1848 wurde mit der neuen Bundesverfassung das allgemeine und direkte Stimm- und Wahlrecht für Schweizer Männer eingeführt. 1971 wurde das Stimm- und Wahlrecht dann auch auf Frauen ausgeweitet. Die Gleichstellungspolitik im Kanton Zürich wird im Folgenden anhand der wichtigsten Meilensteine dargestellt.
Die wichtigsten Meilensteine im Kanton Zürich
2023 - Höchster Frauenanteil im Zürcher Kantonsrat
In der Legislaturperiode 2023–2027 erreicht der Kantonsrat des Kantons Zürich mit 79 weiblichen Ratsmitgliedern den bislang höchsten Frauenanteil in seiner Geschichte. Dennoch machen Männer im Parlament noch immer die Mehrheit aus.
2019 - Noch nie so viele Kandidatinnen
40.5 % der Kandidierenden für den Nationalrat sind Frauen. 42 % davon ziehen in den Nationalrat ein; damit sitzen neu 10% mehr Frauen als bisher im grossen Rat. Im Ständerat steigt der Frauenanteil ebenfalls an, von 13 % auf 21 %. Im Kanton Zürich kandidieren 41.7 % Frauen für den Kantonsrat, 39 % davon werden letztlich gewählt. Frauen sind nach der Wahl 2019 mit vier Sitzen noch immer die Mehrheit im Regierungsrat.
1993 - Fachstelle Gleichstellung des Kanton Zürich
Die Fachstelle Gleichstellung des Kantons Zürich wird institutionalisiert.
1990 - Kanton Appenzell Innerrhoden muss das Frauenstimm- und -wahlrecht auf kantonaler Ebene einführen
Das Bundesgericht zwingt den Kanton Appenzell Innerrhoden durch eine Neuinterpretation seiner Verfassung zur sofortigen Einführung des Frauenstimm- und -wahlrechts.
1984 - Erste Frau im Bundesrat
Die Zürcherin Elisabeth Kopp (FDP) wird als erste Frau in den Schweizer Bundesrat gewählt.
1983 - Erste Frau im Zürcher Regierungsrat
Hedi Lang (SP) wird als erste Frau in den Zürcher Regierungsrat gewählt. Sie ist die erste Frau in einer Kantonsregierung.
1971 - Frauenstimm- und -wahlrecht auf eidenössischer Ebene
Das Stimm- und Wahlrecht wird für Frauen am 7. Februar mit 65.7 % Ja-Anteil angenommen.
1970 - Frauenstimmrecht auf kantonaler Ebene
Das Frauenstimmrecht wird im Kanton Zürich auf kantonaler Ebene Realität.
1969 - Frauenstimmrecht auf Gemeindeebene
Das Frauenstimmrecht wird im Kanton Zürich auf Gemeindeebene angenommen.
Am 1. März findet der sogenannte Marsch nach Bern statt, bei dem 5000 Personen das volle und sofortige Frauenstimm- und -wahlrecht forderten.
1966 - Knappes Resultat
Im November wird im Kanton Zürich das sogenannte Verfassungsgesetz über die Abänderung von Artikel 16 der Staatsverfassung (Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts) an der Urne mit 107'848 Nein- zu 93’372 Jastimmen relativ knapp verworfen.
1963 - Stimm- und Wahlrecht in der Landeskirche
Mit dem neuen Kirchengesetz wird im Kanton Zürich das Stimm- und Wahlrecht für Frauen in der katholischen und evangelisch-reformierten Landeskirche eingeführt.
1959 - Erste Eidgenössische Abstimmung: Abgelehnt
Das Stimm- und Wahlrecht für Frauen wird in der ersten eidgenössischen Abstimmung am 1. Februar 1959 mit 66,9 % Neinstimmen zu 33,1 % Jastimmen abgelehnt.
1958 - Schweizerisches Komitee gegen das Frauenstimmrecht
Und auch auf kantonaler Ebene bilden sich Gruppierungen von Gegnern und Gegnerinnen (Aargau, Bern, Solothurn, Zürich, Luzern).
1947 - Erneute Ablehnung
Am 30. November 1947 stimmen die Zürcher Männer über die beiden Vorlagen ab (Gesetz über Wahlrecht und Wählbarkeit der Frauen und das Initiativbegehen von Hans Nägeli). Beide Vorlagen werden deutlich verworfen: Die Initiative Hans Nägeli für die volle politische Gleichberechtigung mit 134'599 Nein- gegen 39'018 Jastimmen, der Gegenvorschlag des Kantonsrates (beschränktes Frauenwahlrecht) mit 112'176 Nein- gegen 61'360 Jastimmen.
1946 - Anhörung von zwei Frauen
Im Kantonsrat wird erneut über ein Frauenwahlrecht beraten. Es werden ausnahmsweise zwei «Vertreterinnen von Frauenorganisationen» eingeladen, um in einer halben Stunde ihre Standpunkte zu vertreten.
Frau Pfarrer Dora Wipf-Schumacher spricht gegen und Frau Dr. Hulda Autenrieth-Gander für ein Wahlrecht.
1945 - Beschränktes Frauenwahlrecht als Kompromiss?
Während die Motion Nägeli die volle politische Gleichberechtigung verlangt, sieht der Gegenentwurf des Regierungsrates nur ein beschränktes Frauenwahlrecht vor: Frauen soll das Stimm- und Wahlrecht auf Gemeinde- und Bezirksebene gewährt werden.
1945 - Motion Duttweiler
Die Motion von Hans Duttweiler vom 5. März 1945 verlangt die Prüfung der Frage, ob Frauen im Kanton Zürich auf dem Gebiet des Kirchen- und Schulwesens, sowie der Fürsorge das aktive und passive Wahlrecht eingeräumt werden soll. Der Regierungsrat nimmt die Motion zur Prüfung entgegen.
1944 - Motion Nägeli
Die Motion forderte, zu prüfen, ob Frauen durch Gesetzes- oder Verfassungsänderungen das Stimmrecht in allen Angelegenheiten sowie die Wählbarkeit in alle Ämter auf Kantons-, Bezirks- und Gemeindeebene erhalten können. Der Regierungsrat nimmt die Motion zur Prüfung entgegen.
1929 - Gesamtschweizerische Petition für das Frauenstimmrecht
Eine gesamtschweizerische Petition für das Frauenstimmrecht wird mit 249'237 Unterschriften eingereicht.
1923 - Wahlrecht der Frauen wird an der Volksabstimmung abgelehnt
Eine Gesetzesvorlage über das «Wahlrecht der Frauen» wird in einer Volksabstimmung mit mit 76'413 Neinstimmen gegen 28'615 Jastimmen deutlich verworfen.
1919/20 - Ablehnung an der Urne
Der Kantonsrat berät über das Frauenstimmrecht. Die Vorlage hätte den Frauen im Kanton Zürich die volle politische Gleichstellung mit den Männern gebracht. An der Urne wird sie mit 88'595 Neinstimmen zu 21'631 Jastimmen deutlich abgelehnt.
1919 - Initiativbegehren Lang
Otto Lang (SP) und 74 Mitunterzeichner verlangen, die Staats- und Kantonsverfassung so zu ergänzen, dass Frauen und Männer ab dem 20. Altersjahr in allen Angelegenheiten das gleiche Stimmrecht sowie die gleiche Wählbarkeit in sämtliche Ämter auf Kantons-, Bezirks- und Gemeindeebene erhalten. Damit sollte die politische Gleichstellung der Geschlechter ausdrücklich in der Verfassung verankert werden. Ziel war es, Frauen die volle und formell garantierte Teilhabe an allen politischen Entscheidungsprozessen zu ermöglichen.
Zum Protokoll gehts hier.
1918/19 - Eidgenössische Motionen
Im Dezember 1918 werden erstmals zwei Motionen im Nationalrat für das eidgenössische Frauenstimmrecht eingereicht, welche aber zu Postulaten abgeschwächt werden.
1919 werden die Postulate an den Bundesrat überwiesen, der sie jahrzehntelang nicht behandelt.
1918 - Eingabe Kramer
Dr. iur. Anna Kramer reicht «im Namen einer Anzahl selbständiger Frauen eine Eingabe betreffend das Frauenwahl- und Frauenstimmrecht» ein. Diese Eingabe wird vom Kantons- an den Regierungsrat überwiesen.
1917 - Motion Greulich
Die Motion des Sozialdemokraten Hermann Greulich und von 49 Mitunterzeichnern vom 12. August 1917 verlangt die politische Gleichstellung der Frauen mittels Revision der Kantonsverfassung.
1909 - Gründung Verband für Frauenstimmrecht
Mit dabei: Stimmrechtsvereine Genf, Zürich, Olten, Bern, Neuenburg, La Chaux-de-Fonds und Waadt.
1907 - Nein an der Zürcher Urne
Die (männlichen) Zürcher Stimmbürger lehnen es an der Urne ab, es den Gemeinden selbst zu überlassen, ob volljährige Schweizer Bürgerinnen in Kirchen-, Schul- und Armenbehörden wählbar sind.
1887 - «Ketzerische Neujahrsgedanken einer Frau»
Die erste promovierte Historikerin der Schweiz, Meta von Salis-Marschlins fordert in einem Artikel in der «Züricher Post» die politische Gleichstellung der Frauen als Grundrecht.
In ihrem Artikel «Ketzerische Neujahrsgedanken einer Frau» fordert sie als erste Frau in der Deutschschweiz öffentlich das Stimm- und Wahlrecht für Frauen.
1868 - Erste Forderung in Zürich
Im Zuge der demokratischen kantonalen Verfassungsrevision fordert eine Gruppe Zürcher Frauen durch eine anonyme Bittschrift erstmals öffentlich die volle bürgerliche und politische Gleichstellung.
1848 - Neue Bundesverfassung
Die neue Bundesverfassung garantiert den Schweizer Männern das allgemeine und direkte Stimm- und Wahlrecht. Die Frauen bleiben von der politischen Mitbestimmung ausgeschlossen.
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Susanne Nef, Leiterin Fachstelle Gleichstellung