Raumplanung
Die Raumplanung sorgt für die haushälterische Bodennutzung und die geordnete Besiedlung des Kantons. Massgebend ist dabei die gewünschte räumliche Entwicklung, welche im kantonalen Raumordnungskonzept verankert ist.
Inhaltsverzeichnis
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Ausgabe 10 vom 1. September 2023 - Raumplanung aktuell
- Ausgabe 9 vom 31. Mai 2023 - Raumplanung aktuell
- Ausgabe 8 vom 21. April 2023 - Raumplanung aktuell
- Ausgabe 7 vom 17. März 2023 - Raumplanung aktuell
- Ausgabe 6 vom 24. Februar 2023 - Raumplanung aktuell
- Ausgabe 5 vom 21. Dezember 2022 - Raumplanung aktuell
- Ausgabe 4 vom 18. November 2022 - Raumplanung aktuell
- Ausgabe 3 vom 11. Oktober 2022 - Raumplanung aktuell
- Ausgabe 2 vom 22. August 2022 - Raumplanung aktuell
- Ausgabe 1 vom 14. Juli 2022 - Raumplanung aktuell
Leitlinien für die künftige Raumentwicklung
Verbindlichkeit der Leitlinien
Die im kantonalen Richtplan verankerten Leitlinien setzen die Schwerpunkte für die Raumplanung im Kanton Zürich. Als Orientierungsrahmen für die einzelnen mit dem kantonalen Richtplan getroffenen Festlegungen sind sie für alle mit raumwirksamen Aufgaben betrauten Stellen massgebend.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Zielen der Raumplanung sind die Leitlinien bei nachfolgenden Planungen sowie bei der Erteilung von Bewilligungen ihrer Bedeutung entsprechend zu berücksichtigen.
- Die Zukunftstauglichkeit der Siedlungsstrukturen ist sicherzustellen und zu verbessern. Dies soll durch eine Siedlungsentwicklung nach innen, den Erhalt und die Steigerung der Siedlungsqualität, die Sicherstellung der Grundversorgung sowie den sparsamen Umgang mit Energie, Wasser und weiteren Ressourcen, insbesondere dem Boden, erfolgen.
- Die Entwicklung der Siedlungsstruktur ist schwerpunktmässig auf den öffentlichen Verkehr auszurichten. Die S-Bahn bildet das Rückgrat der Siedlungsentwicklung. Der öffentliche Verkehr hat mindestens die Hälfte des Verkehrszuwachses zu übernehmen, der nicht auf den Fuss- und Veloverkehr entfällt.
- Zusammenhängende naturnahe Räume sind zu schonen und zu fördern. Im Vordergrund stehen der Schutz der freien Landschaft und die Erhaltung und Aufwertung von Lebensräumen. Für die Produktion von Nahrungsmitteln sind ausreichend landwirtschaftliche Nutzflächen zu erhalten.
- Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei raumwirksamen Tätigkeiten ist auf allen Ebenen (Gemeinden, Regionen, benachbarte Kantone und Ausland) zu intensivieren und zu unterstützen. Dies soll vermehrt auch das Dimensionieren und Ausgestalten von Bau-, Freihalte- und Erholungszonen umfassen.
- Die räumliche Entwicklung orientiert sich am Grundsatz der Nachhaltigkeit. Sie strebt nach einem auf Dauer ausgewogenen Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen andererseits. Der Raumplanung fällt eine Schlüsselrolle zu.
Öffentliche Planauflage
Die unten aufgeführten Geschäfte können Sie bei uns an der Stampfenbachstrasse 12 im 4. Stock am Empfang einsehen. Bitte Bürozeiten beachten (siehe unten).
Teilrevision statische Waldgrenzen und kantonale Nutzungszonen im Gebiet Nübruch Kat.-Nr. 4970 - öffentliche Auflage und Anhörung
- Gemeinde: Hinwil
- Publiziert im Amtsblatt: 29. September 2023
Kantonaler Gestaltungsplan Kiesabbaugebiet «Hasli» mit UVP und Rodung - öffentliche Auflage und Anhörung
- Gemeinde: Weiach
- Publiziert im Amtsblatt: 1. September 2023
Verlängerung Planungszone «Wallisellen Südost» - Festsetzung
- Gemeinde: Wallisellen
- Publiziert im Amtsblatt: 10. August 2023
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8001 Zürich