Rückkehrberatung

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Die Rückkehrberatung unterstützt Personen aus dem Asylbereich, die in ihr Heimatland zurückkehren wollen oder müssen. Sie ist vertraulich und kostenlos.

Rückkehrhilfe

Die Rückkehrhilfe umfasst Beratung und allenfalls auch finanzielle Unterstützung. Ausreisewillige Personen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine Starthilfe, um bei der Rückkehr in die Heimat eine schwere existentielle Not zu verhindern. Die Starthilfe wird bei der Ausreise am Flughafen ausbezahlt. Zusätzlich gibt es Geld für Projekte, die der beruflichen oder sozialen Wiedereingliederung im Heimatland dienen.

Bei schwerwiegenden medizinischen Problemen kann auf Antrag medizinische Rückkehrhilfe geleistet werden. Voraussetzungen sind eine ärztliche Diagnose und ein ärztliches Rezept.

Zielgruppen

Folgende Personen können Rückkehrhilfe in Anspruch nehmen

  • Schutzbedürftige Personen (Ausweis S)
  • Asylsuchende im offenen Verfahren mit Ausweis N
  • Personen mit negativem Asylentscheid
  • Personen mit Nichteintretensentscheid (NEE)
  • Vorläufig aufgenommene Personen (Ausweis F)
  • Anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B / C)
  • Opfer von Menschenhandel / Prostitution

Für Personen mit Status S, für straffällig gewordene Personen, für Personen aus visumsbefreiten Ländern, für Personen, die bereits Rückkehrhilfe erhalten haben, und für Personen aus dem beschleunigten Asylverfahren gelten spezielle Bedingungen.

Rückkehrhilfe kurz erklärt

Anmeldung

Sie wollen sich beraten lassen und finanzielle Unterstützung beantragen? Rufen Sie uns an. Wir vereinbaren mit Ihnen einen Beratungstermin.

Eine Beratung ist je nach Verfügbarkeit in folgenden Sprachen möglich: Deutsch, Englisch, Französisch, Serbisch, Russisch, Italienisch, Spanisch. Bei anderen Sprachen wird um die selbständige Organisation einer Übersetzung gebeten.

Nach der Beratung reichen wir für Sie den Antrag auf finanzielle Hilfe bei der zuständigen Stelle ein. Über den Antrag entscheidet das Staatssekretariat für Migration.

Rückkehrberatung im Sanktionenvollzug

Im Rahmen des Pilotprojekts «Rückkehrorientierung und Rückkehrberatung im Sanktionenvollzug» können sich auch straffällig gewordene Personen, die die Schweiz verlassen müssen, in Bezug auf ihre Ausreise beraten lassen. 

Interesse? Das Team der Rückkehrberatung im Sanktionenvollzug ist erreichbar unter

Tel. 043 259 57 97 oder rkb.sv@sa.zh.ch

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Kantonales Sozialamt - Abteilung Asylkoordination

Adresse

Röntgenstrasse 22
Rückkehrberatung
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 52 95

Telefon

+41 79 681 30 87

Mobile

Beratungszeiten vor Ort

aufgrund der momentanen Situation nur nach Vereinbarung

Beratungszeiten per Telefon

Montag bis Freitag
08:00 bis 12:00 Uhr
13:00 bis 17:00 Uhr

E-Mail

rkb@sa.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: