Einbürgerung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten von Einbürgerungen für Ausländerinnen und Ausländer: ordentliche Einbürgerung, erleichterte Einbürgerung oder Wiedereinbürgerung. Schweizerinnen und Schweizer können sich in ihrer Wohngemeinde einbürgern lassen.
Inhaltsverzeichnis
Hinweis: Neues Gesetz im Kanton Zürich ab Juli 2023
Ab Juli 2023 gibt es im Kanton Zürich ein neues Gesetz für die Einbürgerung.
Wenn Sie das Gesuch bis 30. Juni 2023 einreichen, gilt für Ihre Einbürgerung das jetzige Gesetz für das ganze Verfahren. Wenn Sie das Gesuch ab Juli 2023 einreichen, gilt für Ihre Einbürgerung das neue Gesetz.
Im neuen Gesetz gibt es ein paar Änderungen. Die wichtigsten Änderungen für eine ordentliche Einbürgerung sind:
- Personen unter 20 Jahren zahlen keine Gebühr im Kanton und in der Gemeinde. Die Gebühr vom Bund bleibt.
- Bewerbende müssen mit dem Gesuch nur einen Auszug aus dem Zivilstandsregister und einen Nachweis über die aktuelle Tätigkeit (z.B. Arbeit, Ausbildung) einreichen.
- Kinder und Jugendliche, die im Zeitpunkt des Gesuches die obligatorische Schule oder die Sekundarstufe II (z.B. Lehre) in Deutsch besuchen, brauchen kein Sprachzertifikat.
- Kinder und Jugendliche, die im Zeitpunkt des Gesuches die obligatorische Schule oder die Sekundarstufe II (z.B. Lehre) in der Schweiz besuchen, müssen keinen Grundkenntnistest machen.
- Personen, die einen Abschluss auf Tertiärstufe in der Schweiz gemacht haben, müssen einen Grundkenntnistest machen.
Es gibt auch kleine Änderungen bei der Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern und den Bürgerrechtsentlassungen.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder beim Gemeindeamt des Kantons Zürich melden.
Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern
Ausländerinnen und Ausländer können sich ordentlich oder erleichtert einbürgern lassen.
Kann ich mich einbürgern lassen?
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine ordentliche oder erleichterte Einbürgerung?
Wenn Sie im Kanton Zürich wohnen, können Sie es mit dem Einbürgerungs-Checker unverbindlich herausfinden. Beantworten Sie die folgenden Fragen:
Doppelbürgerrecht
Die Schweiz erlaubt das Doppelbürgerrecht. Es gibt Staaten, die das Doppelbürgerrecht nicht erlauben. In diesem Fall müssen Sie sich zwischen dem Schweizer Bürgerrecht und dem ausländischen Bürgerrecht entscheiden. Informieren Sie sich bei der zuständigen Behörde Ihres Herkunftslandes.
Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern
Schweizerinnen und Schweizer können ein zusätzliches Gemeindebürgerrecht erwerben.
Weiterführende Informationen
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Altes Recht (bis 31.12.2017)
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