Die Raumplanung sorgt für die haushälterische Bodennutzung und die geordnete Besiedlung des Kantons. Massgebend ist dabei die gewünschte räumliche Entwicklung, welche im kantonalen Raumordnungskonzept verankert ist.

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Themenheft zur Zürcher Raumplanung

Seit 2014 gelten im Kanton Zürich das revidierte Raumplanungsgesetz und der darauf abgestimmte kantonale Richtplan. Die Fachzeitschrift «Hochparterre» zieht nach zehn Jahren in einem Themenheft eine Zwischenbilanz: Wo steht die Raumplanung im Kanton Zürich? 

Leitlinien für die künftige Raumentwicklung

Verbindlichkeit der Leitlinien

Die im kantonalen Richtplan verankerten Leitlinien setzen die Schwerpunkte für die Raumplanung im Kanton Zürich. Als Orientierungsrahmen für die einzelnen mit dem kantonalen Richtplan getroffenen Festlegungen sind sie für alle mit raumwirksamen Aufgaben betrauten Stellen massgebend.

Zusätzlich zu den gesetzlichen Zielen der Raumplanung sind die Leitlinien bei nachfolgenden Planungen sowie bei der Erteilung von Bewilligungen ihrer Bedeutung entsprechend zu berücksichtigen.

  1. Die Zukunftstauglichkeit der Siedlungsstrukturen ist sicherzustellen und zu verbessern. Dies soll durch eine Siedlungsentwicklung nach innen, den Erhalt und die Steigerung der Siedlungsqualität, die Sicherstellung der Grundversorgung sowie den sparsamen Umgang mit Energie, Wasser und weiteren Ressourcen, insbesondere dem Boden, erfolgen.
  2. Die Entwicklung der Siedlungsstruktur ist schwerpunktmässig auf den öffentlichen Verkehr auszurichten. Die S-Bahn bildet das Rückgrat der Siedlungsentwicklung. Der öffentliche Verkehr hat mindestens die Hälfte des Verkehrszuwachses zu übernehmen, der nicht auf den Fuss- und Veloverkehr entfällt.
  3. Zusammenhängende naturnahe Räume sind zu schonen und zu fördern. Im Vordergrund stehen der Schutz der freien Landschaft und die Erhaltung und Aufwertung von Lebensräumen. Für die Produktion von Nahrungsmitteln sind ausreichend landwirtschaftliche Nutzflächen zu erhalten.
  4. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei raumwirksamen Tätigkeiten ist auf allen Ebenen (Gemeinden, Regionen, benachbarte Kantone und Ausland) zu intensivieren und zu unterstützen. Dies soll vermehrt auch das Dimensionieren und Ausgestalten von Bau-, Freihalte- und Erholungszonen umfassen.
  5. Die räumliche Entwicklung orientiert sich am Grundsatz der Nachhaltigkeit. Sie strebt nach einem auf Dauer ausgewogenen Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen andererseits. Der Raumplanung fällt eine Schlüsselrolle zu.

Öffentliche Planauflage

Die unten aufgeführten Geschäfte können Sie bei uns an der Stampfenbachstrasse 12 im 4. Stock am Empfang einsehen. Bitte Bürozeiten beachten (siehe unten).

Kantonale und regionale Nutzungszonen / statische Waldgrenzen - Festsetzung

  • Gemeinde: Zürich
  • Publiziert im Amtsblatt: 11. September 2024

Kantonale und regionale Nutzungszonen / statische Waldgrenzen - Festsetzung

  • Gemeinde: Greifensee
  • Publiziert im Amtsblatt: 29. August 2024

Kantonaler Gestaltungsplan «Durchgangsplatz Vorderer Pfannenstil» - Festsetzung

  • Gemeinde: Meilen
  • Publiziert im Amtsblatt: 23. August 2024

Kantonale und regionale Nutzungszonen / statische Waldgrenzen - Bekanntmachung des Inkrafttretens

  • Gemeinde: Bonstetten
  • Publiziert im Amtsblatt: 16. August 2024

Kantonale und regionale Nutzungszonen / statische Waldgrenzen - Bekanntmachung des Inkrafttretens

  • Gemeinde: Pfäffikon
  • Publiziert im Amtsblatt: 16. August 2024

Planungszone «Valet-Parking» - Festsetzung

  • Gemeinde: Höri
  • Publiziert im Amtsblatt: 26. Juli 2024

Revision kantonaler Gestaltungsplan mit UVP «Kiesabbaugebiet Niedermartelen, Marthalen» sowie Aufhebung der bisherigen Gestaltungspläne - öffentliche Auflage und Anhörung gemäss § 7 PBG 

  • Gemeinde: Marthalen
  • Publiziert im Amtsblatt: 12. Juli 2024

Kantonaler Gestaltungsplan mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Rodung «Kiesabbaugebiet Hasli, Weiach» - Festsetzung

  • Gemeinde: Weiach
  • Publiziert im Amtsblatt: 5. Juli 2024

Neufestsetzung des Plans der kantonalen und regionalen Nutzungszonen / Festsetzung statische Waldgrenzen – öffentliche Auflage und Anhörung 

  • Gemeinde: Männedorf
  • Publiziert im Amtsblatt: 14. Juni 2024

Neufestsetzung des Plans der kantonalen und regionalen Nutzungszonen / Festsetzung statische Waldgrenzen – öffentliche Auflage und Anhörung 

  • Gemeinde: Dänikon
  • Publiziert im Amtsblatt: 24. Mai 2024

Neufestsetzung des Plans der kantonalen und regionalen Nutzungszonen / Festsetzung statische Waldgrenzen – öffentliche Auflage und Anhörung 

  • Gemeinde: Hüttikon
  • Publiziert im Amtsblatt: 24. Mai 2024

Neufestsetzung des Plans der kantonalen und regionalen Nutzungszonen / Festsetzung statische Waldgrenzen – öffentliche Auflage und Anhörung 

  • Gemeinde: Rüti
  • Publiziert im Amtsblatt: 24. Mai 2024

Kontakt

Amt für Raumentwicklung

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 30 22

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Bürozeiten


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8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

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Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

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