Asyl

Ob Kantonswechsel, Erwerbstätigkeit oder Rückkehrberatung: Hier gewinnen Sie den Überblick.

Grundsätze

Die Schweizer Asylpolitik orientiert sich an den Grundsätzen der Genfer Flüchtlingskonvention. Gemäss dieser Konvention sind Flüchtlinge Personen, die sich aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung ausserhalb des Landes befinden, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.

Die Frage, wer in der Schweiz Asyl erhält, wird nach schweizerischem Recht auf Bundesebene und nicht auf kantonaler Ebene geregelt. Die dafür zuständige Stelle ist das Staatssekretariat für Migration (SEM).

Gemäss sogenanntem «Verteilschlüssel» werden 17,9 % der gesamten Asylsuchenden, welche an den Empfangsstellen des Bundes einen Asylantrag stellen, dem Kanton Zürich zugeteilt. Dies betrifft jährlich Personen aus über 90 Nationen.

Mehr Informationen zum Asylverfahren finden Sie direkt auf der Internetseite des SEM.

Kontakt

Migrationsamt

Adresse

Berninastrasse 45
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)


Montag bis Freitag
08.00 bis 16.30 Uhr

Telefon

+41 43 259 88 00

Telefon

Montag bis Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr und
13.00 bis 16.30 Uhr  

Öffnungszeiten Weihnachten/Neujahr

Das Migrationsamt des Kantons Zürich bleibt von Dienstag, 24. Dezember 2024 bis und mit Freitag, 3. Januar 2025 geschlossen. 

E-Mail

Online-Kontaktformular

Wenn Sie uns Ihr Anliegen auf elektronischem Weg mitteilen möchten, nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Wir verfügen über keine E-Mail-Adresse. 

Weiterführende Informationen zu unserer Praxis finden Sie hier

Für dieses Thema zuständig: