Denkmalpflege
Die Denkmalpflege schützt und dokumentiert das architektonische Kulturerbe des Kantons und fördert das Verständnis für historische Baukultur. Hier erfahren Sie, was unsere Mitarbeitenden tun und wie Sie unsere Dokumentationen und Publikationen einsehen können.
Inhaltsverzeichnis

Was wir tun
Jede Gemeinde im Kanton hat ihre Geschichte, ihre Eigenheiten und vermittelt ein bestimmtes Lebensgefühl. Die Qualität eines Ortes besteht darin, wie er sich von anderen unterscheidet. Die Denkmalpflege setzt sich für das ein, was diese Differenz ausmacht: charakteristische Bauten der vergangenen Jahrhunderte.
Arbeitsbereiche
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Das Inventar der Denkmalschutzobjekte listet Bauten auf, die aufgrund ihrer historischen Bedeutung wichtige Zeugen vergangener Epochen sind. Diese werden als Denkmäler bezeichnet. Ihre langfristige Erhaltung liegt im öffentlichen Interesse. Das Erstellen und die regelmässige Nachführung des Inventars sind als gesetzlicher Auftrag im Planungs- und Baugesetz festgeschrieben.
Kommunales und überkommunales Inventar
Das Planungs- und Baugesetz unterscheidet zwischen für die Gemeinde (kommunal) bedeutenden und für den Kanton (überkommunal) bedeutenden Denkmälern. Deshalb führen sowohl die Gemeinden als auch der Kanton Inventare. Für kommunale Denkmäler ist das Bauamt der jeweiligen Gemeinde, für überkommunale die kantonale Denkmalpflege zuständig.

Die Denkmalpflege unterstützt Sie bei Ihrem Bauvorhaben. Bauberaterinnen und Bauberater sind Fachpersonen aus den Bereichen Architektur und Kunstgeschichte, die Ihnen bei Baugesuchen und Umbauarbeiten an inventarisierten Gebäuden beratend zur Seite stehen.
Bauteillager
Die kantonale Denkmalpflege verfügt über ein Bauteillager mit historischen Bau- und Ausstattungsteilen, die auf ihren Wiedereinbau in denkmalgeschütze Gebäuden warten. Daneben besitzen wir eine Reihe von einzigartigen geretteten Kulturgütern.
Die Denkmalpflege beschafft bauhistorische Grundlagen zu inventarisierten Gebäuden, leitet Bauuntersuchungen, erstellt Objektdokumentationen und verfasst wissenschaftliche Texte.
Die Denkmalpflege erteilt Auskünfte zu denkmalpflegerischen und bauhistorischen Fragen an Privatpersonen, Organisationen, Behörden und wissenschaftliche Institutionen. Sie erstellt Fachpublikationen zur Denkmalpflege, berät bei publizistischen Fragen und führt Fachtagungen durch. Zudem organisiert die Denkmalpflege Führungen und engagiert sich bei Ausstellungen und anderen öffentlichen Veranstaltungen.


Recherche
Für wissenschaftliche Nachforschungen, sei es für eine Ortsgeschichte oder eine Abschlussarbeit an der Universität, stehen unsere Bibliothek und unser Archiv (Dokumente und Fotografien) zur Verfügung. Literatur und Archivdossiers können Sie bei uns vor Ort einsehen und kopieren.
Publikationen
Energie und Baudenkmal
- Download Energie und Baudenkmal Teil 1: Gebäudehülle PDF | 104 Seiten | Deutsch | 6 MB
- Download Energie und Baudenkmal Teil 2: Fenster und Türen PDF | 49 Seiten | Deutsch | 3 MB
- Download Energie und Baudenkmal Teil 3: Haustechnik PDF | 65 Seiten | Deutsch | 2 MB
- Download Energie und Baudenkmal Teil 4: Solarenergie PDF | 46 Seiten | Deutsch | 1 MB
Berichte der Zürcher Denkmalpflege
Informativ und reich bebildert präsentieren sich seit 1961 die Berichte der Zürcher Denkmalpflege. Sie vermitteln in Bild, Text und Plan anschaulich die Erkenntnisse und getroffenen Massnahmen von gegen 1000 restaurierten historischen Bauwerken. Die Berichte sind gleichsam das Gedächtnis der Zürcher Denkmalpflege für kommende Generationen.
Kleine Schriften zur Denkmalpflege
Fokussiert auf die unterschiedlichsten denkmalpflegerischen Themen weisen diese Arbeitshefte in pragmatischer Form einen praxisnahen Bezug auf. Die Schriften reichen von der Geschichte des öffentlichen Bauwesens im Kanton über typologische Aspekte bis zu differenzierten Abhandlungen zur praktischen Denkmalpflege.
Monographien Zürcher Denkmalpflege
Die umfangreichen Monographien sind eigentliche Standardwerke zur Geschichte und Restaurierung einer Auswahl der wichtigsten Baudenkmäler im Kanton Zürich. Sie beinhalten breitgefächert bauhistorische, denkmalpflegerische und restauratorische Erkenntnisse.
Publikationen bestellen
Vergriffene Publikationen zum Download
- Download Kleine Schriften zur Zürcher Denkmalpflege, Heft 2 PDF | 112 Seiten | Deutsch | 16 MB
- Download Zürcher Denkmalpflege, 13. Bericht, 1991-1994 PDF | 466 Seiten | Deutsch | 58 MB
- Download Zürcher Denkmalpflege, 12. Bericht, 1987-1990 PDF | 448 Seiten | Deutsch | 82 MB
- Download Zürcher Denkmalpflege, 9. Bericht, 1977-1978, Teil 1 PDF | 304 Seiten | Deutsch | 59 MB
- Download Zürcher Denkmalpflege, 8. Bericht, 1975-1976 PDF | 250 Seiten | Deutsch | 42 MB
- Download Zürcher Denkmalpflege, 7. Bericht, 1970-1974, Teil 1 PDF | 296 Seiten | Deutsch | 57 MB
- Download Zürcher Denkmalpflege, 7. Bericht, 1970-1974, Teil 2 PDF | 236 Seiten | Deutsch | 29 MB
- Download Zürcher Denkmalpflege, 6. Bericht, 1968-1969 PDF | 182 Seiten | Deutsch | 26 MB
- Download Zürcher Denkmalpflege, 5. Bericht, 1966-1967 PDF | 214 Seiten | Deutsch | 37 MB
- Download Zürcher Denkmalpflege, 4. Bericht, 1964-1965 PDF | 148 Seiten | Deutsch | 4 MB
- Download Zürcher Denkmalpflege, 3. Bericht, 1962-1963 PDF | 174 Seiten | Deutsch | 32 MB
- Download Zürcher Denkmalpflege, 2. Bericht, 1960-1961 PDF | 144 Seiten | Deutsch | 27 MB
- Download Zürcher Denkmalpflege, 1. Bericht, 1958-1959 PDF | 108 Seiten | Deutsch | 17 MB
Denkmalpflege ist nicht dasselbe wie:
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Denkmalschutz bezeichnet keine Institution, sondern eine rechtliche Anordnung. Ihr Zweck ist, Kulturdenkmäler für kommende Generationen zu sichern und zu erhalten.
Der Heimatschutz ist ein privatrechtlicher Verein von interessierten Kreisen zum Schutz der historischen und jüngeren Baukultur.
Der Ortsbildschutz hat die Aufgabe, schützenswerte Ortsbilder als Zeugen der Vergangenheit zu erhalten. Das Ortsbild ist das Erscheinungsbild einer Ortschaft oder eines Ortsteils. Es umfasst den gesamten Raum, also neben den Gebäuden auch Strassen und Plätze, Gärten, Bäume und Parkanlagen. Bauvorhaben innerhalb des Perimeters eines schützenswerten Ortsbildes von überkommunaler Bedeutung benötigen eine kantonale Bewilligung, auch wenn das betreffende Gebäude selbst nicht unter Schutz gestellt ist.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.