Pass & Identitätskarte
Wer das Schweizer Bürgerrecht hat und im Kanton Zürich wohnt, kann beim Passbüro Zürich einen Pass oder ein «Kombi» (Pass und Identitätskarte zusammen) beantragen. Wer kurzfristig reisen muss, kann sich einen Notpass ausstellen lassen.
Inhaltsverzeichnis
Identitätskarte
Benötigen Sie nur eine Identitätskarte, wenden Sie sich bitte an die Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde. Wohnen Sie in der Stadt Zürich, ist das Personenmeldeamt im Stadthaus oder Ihr Kreisbüro zuständig. Das Passbüro nimmt keine Anträge nur für Identitätskarten entgegen.
Pass oder Kombi
Seit 2010 enthält der Pass einen Datenchip, auf dem nebst den Personendaten auch das Gesichtsbild und die Fingerabdrücke abgespeichert sind. Er wird deshalb auch E-Pass oder biometrischer Pass genannt.
Haben Sie das Schweizer Bürgerrecht und wohnen Sie im Kanton Zürich, können Sie beim Passbüro einen neuen Pass oder ein «Kombi» (Pass und Identitätskarte zusammen) beantragen. Passverlängerungen und Einträge von Kindern im Pass der Eltern gibt es seit einigen Jahren nicht mehr.
Ohne vorherigen Antrag (online oder telefonisch) und ohne Termin für die Erfassung der Daten, können keine Ausweise ausgestellt werden. Am vereinbarten Termin müssen Sie persönlich im Passbüro erscheinen.
Klicken sie unten auf «Starten» und Sie erfahren, wie Sie vorgehen müssen und welche Unterlagen Sie benötigen:

Notpass
Notpässe (provisorische Pässe) enthalten im Gegensatz zum Pass keinen Datenchip und werden sowohl vom Passbüro als auch vom Notpassbüro am Flughafen ausgestellt. Für einen Notpass brauchen Sie keinen Termin. Eine telefonische Voranmeldung ist jedoch nützlich (Telefonnummern siehe «Kontakt»).
Der Notpass kann vor Ort gedruckt werden. Er hat allerdings den Nachteil, dass er nicht von allen Ländern zur Einreise oder zum Transit akzeptiert wird. Bitte erkundigen Sie sich bei der Botschaft / dem Konsulat des Ziellandes, Ihrem Reisebüro, oder Ihrer Fluggesellschaft nach den Einreise- und Transitvorschriften.
Bei grosser Nachfrage (zum Beispiel vor und während der Schulferien) müssen Sie mit Wartezeiten rechnen.
Minderjährige, die einen Notpass benötigen, sollten von den Eltern begleitet sein. Ist das nicht möglich, ist die schriftliche Zustimmung der sorgeberechtigten Elternteile vorzuweisen. Ein Zustimmungsformular finden Sie unten unter «Merkblätter & Formulare».
Merkblätter & Formulare
- Download Bezug von Schweizer Identitätskarte, Pass und Notpass PDF | 2 Seiten | deutsch | 294 KB
- Download Pass- oder "Kombi"-Antrag: Mitzubringende Dokumente PDF | 1 Seiten | deutsch | 76 KB
- Download Zustimmung der Eltern bei Kindern und Jugendlichen PDF | 1 Seiten | deutsch | 720 KB
- Download Zustimmung des Beistands bei verbeiständeten Personen PDF | 1 Seiten | deutsch | 752 KB
- Download Informationen zum Notpass PDF | 1 Seiten | deutsch | 60 KB
- Download Vollmacht zur Ausweisabholung PDF | 1 Seiten | deutsch | 680 KB
- Download Austauschpassgesuch PDF | 1 Seiten | deutsch | 98 KB
Ausweisgebühren
Die Gebühren bezahlen Sie bitte vor Ort mit Kredit- oder Debitkarte, digital mit Twint, oder in bar. Eine Bezahlung auf Rechnung ist nicht möglich.
Die Ausweise werden erst zur Produktion frei gegeben, wenn die Gebühren bezahlt sind.
Gebühren (inkl. Porto von CHF 5 pro Ausweis*) |
CHF |
Gültigkeit |
---|---|---|
Kombi (E-Pass + IDK) Erwachsene | 158 |
10 Jahre |
Kombi (E-Pass + IDK) Kinder (0–18 Jahre) | 78 | 5 Jahre |
E-Pass Erwachsene | 145 | 10 Jahre |
E-Pass Kinder (0–18 Jahre) | 65 | 5 Jahre |
IDK Erwachsene > Ausstellung nur über Wohngemeinde | 70 | 10 Jahre |
IDK Kinder (0–18 Jahre) > Ausstellung nur über Wohngemeinde | 35 | 5 Jahre |
Provisorischer Pass im Passbüro (kein Porto) | 100 | 1 Reise / max. 12 Monate |
Provisorischer Pass am Flughafen (kein Porto) | 150 | 1 Reise / max. 12 Monate |
* Die Portokosten entstehen durch den Versand der Ausweise vom externen Produktionsort an die im Antrag erfasste Lieferadresse. | ||
Reisehinweise
Einreisebestimmungen
Die Passbüro-Mitarbeitenden erteilen keine Auskünfte zu Einreisevorschriften anderer Länder. Bitte erkundigen Sie sich bei der Botschaft / dem Konsulat des Ziellandes, Ihrem Reisebüro oder Ihrer Fluggesellschaft nach den Einreise- und Transitvorschriften.
Reisen mit Minderjährigen
Im Pass der Kinder können die Namen der sorgeberechtigten Eltern eingetragen werden. Das empfiehlt sich vor allem dann, wenn die Eltern anders heissen als ihre Kinder und sie mit ihnen ins Ausland reisen möchten. Bei verheirateten Eltern sind Originale des Ehescheins oder des Familienausweises mitzubringen. Bei unverheirateten Eltern ist ein amtliches Original-Dokument, welches das gemeinsame Sorgerecht bestätigt, vorzulegen.
Standorte
Kontakt
Passbüro
8005 Zürich
Route anzeigen
Vor Ort im Passbüro werden keine Ausweisanträge entgegengenommen. Beantragen Sie Ihre Ausweise am besten online.
Ausweise online beantragen:
- www.schweizerpass.ch
- rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr
Telefonische Erreichbarkeit:
- Montag und Donnerstag: 08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr
- Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 16.00 Uhr
Schalteröffnung:
- Montag und Donnerstag: 08.00 bis 12.00 / 13.00 bis 18.00 Uhr
- Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend