Wiedereinbürgerung

Ausländische Personen, die früher Schweizerin oder Schweizer waren, können sich unter bestimmtem Voraussetzungen wiedereinbürgern.

Zusammenfassung in einfacher Sprache

Die Wiedereinbürgerung gilt für diese Personen:

  • Ich habe mein Schweizer Bürgerrecht verloren.

Was muss ich für die Wiedereinbürgerung machen?

Zuerst muss ich Formulare organisieren. Meine Gemeinde hilft mir, wenn ich Fragen habe. Dann schicke ich meine Formulare per Post zum Staatssekretariat für Migration (SEM). Das SEM in Bern ist für die Wiedereinbürgerung verantwortlich.

Wie lange dauert die Wiedereinbürgerung?

Die Wiedereinbürgerung dauert ca. 2 Jahre. Der Kanton, meine Gemeinde und der Bund prüfen meine Dokumente.

Was kostet die Wiedereinbürgerung?

Die Wiedereinbürgerung kostet für Erwachsene CHF 900. Für Personen bis 18 Jahren kostet die Wiedereinbürgerung CHF 650. Dazu kommen die Kosten für die Dokumente.

Voraussetzungen

Sie haben das Schweizer Bürgerrecht verloren durch

  • Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht oder
  • Heirat mit einem Ausländer oder
  • Verwirkung.

Sie erfüllen die folgenden Voraussetzungen:

  • Sie haben keine unbezahlten Betreibungen.
  • Sie haben die definitiven Steuerrechnungen bezahlt.
  • Sie haben keine Einträge im Strafregister.
  • Sie respektieren die Werte der Bundesverfassung.
  • Sie sprechen/schreiben eine Landessprache.
  • Sie sind finanziell unabhängig.
  • Sie unterstützen Ihre Familie bei der Integration in die Schweiz.
  • Sie haben Grundkenntnisse über die Schweiz.
  • Sie nehmen am gesellschaftlichen und kulturellen Leben in der Schweiz teil.
  • Sie gefährden die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht.

Verfahren

Bevor Sie das Gesuch einreichen, informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde.

Sie bestellen das Gesuchsformular direkt beim SEM (ch@sem.admin.ch). Sie schicken das Gesuch per Post zum Staatssekretariat für Migration (SEM, Bund).

Ihr Gesuch durchläuft die folgenden Schritte:

  1. Vorprüfung durch das SEM (Bund)
  2. Prüfung durch das Gemeindeamt (Kanton)
  3. Prüfung durch Ihre Gemeinde
  4. Erneute Prüfung durch das Gemeindeamt (Kanton)
  5. Abschliessende Prüfung durch das SEM (Bund) und Erteilung vom Schweizer Bürgerrecht

Die Wiedereinbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre.

Gebühren

Bei der Wiedereinbürgerung erhebt das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Gebühr. Die Gebühr beträgt CHF 900. Für Personen unter 18 Jahren beträgt die Gebühr CHF 650.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Gemeindeamt - Abteilung Einbürgerungen

Adresse

Wilhelmstrasse 10
8005 Zürich
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Postadresse

Postfach
8090 Zürich

Telefon

+41 43 259 83 81

Telefon

Telefonische Auskunft

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08:00 bis 11:45 Uhr und
13:30 bis 17:00 Uhr

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08:00 bis 11:45 Uhr und
13:30 bis 16:00 Uhr

E-Mail

einbuergerungen.gaz@ji.zh.ch

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