Mehr Selbstbestimmung für ältere Menschen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen

Seniorinnen und Senioren in bescheidenen finanziellen Verhältnissen sollen möglichst lange in ihrem gewohnten Umfeld wohnen bleiben können. Die Grundlagen dazu schafft der Regierungsrat mit einer Anpassung der Zusatzleistungsverordnung. Sie betrifft konkret Personen mit Ergänzungsleistungen zur AHV. Durch die Stärkung der Betreuung im Alter zu Hause können vorzeitige, kostenintensive Heimeintritte vermieden werden.

Im Kanton Zürich ist fast jede dritte Person in den Alters- und Pflegeheimen nicht oder nur leicht pflegebedürftig. Mit gezielten Anpassungen an der Zusatzleistungsverordnung stärkt der Regierungsrat die Voraussetzungen, dass auch Seniorinnen und Senioren in bescheidenen finanziellen Verhältnissen möglichst lange selbstbestimmt in ihrem angestammten Umfeld wohnen bleiben können. So sollen Bezügerinnen und Bezüger von Zusatzleistungen zur AHV nicht mehr vorzeitig aus finanziellen Gründen in ein Alters- oder Pflegeheim umziehen müssen.

Die mit der Verordnungsänderung anvisierten Massnahmen verfolgen damit eine doppelte Zielsetzung: «Der Kanton und die Gemeinden stärken die Selbstbestimmung und Autonomie der Menschen im Alter», hält Sicherheitsdirektor und Sozialminister Mario Fehr fest. Zudem können Heimeintritte vermieden oder verzögert werden. Betreuungsarrangements im angestammten Zuhause sind in diesen Konstellationen durchgehend kostengünstiger als Heimaufenthalte. In der Vernehmlassung wurde die Vorlage denn auch klar begrüsst.

Konkret wird der Leistungskatalog für Hilfe und Betreuung erweitert. Zudem werden die Stundenansätze für Hilfe- und Betreuungsangebote erhöht und zusätzliche Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer anerkannt. Die Verordnungsänderung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

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