Der Nachweis der Heimatorte ist ein Dokument des Zivilstandsamtes.
Was ist ein Nachweis der Heimatorte?
Im Nachweis der Heimatorte sind die aktuellen Bürgerrechte von Schweizerinnen und Schweizern ersichtlich. Ersichtlich ist auch, wann und wie Sie das Schweizer Bürgerrecht bekommen haben. Manchmal muss man nachweisen, welche Staatsbürgerschaft man vor der Einbürgerung hatte. Das steht nicht im Nachweis der Heimatorte. Dafür muss man zusätzlich eine zivilstandsamtliche Bestätigung verlangen.
Sind Sie mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet?
Wenn Sie mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert einbürgern lassen. Ihre Frau oder Ihr Mann muss schon bei der Heirat Schweizerin oder Schweizer gewesen sein.
Wenn Ihre Frau oder Ihr Mann selbst eingebürgert wurde, müssen Sie mit dem Gesuch einen Nachweis der Heimatorte einreichen.
Nachweis der Heimatorte bestellen
Sie können den Nachweis der Heimatorte und die zivilstandsamtliche Bestätigung beim Zivilstandsamt Ihres Bürgerortes bestellen. In der Regel verlangt das Zivilstandsamt eine Gebühr.
Wenn Sie im Ausland wohnen, fragen Sie die zuständige Schweizer Vertretung.
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