Einbürgerung
Es gibt verschiedene Möglichkeiten von Einbürgerungen für Ausländerinnen und Ausländer: ordentliche Einbürgerung, erleichterte Einbürgerung oder Wiedereinbürgerung. Schweizerinnen und Schweizer können sich in ihrer Wohngemeinde einbürgern lassen.
Inhaltsverzeichnis
Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern
Ausländerinnen und Ausländer können sich ordentlich oder erleichtert einbürgern lassen.
Kann ich mich einbürgern lassen?
Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine ordentliche oder erleichterte Einbürgerung?
Wenn Sie im Kanton Zürich wohnen, können Sie es mit dem Einbürgerungs-Checker unverbindlich herausfinden. Beantworten Sie die folgenden Fragen:
Doppelbürgerrecht
Die Schweiz erlaubt das Doppelbürgerrecht. Es gibt Staaten, die das Doppelbürgerrecht nicht erlauben. In diesem Fall müssen Sie sich zwischen dem Schweizer Bürgerrecht und dem ausländischen Bürgerrecht entscheiden. Informieren Sie sich bei der zuständigen Behörde Ihres Herkunftslandes.
Einbürgerung von Schweizerinnen und Schweizern
Schweizerinnen und Schweizer können ein zusätzliches Gemeindebürgerrecht erwerben.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Altes Recht (bis 31.12.2017)
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