Ortsbildschutz

Drei Riegelbauten im Ortsbild von überkommunaler Bedeutung von Unterstammheim, im 		Vordergrund ein Blumengarten.

Der haushälterische Umgang mit dem Boden erfordert zunehmend eine Siedlungsentwicklung nach innen. Gleichzeitig soll die Siedlungsqualität erhalten bzw. gesteigert werden. Dies lässt sich insbesondere mit Sondernutzungsplanungen beeinflussen.

Ortsbilder von nationaler Bedeutung

Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) umfasst schützenswerte Dauersiedlungen der Schweiz. Es differenziert Gebiete und Baugruppen sowie Umgebungszonen nach ihrem räumlichen oder historischen Zusammenhang. Für die einzelnen Gebiete sind Erhaltungsziele definiert.

Aufgrund der Raumplanungsgesetzgebung ist das ISOS in den kantonalen Richtplan eingeflossen. Als behördenverbindliches Instrument dient es Fachleuten und Politikern als Entscheidgrundlage.

Ortsbilder von überkommunaler Bedeutung

Der Kanton führt ein Inventar der aus überkommunaler Sicht für das Ortsbild wichtigen Gebäude- und Gebäudegruppen (kantonales Ortsbildinventar). Zudem gewährleistet er die Abstimmung mit dem Bundesinventar für schützenswerte Ortsbilder der Schweiz (ISOS).

Das kantonale Ortsbildinventar besteht aus dem Inventarplan und dem Ortsbildbeschrieb. Der Inventarplan liefert Aussagen zur Bebauungsstruktur mit prägenden und strukturbildenden Gebäuden und Firstrichtungen. Hinzu kommen Informationen zur Frei- und Aussenraumstruktur mit wichtigen Freiräumen, prägenden Platz- /Strassenräumen, markanten Bäumen und ortstypischen Elementen. Der Ortsbildbeschrieb gibt Aufschluss darüber, welche ortstypischen Prinzipien für das jeweilige Ortsbild gelten und welches Schutzziel angestrebt wird.

Das Ortsbild wird in seiner Gesamtheit verstanden: Als Zusammenspiel der ortsbaulichen Struktur mit den Gebäuden und den Freiräumen. Es ist daher wichtig, ein Vorhaben sowohl baulich wie auch freiräumlich in den Gesamtzusammenhang zu setzen und im Kontext des Ortes zu planen. Das kantonale Ortsbildinventar ist behördenverbindlich.

Bauen im überkommunalen Ortsbild

Das kantonale Ortsbildinventar ist behördenverbindlich. Aufgabe der Gemeinde ist es, die Schutzziele im Rahmen ihrer Nutzungsplanung anhand detaillierter Kernzonenpläne grundeigentümerlich festzusetzen. Bauvorhaben in den Ortsbildern von überkommunaler Bedeutung bedürfen neben einer Bewilligung der örtlichen Baubehörde auch eine Bewilligung durch das Amt für Raumentwicklung.

Das Amt für Raumentwicklung prüft dabei, ob sich das Bauvorhaben mit den Zielen und Anliegen des kantonalen Ortsbildschutzes vereinbaren lässt. Demgegenüber untersucht die lokale Baubehörde, ob das Bauvorhaben allen übrigen gestalterischen Anforderungen, insbesondere den Kernzonenbestimmungen, genügt.

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