Laufende Verfahren

Bei Vorliegen neuer Erkenntnisse oder veränderter Umstände wird der kantonale Richtplan revidiert. In der Regel wird alle zwei Jahre eine Teilrevision durchgeführt. Aktuell sind folgende Verfahren zur Teilrevision des kantonalen Richtplans im Gang:

Inhaltsverzeichnis

Teilrevision Gebietsentwicklung Flugplatzareal Dübendorf

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Stand

Die Teilrevision Gebietsentwicklung Flugplatzareal Dübendorf wurde am 5. Dezember 2022 vom Kantonsrat festgesetzt.

Inhalt

Kapitel   Inhalt
2   Siedlung
2.2   Anpassung Siedlungsgebiet, Stadt Dübendorf und Gemeinde Wangen-Brüttisellen
4   Verkehr
4.7   Neufassung der Festlegungen zum Flugplatz Dübendorf
6   Öffentliche Bauten und Anlagen
6.1   Anpassung Tabelleneintrag Nr. 10 «Nationaler Innovationspark Standort Zürich, ziviler Flugplatz für Forschungs-, Test- und Werkflüge Dübendorf, Bundeseinrichtungen»
6.2   Neufassung Kapitel 6.2.2 «Nationaler Innovationspark Standort Zürich, ziviler Flugplatz für Forschungs-, Test- und Werkflüge Dübendorf, Bundeseinrichtungen»

Teilrevision 2020

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Stand

Die Teilrevision 2020 wurde am 26. Oktober 2022 in zwei Teilen vom Regierungsrat an den Kantonsrat überwiesen.

Inhalt

Kapitel   Inhalt
1   Raumordnungskonzept
1.2   Aufnahme einer sechsten Leitlinie zum Klimawandel
1.3   Wechsel der Gemeinden Oberglatt, Niederhasli und Niederglatt zum Handlungsraum urbane Wohnlandschaft
2   Siedlung
2.1–2.3    Umsetzung Massnahme K2 des Massnahmenplans «Anpassung an den Klimawandel»
2.2   Anpassung Siedlungsgebiet der Gemeinde Niederhasli (Abtausch innerhalb der Gemeinde)
4   Verkehr
4.1, 4.2   Umsetzung Massnahme K2 des Massnahmenplans «Anpassung an den Klimawandel»
4.2   Verlegung Baltenswilerstrasse (Bassersdorf)
4.3   Doppelspurausbauten Sihltal-Zürich-Uetlibergbahn (SZU)
4.3   Aufnahme Güterumfahrungslinie Limmattal–Furttal (als Zwischenergebnis)
4.3   Aufnahme Meilibachtunnel (Horgen)
4.3   Streichung des Eintrags Zusammenschluss der Glattalbahn
4.4   Nachführung Radrouten von nationaler Bedeutung (nur Karte)
4.6   Aufnahme Aushubverladeanlage Regensdorf, Büel (als Zwischenergebnis)
5   Versorgung, Entsorgung
5.2   Nachführung Perimeter Grundwasserschutzgebiete Rheinau und Rafzerfeld 
5.6   Gesamtüberarbeitung Kapitel Siedlungsentwässerung und Abwasserreinigung
6   Öffentliche Bauten und Anlagen
6.1   Textliche Ergänzungen zum Lokalklima in der Gesamtstrategie
6.2   Aufnahme Gebietsplanung «Bildungsstandort Wädenswil 2.0»
6.3   Aktualisierungen bei verschiedenen Bildungs- und Forschungseinrichtungen
6.5   Aufnahme Neuthal Museumsareal (Bäretswil) 

Teilrevision 2018

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Stand

Die Teilrevision 2018 wurde mit Beschlüssen des Kantonsrates vom 25. Oktober 2021 (Vorlage 5597a, Kapitel Landschaft, Öffentliche Bauten und Anlagen) und vom 6. Februar 2023 (Vorlage 5598a, Kapitel Verkehr) festgesetzt.

Inhalt

Kapitel   Inhalt
3   Landschaft
3.9   Aufnahme neu beantragte Landschaftsverbindung Rüti (Oberlandautobahn)
4   Verkehr
4.2   Aktualisierung der Realisierungshorizonte mehrerer Vorhaben (Strassenverkehr)
4.2   Verlegung Autobahn A1 (im Raum Winterthur-Töss) in Tunnel durch Ebnet
4.3   Streichung der Ersatzvarianten 15b und 27b (Schienenverkehr)
6   Öffentliche Bauten und Anlagen
6.2   Aufnahme Gebietsplanung Kantonsspital Winterthur
6.3   Neubau Zentrum für Zahnmedizin, Zürich
6.3   Neubau Kantonsschule Zimmerberg, Wädenswil
6.3   Neubau Bildungszentrum Zürichsee, Horgen, Filiale Uetikon a.S.

KEVU: Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt
KPB: Kommission für Planung und Bau

Verfahren zur Teilrevision des kantonalen Richtplans

Der kantonale Richtplan bildet das zentrale Instrument zur Steuerung der nachhaltigen räumlichen Entwicklung des Lebensraums Kanton Zürich. Eine zweckmässige Raumordnung und eine darauf ausgerichtete Koordination helfen die Kosten für Erstellung, Unterhalt und Erneuerung der Infrastrukturen zu senken. Sie können überdies auch einen namhaften Beitrag zur Umweltvorsorge leisten.

Durch eine höhere Transparenz und eine bessere Koordination lassen sich die Verfahrensabläufe straffen. Nicht zuletzt ist der Richtplan auch ein Instrument zur frühzeitigen Information und Mitwirkung der Bevölkerung sowie zur Regelung von allfälligen Konflikten im Sinne des überwiegenden öffentlichen Interesses.

Das Richtplanverfahren durchläuft folgende Schritte:

Anleitung

  1. Anhörung und öffentliche Auflage (60 Tage)

    Bei beabsichtigten Änderungen des kantonalen Richtplans sind die betroffenen Gemeinden, regionalen Planungsvereinigungen, Nachbarkantone und das benachbarte Ausland rechtzeitig anzuhören (§ 7 Abs. 1 PBG).

    Während der öffentlichen Auflage kann sich jedermann zum Entwurf einer Richtplan-Anpassung äussern (§ 7 Abs. 2 PBG sowie Art. 4 RPG). Dem Bund werden die anzupassenden Richtplan-Dokumente zur Vorprüfung unterbreitet (Art. 10 Abs. 3 RPV).

  2. Vorlage des Regierungsrates

    Der Regierungsrat verabschiedet die Richtplan-Vorlage an den Kantonsrat. Dazu gehören die Weisung sowie der Erläuterungsbericht zu den Einwendungen aus der öffentlichen Auflage.

  3. Beratung durch die kantonsrätliche Kommission

    Die kantonsrätliche Kommission berät die Vorlage in Kenntnis des Ergebnisses der öffentlichen Auflage und unterbreitet dem Kantonsrat allenfalls eine von jener des Regierungsrates abweichende Vorlage (sogenannte a-Vorlage).

  4. Festsetzung durch den Kantonsrat

    Nach § 32 Abs. 1 PBG setzt der Kantonsrat den kantonalen Richtplan fest. Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird im Erläuterungsbericht gesamthaft Stellung genommen (§ 7 Abs. 3 u. 4 PBG). Vom Kantonsrat festgesetzte Anpassungen des kantonalen Richtplans sind für die Behörden des Kantons Zürich verbindlich (§ 19 Abs. 1 PBG).

  5. Genehmigung durch den Bund

    Der Bundesrat genehmigt den kantonalen Richtplan im Sinne von Art. 11 Abs. 1 RPG. Vom Bundesrat genehmigte Anpassungen des kantonalen Richtplans werden für den Bund und die Nachbarkantone verbindlich (Art. 11 Abs. 2 RPG).

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