Schutz vor rassistischer Diskriminierung

Diskriminierung aufgrund von Herkunft, «Rasse» oder Religion schadet den betroffenen Personen. Und sie gefährdet den Zusammenhalt der Gesellschaft. Daher gehört der Schutz vor Diskriminierung zu den wichtigsten Grundsätzen der Integrationsförderung.

Rassistische Diskriminierung

Rassistische Diskriminierung oder Rassismus meint Handlungen, die Menschen herabsetzen aufgrund von:

  • ihrer Hautfarbe
  • ihrer Herkunft
  • ihrer Sprache
  • ihrer ethnisch-kulturellen Zugehörigkeit («Rasse»)
  • und/oder ihrer Religion

Rassistische Diskriminierung kann unterschiedliche Formen annehmen. Zum Beispiel:

  • abwertende Äusserungen
  • Ausgrenzung
  • Verweigerung einer Dienstleistung
  • Gewaltausübung

Rassismus kann strukturell bedingt sein. Das heisst: Menschen werden wegen Strukturen in der Gesellschaft, in der Politik oder wegen Gesetzen diskriminiert. Rassismus kann absichtlich oder unabsichtlich geschehen. Rassismus kann zusammen mit weiteren Diskriminierungsformen auftreten, zum Beispiel wegen des Geschlechts oder einer Behinderung (Mehrfachdiskriminierung). Rassismus kann an verschiedenen Orten auftreten: Bei der Arbeit, Wohnungssuche oder in der Schule.

In der Schweiz erleben unterschiedliche Personengruppen rassistische Diskriminierung wie Ausländerfeindlichkeit, Anti-Schwarzen-Rassismus, Antisemitismus, antimuslimischen Rassismus oder Antiziganismus. Zum Beispiel:

  • Personen mit Migrations- und Fluchtgeschichte
  • PoC (People of Color)
  • jüdische und muslimische Personen
  • weitere Minderheiten wie Jenische, Sinti oder Roma

Auch Menschen mit Schweizer Pass können rassistische Diskriminierung erfahren.

Für fast 60 Prozent der Menschen in der Schweiz ist Rassismus ein gesellschaftliches Problem (Bundesamt für Statistik – Erhebung zum Zusammenleben in der Schweiz, 2023).

Rassistische Diskriminierung schadet den betroffenen Personen. Sie verletzt sie in ihrer Menschenwürde. Sie gibt ihnen das Gefühl, nicht willkommen zu sein. Rassismus belastet Menschen psychisch und beeinträchtigt ihre Lebensqualität. Rassismus nimmt den Menschen die Möglichkeiten, ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Das heisst: Sie können zum Beispiel nicht ihren Fähigkeiten angemessene Ausbildungen besuchen.

Rassismus ist für die ganze Gesellschaft ein Problem:

  • Rassismus grenzt ganze Gruppen aus.
  • Rassismus führt zu sozialer Ungleichheit.
  • Rassismus gefährdet den Zusammenhalt.
  • Menschen können sich weniger gut integrieren, wenn sie Rassismus erleben.

Der Schutz vor rassistischer Diskriminierung ist deshalb ein wichtiges Ziel in der Integrationsförderung.

Beratungs- und Fachstellen

Im Kanton Zürich gibt es verschiedene Beratungsmöglichkeiten und Fachstellen zu Rassismus. Diese Stellen helfen Betroffenen und beantworten Fragen von Medien, Privatpersonen und Organisationen.

Anlaufstelle gegen Rassismus in Zürich

Die Zürcher Anlaufstelle Rassismus – ZüRAS berät Menschen, die rassistische Diskriminierung erleben. Die Beratung ist in verschiedenen Sprachen möglich. Sie ist gratis für Menschen, die im Kanton Zürich wohnen. ZüRAS wird im Auftrag des Kantons und der Stadt Zürich von der Asylorganisation Zürich (AOZ) betrieben.

Weitere Fachstellen in der Schweiz

Neben den Beratungs- und Fachstellen im Kanton Zürich gibt es in der Schweiz weitere Fachstellen und Meldeplattformen für Rassismus.

Meldeplattform für rassistische Online-Hassrede

Auf der Meldeplattform für Online-Rassismus können Sie Fälle von Hassrede im Internet und in den Sozialen Medien melden:

Beratungsnetz für Rassismusopfer

Das Beratungsnetz für Rassismusopfer ist ein Netzwerk von Fachstellen in der gesamten Schweiz, die Beratungen bei Fällen von Rassismus anbieten:

Fachstelle für Rassismusbekämpfung (FRB)

Die Fachstelle für Rassismusbekämpfung ist zuständig für die Prävention von Rassismus und koordiniert Aktivitäten auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene. 

Seit 2012 veröffentlicht sie alle zwei Jahre einen Monitoring-Bericht zur Analyse von rassistischer Diskriminierung in der Schweiz. Seit 2024 sind die Informationen online verfügbar.

Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR)

Die Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus berät, erarbeitet Publikationen und leistet Rassismusprävention. Ihr Online-Rechtsratgeber bietet Informationen zur Rechtslage und umfasst ein Glossar zu den wichtigsten Begriffen.

Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA)

Die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus GRA erfasst rassistische und antisemitische Vorfälle in der ganzen Schweiz.

Weiterbildungsangebote für Behörden

Behörden und öffentliche Institutionen müssen sicherstellen, dass ihre Dienstleistungen für alle zugänglich sind. Gezielte Weiterbildungen können ihnen helfen, ihren Auftrag diskriminierungsfrei und mit Sensibilität für Vielfalt zu erfüllen. Die Fachstelle Integration ist Ansprechpartnerin für kommunale und kantonale Stellen bei der Planung und Umsetzung von Weiterbildungsangeboten zum Schutz vor rassistischer Diskriminierung und im Umgang mit Vielfalt.  

Deniz Yüksel

Fachspezialistin Beratung & Diskriminierungsschutz

deniz.yueksel@ji.zh.ch
+41 43 259 25 27

Übersicht Weiterbildungsangebote

Es gibt viele Organisationen, die Weiterbildungen zu Rassismusprävention und Umgang mit Vielfalt im Kanton Zürich anbieten. Die Fachstelle Integration stellt Behörden und Institutionen eine Liste mit Organisationen und Personen bereit, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie weisen Expertise in der Schulung, Begleitung und im Coaching verschiedener Zielgruppen im Migrations- und Integrationsbereich aus.
  • Sie orientieren sich an anerkannten Qualitätsstandards und dem jeweiligen aktuellen Forschungsstand.

Die aufgelisteten Organisationen bieten Schulungen, Workshops und Referate ausserhalb des hochschulischen und staatlichen Weiterbildungsangebots im Kanton Zürich an.

Die Fachstelle Integration aktualisiert die Liste mindestens einmal pro Jahr. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Möchten Sie diese Liste mit einem weiteren Angebot ergänzen? Kontaktieren Sie uns: integration@ji.zh.ch


Unterstützung von Projekten

Im Bereich Diskriminierungsschutz unterstützt der Kanton Zürich Projekte, die sich mit Rassismus und Diskriminierung auseinandersetzen und den Umgang mit Vielfalt stärken.

Auf der Webseite «Förderung von Integrationsprojekten» erklären wir, welche Projekte unterstützt werden und wie Sie Ihr Gesuch einreichen können. Bei Fragen beraten wir Sie gerne.

Rechtliche Grundlagen

Der Schutz vor rassistischer Diskriminierung ist an verschiedenen Stellen in den Schweizer Gesetzen zu finden:

  • In der Verfassung: Seit 2000 hält die Bundesverfassung (Art. 8 Abs. 2 BV) als Grundrecht fest, dass niemand aufgrund der Herkunft, «Rasse», Sprache, Lebensform oder religiösen Überzeugung diskriminiert werden darf. Die Zürcher Kantonsverfassung hält dieses Grundrecht seit 2005 fest.
  • Im Strafrecht: Das Strafgesetzbuch stellt bestimmte diskriminierende Handlungen unter Strafe, wenn sie öffentlich stattfinden (Art. 261bis). Dazu zählen Handlungen, wie die öffentliche Herabsetzung von Personen oder Gruppen wegen ihrer «Rasse», Ethnie oder Religion sowie Hassrede und Aufrufe zur Gewalt gegen sie. Auch die Verweigerung einer für die Allgemeinheit angebotenen Dienstleistung aufgrund eines der genannten Merkmale ist strafbar.
  • Im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG): Das Gesetz hält seit 2019 (Art. 53) fest, dass «Bund, Kantone und Gemeinden «bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Anliegen der Integration und des Schutzes vor Diskriminierung» berücksichtigen.

Der Zürcher Regierungsrat hat in seinen Richtlinien zur Regierungspolitik Ziele und Massnahmen formuliert. Sie sollen das friedliche Zusammenleben von Bevölkerungsgruppen mit unterschiedlichem kulturellem Hintergrund fördern.  

Seit der Einführung der Kantonalen Integrationsprogramme (KIP) im Jahr 2014 ist der Diskriminierungsschutz ein verbindlicher Bereich der staatlichen Integrationsförderung. Im Kanton Zürich ist der Schutz vor rassistischer Diskriminierung seit dem zweiten Kantonalen Integrationsprogramm (KIP 2) ein Schwerpunkt der Integrationsförderung.  

Andere Arten von Diskriminierung

Diskriminierung kann auch aufgrund anderer Merkmale auftreten. Zum Beispiel wegen des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung. Dafür ist im Kanton Zürich die Fachstelle Gleichstellung zuständig:

Für Diskriminierung wegen einer Behinderung ist die Koordinationsstelle Behindertenrechte zuständig:

Kontakt

Fachstelle Integration

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

E-Mail

integration@ji.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: