Die Kantonalen Integrationsprogramme regeln die Umsetzung der spezifischen Integrationsförderung. Grundlage dafür bilden gemeinsame strategische Ziele und Massnahmen in sieben verschiedenen Förderbereichen.
Information, Abklärung Integrationsförderbedarf und Beratung
Information
Alle aus dem Ausland neu Zugezogene werden in der Schweiz willkommen geheissen und über die wichtigsten Lebensbedingungen und Integrationsangebote informiert. Damit neu Zugezogene sich rasch am neuen Wohnort orientieren und einleben können, sind persönlich vermittelte und mehrsprachige Informationen zentral.
Für Integrationsbeauftragte (IB)
Im Kanton Zürich sind es an erster Stelle die Gemeinden, welche neu zugezogene Migrantinnen und Migranten möglichst bald nach ihrer Ankunft über die hiesigen Lebensbedingungen informieren, ihnen erste Orientierung am neuen Wohnort geben und bei Bedarf Zugang zu Deutschkursen und anderen Integrationsangeboten vermitteln.
Die Fachstelle Integration stellt den Gemeinden einen Leitfaden für die Planung und Durchführung von Erstinformationsangeboten zur Verfügung. Der Leitfaden richtet sich auch an Gemeinden, die nicht am Kantonalen Integrationsprogramm (KIP) teilnehmen und Erstinformationsgefässe aufbauen oder weiterentwickeln wollen.
Abklärung Integrationsbedarf
Wer besonderen Integrationsförderbedarf hat, soll möglichst früh auf geeignete Angebote hingewiesen werden. Angesprochen sind damit insbesondere
- Personen im Familiennachzug,
- Armutsbedrohte oder von Armut betroffene Personen und
- Personen mit Ausbildungs- und Fachkräftepotenzial.
Beratung
Für weiterführende Informationen stehen den Migrantinnen und Migranten themenspezifische Beratungen der Regelstrukturen oder migrationsspezifische Beratungsangebote zur Verfügung.
Auch Fachpersonen und Institutionen sowie weitere interessierte Kreise können bei Prozessen der transkulturellen Öffnung, bei der Bereitstellung von spezifischen Massnahmen und beim Abbau von Integrationshemmnissen entsprechend beraten werden.
Die gesamte Bevölkerung soll über die besondere Situation von Migrantinnen und Migranten, die Ziele und Grundprinzipien der Integrationspolitik sowie die Integrationsförderung informiert werden.
Beratungsstellen und Unterstützungsangebote
Es gibt viele Beratungsstellen und Unterstützungsangebote im Kanton Zürich. Die Fachstelle Integration stellt Behörden, Institutionen und Privatpersonen eine Liste mit Organisationen zur Verfügung, die migrationsspezifische und themenspezifische Beratungen im Kanton Zürich anbieten.
Die Fachstelle Integration hat Organisationen in die Liste aufgenommen, die folgende Kriterien erfüllen:
Vorteile:
- Sie weisen Expertise in der thematischen Beratung von verschiedenen Zielgruppen aus.
- Sie orientieren sich an anerkannten Qualitätsstandards und dem jeweiligen aktuellen Forschungsstand.
Die Fachstelle aktualisiert die oben stehende Liste mindestens einmal pro Jahr. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Möchten Sie diese Liste mit einem weiteren Angebot ergänzen, kontaktieren Sie uns unter integration@ji.zh.ch.
Sprache
Ausreichende Kompetenz in der Lokalsprache ist die Basis für eine erfolgreiche Teilhabe an unserer Gesellschaft. Sie ermöglicht zwischenmenschliche Kontakte und ein selbstständiges Leben. Gleichzeitig erhöht sie die Chancen am Arbeitsmarkt und an Bildungs- bzw. Weiterbildungsmassnahmen. Entsprechend werden geeignete Sprachförderungs- und Bildungsangebote bereitgestellt und bekannt gemacht.
Für den Erhalt oder die Verlängerung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen gibt es neu gesetzlich vorgegebene Anforderungen.
Das Migrationsamt hat für die Sprachanforderungen für Niederlassungsbewilligungen, Familiennachzug und weitere Bewilligungen eine Informationsbroschüre publiziert:
Für die ordentliche Einbürgerung ist das Gemeindeamt zuständig. Informationen zu den Sprachanforderungen finden Sie hier:
Für Integrationsbeauftragte und anbietende Institutionen
In den Vorgaben zur Umsetzung von Massnahmen in den Gemeinden im Rahmen des KIP 3 (2024–2027) sind für Sprachkurse keine konkreten Lohnvorgaben für Lehrpersonen Deutsch als Zweitsprache (DaZ) und Kinderbetreuungspersonen aufgeführt. Die Kursanbietenden sollen jedoch eine angemessene Entlöhnung sicherstellen. Deshalb stellt die Fachstelle Integration den kommunalen Integrationsbeauftragten (IB) ein Merkblatt mit Lohnempfehlungen für DaZ-Lehr- und Kinderbetreuungspersonen für niederschwellige Deutschkurse zur Verfügung. Dieses soll dabei helfen, die Angemessenheit der Löhne zu beurteilen, welche die Gemeinde oder der beauftragte Kursanbietende für DaZ- Lehr- bzw. Kinderbetreuungspersonen zahlt.
In den Vorgaben zur Umsetzung von Massnahmen in den Gemeinden im Rahmen des KIP 3 (2024–2027) erfahren Sie, welche Arten von Massnahmen in den Gemeinden aus Mitteln des Integrationsförderkredits des Bundes (IFK) mitfinanziert werden.
Wenn Ihre Gemeinde niederschwellige Deutschkurse anbietet, die im Rahmen der Integrationsagenda im Kanton Zürich (IAZH) akkreditiert sind, informiert das Factsheet «Deutsch lokal» über die Verrechnung und Budgetierung solcher Kurse sowie über die Zusatzvereinbarung zwischen Gemeinde und anbietender Institution.
Ausbildungs- und Arbeitsmarktfähigkeit
Eine Erwerbstätigkeit ermöglicht finanzielle Unabhängigkeit und Begegnungen am Arbeitsplatz begünstigen in der Regel die Integration. Migrantinnen und Migranten, die keinen direkten Zugang zu den Regelstrukturen haben, verfügen über ein Angebot, dass sie auf die Berufsbildung vorbereitet oder ihre Arbeitsmarktfähigkeit verbessert.
Frühe Kindheit
Damit alle Kinder die gleichen Bildungschancen haben, braucht es Angebote in der frühen Förderung, zum Beispiel in der Sprachbildung. Migrationsfamilien mit Kindern im Vorschulalter sind informiert über die medizinischen, familienunterstützenden und integrationsfördernden Angebote im Frühbereich und haben Zugang zu diesen.
Zusammenleben und Partizipation
Integration ist ein gegenseitiger Prozess, der hauptsächlich im Alltag geschieht: Sozialer Zusammenhalt entsteht durch Kontakte und Begegnungen, sei es am Wohnort, im Quartier, bei der Arbeit, in der Freizeit oder in zivilgesellschaftlichen Organisationen. Oft geschieht die Integration von Migrantinnen und Migranten ganz selbstverständlich. Manchmal ist das aber nicht der Fall. Dann braucht es Begegnungsorte oder Angebote, welche die zugezogene und einheimische Bevölkerung zusammenbringen.
Unterstützung von Projekten
Im Bereich Zusammenleben und Partizipation unterstützt der Kanton Zürich Projekte, die die Begegnungen von Migrantinnen und Migranten, deren Teilnahme am öffentlichen Leben sowie die Freiwilligenarbeit im Migrationsbereich fördern.
Auf der Webseite «Förderung von Integrationsprojekten» erklären wir, welche Projekte unterstützt werden und wie Sie Ihr Gesuch einreichen können.
Umgang mit Vielfalt und Schutz vor Diskriminierung
Der Diskriminierungsschutz ist eine wichtige Voraussetzung für die Chancengleichheit und für die Integration von Migrantinnen und Migranten.
Institutionen der Regelstrukturen sowie weitere Institutionen sind zu Fragen des Diskriminierungsschutzes zu informieren und zu beraten. Gleichzeitig sind Beratungsangebote bereitzustellen, die Menschen unterstützen, die aufgrund von Herkunft, Religion und/oder Hautfarbe diskriminiert werden.
Dolmetschen
Fehlende Sprachkenntnisse, gegenseitige Erwartungshaltungen und pauschalisierende Vorurteile können die Verständigung mit Fachpersonen erschweren und sich negativ auswirken.
Für anspruchsvolle Gespräche mit Migrantinnen und Migranten steht den Mitarbeitenden von Regelstrukturen und weiteren Institutionen ein professionelles Angebot in den Bereichen des interkulturellen Dolmetschens und Vermittelns zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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