Integration

Die Fachstelle Integration koordiniert die Integrationsförderung im Kanton Zürich, entwickelt diese weiter und bietet Beratung und Unterstützung im Bereich Integration.

Inhaltsverzeichnis

Themen

Schutzsuchende mit Status S

Der Kanton und die Gemeinden fördern Schutzsuchende mit Status S genauso wie andere Flüchtlingsgruppen (Status B und F) in den bestehenden Strukturen des Fördersystems für Geflüchtete IAZH (Integrationsagenda des Kantons Zürich).  

Integrationspolitik

Erklärfilm zur Zürcher Integrationsförderung

Integration als staatliche Aufgabe

Am 1. Januar 2008 trat das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG) in Kraft. Darin wird erstmals «Integration» als Ziel der Schweizer Ausländerinnen- und Ausländerpolitik festgesetzt. Seit dem 1. Januar 2019 heisst das revidierte AuG neu Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG).

Die Ziele der schweizerischen Integrationspolitik sind im AIG sowie in der Integrationsverordnung (VIntA) rechtlich definiert – zusammengefasst wie folgt:

  • Integration ist das Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung und gegenseitiger Achtung und Toleranz.
  • Integration soll den Migrantinnen und Migranten die Teilnahme am sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben der Schweiz ermöglichen. Schutz vor Diskriminierung und Ausgrenzung ist ein integraler Bestandteil der Integrationspolitik.
  • Integration ist ein gegenseitiger Prozess. Sie setzt einerseits den Willen und die Bereitschaft der Migrantinnen und Migranten voraus, ihren Beitrag zur wirtschaftlichen Unabhängigkeit zu leisten und die am Wohnort gesprochene Landessprache zu lernen. Andererseits setzt Integration die Offenheit der einheimischen Wohnbevölkerung und ein Klima der Wertschätzung voraus.

Kantonale Integrationsprogramme

Integration findet in erster Linie in bestehenden Regelstrukturen wie in der Schule, Berufsbildung, am Arbeitsplatz, im Gesundheitswesens oder durch Sozialversicherungen statt. Bund, Kantone und Gemeinden setzen ergänzend zusätzliche Mittel für die spezifische Integrationsförderung ein. Diese Integrationsmassnahmen unterstützen den Zugang zu entsprechenden staatlichen und gesellschaftlichen Angeboten. So erleichtern beispielsweise bedarfsgerechte Deutschkurse, Informationen in der Muttersprache und interkulturell Dolmetschende die Verständigung und den Zugang zu Angeboten. Zudem richten sich die Angebote der spezifischen Integrationsförderung an die Regelstrukturen und unterstützen diese darin, ihren Integrationsauftrag wahrzunehmen.

Seit 2014 setzen Bund und Kantone die spezifische Integrationsförderung im Rahmen von vierjährigen Kantonalen Integrationsprogrammen (KIP) um. Das erste Kantonale Integrationsprogramm (KIP 1) dauerte bis 2017 und setzt sich im zweiten Kantonalen Integrationsprogramm (KIP 2) von 2018 bis 2021 fort. Für 2022 bis 2023 ist ein zweijähriges Übergangsprogramm geplant  das KIP 2bis. Es soll Bund und Kantonen erlauben, die Erfahrungen mit der 2019 eingeführten Integrationsagenda Schweiz (IAS) auszuwerten, bevor mit dem KIP 3 (2024–2027) ein weiteres vierjähriges Programm startet. Die Grundlage der KIP bilden gemeinsame strategische Ziele in verschiedenen Förderbereichen.

Im Kanton Zürich ist die Fachstelle Integration für die Koordination der Integrationsförderung zuständig. Die Integration von Migrantinnen und Migranten ist eine Querschnittaufgabe, die gesamtgesellschaftlich geleistet wird. Neben den staatlichen Stellen sind auch zivilgesellschaftliche Organisationen und der Beitrag jeder und jedes Einzelnen unverzichtbar für ein erfolgreiches Miteinander.

Integrationsagenda

Die Integrationsförderung von Geflüchteten ist Teil der Kantonalen Integrationsprogramme. Am 24. April 2019 beschloss der Regierungsrat eine neue Strategie zur koordinierten Umsetzung der Integrationsagenda im Kanton Zürich. Damit sollen vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge schneller in die Arbeitswelt und besser in die hiesige Gesellschaft integriert werden. Auftrag an alle involvierten Stellen ist, mit den Integrationsmassnahmen früher einzusetzen, sie zu erweitern und zu intensivieren. Ziel ist, dass Geflüchtete ihre individuellen Potenziale stärker einbringen und am gesellschaftlichen Leben der Schweiz teilnehmen können. Der Bund beteiligt sich verstärkt finanziell.

Diskriminierungsschutz

Rassistische Diskriminierung erschwert nachweislich Integration. Beleidigungen, Benachteiligungen und Ausgrenzungen aufgrund einer (vermuteten) Herkunft, der Hautfarbe, der Sprache, einer religiösen oder kulturellen Tradition sind diskriminierend. Diskriminierung geschieht auf individueller, aber auch struktureller Ebene und tritt in verschiedenen Lebensbereichen und Lebensphasen auf. Deshalb setzt erfolgreiche Integrationsförderung eine entsprechenden Politik und Praxis zum Schutz vor Diskriminierung voraus. Seit 2000 ist ein Diskriminierungsverbot aufgrund verschiedener Merkmale – darunter Herkunft, «Rasse», Sprache und Religion – in der Bundesverfassung verankert.

Seit dem zweiten Kantonalen Integrationsprogramm ist der Schutz vor rassistischer Diskriminierung ein strategischer Schwerpunkt im Kanton Zürich. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die Bedeutung der Antidiskriminierungsarbeit für die Integration in der Legislaturperiode 2019 bis 2023 bekräftigt.

Rassismusprävention und Umgang mit Vielfalt

Erfolgreiche Integrationsförderung setzt eine Politik und Praxis zum Schutz vor Diskriminierung und der Vielfaltssensibilität voraus. Damit Behörden und Institutionen ihren Auftrag frei von rassistischer Diskriminierung und vielfaltssensibel erfüllen, ist ein Wissensaufbau in diesen Themenfeldern hilfreich. Die KIP-Gemeinden können im Rahmen ihrer Leistungskataloge im Förderbereich Diskriminierungsschutz entsprechende Weiterbildungen durchführen.

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