Kantonaler Richtplan

Der kantonale Richtplan ist das behördenverbindliche Steuerungsinstrument des Kantons, um die räumliche Entwicklung langfristig zu lenken und die Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten über alle Politik- und Sachbereiche hinweg zu gewährleisten.

Inhaltsverzeichnis

Festgesetzter Richtplan

Der kantonale Richtplan besteht aus dem Richtplantext und der Richtplankarte, die sich gegenseitig ergänzen. Die Richtplankarte umfasst die beiden Blätter Nord und Süd im Massstab 1:50'000.

Richtplantext

Richtplantext
Richtplantext

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Nr. Kapitel Festsetzungsdatum
1 Raumordnungskonzept  
1.1 Perspektive Metropolitanraum Oktober 2018
1.2 Leitlinien für die zukünftige Raumentwicklung im Kanton Zürich Oktober 2018
1.3 Handlungsräume Oktober 2018
1.4 Grundlagen Oktober 2018
     
2 Siedlung  
2.1 Gesamtstrategie Oktober 2018
2.2 Siedlungsgebiet Oktober 2019
2.3 Zentrumsgebiet Oktober 2018
2.4 Schutzwürdiges Ortsbild Oktober 2019
2.5 Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende Oktober 2018
2.6 Grundlagen Oktober 2019
     
3 Landschaft  
3.1 Gesamtstrategie Oktober 2018
3.2 Landwirtschaftsgebiet Oktober 2018
3.3 Wald Oktober 2018
3.4 Gewässer Oktober 2018
3.5 Erholung Oktober 2018
3.6 Naturschutz Oktober 2018
3.7 Landschaftsschutzgebiet und Park von nationaler Bedeutung Oktober 2018
3.8 Landschaftsförderungsgebiet Oktober 2018
3.9 Landschaftsverbindung Oktober 2021
3.10 Freihaltegebiet Oktober 2019
3.11 Gefahren Oktober 2019
3.12 Grundlagen Oktober 2019
     
4 Verkehr  
4.1 Gesamtstrategie Oktober 2018
4.2 Strassenverkehr Februar 2023
4.3 Öffentlicher Verkehr Februar 2023
4.4 Fuss- und Veloverkehr Oktober 2018
4.5 Parkierung und verkehrsintensive Einrichtungen Oktober 2018
4.6 Güterverkehr Oktober 2018
4.7 Luftverkehr Dezember 2022
4.8 Schifffahrt Oktober 2018
4.9 Grundlagen Februar 2023
     
5 Versorgung, Entsorgung  
5.1 Gesamtstrategie Oktober 2018
5.2 Wasserversorgung Oktober 2018
5.3 Materialgewinnung August 2022
5.4 Energie Oktober 2018
5.5 Kommunikation Oktober 2018
5.6 Siedlungsentwässerung und Abwasserreinigung Oktober 2018
5.7 Abfall August 2022
5.8 Belastete Standorte und belastete Böden Oktober 2018
5.9 Grundlagen März 2021
     
6 Öffentliche Bauten und Anlagen  
6.1 Gesamtstrategie Dezember 2022
6.2 Gebietsplanung Dezember 2022
6.3 Bildung und Forschung Oktober 2021
6.4 Gesundheit Oktober 2021
6.5 Kultur, Sport, Messe und Kongresswesen Oktober 2019
6.6 Weitere öffentliche Dienstleistungen Oktober 2019
6.7 Grundlagen Dezember 2022

Richtplankarte - Blatt Nord

Richtplankarte - Blatt Nord
Richtplankarte - Blatt Nord

Richtplankarte - Blatt Süd

Richtplankarte - Blatt Süd
Richtplankarte - Blatt Süd

Geodaten

Der kantonale Richtplan als Planungsinstrument

Lenkung und Koordination

Mit dem Richtplan verfügt der Kanton Zürich über ein bewährtes strategisches Instrument, um seine räumlichen Chancen und Potenziale zu nutzen und dabei auch den Bund und die Nachbarkantone einzubeziehen.

Eine zweckmässige Raumentwicklung hilft nicht nur die Kosten für Erstellung, Unterhalt und Erneuerung der Infrastrukturen zu senken. Sie kann auch einen namhaften Beitrag zur Umweltvorsorge leisten. Zudem ist der Richtplan ein geeignetes Instrument zur frühzeitigen Information und Mitwirkung der Bevölkerung und um die unterschiedlichen Ansprüche im Hinblick auf einen bestmöglichen Gesamtnutzen für die Öffentlichkeit abzuwägen.

Anzustrebende räumliche Entwicklung

Der kantonale Richtplan gibt Aufschluss über den aktuellen Stand der Planung. Er formuliert in fünf Leitlinien die anzustrebende räumliche Entwicklung im Kanton Zürich und in benachbarten Gebieten – soweit diese in engem funktionalem Zusammenhang stehen.

Rechtswirkung

Der Richtplan ist behördenverbindlich und nicht parzellenscharf. Die für den Grundeigentümer verbindliche Konkretisierung erfolgt mit den dafür vorgesehenen Instrumenten von Bund, Kanton und Gemeinden, insbesondere mit den kommunalen Nutzungsplänen.

Nach § 20 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) besteht der kantonale Richtplan aus den Themen «Siedlung», «Landschaft», «Verkehr», «Versorgung, Entsorgung» sowie «Öffentliche Bauten und Anlagen». Er bildet jedoch ein zusammenhängendes Ganzes. Die Planungsträger aller Stufen sind verpflichtet, die Festlegungen des kantonalen Richtplans bei ihren Entscheiden sachgerecht zu berücksichtigen (vgl. §§ 8 und 16 PBG).

Der Richtplan wird durch den Kantonsrat festgesetzt und durch den Bundesrat abschliessend genehmigt.

Festlegungen

Der Richtplan besteht aus der Richtplan-Karte (Massstab 1:50'000) und dem Richtplan-Text (mit Übersichtskarten). Die Festlegungen der einzelnen Sachbereiche sind gegliedert in die Abschnitte «Ziele», «Karteneinträge» und «Massnahmen».

Unter «Ziele» werden gesamthaft und für jeden Fachbereich möglichst messbare Zielsetzungen und Grundsätze zur räumlichen Entwicklung festgehalten. Als «Karteneinträge» werden sowohl Vorhaben und Nutzungen (Gebiete) als auch objektbezogene Anordnungen sowie Koordinationsaufträge und Prioritäten festgelegt. Schliesslich erteilt der Kantonsrat im Kapitel «Massnahmen» Aufträge an die Behörden (Kanton, Planungsregion, Gemeinde) zur Umsetzung der festgelegten Ziele und Anordnungen.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Raumentwicklung

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
Route (Google)


 

Telefon

+41 43 259 30 22

Telefon


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

are@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: