Richtpläne

Die Richtpläne geben Aufschluss über den aktuellen Stand der Planung und regeln die Grundzüge der angestrebten räumlichen Entwicklung. Die Koordination der verschiedenen Politikbereiche aller Stufen steht dabei im Mittelpunkt.

Zusammenspiel der Richtpläne

Die Steuerung der Raumentwicklung stellt eine Gemeinschaftsaufgabe von Kanton, Regionen und Gemeinden dar. Deshalb ist es wichtig, dass der kantonale Richtplan sowie die regionalen und kommunalen Richtpläne als sich sinnvoll ergänzende Planungsinstrumente eingesetzt werden. Nur im Zusammenspiel von Kanton, Regionen und Gemeinden entfalten die Richtpläne ihre volle Wirkung.

Die entsprechenden Planungsgrundlagen werden laufend aktualisiert. Erhebliche Veränderungen erfordern die Anpassung der Richtpläne.

Visuelle Darstellung der Hierarchie der Richtplanstufen mit Zahnrädern. Im gelben, obersten, grössten Zahnrad steht «Kantonaler Richtplan». Im mittleren, orangen Zahnrad steht «Regionaler Richtplan» und im kleinsten, zuunterst platzierten Zahnrad steht «Kommunaler Richtplan». In einem Textabschnitt wird neben den einzelnen Zahnrädern erklärt, dass der jeweilige Richtplan Ziele, Karteneinträge sowie Aufträge der jeweiligen Stellen - Kanton und/oder Regionen und/oder Gemeinden - enthält. Der kantonale Richtplan wird vom Kantonsrat festgesetzt und vom Bund genehmigt. Der regionale Richtlplan ist referendumsfähig und wird durch den Regierungsrat festgesetzt. Der kommunale Richtplan setzt die Gemeinde fest und wird durch die Baudirektion genehmigt.
Zusammenspiel der Richtpläne im Kanton Zürich

Kreisschreiben, Merkblätter und Publikationen

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