Die Fachstelle Gleichstellung ist das Kompetenzzentrum des Kantons Zürich für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung. Ihr Auftrag umfasst die Gleichstellung und Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität und Geschlechtsmerkmalen. Sie koordiniert die kantonale Gleichstellungsarbeit, berät und qualifiziert und entwickelt gemeinsam mit Verwaltung, Behörden, Gemeinden, Arbeitgebenden und weiteren Organisationen Grundlagen, Instrumente und Massnahmen.
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Themenfelder der kantonalen Gleichstellungsarbeit
Die Gleichstellungsarbeit des Kantons Zürich gliedert sich in fünf Themenfelder. Sie bilden den gemeinsamen Orientierungsrahmen und zeigen, in welchen Bereichen der Kanton seinen Gleichstellungsauftrag schwerpunktmässig wahrnimmt. Der dazugehörige Aktionsplan konkretisiert die Strategie: Er bündelt bestehende und geplante Massnahmen der Direktionen, der Staatskanzlei, ihrer Verwaltungseinheiten und der Fachstelle Gleichstellung.
Strategie und Aktionsplan bauen auf langjährigem Engagement und laufenden Arbeiten auf. Sie machen Bestehendes sichtbar, führen die verschiedenen Aktivitäten zusammen, entwickeln sie gezielt weiter und ergänzen sie dort, wo zusätzlicher Handlungsbedarf besteht.
Die zuständigen Stellen setzen die Massnahmen innerhalb ihrer jeweiligen Aufgaben um. Die Fachstelle Gleichstellung setzt eigene Projekte und Massnahmen um, koordiniert die kantonale Gleichstellungsarbeit und unterstützt die beteiligten Stellen fachlich. Diskriminierungsschutz und die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung verbinden alle fünf Themenfelder.
Auf den Themenseiten finden Sie die Ziele der Strategie, bestehende Angebote, ausgewählte Schwerpunkte des Aktionsplans sowie Daten, Grundlagen und weiterführende Informationen zu den einzelnen Themen.
Bildung und Erwerbsleben
Im Zentrum stehen der Abbau geschlechterstereotyper Bildungs- und Berufsentscheidungen sowie weiter bestehender struktureller Hürden für eine gleichwertige Teilhabe im Erwerbsleben.
Respekt und Gewaltfreiheit
Im Zentrum stehen die Stärkung eines sicheren, diskriminierungsfreien Zusammenlebens sowie die Prävention geschlechtsspezifischer und sexualisierter Gewalt, sexueller Belästigung im Erwerbsleben und der Bildung sowie die Stärkung der Handlungssicherheit von Fachkräften.
Teilhabe und öffentliches Leben
Im Zentrum stehen gleichberechtigte Teilhabe, faire Zugänge und die Verankerung von Gleichstellung als Querschnittsaufgabe. Dazu gehört auch der Aufbau der Gleichstellungsarbeit in Bezug auf sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und Geschlechtsmerkmale.
Vereinbarkeit und soziale Sicherheit
Im Zentrum stehen die Verbesserung der Vereinbarkeit und die Stärkung der sozialen Sicherheit durch gezielte Instrumente, Beratung und Steuerung auf Grundlage geschlechterbezogener Daten und Analysen.
Kanton als Arbeitgeber
Im Zentrum stehen Gleichstellung in den Strukturen, Prozessen und der Kultur der kantonalen Verwaltung. Schwerpunkte sind die verwaltungsweite Prävention sexueller Belästigung und die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben. Ziele und laufende Arbeiten werden öffentlich dargestellt; Informationen, Anlaufstellen und Angebote für Mitarbeitende sind über die internen Kanäle zugänglich.
Auftrag und Grundlagen
Die fünf Themenfelder bilden den inhaltlichen Orientierungsrahmen für die kantonale Gleichstellungsarbeit. Der Gleichstellungsauftrag selbst ergibt sich aus verschiedenen verfassungsrechtlichen, gesetzlichen und strategischen Grundlagen. Bei seiner Umsetzung berücksichtigt die Fachstelle auch, wenn Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität oder der Geschlechtsmerkmale mit weiteren Diskriminierungsformen zusammenwirken.
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Fachstelle Gleichstellung
Telefonische Erreichbarkeit: Dienstag bis Donnerstag
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Susanne Nef, Leiterin Fachstelle Gleichstellung