Die Raumplanung sorgt für die haushälterische Bodennutzung und die geordnete Besiedlung des Kantons. Massgebend ist dabei die gewünschte räumliche Entwicklung, welche im kantonalen Raumordnungskonzept verankert ist.

Aktuell

Planungsforum 2025

Umsetzungshilfe «Klimaangepasste Siedlungsentwicklung»

Leitlinien für die künftige Raumentwicklung

Verbindlichkeit der Leitlinien

Die im kantonalen Richtplan verankerten Leitlinien setzen die Schwerpunkte für die Raumplanung im Kanton Zürich. Als Orientierungsrahmen für die einzelnen mit dem kantonalen Richtplan getroffenen Festlegungen sind sie für alle mit raumwirksamen Aufgaben betrauten Stellen massgebend.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Zielen der Raumplanung sind die Leitlinien bei nachfolgenden Planungen sowie bei der Erteilung von Bewilligungen ihrer Bedeutung entsprechend zu berücksichtigen.

  1. Die Zukunftstauglichkeit der Siedlungsstrukturen ist sicherzustellen und zu verbessern. Dies soll durch eine Siedlungsentwicklung nach innen, den Erhalt und die Steigerung der Siedlungsqualität, die Sicherstellung der Grundversorgung sowie den sparsamen Umgang mit Energie, Wasser und weiteren Ressourcen, insbesondere dem Boden, erfolgen.
  2. Die Entwicklung der Siedlungsstruktur ist schwerpunktmässig auf den öffentlichen Verkehr auszurichten. Die S-Bahn bildet das Rückgrat der Siedlungsentwicklung. Der öffentliche Verkehr hat mindestens die Hälfte des Verkehrszuwachses zu übernehmen, der nicht auf den Fuss- und Veloverkehr entfällt.
  3. Zusammenhängende naturnahe Räume sind zu schonen und zu fördern. Im Vordergrund stehen der Schutz der freien Landschaft und die Erhaltung und Aufwertung von Lebensräumen. Für die Produktion von Nahrungsmitteln sind ausreichend landwirtschaftliche Nutzflächen zu erhalten.
  4. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei raumwirksamen Tätigkeiten ist auf allen Ebenen (Gemeinden, Regionen, benachbarte Kantone und Ausland) zu intensivieren und zu unterstützen. Dies soll vermehrt auch das Dimensionieren und Ausgestalten von Bau-, Freihalte- und Erholungszonen umfassen.
  5. Die räumliche Entwicklung orientiert sich am Grundsatz der Nachhaltigkeit. Sie strebt nach einem auf Dauer ausgewogenen Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen andererseits. Der Raumplanung fällt eine Schlüsselrolle zu.

Öffentliche Planauflage

Die öffentlich aufliegenden Geschäfte finden Sie neu auf dieser Seite:

Kontakt

Amt für Raumentwicklung

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
Route (Google)


 

Telefon

+41 43 259 30 22

Telefon


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

are@bd.zh.ch

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Medienstelle der Baudirektion

Adresse
Walcheplatz 2
8001 Zürich
Route (Google)
E-Mail
media@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: