jährliche Verlängerung der Bewilligung erfordert ein neues Gesuch.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Strassenverkehrsamt - Admin. Ärztliche Untersuchungen

Adresse

Lessingstrasse 33
8090 Zürich
Route (Google)

Haltestelle «Sihlcity Nord»

Öffnungszeiten


Montag und Dienstag
7.15 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 17.00 Uhr

Mittwoch bis Freitag
7.15 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 16.00 Uhr

Telefon

+41 58 811 72 67

E-Mail


Kontaktformular

Für dieses Thema zuständig: