KDE - Kantonaler Deutschtest für die Einbürgerung

Wer sich im Kanton Zürich einbürgern lassen will, muss genügend Deutschkenntnisse haben.

Inhaltsverzeichnis

Zusammenfassung in einfacher Sprache

Für die Einbürgerung muss ich Deutsch können. Für Hören und Sprechen brauche ich Niveau B1. Für Lesen und Schreiben brauche ich Niveau A2. Ich muss einen Test machen. Der Deutsch-Test im Kanton Zürich heisst KDE (Kantonaler Deutschtest für die Einbürgerung).

In diesen Situationen brauche ich keinen Deutsch-Test:

  • Ich spreche Deutsch als Muttersprache.
  • Ich war 5 Jahre in einer obligatorischen Schule in deutscher Sprache.
  • Ich habe eine Lehre oder ein Studium in deutscher Sprache gemacht.
  • Ich habe schon einen anderen Deutsch-Test (telc, ösd, Goethe oder fide) auf Niveau B1 gemacht.

Wo mache ich den Deutsch-Test?

Ordentliche Einbürgerung

Die Gemeinde sagt, wann und wo ich den KDE machen kann. Die Gemeinde hat mit einer Sprach-Schule einen Vertrag. Dort kann ich den KDE machen.

Erleichterte Einbürgerung

Für die erleichterte Einbürgerung muss ich eine Landessprache können (Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch). Für Deutsch kann ich den KDE machen. Ich kann eine Sprach-Schule wählen und den KDE dort machen.

 

Muss ich den KDE machen?

Sie können es mit dem Checker unverbindlich herausfinden:

Wie alt sind Sie?
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Sprechen und schreiben Sie Deutsch als Muttersprache?
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Haben Sie während 5 Jahren die obligatorische Schule in deutscher Sprache besucht?
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Haben Sie eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (z.B. Gymnasium oder Berufslehre) in deutscher Sprache abgeschlossen?
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Haben Sie eine Ausbildung auf Tertiärstufe in deutscher Sprache abgeschlossen (z.B. Universität oder Fachhochschule, nicht jedoch Weiterbildung oder Nachdiplomstudiengänge)?
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Haben Sie bereits eine Deutschprüfung auf Niveaustufe B1 (mündlich) bzw. A2 (schriftlich) bestanden?
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Wie alt sind Sie?

Bitte geben Sie eine gültige Zahl an.

Dies ist ein Pflichtfeld.

Sprechen und schreiben Sie Deutsch als Muttersprache?

Muttersprache

Dies ist ein Pflichtfeld.

Haben Sie während 5 Jahren die obligatorische Schule in deutscher Sprache besucht?

Obligatorischer Schulbesuch

Dies ist ein Pflichtfeld.

Haben Sie eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (z.B. Gymnasium oder Berufslehre) in deutscher Sprache abgeschlossen?

Abschluss Sek II

Dies ist ein Pflichtfeld.

Haben Sie eine Ausbildung auf Tertiärstufe in deutscher Sprache abgeschlossen (z.B. Universität oder Fachhochschule, nicht jedoch Weiterbildung oder Nachdiplomstudiengänge)?

Abschluss Tertiärstufe

Dies ist ein Pflichtfeld.

Haben Sie bereits eine Deutschprüfung auf Niveaustufe B1 (mündlich) bzw. A2 (schriftlich) bestanden?

Deutschprüfung Niveau B1 bzw. A2

Dies ist ein Pflichtfeld.

Nein.

In Ihrem Fall ist kein Nachweis nötig.

Begründung:

Vorteile:

  • Sie sind jünger als 12 Jahre.

Nein.

Sie haben den Nachweis bereits erbracht.

Begründung:

Vorteile:

  • Sie sprechen und schreiben Deutsch als Muttersprache.

Nein.

Sie haben den Nachweis bereits erbracht.

Begründung:

Vorteile:

  • Sie haben während 5 Jahren die obligatorische Schule in deutscher Sprache besucht.

Nein.

Sie haben den Nachweis bereits erbracht.

Begründung:

Vorteile:

  • Sie haben eine Ausbildung auf Sekundarstufe II (z.B. Gymnasium oder Berufslehren) in deutscher Sprache abgeschlossen.

Nein.

Sie haben den Nachweis bereits erbracht.

Begründung:

Vorteile:

  • Sie haben eine Ausbildung auf Tertiärstufe in deutscher Sprache abgeschlossen.

Ja.

Sie müssen den KDE machen.

Begründung:

Vorteile:

  • Sie sind älter als 11 Jahre.
  • Sie sprechen und schreiben Deutsch nicht als Muttersprache.
  • Sie haben weniger als 5 Jahren die obligatorische Schule in deutscher Sprache besucht.
  • Sie haben keine Ausbildung auf Sekundarstufe II in deutscher Sprache abgeschlossen.
  • Sie haben noch keine Deutschprüfung auf Niveaustufe B1 (mündlich) bzw. A2 (schriftlich) bestanden.

Ja.

Sie müssen den KDE machen.

Begründung:

Vorteile:

  • Sie sind älter als 11 Jahre.
  • Sie sprechen und schreiben Deutsch nicht als Muttersprache.
  • Sie haben weniger als 5 Jahren die obligatorische Schule in deutscher Sprache besucht.
  • Sie haben keine Ausbildung auf Sekundarstufe II oder Tertiärstufe in deutscher Sprache abgeschlossen.
  • Sie haben noch keine Deutschprüfung auf Niveaustufe B1 (mündlich) bzw. A2 (schriftlich) bestanden. 

Nein.

Sie haben den Nachweis bereits erbracht.

Begründung:

Vorteile:

  • Sie haben eine Deutschprüfung auf Niveaustufe B1 (mündlich) bzw. A2 (schriftlich) bestanden. 

Anmeldung

Ordentliche Einbürgerung

Für die Anmeldung zum KDE wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Die Gemeinde teilt Ihnen mit, wann und wo Sie den KDE machen können. Die Gemeinde verweist Sie an eine Sprachschule. Sie dürfen die Sprachschule nicht selber auswählen.

Erleichterte Einbürgerung

Für die erleichterte Einbürgerung genügen Kenntnisse einer Landessprache (Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch). Ihre Deutschkenntnisse können Sie mit dem KDE nachweisen. Sie können sich direkt bei einer Sprachschule anmelden und können eine Sprachschule selber auswählen.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

         
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Wirtschaftsschule KV Wetzikon
Gewerbeschulstrasse 10
8620 Wetzikon
044 931 40 60
weiterbildung@wkvw.ch wkvw.ch

Möchten Sie eine C-Bewilligung beantragen?

Das Migrationsamt Zürich akzeptiert den KDE auch für die C-Bewilligung. Sie können sich für den KDE direkt bei einer Sprachschule anmelden.

Gebühren

Die Gebühren für den KDE unterscheiden sich je nach Gemeinde und Sprachschule. 

Modell-Test

Der KDE hat zwei Teile:

  1. einen mündlichen Test
  2. einen schriftlichen Test

Im mündlichen Test stellen Sie sich vor und sprechen über ein Alltagsthema.

Der schriftliche Test hat drei Teile: Hören, Lesen, Schreiben. Unten finden Sie ein Beispiel für einen schriftlichen Test:

Kontakt

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8090 Zürich

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