Förderbereiche

Die Kantonalen Integrationsprogramme regeln die Umsetzung der spezifischen Integrationsförderung. Grundlage dafür bilden gemeinsame strategische Ziele und Massnahmen in verschiedenen Förderbereichen.

Drei Pfeiler

Die Kantonalen Integrationsprogramme stützen sich auf die drei Pfeiler Information und Beratung, Bildung und Arbeit sowie Verständigung und gesellschaftliche Integration. Sie enthalten Ziele und Massnahmen der spezifischen Integrationsförderung für acht Förderbereiche:

Information und Beratung

Information und Abklärung Integrationsbedarf

Alle aus dem Ausland neu Zugezogene werden in der Schweiz willkommen geheissen und über die wichtigsten Lebensbedingungen und Integrationsangebote informiert. Damit neu Zugezogene sich rasch am neuen Wohnort orientieren und einleben können, sind persönlich vermittelte und mehrsprachige Informationen zentral. Wer besonderen Integrationsförderbedarf hat, soll möglichst früh auf geeignete Angebote hingewiesen werden.

Beratung

Für weiterführende Informationen stehen den Migrantinnen und Migranten themenspezifische Beratungen der Regelstrukturen oder migrationsspezifische Beratungsangebote zur Verfügung.

Auch Fachpersonen und Institutionen sowie weitere interessierte Kreise können bei Prozessen der transkulturellen Öffnung, bei der Bereitstellung von spezifischen Massnahmen und beim Abbau von Integrationshemmnissen entsprechend beraten werden.

Die gesamte Bevölkerung soll über die besondere Situation von Migrantinnen und Migranten, die Ziele und Grundprinzipien der Integrationspolitik sowie die Integrationsförderung informiert werden.

Beratungsstellen und Unterstützungsangebote

Es gibt viele Beratungsstellen und Unterstützungsangebote im Kanton Zürich. Die Fachstelle Integration stellt Behörden, Institutionen und Privatpersonen eine Liste mit Organisationen zur Verfügung, die migrationsspezifische und themenspezifische Beratungen im Kanton Zürich anbieten.

Die Fachstelle Integration hat Organisationen in die Liste aufgenommen, die folgende Kriterien erfüllen:

Vorteile:

  • Sie weisen Expertise in der thematischen Beratung von verschiedenen Zielgruppen aus.
  • Sie orientieren sich an anerkannten Qualitätsstandards und dem jeweiligen aktuellen Forschungsstand.

Die Fachstelle aktualisiert die oben stehende Liste mindestens einmal pro Jahr. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Möchten Sie diese Liste mit einem weiteren Angebot ergänzen, kontaktieren Sie uns unter integration@ji.zh.ch.

Umgang mit Vielfalt und Schutz vor Diskriminierung

Der Diskriminierungsschutz ist eine wichtige Voraussetzung für die Chancengleichheit und für die Integration von Migrantinnen und Migranten.

Institutionen der Regelstrukturen sowie weitere Institutionen sind zu Fragen des Diskriminierungsschutzes zu informieren und zu beraten. Gleichzeitig sind Beratungsangebote bereitzustellen, die Menschen unterstützen, die aufgrund von Herkunft, Religion und/oder Hautfarbe diskriminiert werden.

Sprache und Bildung

Sprache

Ausreichende Kompetenz in der Lokalsprache ist die Basis für eine erfolgreiche Teilhabe an unserer Gesellschaft. Sie ermöglicht zwischenmenschliche Kontakte und ein selbstständiges Leben. Gleichzeitig erhöht sie die Chancen am Arbeitsmarkt und an Bildungs- bzw. Weiterbildungsmassnahmen. Entsprechend werden geeignete Sprachförderungs- und Bildungsangebote bereitgestellt und bekannt gemacht.

Für den Erhalt oder die Verlängerung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen gibt es neu gesetzlich vorgegebene Anforderungen.

Das Migrationsamt hat für die Sprachanforderungen für Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen eine Informationsbroschüre publiziert:

Für die ordentliche Einbürgerung ist das Gemeindeamt zuständig. Informationen zu den Sprachanforderungen finden Sie hier:  

Frühe Kindheit

Damit alle Kinder die gleichen Bildungschancen haben, braucht es Angebote in der frühen Förderung, zum Beispiel in der Sprachbildung. Migrationsfamilien mit Kindern im Vorschulalter sind informiert über die medizinischen, familienunterstützenden und integrationsfördernden Angebote im Frühbereich und haben Zugang zu diesen.

Ausbildungs- und Arbeitsmarktfähigkeit

Eine Erwerbstätigkeit ermöglicht finanzielle Unabhängigkeit und Begegnungen am Arbeitsplatz begünstigen in der Regel die Integration. Migrantinnen und Migranten, die keinen direkten Zugang zu den Regelstrukturen haben, verfügen über ein Angebot, dass sie auf die Berufsbildung vorbereitet oder ihre Arbeitsmarktfähigkeit verbessert.

Verständigung und gesellschaftliche Integration

Dolmetschen

Fehlende Sprachkenntnisse, gegenseitige Erwartungshaltungen und pauschalisierende Vorurteile können die Verständigung mit Fachpersonen erschweren und sich negativ auswirken.

Für anspruchsvolle Gespräche mit Migrantinnen und Migranten steht den Mitarbeitenden von Regelstrukturen und weiteren Institutionen ein professionelles Angebot in den Bereichen des interkulturellen Dolmetschens und Vermittelns zur Verfügung.

Zusammenleben und Partizipation

Integration ist ein gegenseitiger Prozess, der hauptsächlich im Alltag geschieht: Sozialer Zusammenhalt entsteht durch Kontakte und Begegnungen, sei es am Wohnort, im Quartier, bei der Arbeit, in der Freizeit oder in zivilgesellschaftlichen Organisationen. Oft geschieht die Integration von Migrantinnen und Migranten ganz selbstverständlich. Manchmal ist das aber nicht der Fall. Dann braucht es Begegnungsorte oder Angebote, welche die zugezogene und einheimische Bevölkerung zusammenbringen.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Fachstelle Integration

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 25 31


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9 bis 12 Uhr und 14 bis 17 Uhr

E-Mail

integration@ji.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: