Kantonaler Richtplan

Der kantonale Richtplan ist das behördenverbindliche Steuerungsinstrument des Kantons, um die räumliche Entwicklung langfristig zu lenken und die Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten über alle Politik- und Sachbereiche hinweg zu gewährleisten.

Aktuell

Festgesetzter Richtplan

Der kantonale Richtplan besteht aus dem Richtplantext und der Richtplankarte, die sich gegenseitig ergänzen. Die Richtplankarte umfasst die beiden Blätter Nord und Süd im Massstab 1:50'000.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Nr. Kapitel Festsetzungsdatum
1 Raumordnungskonzept  
1.1 Perspektive Metropolitanraum Oktober 2018
1.2 Leitlinien für die zukünftige Raumentwicklung im Kanton Zürich März 2024
1.3 Handlungsräume März 2024
1.4 Grundlagen März 2024
     
2 Siedlung  
2.1 Gesamtstrategie März 2024
2.2 Siedlungsgebiet März 2024
2.3 Zentrumsgebiet März 2024
2.4 Schutzwürdiges Ortsbild Oktober 2019
2.5 Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende Oktober 2018
2.6 Grundlagen März 2024
     
3 Landschaft  
3.1 Gesamtstrategie Oktober 2018
3.2 Landwirtschaftsgebiet Oktober 2018
3.3 Wald Oktober 2018
3.4 Gewässer Oktober 2018
3.5 Erholung Oktober 2018
3.6 Naturschutz Oktober 2018
3.7 Landschaftsschutzgebiet und Park von nationaler Bedeutung Oktober 2018
3.8 Landschaftsförderungsgebiet Oktober 2018
3.9 Landschaftsverbindung Oktober 2021
3.10 Freihaltegebiet Oktober 2019
3.11 Gefahren Oktober 2019
3.12 Grundlagen Oktober 2019
     
4 Verkehr  
4.1 Gesamtstrategie März 2024
4.2 Strassenverkehr März 2024
4.3 Öffentlicher Verkehr März 2024
4.4 Fuss- und Veloverkehr März 2024
4.5 Parkierung und verkehrsintensive Einrichtungen Oktober 2018
4.6 Güterverkehr März 2024
4.7 Luftverkehr Dezember 2022
4.8 Schifffahrt Oktober 2018
4.9 Grundlagen Februar 2023
     
5 Versorgung, Entsorgung  
5.1 Gesamtstrategie Oktober 2018
5.2 Wasserversorgung März 2024
5.3 Materialgewinnung August 2022
5.4 Energie Oktober 2018
5.5 Kommunikation Oktober 2018
5.6 Siedlungsentwässerung und Abwasserreinigung März 2024
5.7 Abfall August 2022
5.8 Belastete Standorte und belastete Böden Oktober 2018
5.9 Grundlagen März 2024
     
6 Öffentliche Bauten und Anlagen  
6.1 Gesamtstrategie März 2024
6.2 Gebietsplanung März 2024
6.3 Bildung und Forschung März 2024
6.4 Gesundheit März 2024
6.5 Kultur, Sport, Messe und Kongresswesen März 2024
6.6 Weitere öffentliche Dienstleistungen Oktober 2019
6.7 Grundlagen März 2024

Richtplankarte - Blatt Nord

Kartenblatt Nord des aktuell festgesetzten kantonalen Richtplans
Kartenblatt Nord des aktuell festgesetzten kantonalen Richtplans

Richtplankarte - Blatt Süd

Kartenblatt Süd des aktuell festgesetzten kantonalen Richtplans
Kartenblatt Süd des aktuell festgesetzten kantonalen Richtplans

Geodaten

Der kantonale Richtplan als Planungsinstrument

Lenkung und Koordination

Mit dem Richtplan verfügt der Kanton Zürich über ein bewährtes strategisches Instrument, um seine räumlichen Chancen und Potenziale zu nutzen und dabei auch den Bund und die Nachbarkantone einzubeziehen.

Eine zweckmässige Raumentwicklung hilft nicht nur die Kosten für Erstellung, Unterhalt und Erneuerung der Infrastrukturen zu senken. Sie kann auch einen namhaften Beitrag zur Umweltvorsorge leisten. Zudem ist der Richtplan ein geeignetes Instrument zur frühzeitigen Information und Mitwirkung der Bevölkerung. Damit lassen sich die unterschiedlichen Ansprüche im Hinblick auf einen bestmöglichen Gesamtnutzen für die Öffentlichkeit abwägen.

Anzustrebende räumliche Entwicklung

Der kantonale Richtplan gibt Aufschluss über den aktuellen Stand der Planung. Er formuliert in fünf Leitlinien die anzustrebende räumliche Entwicklung im Kanton Zürich und in benachbarten Gebieten – soweit diese in engem funktionalem Zusammenhang stehen.

Rechtswirkung

Der Richtplan ist behördenverbindlich und nicht parzellenscharf. Die für den Grundeigentümer verbindliche Konkretisierung erfolgt mit den dafür vorgesehenen Instrumenten von Bund, Kanton und Gemeinden, insbesondere mit den kommunalen Nutzungsplänen.

Nach § 20 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) besteht der kantonale Richtplan aus den Themen «Siedlung», «Landschaft», «Verkehr», «Versorgung, Entsorgung» sowie «Öffentliche Bauten und Anlagen». Er bildet jedoch ein zusammenhängendes Ganzes. Die Planungsträger aller Stufen sind verpflichtet, die Festlegungen des kantonalen Richtplans bei ihren Entscheiden sachgerecht zu berücksichtigen (vgl. §§ 8 und 16 PBG).

Der Richtplan wird durch den Kantonsrat festgesetzt und durch den Bundesrat abschliessend genehmigt.

Festlegungen

Der Richtplan besteht aus der Richtplan-Karte (Massstab 1:50'000) und dem Richtplan-Text (mit Übersichtskarten). Die Festlegungen der einzelnen Sachbereiche sind gegliedert in die Abschnitte «Ziele», «Karteneinträge» und «Massnahmen».

Unter «Ziele» werden gesamthaft und für jeden Fachbereich möglichst messbare Zielsetzungen und Grundsätze zur räumlichen Entwicklung festgehalten. Als «Karteneinträge» werden sowohl Vorhaben und Nutzungen (Gebiete) als auch objektbezogene Anordnungen sowie Koordinationsaufträge und Prioritäten festgelegt. Schliesslich erteilt der Kantonsrat im Kapitel «Massnahmen» Aufträge an die Behörden (Kanton, Planungsregion, Gemeinde) zur Umsetzung der festgelegten Ziele und Anordnungen.

Die Kapitel des kantonalen Richtplans

Der Kantonale Richtplan besteht aus Text und Karte und bildet ein zusammenhängendes Ganzes. Seine Festlegungen betreffen die raumwirksamen Tätigkeiten aller Sachbereiche und sind in sechs Kapitel gegliedert.

1 Raumordnungskonzept

Das kantonale Raumordnungskonzept bildet den strategischen Orientierungsrahmen für die Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten auf den verschiedenen Massstabsebenen. Es umfasst die massgeblichen Leitlinien für die zukünftige Raumentwicklung im Kanton Zürich und definiert die unterschiedlichen Handlungsräume mit ihren jeweiligen Aufgaben und Prioritäten.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Lucas Schloeth

Fachleiter Kantonalplanung

lucas.schloeth@bd.zh.ch
+41 43 259 30 40

2 Siedlung

Im kantonalen Richtplan ist das Siedlungsgebiet abschliessend festgelegt. Weitere Festlegungen betreffen das Zentrumsgebiet von kantonaler Bedeutung, das schutzwürdige Ortsbild sowie die Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende. Wesentliche Aufgaben, wie die Strukturierung des Siedlungsgebiets durch entsprechende Nutzungs- und Dichtevorgaben, werden den nachgeordneten Planungsträgern übertragen.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Gregory Grämiger

Raumplaner Kantonalplanung

gregory.graemiger@bd.zh.ch
+41 43 259 30 48

3 Landschaft

Der kantonale Richtplan orientiert sich am Ziel, die die multifunktionale Nutzung der Landschaft zu gewährleisten und ihre Werte zu schützen, zu pflegen und weiterzuentwickeln. Er enthält entsprechende Festlegungen zum Landwirtschaftsgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Landschaftsförderungsgebiet, Landschaftsverbindung und zum Freihaltegebiet sowie zu den Themen Wald, Gewässer, Erholung, Naturschutz und Gefahren.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Daniela Wegner

Raumplanerin Kantonalplanung

daniela.wegner@bd.zh.ch
+41 43 259 41 95

4 Verkehr

Das Kapitel Verkehr enthält einerseits die Gesamtstrategie. Andererseits finden sich dort Festlegungen zu den Strassen, zum öffentlichen Verkehr, zum Fuss- und Veloverkehr, zum Güterverkehr, zum Luftverkehr, zum Parkieren und verkehrsintensiven Einrichtungen sowie zur Schifffahrt. Gemäss Gesamtstrategie wird eine ressourcenschonende Mobilität gefördert, der öffentliche Verkehr, Fuss- und Veloverkehr gestärkt, sowie kurze Wege und die Siedlungsqualität gefördert. Das Kapitel Verkehr wird durch das Gesamtverkehrskonzept des Regierungsrats (GVK 2018, RRB Nr. 25/2018) konkretisiert. Neue Vorhaben werden auf Konkretisierungsgrad und Konformität mit der Gesamtstrategie bzw. dem Gesamtverkehrskonzept geprüft und gegebenenfalls mit einer der nächsten Teilrevisionen in den kantonalen Richtplan aufgenommen.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Lucas Schloeth

Fachleiter Kantonalplanung

lucas.schloeth@bd.zh.ch
+41 43 259 30 40

Lukas Michel

Raumplaner Kantonalplanung

lukas.michel@bd.zh.ch
+41 43 259 39 74

Götz Timcke

Projektleiter

goetz.timcke@vd.zh.ch
+41 43 257 44 38

5 Versorgung, Entsorgung

Im Bereich Ver- und Entsorgung erfolgen Festlegungen zu Gebieten sowie zu bestehenden und geplanten Anlagen, die der Ver- und Entsorgung dienen und mit den übrigen räumlichen Interessen und Aufgaben abgestimmt sind. Der kantonale Richtplan enthält entsprechende Festlegungen zu den Themen Wasserversorgung, Materialgewinnung, Energie, Kommunikation, Siedlungsentwässerung und Abfall sowie zu belasteten Standorten und Böden.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Michael Landolt

Raumplaner Kantonalplanung

michael.landolt@bd.zh.ch
+41 43 259 39 77

6 Öffentliche Bauten und Anlagen

Für Gebiete mit besonderem städtebaulichen Potenzial und grossem Koordinations- und Handlungsbedarf werden fachübergreifende Gebietsplanungen erarbeitet. Dasselbe gilt für Gebiete mit einer hohen Dichte an öffentlichen Bauten sowie Anlagen von kantonalem Interesse. Der kantonale Richtplan enthält zudem Festlegungen zu den Bereichen Bildung und Forschung, Gesundheit, Kultur, Sport, Messe und Kongresswesen sowie zu weiteren öffentlichen Dienstleistungen. 

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Verena Poloni Esquivié

Raumplanerin Kantonalplanung

verena.poloni@bd.zh.ch
+41 43 259 30 54

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Raumentwicklung

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
Route (Google)


 

Telefon

+41 43 259 30 22

Telefon


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

are@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: