Die Fachstelle bietet ein breites Sensibilisierungs- und Präventionsangebot mit Schwerpunkt auf dem Gleichstellungsgesetz an. Wir sind Ihre Anlaufstelle für Fragen rund ums Thema Gleichstellung.
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Beratungen
Die Fachstelle Gleichstellung bietet individuelle Beratungen an. Die Beratungen finden unter Anonymitätsgarantie statt und mit Schwerpunkt auf dem Gleichstellungsgesetz.
Wenn Sie eine Beratung möchten, melden Sie sich gerne per E-Mail an gleichstellung@ji.zh.ch oder telefonisch unter +41 43 259 25 72. Wir sind dienstags bis donnerstags für Sie erreichbar.
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Haben Sie den Eindruck, dass Sie aufgrund Ihres Geschlechts am Arbeitsplatz diskriminiert werden?
- Anstellungsdiskriminierung
- Diskriminierung bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen
- Diskriminierungen bei der Aufgabenzuteilung
- Diskriminierung bei Beförderung
- Diskriminierung bei der Aus- und Weiterbildung
- Diskriminierung beim Lohn
- Diskriminierende Kündigung
- Sexuelle Belästigung
- Rachekündigung
Womit beschäftigst du dich bei der Fachstelle und welches Themenfeld verantwortest du?
Ich bin unter anderem im Bereich Diskriminierungsschutz zuständig für die Beratungen nach Gleichstellunggesetz. In diesem geht es um die Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben. Das sind also Beratungen zu Themen wie Lohngleichheit, rund um Schwangerschaft und Elternschaft oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.
Wer kann sich beraten lassen?
Alle, die im Kanton Zürich wohnen oder arbeiten. Das können Arbeitnehmende Mitarbeitende genauso sein wie Arbeitgebende. Also beispielsweise Mitglieder einer Geschäftsleitung oder HR-Fachpersonen, die unsicher sind oder etwas spiegeln möchten. Und es kommt nicht darauf an, ob es privat- oder öffentlicherechtliche Arbeitnehmende und Arbeitgebende sind, es können sich alle beraten lassen von der Privatwirtschaft bis zur Verwaltung.
Welche Themen kommen am häufigsten vor
Sexuelle Belästigung ist Spitzenreiter – und zwar rufen da Betroffene an, die Hilfe für das Vorgehen suchen, aber auch Vorgesetzte oder HR-Fachleute, die mit einem Fall konfrontiert sind. Der Umgang von Arbeitgebenden und Vorgesetzten mit schwangeren Frauen und Müttern ist auch weit oben auf der Liste und ich erhalte auch viele Anfragen zum Thema Lohn. Mit aktuellen Entwicklungen ändern sich auch die Themen. Mit der Einführung des Vaterschaftsurlaubs bspw. kamen auch Anfragen zum Bezug von diesem.
Kann ich mich demnach auch als Mann beraten lassen?
Sicher! Das Gleichstellungsgesetz behandelt die Gleichstellung von Frau und Mann – und das geht in beide Seiten. Themen, zu denen sich Männer beraten lassen, sind neben dem bereits erwähnten Vaterschaftsurlaub beispielsweisse auch Fragen zu Anstellungsdiskriminierung, sexueller Belästigung oder Lohndiskriminierung.
Wie läuft eine solche Beratung ab?
Die Person erzählt mir, wo das Problem liegt und gemeinsam halten wir fest, , was sich die Person von der Beratung erhofft. Ich ordne den Vorgang rechtlich ein und zeige Möglichkeiten auf für das weitere Vorgehen, gebe Tipps, versorge die Leute mit fundierten Argumenten für Gespräche mit Vorgesetzten, HR oder Mitarbeitenden und stehe auch weiterhin für den Austausch zur Verfügung.
Wirst du auch aktiv?
Nein, der Schwerpunkt liegt auf der Vorgehensberatung. Eine Ausnahme ist bei der Beratung von Mitarbeitenden. Vorgesetzten oder HR-Fachpersonen innerhalb der kantonalen Verwaltung. Dort kann ich je nach Fall aktiv werden, in dem ich z.B. mit Vorgesetzten oder HR Themen von Mitarbeitenden bespreche – aber immer nur, wenn die betreffende Person das wünscht.
Kann ich auch anonym anrufen?
Ja, ich muss den Namen der Person oder ihres Arbeitgebenden nicht wissen, um einen Vorgang einzuordnen und ein Vorgehen zu besprechen.
Wo kannst du nicht weiterhelfen?
Wir machen nur Vorgehensberatung, begleiten also z.B. niemanden an ein Gespräch oder vor eine Schlichtungsbehörde. Und unsere Beratung fokussiert auf das Gleichstellungsgesetz.
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Kontakt
Fachstelle Gleichstellung
Telefonische Erreichbarkeit: Dienstag bis Donnerstag
Telefon
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Susanne Nef, Leiterin Fachstelle Gleichstellung