Ortsbildschutz

Vogelperspektive auf die Dachlandschaft des Ortsbildes von Eglisau.

Die historisch gewachsenen Ortsbilder sind Teil unseres baukulturellen Erbes. Sie prägen die Identität der Regionen und Gemeinden im Kanton Zürich. Durch eine sorgsame Weiterentwicklung und den bewussten Umgang mit dem Bestand tragen wir gemeinsam zu einer hohen Baukultur bei.

Aktuell

Direktanwendung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS)

Aufgaben des Ortsbildschutzes

Zentrales Anliegen des Ortsbildschutzes ist es, die identitätsstiftenden Orte zu bewahren und sorgfältig weiterzuentwickeln. Indem wir den historischen Zeugniswert und die Geschichte eines Ortes für kommende Generationen erhalten, tragen wir zu einer hohen Lebensqualität bei.

Wir zielen auf eine ganzheitliche Betrachtung von Bebauung, Aussenraum und Verkehr und berücksichtigen dabei sozialräumliche und ökologische Aspekte. Die ortsbauliche Qualität des öffentlichen Raums rücken wir somit in den Vordergrund.

Fachbereich Ortsbild und Städtebau

Innerhalb des Amtes für Raumentwicklung ist der Fachbereich Ortsbildschutz und Städtebau für folgende kantonal hoheitlichen Aufgaben zuständig:

  • Bewilligung von Vorhaben in den Ortsbildern von überkommunaler Bedeutung
  • Beurteilung der Umsetzung der Ortsbildinventare in den Richt- und Nutzungsplanungen 
  • Aktualisierung des kantonalen Ortsbildinventars
  • Vermittlung der Ortsbildschutzinteressen
  • Unterstützung der Gemeinden, ihre Ortsbilder zu bewahren und sorgfältig weiterzuentwickeln
  • Beratung der Gemeinden in Fragen zur qualitätsvollen Siedlungsentwicklung

Bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben legen wir grossen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den unterschiedlichen Akteuren.

Bauen im Ortsbild von überkommunaler Bedeutung

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Befindet sich Ihr Grundstück innerhalb eines Ortsbildes von überkommunaler Bedeutung, dann braucht es zur Bewilligung durch die Gemeinde auch eine Beurteilung durch unsere Fachstelle.

Sowohl die Gemeinde als auch wir stellen sicher, dass das Vorhaben besondere Rücksicht auf Objekte des Natur- und Heimatschutzes nimmt (§ 238 Abs. 2 PBG). Einzig bei den beiden Städten Zürich und Winterthur ist keine Beurteilung durch uns erforderlich, da diese Aufgabe an diese beiden Städte delegiert ist.

Die Gemeinde prüft in erster Linie, ob das Vorhaben der Bau- und Zonenordnung (BZO) entspricht. Wir prüfen, ob es mit den Schutzzielen des kantonalen Ortsbildinventars vereinbar ist. Da sich bei der Beurteilung der Schutzziele des Ortsbildinventars und der BZO viele Schnittstellen ergeben, ist die Koordination zwischen den Behörden besonders wichtig.   

Die Gemeinde ist in diesem koordinierten Verfahren in der Federführung. Das bedeutet, dass Fragen zu Vorhaben im Ortsbild von überkommunaler Bedeutung immer an die Gemeinde zu richten sind. Diese nimmt bei Bedarf mit uns Kontakt auf und stimmt sich mit uns ab, bevor durch die Gemeinde wieder eine Rückmeldung erfolgt. 

Ob Sie sich innerhalb eines Ortsbildes von überkommunaler Bedeutung befinden, erfahren Sie über den GIS-Browser. Die hinterlegten PDF-Dateien mit dem Ortsbildbeschrieb und dem Inventarplan liefern wichtige Angaben zu den Schutzinteressen und zum Verständnis des Ortsbildes.

Im Rahmen des koordinierten Verfahrens prüft die Gemeinde ein Vorhaben, das sie von der Bauherrschaft erhalten hat, auf die Vorgaben des kommunalen Ortsbildschutzes und der Bauzonenordnung.
Koordiniertes Verfahren im Ortsbildschutz.

Weitere Informationen zum Planen und Bauen in Ortsbildern von überkommunaler Bedeutung im Baubewilligungsverfahren finden Sie hier:

Wenn Ihr Bauvorhaben im kantonalen Ortsbildperimeter liegt und Sie Fragen zum Inhalt oder zum Vorgehen haben, wenden Sie sich an die entsprechende Gemeinde. Kleinere Voranfragen kann Ihnen die Gemeinde auf der Grundlage ihrer kommunalen Bau- und Zonenordnung direkt beantworten.

Bei Vorhaben mit grossen Auswirkungen auf das Ortsbild wie Neu- oder Ersatzbauten sowie umfangreichen Umbauten, haben wir gute Erfahrungen gemacht, wenn die jeweilige Gemeinde uns frühzeitig miteinbezieht. So können die Zielvorstellungen zu Volumen, Stellung, Erschliessung und Aussenraum bereits vor dem Baubewilligungsverfahren geklärt werden. Auch bei solchen Voranfragen übernimmt die Gemeinde die Koordination zwischen Ihnen und uns. Ob auch eine Besprechung vor Ort erforderlich ist, entscheidet die jeweilige Gemeinde mit uns. Dies trifft vor allem zu Beginn einer komplexen Planung zu.

Da Voranfragen ein zusätzliches Angebot durch uns darstellen, sind die Kapazitäten dafür beschränkt und mit einer gewissen Vorlaufzeit verbunden. Nur so können wir gewährleisten, dass wir Bewilligungen fristgerecht bearbeiten können. Voranfragen werden verrechnet.

Bitte beachten Sie, dass die abschliessende Beurteilung stets erst im Baubewilligungsverfahren erfolgt.

Immer wieder haben wir auch Voranfragen zu Solaranlagen. Im Leitfaden Solaranlagen finden Sie Gestaltungsempfehlungen für Solaranlagen und Hinweise zum Verfahren.

Grob skizzierter Ortskern mit einer Volumenstudie zu einem Neubau inmitten einer Ansammlung von Häusern, Grünräumen, Strassen und Bäumen.
Fiktives Beispiel zur Einordnung eines Neubauvorhabens im überkommunalen Ortsbild (Bildrechte: Jana Burri)

Ortsbildinventare

Inventare sind wichtige Instrumente für den Erhalt und die Erhöhung unserer Baukultur. In den Ortsbildinventaren sind diejenigen Bauten, Bebauungs- und Aussenraumstrukturen aufgeführt, die als wertvoller Bestandteil des kulturellen Erbes beurteilt werden und daher schützenswert sind. Um den Charakter, die Ausstrahlungskraft und die Identität, die den Kanton Zürich prägen, auch für kommende Generationen zu sichern, sind Ortsbildinventare behördenverbindlich und somit in den Planungen zu berücksichtigen.

Nicht alles ist in gleichem Masse wertvoll und erhaltenswert. Die Inventare, welche Bund, Kanton und Gemeinden führen, nehmen auf wissenschaftlicher Basis eine Auswahl vor und bezeichnen nur solche Objekte, die von besonderem Wert sind.

Ortsbilder von nationaler Bedeutung

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Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) ist ein behördenverbindliches Grundlageninstrument, welches hilft, baukulturelle Werte zu erkennen und langfristig zu sichern.

Das ISOS führt die wertvollsten, landesweit bedeutenden Ortsbilder auf. Es dokumentiert seine Lagequalitäten sowie seine räumlichen und architekturhistorischen Qualitäten. Damit präsentiert das ISOS eine umfassende und flächendeckende Analyse des Baubestandes von verschiedensten Siedlungstypen in ihrer Gesamtheit.

Das ISOS umfasst aktuell rund 1200 Objekte. Im Kanton Zürich sind rund 60 Ortsbilder von nationaler Bedeutung vorzufinden.

Das ISOS stützt sich auf Art. 5 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG). Über die Aufnahme, die Abänderung oder die Streichung von nationalen Ortsbildern entscheidet der Bundesrat.

Im Aufnahmeplan wird das Ortsbild aufgeschlüsselt in unterschiedliche Ortsbildteile, den sogenannten Gebieten, Baugruppen und Umgebungen. Diese werden in der Planlegende umschrieben und weisen unterschiedliche Erhaltungsziele auf.

Strasse mit Fachwerkhäusern, einigen Neubauten und einer hügeligen Landschaft im Hintergrund
ISOS-Ortsbild von Rifferswil im Knonaueramt.

Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung

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Im Kanton Zürich gibt es rund 150 Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung. Diese sind im kantonalen Ortsbildinventar aufgeführt. 

Das Inventar der schutzwürdigen Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung wurde 1980 durch den Regierungsrat erstmals festgesetzt. In den Jahren 2001 bis 2006 wurde es mit einem Inventarplan und einem Ortsbildbeschrieb ergänzt. Die letzte Aktualisierung des kantonalen Ortsbildinventars wird 2025 abgeschlossen sein.

Im Unterschied zum ISOS, welches für eine Gemeinde flächendeckend Aussagen macht, beschränkt sich das kantonale Ortsbildinventar im Wesentlichen auf den historischen Ortskern (v.a. 16.-19. Jh.). Für diesen bezeichnet das Inventar die wichtigen Elemente der Bebauungs- und Aussenraumstruktur. Dazu gehören prägende oder strukturbildende Gebäude, wichtige Firstrichtungen bzw. wichtige Freiräume, ausgeprägte Platz- oder Strassenräume und markante Bäume.

Städtli von Greifensee mit Fachwerkhäusern, Vorgärten und einer gepflästerten Gasse.
Städtli von Greifensee.

Unterscheidung der Ortsbildinventare

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Das ISOS betrachtet den Ort in seiner Gesamtheit sowie dessen erweiterte Umgebung. Das kantonale Inventar beschränkt sich hingegen mit seinem Betrachtungsperimeter auf den historischen Ortskern.

Während für das ISOS ein allgemeingültiges Erhaltungsziel pro Ortsbildteil gilt, konkretisiert der Inventarplan des kantonalen Ortsbildinventars die prägenden Elemente der Bebauungs- und Aussenraumstruktur.

Die nachstehende grafische Gegenüberstellung der Inventarpläne des Ortsbildes von Greifensee verdeutlicht die Unterschiede zwischen dem ISOS und dem kantonalen Inventar. Der Planausschnitt aus dem kantonalen Ortsbildinvenar auf der linken Seite umfasst einen deutlich kleineren Perimeter als derjenige des ISOS auf der rechten Seite.

Grafische links-rechts Gegenüberstellung der Inventarpläne des Ortsbildes von Greifensee.
Gegenüberstellung der Inventarpläne des Ortsbildes von Greifensee. (links: Kantonales Ortsbildinventar; rechts: ISOS)

Ansprechpersonen

Unsere Fachpersonen des Fachbereichs Ortsbild und Städtebau betreuen die Zürcher Gemeinden mit einem Ortsbild von überkommunaler Bedeutung. Die Verfahrenskoordination liegt dabei jeweils bei der Gemeinde. Finden Sie mit dieser Suche die zuständige Ansprechperson für Ihre Gemeinde.

Um welche Gemeinde geht es?
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Um welche Gemeinde geht es?

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Ihre Ansprechperson

Gemeinde der Planungsregion «Furttal»

Ortsbild und Städtebau

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Gemeinde der Planungsregion «Weinland»

Ortsbild und Städtebau

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Gemeinde der Planungsregion «Weinland»

Ortsbild und Städtebau

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Gemeinde der Planungsregion «Zimmerberg»

Ortsbild und Städtebau

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Gemeinde der Planungsregion «Zimmerberg»

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Gemeinde der Planungsregion «Limmattal»

Ortsbild und Städtebau

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Gemeinde der Planungsregion «Limmattal»

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Stadt Zürich

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Gemeinde der Planungsregion «Knonaueramt»

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Gemeinde der Planungsregion «Unterland»

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Gemeinde der Planungsregion «Zürcher Oberland»

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Gemeinde der Planungsregion «Zürcher Oberland»

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Gemeinde der Planungsregion «Glattal»

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Gemeinde der Planungsregion «Glattal»

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Gemeinde der Planungsregion «Glattal»

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Gemeinde der Planungsregion «Winterthur und Umgebung»

Ortsbild und Städtebau

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Gemeinde der Planungsregion «Pfannenstil»

Ortsbild und Städtebau

Keine Ansprechperson

Diese Gemeinde verfügt nicht über ein geschütztes Ortsbild von überkommunaler Bedeutung.

Weiterführende Informationen

Arbeitshilfen

Kontakt

Amt für Raumentwicklung

Adresse

Stampfenbachstrasse 12
8090 Zürich
Route (Google)


 

Telefon

+41 43 259 30 22

Telefon


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Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
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E-Mail

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Medienstelle der Baudirektion

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media@bd.zh.ch

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