Kantonale Integrationsprogramme

Bund und Kantone setzen die spezifische Integrationsförderung im Rahmen von Kantonalen Integrationsprogrammen (KIP) um.

Kantonales Integrationsprogramm 2024–2027 (KIP 3)

Am 19. April hat der Regierungsrat das Kantonale Integrationsprogramm 2024–2027 (KIP 3) verabschiedet und damit die strategischen Schwerpunkte für die spezifische Integrationsförderung der nächsten vier Jahre festgelegt. Bund und Kanton setzen im KIP 3 auf Kontinuität und Konsolidierung. Die aktuellen Förderbereiche bleiben bestehen bzw. werden teilweise zusammengefasst:

  1. Information, Abklärung Integrationsbedarf und Beratung
  2. Sprache
  3. Ausbildungs- und Arbeitsmarktfähigkeit
  4. Frühe Kindheit
  5. Zusammenleben und Partizipation
  6. Umgang mit Vielfalt und Diskriminierungsschutz
  7. Dolmetschen

Angesprochen werden

  • neben der allgemeinen Migrationsbevölkerung und
  • Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich
  • vor allem Fachpersonen aus den Regelstrukturen
  • sowie die Gesamtbevölkerung.

Ein neuer Schwerpunkt wird im KIP 3 auf Menschen mit besonderem Integrationsbedarf gelegt, also auf

  • Personen im Familiennachzug,
  • von Armut betroffene oder bedrohte Personen (sogenannte Working Poor)
  • sowie Personen mit Ausbildungs- und Fachkräftepotenzial.

Sie sollen im Verlauf des KIP 3 noch gezielter mit integrationsrelevanten Informationen versorgt und für Integrationsangebote gewonnen werden.

Die Fachstelle Integration hat das Programm nun beim Staatssekretariat für Migration (SEM) eingereicht. Es bildet die Grundlage für die Programmvereinbarung, die Bund und Kanton für die neue KIP-Periode abschliessen werden. Das KIP 3 steht im Folgenden zum Download bereit:

Kantonales Integrationsprogramm 2024–2027 (KIP 3)

Kantonales Integrationsprogramm 2024–2027 (KIP 3)
Kantonales Integrationsprogramm 2024–2027 (KIP 3)
Herausgeber/in
Fachstelle Integration
Publikationsdatum
Mai 2023
Autor/in
Fachstelle Integration

Kantonales Integrationsprogramm 2022–2023 (KIP 2bis)

Bund und Kantone haben sich für die Jahre 2022 bis 2023 darauf geeinigt, eine zweijährige Zwischenphase einzulegen und ein verkürztes kantonales Integrationsprogramm das sogenannte KIP 2bis durchzuführen. Der Grund dafür liegt in der vom Bund und den Kantonen verabschiedeten Integrationsagenda Schweiz (IAS) und den zwei nationalen Pilotprogrammen für Geflüchtete, die noch bis Ende 2023 laufen («Integrationsvorlehre» und «Finanzielle Zuschüsse zur Arbeitsmarktintegration»).

Das Übergangsprogramm KIP 2bis erlaubt es dem Kanton Zürich, mit dem Anfang 2021 gestarteten neuen Fördersystem für Geflüchtete (IAZH) Erfahrungen zu sammeln. Die Fachstelle Integration wertet die Ergebnisse daraus im KIP 2bis aus und nutzt sie für die weitere Entwicklung der Integrationspolitik im Rahmen des geplanten KIP 3 (2024-2027).

Am 5. Mai 2021 verabschiedet der Regierungsrat das von der Fachstelle Integration erarbeitete Umsetzungskonzept zum Übergangsprogramm KIP 2bis für die Jahre 2022 bis ­2023. Das Konzept behält die übergeordnete strategische Ausrichtung des KIP 2 sowie die Grundsätze im Umsetzungskonzepts der Integrationsagenda Zürich (IAZH) bei und aktualisiert diese aufgrund der Entwicklungen und Erfahrungen, die in den vergangenen Jahren im Integrationsbereich stattgefunden haben bzw. gesammelt wurden.

Die Fachstelle Integration wird bei der operativen Umsetzung des KIP 2bis von einem fachlichen Begleitgremium unterstützt, dem aktuell Kantonsbehörden, der Verband der Gemeindepräsidien, die Sozialkonferenz des Kantons Zürich sowie die Städte Zürich und Winterthur angehören. Im KIP 2bis wird das Gremium durch zusätzliche Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden sowie der zivilgesellschaftlichen Organisationen erweitert.

Zudem stärkt der Kanton Zürich im KIP 2bis die Steuerung der Integrationsförderung als Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen der kantonalen Verwaltung und intensiviert den Informationsaustausch zwischen den beteiligten Ämtern. Er wandelt zu diesem Zweck die bestehende direktionsübergreifende Arbeitsgruppe im Asyl- und Flüchtlingsbereich in ein neues strategisches Steuerungsgremium für das gesamte KIP um. Damit folgt er einer zentralen Empfehlung einer Studie der Hochschule Luzern zur Frage, wie das komplexe Feld der Integrationsförderung zukunftsfähig organisiert werden kann.

Zweites Kantonales Integrationsprogramm (2018–2021)

Am 14. Juni 2017 genehmigt der Zürcher Regierungsrat das zweite Kantonale Integrationsprogramm (KIP 2). Die Programmvereinbarung zwischen Bund und Kanton vom 12. Dezember 2017 legt in der Folge den Rahmen vom KIP 2 verbindlich fest.

Der Kanton Zürich verfolgt mit dem KIP 2 folgende Schwerpunkte:

  • Konsolidierung der Zusammenarbeit mit Städten und Gemeinden und Weiterentwicklung der kommunalen Angebote.
  • Verstärkung der Zusammenarbeit und Koordination zwischen der spezifischen Integrationsförderung und der Integrationsförderung in den Regelstrukturen.
  • Verstärkung des Einbezugs der Migrationsbevölkerung.
  • Weitere Umsetzung der Strategie zur Integrationsförderung von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen (Integrationsagenda).
  • Qualitätssicherung und -entwicklung zur Optimierung der Wirkung der spezifischen Integrationsförderung.

Schlussbericht

Die Fachstelle Integration hat die Erfahrungen des Kantonalen Integrationsprogramms 2018–2021 (KIP 2) ausgewertet und die Ergebnisse in einem Schlussbericht zusammengestellt. Der Fokus der Auswertung liegt auf der spezifischen Integrationsförderung für die allgemeine Migrationsbevölkerung. Die Ergebnisse zeigen unter anderem, dass

  • die Integrationsförderung in den Gemeinden mittlerweile gut verankert ist
  • und sich eine vielfältige, den lokalen Bedürfnissen angepasste Angebotslandschaft herausgebildet hat.

Der Schlussbericht bildet eine wichtige Grundlage für die kommende Programmphase (KIP 3).

Neuausrichtung der Integrationsförderung

2010 einigten sich Bund und Kantone auf eine gemeinsame Strategie in der Integrationspolitik. Darauf folgte die Neuausrichtung der Zusammenarbeit in der Integrationsförderung ab 2014. Der Bund schloss mit jedem Kanton eine Programmvereinbarung ab. Als Grundlage dafür dienen Kantonale Integrationsprogramme (KIP). Das erste Kantonale Integrationsprogramm (KIP 1) dauerte bis 2017 und setzt sich im zweiten Kantonalen Integrationsprogramm (KIP 2) von 2018 bis 2021 fort.

Die Integrationsförderung sieht vor, dass Integration in erster Linie über die bestehenden Regelstrukturen erfolgen soll, die allen offenstehen (Schule, Berufsbildung, Arbeitsplatz, Gesundheitswesen, Sozialversicherungen etc.). Bund, Kantone und Gemeinden setzen ergänzend zusätzliche Mittel für die spezifische Integrationsförderung ein. Diese Integrationsmassnahmen unterstützen den Zugang zu entsprechenden staatlichen und gesellschaftlichen Angeboten. Die Kantonalen  Integrationsprogramme regeln die Umsetzung der spezifischen Massnahmen, Grundlage dafür bilden gemeinsame strategische Ziele in verschiedenen Förderbereichen. Für die Koordination der Integrationsförderung ist im Kanton Zürich die Fachstelle Integration zuständig.

Der Kanton Zürich konzentrierte sich in KIP 1 auf die Stärkung der Integrationsarbeit in den Städten und Gemeinden und arbeitete eng mit ihnen zusammen. Die Integrationsförderung vor Ort wurde gezielt weiterentwickelt und ausgebaut. Bis Ende 2017 schloss die Fachstelle Integration mit 61 Gemeinden sogenannte Leistungsvereinbarungen ab, womit 83% der ausländischen Bevölkerung im Kanton Zugang zu integrativer Unterstützung hatte.

Finanzierung

Die Integrationsförderung in den Regelstrukturen ist Teil des gesetzlichen Auftrags und wird aus den ordentlichen Budgets der zuständigen Stellen finanziert. Für die Finanzierung der spezifischen Integrationsförderung richtet der Bund dem Kanton Bundesbeiträge aus. Deren Verwaltung ist Aufgabe der Fachstelle Integration.

  • Für die Integration aller Migrantinnen und Migranten steht der Integrationsförderkredit des Bundes zur Verfügung. Die Höhe der Bundesmittel ist an die grundsätzliche Bedingung geknüpft, dass auch der Kanton und die Gemeinden Mittel im gleichen Umfang einsetzen.
  • Für die Integration von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen zahlt der Bund den Kantonen eine einmalige Integrationspauschale. Diese hat der Bund seit der Umsetzung der Integrationsagenda vom 1. Mai 2019 von 6'000 auf 18'000 Franken erhöht.

Reporting

Im Rahmen von jährlichen Reportings berichten Gemeinden und Anbietende mit einer Leistungsvereinbarung über den Stand der Zielerreichung und ihre Massnahmen. Das Reporting 2023 ist abgeschlossen.

Informationen und Unterlagen zum Reporting 2024 stehen ab Dezember  zum Download bereit. Der Abgabetermin für das Reporting 2024 ist der 28. Februar 2025.

Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechperson bei der Fachstelle Integration.

Reportingunterlagen für Gemeinden

Gemeinden mit einer Leistungsvereinbarung im Rahmen des Integrationsförderkredits (IFK) verwenden bitte die ab Dezember 2024 bereitgestellten Unterlagen für ihr Reporting.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Reportingunterlagen für Anbietende und ergänzende Angebote IAZH

Das Reporting 2023 ist abgeschlossen. Für Anbietende mit einer Leistungsvereinbarung im Rahmen des Integrationsförderkredits und ergänzende Angebote im Rahmen der IAZH (Tandemprogramme, Schlüsselpersonenprojekte) verwenden für ihre Berichterstattung 2024 die ab Dezember 2024 bereitgestellten Unterlagen.

Kontakt

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